{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20104010,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20104010,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20104010,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20104010,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20104010,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20104010,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20104010,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20104010,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20104010,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20104010,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20104010,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20104010,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20104010,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20104010,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20104010,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20104010,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20104010,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20104010,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"10.4010","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Unterst\u00fctzt die Schweiz den Walfang?","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Die Internationale Walfangkommission (IWC) hat diesen Sommer in Marokko getagt, um einen Kompromiss zwischen Anh\u00e4ngern und Gegnern des Walfangs zu finden. Norwegen, Island und Japan w\u00fcnschen eine erneute Freigabe des kommerziellen Walfangs. Die Schweiz unterst\u00fctzte eine sogenannte Kompromissl\u00f6sung: Der Walfang soll durch eine progressive Senkung der Zahl der zu jagenden Wale und durch eine Beschr\u00e4nkung auf bestimmte Walarten stark kontrolliert werden. Dabei handelt es sich faktisch um nicht mehr und nicht weniger als eine Bef\u00fcrwortung der Wiederfreigabe des kommerziellen Walfangs. </p><p>NGO haben sich gegen ein Kippen des Walfangmoratoriums gewehrt, da dies - mitten im Jahr der Biodiversit\u00e4t - ein sehr negatives Signal senden w\u00fcrde und die Wiederfreigabe des Walfangs jegliche R\u00fcckkehr zu einem strengeren Schutz quasi unm\u00f6glich machen w\u00fcrde. Gef\u00e4hrdete Arten wie der Seiwal und der Finnwal k\u00f6nnten f\u00fcr kommerzielle Zwecke gejagt werden. Eine bis jetzt gesch\u00fctzte Zone in der Antarktis st\u00fcnde zudem neu f\u00fcr eine begrenzte Zahl von F\u00e4ngen offen. Ausserdem garantiert nichts, dass die Quoten nach wissenschaftlichen Kriterien und nicht nach einem politischen Kompromiss festgelegt w\u00fcrden.</p><p>Folglich stelle ich dem Bundesrat folgende Fragen:</p><p>1. Ist der Bundesrat der Walfangkommission 1979 nicht mit dem Ziel beigetreten, aktiv und glaubhaft zum Schutz der Wale beizutragen?</p><p>2. Wie wird die Haltung der Schweiz wissenschaftlich begr\u00fcndet?</p><p>3. Ist sich der Bundesrat bewusst, dass diese Haltung eine Wiederaufnahme der Jagd von bedrohten Arten bedeutet und dass dadurch das Walrefugium in der Antarktis schwer besch\u00e4digt wird?</p><p>4. Inwiefern l\u00e4sst sich dieser Angriff auf den Schutz bedrohter Arten rechtfertigen durch die Aufrechterhaltung einer Aktivit\u00e4t, die heute marginal ist, stark subventioniert wird und somit nicht einmal aus wirtschaftlicher Sicht nachhaltig ist? </p><p>5. Steht die schweizerische Haltung nicht in einem starken Widerspruch mit den Zielen des Internationalen Jahres der Biodiversit\u00e4t?</p><p>6. Wie passt diese Haltung mit der Strategie zur Biodiversit\u00e4t zusammen, die zurzeit vorbereitet wird?</p><p>7. Denkt der Bundesrat, dass diese Haltung das Empfinden der schweizerischen Bev\u00f6lkerung widerspiegelt?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1. Die Haltung des Bundesrates orientiert sich an den Bestimmungen des Internationalen \u00dcbereinkommens zur Regelung des Walfangs: Die Schweiz setzt sich einerseits f\u00fcr Schutzmassnahmen f\u00fcr bedrohte Walarten ein. Andererseits ist sie aber einem streng kontrollierten kommerziellen Walfang, dessen Fangzahlen und Fangmethoden einem internationalen Kontrollregime unterliegen, nicht verschlossen.