{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20104088,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20104088,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20104088,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20104088,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20104088,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20104088,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20104088,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20104088,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20104088,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20104088,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20104088,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20104088,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20104088,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20104088,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20104088,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20104088,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20104088,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20104088,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"10.4088","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Massnahmenplan im Falle eines Auseinanderbrechens des Euro","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Obwohl die EU-Regierungen ein Auseinanderbrechen des Euro f\u00fcr unm\u00f6glich erkl\u00e4ren, muss im Extremfall damit gerechnet werden.</p><p>1. Welche Vorsichtsmassnahmen hat der Bundesrat f\u00fcr diesen Fall getroffen? Existiert ein solcher Plan?</p><p>2. Welche Folgen sieht er f\u00fcr die Banken, Versicherungen und die Pensionskassen?</p><p>3. Wie wird der Bundesrat reagieren, wenn ein IWF-Kreditnehmerland seine Schulden nicht mehr zur\u00fcckbezahlen kann? Wird dieses Land vom Schweizer Kapitalmarkt ausgeschlossen?</p><p>4. Wer \u00fcbernimmt die 6,9 Prozent IWF-Quoten jener f\u00fcnf L\u00e4nder (Italien, Spanien, Irland, Griechenland, Portugal), falls diese insolvent werden? Sie geh\u00f6ren zu jenen NKV-L\u00e4ndern, die Garantieversprechen abgegeben haben.</p><p>5. Der IWF w\u00fcrde im Falle eines Euro-Auseinanderfallens voraussichtlich Milliardenverluste erleiden. Wer w\u00fcrde den IWF retten?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Der Bundesrat geht grunds\u00e4tzlich davon aus, dass der Euro fortbestehen wird und dass er die relevante W\u00e4hrung f\u00fcr das Gros der Schweizer Exporte bleiben wird. Ein Aufbrechen oder eine Reorganisation des Euroraums k\u00f6nnte gravierende volkswirtschaftliche Auswirkungen in Europa und somit auch in der Schweiz haben. Derartige Verwerfungen sollten m\u00f6glichst vermieden werden. Gelingt dies nicht, so ist auf eine m\u00f6glichst geordnete Anpassung hinzuwirken.</p><p>1. Der Bundesrat verfolgt die Situation aufmerksam und befasst sich mit der Entwicklung im Euroraum und den Risiken f\u00fcr die Schweiz. Er ber\u00fccksichtigt verschiedene Szenarien f\u00fcr den weiteren Krisenverlauf im Euroraum, wozu auch der Extremfall eines teilweisen Zusammenbruchs der W\u00e4hrungsunion geh\u00f6rt. Untersucht werden die Auswirkungen (i) auf die Exportwirtschaft und das Wachstum, (ii) auf die Wechselkursentwicklung, (iii) auf die Gewinnaussch\u00fcttungen der SNB, (iv) auf die Risikopositionen der Finanzinstitute und Pensionskassen, (v) auf die Rahmenbedingungen f\u00fcr die Steuerverhandlungen der Schweiz sowie (vi) auf die finanzielle Einbindung der Schweiz. </p><p>2. Mutmassungen \u00fcber die Folgen eines Zusammenbruchs der W\u00e4hrungsunion sind in jedem Sinne hochspekulativ. Zum gegenw\u00e4rtigen Zeitpunkt ist daher ein Fokus auf unmittelbar unter Druck geratene Mitgliedstaaten des Euroraums angemessen. Gegen\u00fcber diesen Staaten zeigt sich, dass die schweizerischen Banken im Vergleich zu ihren gesamten Forderungen gegen\u00fcber dem Ausland wenig exponiert sind und auch vom Markt als wenig exponiert eingestuft werden. Wenngleich die Bruttoforderungen gegen\u00fcber einzelnen peripheren Eurostaaten umfangreich erscheinen m\u00f6gen, so zeigt sich bei der Analyse der Einzelpositionen, dass die umfassenden Risikoabsicherungsmechanismen der schweizerischen Banken zu geringen Nettopositionen gegen\u00fcber diesen Staaten gef\u00fchrt haben. Auch die Risikopositionen von schweizerischen Versicherungen und Pensionskassen gegen\u00fcber diesen Staaten k\u00f6nnen als moderat eingestuft werden.