{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20104086,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20104086,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20104086,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20104086,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20104086,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20104086,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20104086,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20104086,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20104086,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20104086,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20104086,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20104086,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20104086,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20104086,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20104086,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20104086,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20104086,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20104086,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"10.4086","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Rechtm\u00e4ssigkeit der IWF-Kredite an EU-L\u00e4nder","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der IWF darf aufgrund seiner Bestimmungen L\u00e4ndern helfen, ihre Zahlungsbilanzprobleme zu l\u00f6sen, aber eine Mithilfe zur St\u00fctzung von W\u00e4hrungsverb\u00fcnden oder eine Schulden\u00fcbernahme durch den IWF erscheint ohne rechtliche Basis.</p><p>1. H\u00e4lt er die Kreditzusagen des IWF an EU-L\u00e4nder bzw. die EFSF f\u00fcr rechtm\u00e4ssig, und ist es Aufgabe des IWF, W\u00e4hrungsverb\u00fcnde wie den Euro zu retten?</p><p>2. H\u00e4lt der Bundesrat die von den insolvenzgef\u00e4hrdeten L\u00e4ndern vorgelegten Sanierungspl\u00e4ne f\u00fcr ausreichend? Wie wird er sich verhalten, wenn die unterst\u00fctzten Staaten ihre Versprechen in den n\u00e4chsten zwei Jahren nicht einhalten? Wird er dann die gew\u00e4hrten Kredite an den IWF abziehen?</p><p>3. Die IWF-Kredite an einzelne EU-L\u00e4nder dienen nicht dazu, deren Zahlungsbilanzprobleme oder Krisen infolge von Naturkatastrophen zu l\u00f6sen, sondern die Kredite der ausl\u00e4ndischen Banken, vorab von deutschen und franz\u00f6sischen Banken, die solche Kredite an die Insolvenzl\u00e4nder gew\u00e4hrten, zu retten. Warum soll der Schweizer Steuerzahler Banken aus L\u00e4ndern retten, die vor Kurzem die Schweiz noch auf schwarze Listen setzten?</p><p>4. L\u00e4nder wie Griechenland haben die Welt\u00f6ffentlichkeit mit gef\u00e4lschten und gesch\u00f6nten Zahlen betrogen, und selbst Deutschland und Frankreich haben die Maastrichter Vertr\u00e4ge mehrmals gebrochen. Warum sollen diese L\u00e4nder sich nun an neue Abkommen halten? Bereits wurden die j\u00fcngsten Abkommen erneut gebrochen, indem die R\u00fcckzahlungsfrist f\u00fcr Griechenland verl\u00e4ngert wurde, was eigentlich einer Insolvenzerkl\u00e4rung bzw. einer Umschuldung gleichkommt, und die Abl\u00f6sung des tempor\u00e4ren EFSF durch einen permanenten ESM (Krisenmechanismus) deutet doch darauf hin, dass weitere Laufzeitverl\u00e4ngerungen vorgesehen sind. Wie wird der Bundesrat auf solche Laufzeitverl\u00e4ngerungen oder weitere Vertragsverletzungen reagieren?