{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20104048,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20104048,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20104048,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20104048,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20104048,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20104048,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20104048,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20104048,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20104048,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20104048,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20104048,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20104048,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20104048,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20104048,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20104048,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20104048,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20104048,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20104048,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"10.4048","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Geldw\u00e4scherei im Immobiliensektor. Ausweitung des Geltungsbereiches des Geldw\u00e4schereigesetzes?","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Seit einigen Monaten beobachtet man Immobilienk\u00e4ufe zu Preisen, die jeder finanziellen Logik entbehren und deutlich \u00fcber den Marktpreisen liegen. So wurden in Genf Villen, deren Marktwert bei lediglich 22 Millionen Franken lag, zu \u00fcber 70 Millionen Franken verkauft. In der Presse wurden weitere \u00e4hnliche F\u00e4lle an der Waadtl\u00e4nder Riviera erw\u00e4hnt. Dass jegliche Finanzlogik fehlt, zeigt deutlich, dass solche Transaktionen einer versteckten Logik folgen m\u00fcssen. Es gibt Fachleute, darunter ein alt Bundesstrafrichter und Staatsanwalt aus dem Kanton Genf, die den Verdacht auf Geldw\u00e4scherei \u00e4ussern. </p><p>Das Dispositiv gegen die Geldw\u00e4scherei bei Finanztransaktionen wird insbesondere aufgrund des Geldw\u00e4schereigesetzes immer engmaschiger. Andererseits bergen Anlagen am Finanzmarkt wegen der Turbulenzen an den Finanzm\u00e4rkten ein hohes Risiko. Aus diesen beiden Gr\u00fcnden ist offensichtlich, dass Investitionen in Grund und Boden, insbesondere in der Schweiz, wo ein Immobilienmarkt herrscht, ein ausgezeichnetes Instrument f\u00fcr die Anlage von Geldern krimineller Herkunft sind.</p><p>Gelder wie diejenigen, die auf dem Immobilienmarkt auftauchen, sch\u00e4digen das Image der Schweiz. Vor allem aber werden sie nicht haltmachen vor anderen Objekten als Villen und damit zu einem starken Wachstum der Immobilienpreise f\u00fchren, dies zum Nachteil der angestammten Eigent\u00fcmerinnen und Eigent\u00fcmer und der Mieterinnen und Mieter dieses Landes.</p><p>Um den Immobilienmarkt vor Geldern krimineller Herkunft zu sch\u00fctzen, g\u00e4be es eine einfache Massnahme: Die Immobilienmaklerinnen und -makler und die Notarinnen und Notare sind f\u00fcr den Bereich des Immobiliengesch\u00e4fts dem Geldw\u00e4schereigesetz zu unterstellen.</p><p>Hat der Bundesrat Kenntnis von solchen problematischen Immobiliengesch\u00e4ften?</p><p>Ist der Bundesrat nicht auch der Ansicht, vorbeugende Massnahmen seien notwendig, damit Gelder krimineller Herkunft nicht in den Immobilienmarkt gelangen?</p><p>Ist er nicht auch der Ansicht, das Geldw\u00e4schereigesetz m\u00fcsse im erw\u00e4hnten Sinn angepasst werden?</p><p>Wenn er diese Ansicht nicht teilt, wie will er dann diesem Problem vorbeugen?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Die Bundesbeh\u00f6rden haben sich zwischen 2005 und 2008 intensiv mit der Problematik m\u00f6glicher Geldw\u00e4scherei im Bereich des Immobilienhandels auseinandergesetzt.</p><p>Der Bundesrat hatte im Januar 2005 in der Vernehmlassung zum Vorentwurf eines Bundesgesetzes \u00fcber die Umsetzung der revidierten FATF/Gafi-Empfehlungen vorgeschlagen, die im Immobilienhandel t\u00e4tigen Personen dem Geldw\u00e4schereigesetz zu unterstellen, wenn sie den Handel gewerbsm\u00e4ssig f\u00fcr eigene oder fremde Rechnung betreiben und dabei Bargeld in erheblichem Wert entgegennehmen. Da das Vernehmlassungsverfahren eine breite Ablehnung des Antrags zur Unterstellung dieser Immobilienhandelst\u00e4tigkeiten unter das Geldw\u00e4schereigesetz zutage f\u00f6rderte, passte der Bundesrat seinen Entwurf dementsprechend an. Bei der Beratung der Vorlage \u00fcber die Umsetzung der revidierten FATF/Gafi-Empfehlungen im Jahre 2008 erachtete es auch das Parlament nicht f\u00fcr n\u00f6tig, den Geltungsbereich des Geldw\u00e4schereigesetzes auf Immobilienmakler auszudehnen. Es wurde kein entsprechender Antrag gestellt.</p><p>Der Verzicht auf die Unterstellung der Immobilienmaklert\u00e4tigkeit erkl\u00e4rt sich insbesondere dadurch, dass die Transaktionen im Allgemeinen \u00fcber Finanzintermedi\u00e4re get\u00e4tigt werden, welche dem Geldw\u00e4schereigesetz unterstellt sind und somit die Sorgfaltspflichten auch im Zusammenhang mit Finanztransaktionen im Immobilienbereich einhalten m\u00fcssen. Zudem kommen die Bestimmungen des Strafgesetzbuches zur Bek\u00e4mpfung der Geldw\u00e4scherei heute schon f\u00fcr jede Art von Transaktionen zur Anwendung.</p><p>Der Bundesrat ist der Auffassung, dass sich die Verh\u00e4ltnisse im Bereich der Immobilienmaklert\u00e4tigkeit seit 2008 nicht derart grundlegend ge\u00e4ndert haben, dass eine Ausdehnung des Geltungsbereiches des Geldw\u00e4schereigesetzes auf diese T\u00e4tigkeit zurzeit erforderlich w\u00e4re. Der Bundesrat wird die Entwicklung aber aufmerksam verfolgen. </p><p>Hingegen pr\u00fcft der Bundesrat einen m\u00f6glichen Handlungsbedarf im Bereich der Zwangsverwertung. Das Bundesgesetz \u00fcber Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG) sieht bei der Verwertung von Pfandgegenst\u00e4nden und insbesondere auch der Zwangsverwertung von Liegenschaften seit seinem Inkrafttreten 1889 unver\u00e4ndert die Barzahlung als Zahlungsmodalit\u00e4t vor (Art. 129 Abs. 1 sowie Art. 136 SchKG). Dabei gilt das die Zahlung entgegennehmende Betreibungs- oder Konkursamt nicht als Finanzintermedi\u00e4r im Sinne des Geldw\u00e4schereigesetzes und unterliegt daher nicht den besonderen Sorgfaltspflichten. Auch wenn in der Praxis bei einer Zwangsverwertung von Immobilien in der Regel anstelle der Barzahlung der Zahlungsnachweis \u00fcber ein unwiderrufliches Zahlungsversprechen eines Schweizer Finanzinstituts erfolgt, gibt es immer wieder F\u00e4lle, in denen die Zahlung des gesamten Kaufpreises oder zumindest von Teilen davon bar erfolgen.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1297814400000)\/","SubmittedBy":"Sommaruga Carlo","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1355443200000)\/","ResponsibleDepartment":7,"ResponsibleDepartmentName":"Finanzdepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EFD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"12|2846","Category":null,"Modified":"\/Date(1690535982723)\/","SubmissionDate":"\/Date(1292457600000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4816,"SubmissionLegislativePeriod":48,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Recht Allgemein|Raumplanung und Wohnungswesen"}}