{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20104087,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20104087,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20104087,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20104087,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20104087,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20104087,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20104087,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20104087,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20104087,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20104087,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20104087,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20104087,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20104087,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20104087,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20104087,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20104087,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20104087,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20104087,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"10.4087","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Verhalten der Schweiz im IWF-Direktorium","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Die Schweiz habe eine \u00fcberdurchschnittlich hohe NKV-Quote ausgehandelt, um mehr Einfluss im IWF zu erhalten. Sie bezahlt ein Sechstel der USA oder gleich viel wie drei nordische L\u00e4nder zusammen.</p><p>1. Kann der Bundesrat diesen Stimmenkauf mit dem demokratischen Verst\u00e4ndnis der Schweiz vereinbaren? H\u00e4ngt die Demokratie im IWF von finanziellen Zusagen ab?</p><p>2. Was sagt die Schweiz zur voreiligen Zusage des IWF von 250 Milliarden Euro an den EU-Rettungsschirm? Wer traf die Entscheide f\u00fcr die Schweiz? Was war die Rechtsgrundlage? Welche Analysen wurden f\u00fcr diesen Entscheid erstellt? Weshalb konnte der IWF Zusagen machen, bevor die n\u00f6tigen Finanzen gesichert waren?</p><p>3. Sind die Beitr\u00e4ge der Schweiz an den IWF freiwillig, oder wurden verpflichtende Vertr\u00e4ge bzw. Absichtserkl\u00e4rungen unterschrieben? Wenn ja, von wem und auf welcher Rechtsgrundlage? Wenn die Beitr\u00e4ge freiwillig sind, warum wird die Schweiz von den \u00fcbrigen L\u00e4ndern zu einem Beitrag gezwungen?</p><p>4. Bei welchen Entscheiden hat die hohe Quote der Schweiz Vorteile gebracht? Trifft es zu, dass L\u00e4nder, die \u00fcber einen Gouverneurssitz verf\u00fcgen, privilegierte Informationen erhalten? Wie rechtfertigt sich diese Politik gegen\u00fcber anderen L\u00e4ndern? Welche Informationen erhielt die Schweiz bisher zum eigenen Wohle?</p><p>5. Was tut der Bundesrat, wenn die Mehrheit der IWF-Staaten (mehrheitlich \u00fcberschuldete Staaten) beschliesst, den Rettungsschirm zu verdoppeln? Wird die Schweiz an jeder weiteren Aufstockung des Rettungsschirms oder des Grundkapitals teilnehmen? Ist es nicht an der Zeit, die Quoten zu reduzieren, um Risiken zu mindern?</p><p>6. Trifft es zu, dass der SNB-Pr\u00e4sident am 10. Dezember 2010 den m\u00f6glichen Fall des Euro auf 50 Rappen und vorhersehbare Hilfspakete an Portugal/Spanien als Begr\u00fcndung f\u00fcr die Dringlichkeit des IWF-Kredites nannte? Bei so einem Kurseinbruch w\u00fcrde die SNB nicht nur s\u00e4mtliche Eigenmittel und Aussch\u00fcttungsreserven verlieren, sondern mit rund 10 Milliarden Franken im Minus stehen. Welches w\u00e4ren die Folgen?</p><p>7. Warum fordert der Bundesrat keine Sicherheit (z. B. Gold-Deponierung in Schweizerfranken als Pfand) f\u00fcr so riskante Klumpenrisiken?</p><p>8. Teilt er die Meinung des IWF-Direktors, dass Pensionskassenreglemente und andere Regulierungen so abge\u00e4ndert werden m\u00fcssen, dass bei Unterschreiten von Bonit\u00e4tsgrenzen einzelner Staaten keine Zwangsverk\u00e4ufe vorgenommen werden m\u00fcssen? Wenn nicht, warum hat er nicht opponiert?