</p><p>5. Die Aufstockung der Neuen Kreditvereinbarungen (NKV) weist eine Laufzeit bis zum 16. November 2012 auf. Dann m\u00fcssen die Vertragsparteien \u00fcber eine Fortf\u00fchrung der NKV entscheiden. Die Kredite des IWF an die EU-L\u00e4nder sind aber bereits bis 2013 geplant, und eine Verl\u00e4ngerung der Laufzeiten ist vorgesehen. Hat die Schweiz dann \u00fcberhaupt noch die M\u00f6glichkeit, auf eine Verl\u00e4ngerung des Engagements zu verzichten?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1. Die Gew\u00e4hrung von Krediten an L\u00e4nder des Euroraums steht vollumf\u00e4nglich im Einklang mit dem Mandat des IWF. Es z\u00e4hlt zu den Aufgaben des IWF, seinen Mitgliedern bei einem akuten Zahlungsbilanzbedarf vor\u00fcbergehende Kredite zur Unterst\u00fctzung der makro\u00f6konomischen Anpassung zu gew\u00e4hren. Teil der Kreditgew\u00e4hrung ist ein strenges wirtschaftspolitisches Programm, welches das jeweilige Land mit dem IWF vereinbart. Kredite werden L\u00e4ndern gew\u00e4hrt, unabh\u00e4ngig davon, ob sie einen flexiblen oder fixen Wechselkurs verfolgen oder ob sie Mitglied einer W\u00e4hrungsunion sind. Der IWF gew\u00e4hrt auch Mitgliedern der drei anderen grossen W\u00e4hrungsunionen in seiner Mitgliedschaft - die beiden Bl\u00f6cke in West- bzw. Zentralafrika, die den CFA-Franc (Communaut\u00e9 Financi\u00e8re de l'Afrique) als W\u00e4hrung haben, sowie die Ostkaribische W\u00e4hrungsunion (ECCU) - Kredite.</p><p>Der IWF kann Kredite ausschliesslich an einzelne L\u00e4nder und auf deren Antrag gew\u00e4hren. Entsprechend ist er weder am Europ\u00e4ischen Finanzstabilisierungsmechanismus (EFSM) der EU-Kommission noch an der Europ\u00e4ischen Finanzierungsfazilit\u00e4t (EFSF) direkt beteiligt. Die Gesch\u00e4ftsleitung des IWF hat jedoch in Aussicht gestellt, im Falle weiterer Kredite an L\u00e4nder der Eurozone etwa im selben Verh\u00e4ltnis wie im Falle Griechenlands und Irlands, d. h. etwa zu einem Drittel, beizutragen.</p><p>2. Nothilfeprogramme des IWF (wie jene f\u00fcr Griechenland und Irland) enthalten jeweils drastische Sanierungsschritte, welche regelm\u00e4ssig vor den Auszahlungen der Kredittranchen \u00fcberpr\u00fcft werden. IWF-Programme werden mit den Beh\u00f6rden der L\u00e4nder vereinbart. Der Exekutivrat muss die Programme und die regelm\u00e4ssigen Programm\u00fcberpr\u00fcfungen jeweils genehmigen. Die entsprechenden Dokumente werden in der Regel ver\u00f6ffentlicht.</p><p>Im IWF-Exekutivrat hat die Schweiz den IWF-Programmen zugestimmt, die im Zusammenhang mit der laufenden Finanz- und Wirtschaftskrise vereinbart wurden. Ziel dieser Programme ist jeweils die Unterst\u00fctzung einer geordneten wirtschaftspolitischen Anpassung. Mit diesen Programmen, die vor allem auch eine Stabilisierung in der Eurozone anstreben, tr\u00e4gt der IWF in den Augen des Bundesrates massgeblich dazu bei, die Kosten f\u00fcr das System m\u00f6glichst zu minimieren. Sollte sich abzeichnen, dass in einem Programmland die Nachhaltigkeit nicht mehr erreicht werden kann, dann w\u00e4re die Schweiz bereit, eine Weiterf\u00fchrung des betreffenden Programms abzulehnen - wie sie dies im Fall Argentinien getan hat. Die Schweiz ist grunds\u00e4tzlich der Ansicht, dass bei nichtnachhaltigen Schuldensituationen eine ordentliche Restrukturierung im Rahmen eines IWF-Programms in Betracht zu ziehen ist - wie es bei Uruguay der Fall war.