</p><p>3. Grunds\u00e4tzlich bewilligt der IWF Kredite nur unter der Bedingung, dass mittelfristig eine nachhaltige Schuldensituation erreicht werden kann. Gleichzeitig ist es auch Aufgabe des IWF, seine Mitglieder dazu anzuhalten, ihre Schulden vollumf\u00e4nglich zu bedienen. Sieht sich ein IWF-Mitglied ausserstande, seine Schulden zu bedienen, dann kann es den IWF um Unterst\u00fctzung bei einer Umschuldung ersuchen. Derartige Umschuldungen k\u00f6nnen auch durch einen IWF-Kredit flankiert werden, wie es z. B. vor einigen Jahren in Uruguay der Fall war.</p><p>Dass auch Mittel des IWF Teil einer Schuldenrestrukturierung werden, ist nicht wahrscheinlich: Der IWF stellt basierend auf strengen Anpassungsprogrammen auch dann Mittel zur Verf\u00fcgung, wenn andere Gl\u00e4ubiger ausfallen. Die mit dem IWF vereinbarten Anpassungsprogramme gew\u00e4hrleisten denn auch f\u00fcr die anderen Gl\u00e4ubiger die Stabilisierung der Lage. Zudem geniesst der IWF de facto einen vorrangigen Gl\u00e4ubigerstatus.</p><p>Das Bekanntwerden der Nichtbedienung von Schulden durch ein Land ist in der Regel ein hinreichend klares Signal f\u00fcr \u00f6ffentliche und private Gl\u00e4ubiger, keine weiteren Mittel zur Verf\u00fcgung zu stellen.</p><p>4. Der IWF beansprucht Mittel nur von Mitgliedstaaten, deren Aussenbilanz als hinreichend stark angesehen wird. Gegenw\u00e4rtig tragen im Rahmen des sogenannten Financial Transactions Plan rund 50 L\u00e4nder zur Finanzierung der regul\u00e4ren Mittel des IWF bei. Derzeit nicht dazu geh\u00f6ren Griechenland und Irland. </p><p>Die Beitr\u00e4ge an die NKV werden analog zu den Quoten gehandhabt. Der IWF beansprucht also nur Mittel von L\u00e4ndern, die eine hinreichend starke Aussenposition ausweisen. Scheiden L\u00e4nder vor\u00fcbergehend aus dem Transaktionsplan des IWF aus, dann verringert sich die zur Verf\u00fcgung stehende Gesamtsumme. Nicht tangiert wird der maximal von den einzelnen L\u00e4ndern zur Verf\u00fcgung gestellte Beitrag.</p><p>5. Die Gl\u00e4ubiger des IWF b\u00fcrgen bis zu dem \u00fcber die Quoten und NKV vereinbarten Betrag. Die Transaktionen mit dem IWF sind sehr kleinen Risiken ausgesetzt. So ist der IWF seinen Verbindlichkeiten gegen\u00fcber den Mitgliedsl\u00e4ndern immer nachgekommen und geniesst, wie oben beschrieben, einen de facto vorrangigen Kreditorenstatus. Auch weist er eine solide finanzielle Struktur auf, denn er baut Reserven auf, in H\u00f6he von 20 Prozent der ihm zur Verf\u00fcgung gestellten Ressourcen aus den regul\u00e4ren Mitteln und den bilateralen Kreditlinien (sowie den NKV, sofern diese aktiviert sind). Per Ende Dezember 2010 betrugen diese Reserven rund 110 Milliarden Dollar. Schliesslich bildet der IWF R\u00fcckstellungen, die bei Ausf\u00e4llen herbeigezogen werden k\u00f6nnen. Diese R\u00fcckstellungen liegen momentan bei umgerechnet rund 11 Milliarden Franken und sollen mittelfristig auf rund 22 Milliarden Franken aufgestockt werden.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1297814400000)\/","SubmittedBy":"Fraktion der Schweizerischen Volkspartei","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1307577600000)\/","ResponsibleDepartment":7,"ResponsibleDepartmentName":"Finanzdepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EFD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"10|24","Category":null,"Modified":"\/Date(1690533936860)\/","SubmissionDate":"\/Date(1292457600000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4816,"SubmissionLegislativePeriod":48,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Europapolitik|Finanzwesen"}}