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1. Der Schweizer Beitrag an die NKV geht auf die Mitgliedschaft der Schweiz in den Allgemeinen Kreditvereinbarungen (AKV) zur\u00fcck, denen sie bereits 1982 beitrat. In dieser als G-10 bekannten Gruppierung hatte die Schweiz einen Anteil von 6 Prozent an der Gesamtsumme. Bei den 1998 geschaffenen NKV, die 26 Mitglieder z\u00e4hlen, betr\u00e4gt der Anteil der Schweiz 4,5 Prozent. Mit der j\u00fcngsten Revision der NKV und ihrer Ausweitung auf einen Teilnehmerkreis von 39 w\u00fcrde der Anteil noch 2,9 Prozent betragen. </p><p>Ermittelt wurde der Schweizer Beitrag jeweils unter Ber\u00fccksichtigung der internationalen Bedeutung und Systemrelevanz der Schweiz als Finanzplatz sowie des Schweizerfrankens. Unter den bisherigen NKV-Teilnehmern leistet die Schweiz bei der Revision der NKV weiterhin den achtgr\u00f6ssten Beitrag. Von den neuen NKV-Teilnehmern leistet nur China mehr. Dies spiegelt das Interesse der Schweiz an stabilen Verh\u00e4ltnissen im internationalen Finanzsystem. Mit ihrem Beitrag unterstreicht sie das Bekenntnis, massgeblich und nachhaltig zur Stabilit\u00e4t des internationalen W\u00e4hrungs- und Finanzsystems beizutragen. Diese Bereitschaft, Verantwortung zu \u00fcbernehmen, geht mit dem Anspruch auf eine ad\u00e4quate Vertretung in den Entscheidgremien des IWF einher.</p><p>2. Die Gew\u00e4hrung von Krediten an L\u00e4nder des Euroraums steht in Einklang mit dem Mandat des IWF. Es z\u00e4hlt zu den Aufgaben des IWF, seinen Mitgliedern bei einem akuten Zahlungsbilanzbedarf vor\u00fcbergehende Kredite zur Unterst\u00fctzung der makro\u00f6konomischen Anpassung zu gew\u00e4hren. Teil dieser Kredite ist ein strenges wirtschaftspolitisches Programm, welches das jeweilige Land mit dem IWF vereinbart. Kredite werden L\u00e4ndern gew\u00e4hrt, unabh\u00e4ngig davon, ob sie einen flexiblen oder fixen Wechselkurs verfolgen oder ob sie Mitglied einer W\u00e4hrungsunion sind.</p><p>Der IWF kann Mittel nur in einer H\u00f6he verpflichten, wie er sie - nach R\u00fcckstellungen - auch auszahlen kann. Weil der IWF Kredite ausschliesslich an einzelne L\u00e4nder und auf deren Antrag gew\u00e4hren kann, ist er weder am Europ\u00e4ischen Finanzstabilisierungsmechanismus (EFSM) der EU-Kommission noch an der Europ\u00e4ischen Finanzierungsfazilit\u00e4t (EFSF) direkt beteiligt. Die Gesch\u00e4ftsleitung des IWF hat jedoch in Aussicht gestellt, im Falle weiterer Kredite an L\u00e4nder der Eurozone etwa im selben Verh\u00e4ltnis wie im Falle Griechenlands und Irlands, d. h. etwa zu einem Drittel, beizutragen.</p><p>Nothilfeprogramme des IWF (wie jene f\u00fcr Griechenland und Irland) enthalten jeweils drastische Sanierungsschritte, welche regelm\u00e4ssig vor den Auszahlungen der Kredittranchen \u00fcberpr\u00fcft werden. IWF-Programme werden mit den Beh\u00f6rden der L\u00e4nder vereinbart. Der Exekutivrat muss die Programme und die Programm\u00fcberpr\u00fcfungen genehmigen. Die entsprechenden Dokumente werden in der Regel ver\u00f6ffentlicht. </p><p>Im IWF-Exekutivrat hat die Schweiz den IWF-Programmen zugestimmt, die im Zusammenhang mit der laufenden Finanz- und Wirtschaftskrise vereinbart wurden. Ziel dieser Programme ist die Unterst\u00fctzung einer geordneten wirtschaftspolitischen Anpassung. Mit diesen Programmen, die vor allem auch eine Stabilisierung in der Eurozone anstreben, tr\u00e4gt der IWF in den Augen des Bundesrates massgeblich dazu bei, die Kosten f\u00fcr das System m\u00f6glichst zu minimieren.