</p><p>3. Gem\u00e4ss Artikel V der Statuten des IWF k\u00f6nnen Bewegungen in den Devisenbest\u00e4nden Anlass f\u00fcr den Bezug von IWF-Mitteln sein. Diese Devisenbewegungen k\u00f6nnen zum Beispiel - wie im Fall der fraglichen Eurol\u00e4nder - aufgrund der Bedienung der Aussenschuld oder der Rekapitalisierung des Bankensektors entstehen. Auch wenn dies letztendlich fiskalische Zwecke sind, so k\u00f6nnen sie aber eng mit der Stabilit\u00e4t der Aussenposition eines Landes verbunden sein - wie auch die klassische Verwendung von Devisenreserven zur Stabilisierung der W\u00e4hrung aufgrund des (fiskalischen) Zwecks der Stabilit\u00e4t der Aussenschuld vorgenommen werden kann.</p><p>Es trifft nicht zu, dass das Ziel von IWF-Programmen die Rettung von internationalen Grossbanken ist. Das Ziel der vom IWF beschlossenen Programme (wie jene zur Unterst\u00fctzung von Griechenland und Irland) ist die Unterst\u00fctzung einer geordneten wirtschaftspolitischen Anpassung. Dadurch wird ein Beitrag zur Stabilisierung des Finanzsystems geleistet.</p><p>4. Das IWF-Programm zugunsten von Griechenland \u00fcber rund 40 Milliarden Dollar (wovon bisher rund 14 Milliarden Dollar beansprucht wurden) sieht quartalsweise R\u00fcckzahlungen bis sp\u00e4testens f\u00fcnf Jahre nach der letzten Ziehung vor. Diese Fristen k\u00f6nnen nicht verl\u00e4ngert werden. Anl\u00e4sslich der zweiten \u00dcberpr\u00fcfung des Anpassungsprogramms hat Griechenland Interesse angemeldet, k\u00fcnftige Ziehungen unter einer anderen Fazilit\u00e4t (Extended Fund Facility, EFF) zu t\u00e4tigen. Die EFF, welche auch im Fall Irland benutzt wird, ist f\u00fcr tiefgreifende Anpassungen vorgesehen und hat demnach l\u00e4ngere R\u00fcckzahlungsfristen. Ein allf\u00e4lliger Antrag wird dem IWF-Exekutivrat vorzulegen sein. Grunds\u00e4tzlich sollte ein Wechsel zur EFF nur dann in Betracht gezogen werden, wenn dies zum Erreichen der Ziele des Anpassungsprogramms - insbesondere die R\u00fcckkehr Griechenlands zu den Finanzm\u00e4rkten - n\u00f6tig ist.</p><p>5. Die NKV m\u00fcssen wie in der Vergangenheit regelm\u00e4ssig verl\u00e4ngert werden, n\u00e4chstes Mal Ende 2012. Bei dieser Verl\u00e4ngerung d\u00fcrfte eine Reduktion der NKV-Mittel beschlossen werden, die die anstehende Erh\u00f6hung der regul\u00e4ren Mittel des IWF \u00fcber die Quoten zumindest teilweise kompensieren soll. Die Erh\u00f6hung der Quoten, die im Dezember 2010 von den IWF-Gouverneuren verabschiedet wurde, sieht eine Erh\u00f6hung der Quoten auf insgesamt rund SZR 476,8 (rund 710 Milliarden Franken) vor. Nach Ratifizierung durch eine qualifizierte Mehrheit der Mitgliedstaaten kann die Quotenerh\u00f6hung in Kraft treten. Dann w\u00fcrden allf\u00e4llige Ausst\u00e4nde unter den NKV durch die erh\u00f6hten regul\u00e4ren Mittel des IWF abgel\u00f6st. </p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1297814400000)\/","SubmittedBy":"Fraktion der Schweizerischen Volkspartei","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1307577600000)\/","ResponsibleDepartment":7,"ResponsibleDepartmentName":"Finanzdepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EFD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"10|24","Category":null,"Modified":"\/Date(1690534988430)\/","SubmissionDate":"\/Date(1292457600000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4816,"SubmissionLegislativePeriod":48,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Europapolitik|Finanzwesen"}}