</p><p>2. Seit 1986 gilt ein befristetes Moratorium f\u00fcr den kommerziellen Walfang, welches regelm\u00e4ssig \u00fcberpr\u00fcft werden muss. Der in Marokko diskutierte Kompromissvorschlag sah eine auf wenige Arten beschr\u00e4nkte und zeitlich befristete Wiederaufnahme des kommerziellen Walfanges vor. Er beinhaltete aber keine fixen Quoten, sondern lediglich die Rahmenbedingungen, unter welchen dieser m\u00f6glich gewesen w\u00e4re. Fangquoten w\u00e4ren zu einem sp\u00e4teren Zeitpunkt erst auf Empfehlung des Wissenschaftlichen Komitees, welches die Internationale Walfangkommission ber\u00e4t, festgelegt worden. Die Schweiz legt ihre Position immer gest\u00fctzt auf die Empfehlungen dieses Komitees fest. Das Wissenschaftliche Komitee ist anerkanntermassen das einzig kompetente Gremium, um Aussagen \u00fcber Bestandesgr\u00f6sse, Fortpflanzung, Gef\u00e4hrdung usw. der Walpopulationen zu machen. Die Empfehlungen des Komitees werden sowohl von Walfanggegnern als auch -bef\u00fcrwortern respektiert.</p><p>3. Gem\u00e4ss Kompromissvorschlag w\u00e4re nur eine beschr\u00e4nkte Bejagung von Arten infrage gekommen, f\u00fcr welche die aktuellen wissenschaftlichen Daten dem Wissenschaftlichen Komitee eine Einsch\u00e4tzung erlaubt h\u00e4tten, dass eine konservative Quote die bejagte Art in ihrem Bestand nicht gef\u00e4hrden w\u00fcrde.</p><p>Nach dem \u00dcbereinkommen ist in einem Schutzgebiet ein kommerzieller Walfang grunds\u00e4tzlich nicht zul\u00e4ssig. Die Vertragsstaaten k\u00f6nnen jedoch Vorbehalte einreichen, was Japan f\u00fcr das in der Antarktis errichtete Schutzgebiet getan hat. Das Ansinnen Japans, auch im antarktischen Schutzgebiet kommerziellen Walfang zu betreiben, wurde kontrovers beurteilt. Aus der Sicht der Schweiz h\u00e4tte es der Kompromissvorschlag erm\u00f6glicht, den derzeit zu wissenschaftlichen Zwecken betriebenen Walfang Japans in diesem Gebiet in stark reduziertem Umfang durch international \u00fcberwachte Quoten f\u00fcr kommerzielle Fangaktivit\u00e4ten zu substituieren. Motivation f\u00fcr die Haltung der Schweiz war, dass dadurch die Zahl der j\u00e4hrlich erlegten Wale h\u00e4tte verringert werden k\u00f6nnen und der Walfang einem internationalen Kontrollregime unterstellt worden w\u00e4re.</p><p>4. F\u00fcr Arten, welche aufgrund der wissenschaftlichen Datenlage als gef\u00e4hrdet eingestuft werden, ist eine Wiederaufnahme der Jagd auch in beschr\u00e4nktem Ausmass ausgeschlossen.</p><p>5./6. Eine nachhaltige Nutzung nat\u00fcrlicher Populationen steht nicht im Gegensatz zu Bestrebungen zur Erhaltung der Biodiversit\u00e4t. Eine nachhaltige Nutzung von Lebensr\u00e4umen ist oft ein Garant f\u00fcr die Erhaltung einer hohen Artenvielfalt. </p><p>7. Seit der Ratifizierung des Internationalen \u00dcbereinkommens vom 2. Dezember 1946 zur Regelung des Walfangs (SR 0.922.74) im Jahr 1980 vertritt die Schweiz die gleiche Position, die sich nach den Prinzipien des \u00dcbereinkommens richtet. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass die Ausrichtung der schweizerischen Haltung nach den Prinzipien des \u00dcbereinkommens, aber auch nach denjenigen des \u00dcbereinkommens vom 5. Juni 1992 \u00fcber die Biologische Vielfalt (SR 0.451.43), das sowohl die Erhaltung der biologischen Vielfalt als auch deren nachhaltige Nutzung propagiert, der Grundhaltung der Bev\u00f6lkerung entspricht.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1296604800000)\/","SubmittedBy":"Thorens Goumaz Ad\u00e8le","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1355443200000)\/","ResponsibleDepartment":8,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Wirtschaft, Bildung und Forschung","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"WBF","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"52","Category":null,"Modified":"\/Date(1779233203313)\/","SubmissionDate":"\/Date(1292371200000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4816,"SubmissionLegislativePeriod":48,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Umwelt"}}