</p><p>3. Die Bereitstellung ihres Anteils an den regul\u00e4ren Mitteln des IWF \u00fcber die Quoten ist eine Verpflichtung, die mit Unterzeichnung der \u00dcbereinkunft \u00fcber den Internationalen W\u00e4hrungsfonds am 29. Mai 1992 in Kraft trat. Der Beitritt zu den Bretton-Woods-Institutionen war 1991 vom Volk gutgeheissen worden. </p><p>Bei der Beteiligung an den NKV wie auch an der IWF-Sonderhilfe handelt es sich um Beitr\u00e4ge freiwilliger Natur die, wie oben erl\u00e4utert, die systemische Bedeutung des Schweizer Finanzplatzes und des Schweizerfrankens spiegeln.</p><p>Die Rechtsgrundlage f\u00fcr die Teilnahme an den NKV ergibt sich aus dem entsprechenden Bundesbeschluss vom 18. Dezember 1997. Da die Revision der NKV eine materielle \u00c4nderung der urspr\u00fcnglichen NKV mit sich bringt, wird ein neuer Beschluss f\u00fcr die Teilnahme an den revidierten NKV erlassen. Eine Nichtratifizierung der ge\u00e4nderten NKV durch die Schweiz als urspr\u00fcngliches NKV-Mitglied w\u00fcrde das Inkrafttreten der NKV-Reform aufhalten, nachdem alle anderen der urspr\u00fcnglichen Teilnehmer eine Ratifizierung in Aussicht gestellt resp. diese bereits verabschiedet haben.</p><p>Die Rechtsgrundlage f\u00fcr die IWF-Sonderhilfe ist das Bundesgesetz vom 19. M\u00e4rz 2004 \u00fcber die internationale W\u00e4hrungshilfe (W\u00e4hrungshilfegesetz, WHG), welches den Bund zur Mitwirkung an multilateralen Hilfsaktionen zur Verh\u00fctung oder Behebung ernsthafter St\u00f6rungen des internationalen W\u00e4hrungssystems erm\u00e4chtigt.</p><p>4. Die Quoten des IWF werden aufgrund einer Formel ermittelt, die vor allem die wirtschaftliche Gr\u00f6sse und Offenheit der Mitglieder ber\u00fccksichtigt. Mit dem Beitritt zum IWF erreichte die Schweiz 1992 eine Quote, die es ihr erm\u00f6glichte, eine eigene Stimmrechtsgruppe zu gr\u00fcnden und damit einen der zwei neugeschaffenen Exekutivratssitze zu sichern. Seitdem hat sie st\u00e4ndigen Einsitz in den beiden wesentlichen Entscheidgremien f\u00fcr den IWF, dem Exekutivrat und dem Internationalen Finanz- und W\u00e4hrungsausschuss, dem ministeriellen Steuerungsgremium des IWF. Trotz eines eher geringen Stimmanteils erlaubt ihr diese Stellung ein Mitwirken bei allen Entscheiden des IWF und den regelm\u00e4ssigen Kontakt zu den verantwortlichen Personen im Exekutivrat, Management und Stab des IWF. Der Bericht der Gesch\u00e4ftspr\u00fcfungskommission des St\u00e4nderates \"Die Mitgliedschaft der Schweiz in den Institutionen von Bretton Woods (BWI)\" vom 14. Oktober 2003 kam zur Schlussfolgerung, dass die \"Schweiz in den BWI - insbesondere aufgrund ihres Einsitzes in den IWF-Exekutivr\u00e4ten - eine aktive Rolle spielt und immer wieder ihrer Position Nachdruck verleihen kann\"; diese Schlussfolgerung hat sich auch seither best\u00e4tigt. Schliesslich ist die Vertretung im IWF-Exekutivrat ein bedeutendes Komplement f\u00fcr das Engagement der Schweiz in den anderen, f\u00fcr die Finanzstabilit\u00e4t bedeutenden Gremien wie z. B. dem FSB.</p><p>5. Bereits im April 2009 hat der Ministerielle Ausschuss des IWF eine mehrstufige Aufstockung der IWF-Mittel im Grundsatz beschlossen. Die Ratifizierung der wichtigsten l\u00e4ngerfristigen Massnahmen durch die Mitglieder, die Erh\u00f6hung der regul\u00e4ren Mittel des IWF \u00fcber die Quoten sowie die Erh\u00f6hung der NKV stehen noch aus. Sobald diese Aufstockungen in Kraft sind - und sofern sich die Lage nicht wesentlich verschlimmert, stellen diese Mittel aus Sicht des Bundesrates ein hinreichendes Krisenbek\u00e4mpfungsdispositiv f\u00fcr die kommenden Jahre dar. Vorgesehen ist ferner, dass die NKV mit Umsetzung der Quotenerh\u00f6hung zumindest teilweise zur\u00fcckgenommen werden.</p><p>6. Der Bundesrat verfolgt aufmerksam die Lage im Euroraum und die m\u00f6glichen Auswirkungen der Schw\u00e4che des Euro auf die schweizerische Wirtschaft. Dies war u. a. auch Thema der Diskussionen am Jahresgespr\u00e4ch vom 10. Dezember 2010 zwischen der Schweizerischen Nationalbank und dem Bundesrat. Eine Aussage zum m\u00f6glichen Fall des Euro auf eine bestimmte H\u00f6he gegen\u00fcber dem Schweizerfranken ist seitens des Pr\u00e4sidenten des Direktoriums der SNB nicht gemacht worden.