{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20104065,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20104065,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20104065,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20104065,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20104065,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20104065,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20104065,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20104065,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20104065,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20104065,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20104065,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20104065,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20104065,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20104065,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20104065,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20104065,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20104065,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20104065,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"10.4065","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Optimierter Verkehrsfluss und stressfreies Fahren","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, Rechts\u00fcberholen auf Autobahnen zuzulassen.</p>","ReasonText":"<p></p><p>In zunehmendem Masse sind unsere Autobahnen \u00fcberlastet. Gleichzeitig m\u00fcssen neue Wege gesucht werden, um den Verkehrsfluss zu verbessern. Leider kommt es immer wieder vor, dass die linke Spur auf Autobahnen stark befahren ist, w\u00e4hrend sich auf der rechten Fahrspur nur wenige Fahrzeuge befinden. Obschon die Rechtslage f\u00fcr \"das Fahren auf der \u00dcberholspur\" klar ist, bleiben viele Autolenker auf der linken Spur. Nach der geltenden Regelung ist Rechts\u00fcberholen nicht erlaubt (Art. 35 Abs. 1 SVG). Eine Ausnahme vom Verbot des Rechts\u00fcberholens findet sich in der Verkehrsregelnverordnung (VRV). So ist es gem\u00e4ss Artikel\u00a08 Absatz\u00a03 VRV auf Autobahnen \"beim Fahren in parallelen Kolonnen\" gestattet, rechts an anderen Fahrzeugen vorbeizufahren. Das Rechts\u00fcberholen durch Ausschwenken und Wiedereinbiegen ist aber ausdr\u00fccklich untersagt.</p><p>In L\u00e4ndern wie z. B. den USA, welche das \"Rechts\u00fcberholen\" erlauben, stellt man immer wieder fest, dass die Spurbewirtschaftung viel effizienter vonstatten geht. Ein stressfreieres Fahren ist dadurch m\u00f6glich. Auch passieren wegen des Rechts\u00fcberholens nicht mehr Unf\u00e4lle in diesen L\u00e4ndern. Es ist deshalb fraglich, ob das Rechts\u00fcberholverbot heute noch zeitgem\u00e4ss ist und wirklich die Verkehrssicherheit erh\u00f6ht. </p><p>Zu bedenken ist, dass bei Kolonnenverkehr nur \u00fcberholen darf, wer die Gewissheit hat, rechtzeitig und ohne Behinderung anderer Fahrzeuge wieder einbiegen zu k\u00f6nnen (Art. 35 Abs. 2 SVG). Zudem gilt, dass derjenige, der \u00fcberholt, auf die \u00fcbrigen Strassenben\u00fctzer, namentlich auf jene, die er \u00fcberholen will, besondere R\u00fccksicht nehmen muss (Art. 35 Abs. 3 SVG). Ebenso ist derjenige, der wieder auf die rechte Spur wechseln will, gehalten, sich durch einen Blick nach rechts zu versichern, dass er den Verkehr auf der rechten Spur nicht gef\u00e4hrdet.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Das Verbot des Rechts\u00fcberholens ist eine wichtige Verkehrsregel, die insbesondere auf Autobahnen der Vermeidung von Unf\u00e4llen dient. Der Spurwechsel vom linken Fahrstreifen auf den rechten gestaltet sich sicherer, weil die Fahrzeuglenker darauf vertrauen d\u00fcrfen, dass sich nicht ein schneller fahrendes Fahrzeug von hinten n\u00e4hert.</p><p>Mit der Aufhebung dieses Verbotes w\u00fcrde gleichzeitig das Rechtsfahrgebot aufgeweicht, das in allen kontinentaleurop\u00e4ischen Staaten gilt.</p><p>Wie der Bundesrat in seiner Antwort auf die Interpellation Stahl 05.3786, \"Verbesserung des Verkehrsflusses auf der rechten Fahrspur bei Autobahnen\", ausgef\u00fchrt hat, l\u00e4sst sich bei starkem Verkehrsaufkommen auf gewissen Autobahnstrecken beobachten, dass der rechte Fahrstreifen insbesondere von langsamer fahrenden Fahrzeugen (Lastwagen, Lieferwagen, Fahrzeugen mit Anh\u00e4ngern usw.) befahren wird, w\u00e4hrenddem schneller fahrende Fahrzeuge \u00fcber l\u00e4ngere Strecken ausschliesslich den linken Fahrstreifen ben\u00fctzen. Diese Erscheinung eines unterschiedlich schnell fliessenden, parallelen Kolonnenverkehrs hat ihre Ursache vor allem im hohen Verkehrsvolumen bzw. in der Kapazit\u00e4t der Verkehrsinfrastrukturen. Hinzu kommt, dass bei dichtem Verkehr ein Spurwechsel fast immer mit einer (abrupten) Ver\u00e4nderung der eigenen Geschwindigkeit (beschleunigen, abbremsen) und auch mit einer gewissen Gefahr verbunden ist. Unter diesen Umst\u00e4nden behalten viele Fahrzeuglenkende bei starkem Verkehrsaufkommen ihre Spur bei. W\u00fcrden Fahrzeuglenkende bei einer derartigen Verkehrslage Rechts\u00fcberholman\u00f6ver durchf\u00fchren, m\u00fcssten sie sich wieder in die linke Kolonne dr\u00e4ngen, was insbesondere bei Durchf\u00fchrung mehrerer solcher Man\u00f6ver auf dem gleichen Streckenabschnitt ein erhebliches Gef\u00e4hrdungspotenzial in sich bergen w\u00fcrde.</p><p>Eine Aufhebung des Rechts\u00fcberholverbotes w\u00fcrde demnach kaum zu einer Verbesserung des Verkehrsflusses f\u00fchren, sondern zu einer Verminderung der Sicherheit.</p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposal":21,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1296604800000)\/","SubmittedBy":"Hurter Thomas","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1355443200000)\/","ResponsibleDepartment":9,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"UVEK","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"48","Category":null,"Modified":"\/Date(1690543412500)\/","SubmissionDate":"\/Date(1292457600000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4816,"SubmissionLegislativePeriod":48,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Verkehr"}}