</p><p>Verluste werden bei der Schweizerischen Nationalbank gegen die Aussch\u00fcttungsreserve verrechnet. Aussch\u00fcttungen werden gem\u00e4ss geltender Aussch\u00fcttungsvereinbarung eingestellt, wenn die Aussch\u00fcttungsreserve um mehr als 5 Milliarden Franken negativ wird. Die negative Aussch\u00fcttungsreserve wird zur Abzugsposition auf den R\u00fcckstellungen f\u00fcr W\u00e4hrungsreserven. Sind die Verluste so gross, dass die negative Aussch\u00fcttungsreserve die R\u00fcckstellungen f\u00fcr W\u00e4hrungsreserven und das Aktienkapital \u00fcbersteigt, w\u00fcrde daraus eine \u00dcberschuldung resp. ein Bilanzverlust resultieren. Der Gl\u00e4ubigerschutz ist dennoch gew\u00e4hrleistet: Die SNB kann autonom Geld schaffen und ihren Verpflichtungen auch im Fall einer \u00dcberschuldung nachkommen. Obwohl eine Zentralbank auch mit einer \u00dcberschuldung weiterbestehen und ihren geldpolitischen Auftrag wahrnehmen kann, m\u00fcsste die Nationalbank Massnahmen ergreifen, um das Eigenkapital mittelfristig wieder aufzubauen.</p><p>7. Der Bundesrat sieht keinen Grund, vom IWF zus\u00e4tzliche Sicherheiten zu fordern. Einerseits liegt es in der Natur des IWF, dass er in Krisenzeiten Klumpenrisiken auf sich nimmt. Diesen begegnet er mit wirtschaftspolitischen Vorgaben an die kreditnehmenden L\u00e4nder sowie mit einer angemessenen Reservepolitik. Zudem geniesst der IWF de facto einen vorrangigen Gl\u00e4ubigerstatus. In der Geschichte des IWF ist es denn auch noch nie zu einem Zahlungsausfall gegen\u00fcber einem Mitgliedsland gekommen. Andererseits ist die Verwendung des IWF-Goldes statutarisch klar geregelt: Das Gold des IWF, rund 2900 Tonnen (mit einem Wert von gegenw\u00e4rtig rund 100 Milliarden Dollar), ist Eigentum des IWF. Es kann verkauft und der Erl\u00f6s an diejenigen L\u00e4nder zur\u00fcckerstattet werden, die vor 31. August 1975 Mitglieder waren und Goldbeitr\u00e4ge einbezahlt haben. Die Schweiz, die erst 1992 beigetreten ist, geh\u00f6rt nicht hierzu. Der IWF kann auch Gold als Kreditr\u00fcckzahlung akzeptieren. Die Statuten untersagen dem IWF aber, Gold zu kaufen oder andere Transaktionen vorzunehmen, inklusive seiner Verwendung als Sicherheit.</p><p>8. Die \u00c4usserung des IWF-Direktors in dieser Form ist dem Bundesrat nicht bekannt. Im \"Global Financial Stability Report\" von Oktober 2010 weist aber der IWF die Aufsichtsbeh\u00f6rden auf die Gefahr hin, dass Rating-basierte Anlageentscheidungen die Gefahr von Zwangsverk\u00e4ufen mit abrupten Abst\u00fcrzen der Preise mit sich bringen. Deshalb empfiehlt der IWF den Aufsichtsbeh\u00f6rden, derartige Rating-basierte Anlageentscheidungen einzuschr\u00e4nken und die Investoren stattdessen zu ermutigen, sich vermehrt auf ihre eigenen Sorgfaltspflichten zu st\u00fctzen.</p><p>Der Bundesrat erachtet eine solche Empfehlung je nach Marktsituation als grunds\u00e4tzlich sinnvoll. \u00c4nderungen des bisherigen Rechts oder beispielsweise eine Einschr\u00e4nkung der Anlageautonomie von Vorsorgeeinrichtungen lehnt er zum gegenw\u00e4rtigen Zeitpunkt jedoch ab.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1297814400000)\/","SubmittedBy":"Fraktion der Schweizerischen Volkspartei","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1355443200000)\/","ResponsibleDepartment":7,"ResponsibleDepartmentName":"Finanzdepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EFD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"10|24","Category":null,"Modified":"\/Date(1690491156473)\/","SubmissionDate":"\/Date(1292457600000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4816,"SubmissionLegislativePeriod":48,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Europapolitik|Finanzwesen"}}