{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20104138,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20104138,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20104138,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20104138,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20104138,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20104138,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20104138,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20104138,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20104138,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20104138,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20104138,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20104138,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20104138,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20104138,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20104138,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20104138,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20104138,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20104138,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"10.4138","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"IWF. Beitritt zu den ge\u00e4nderten Neuen Kreditvereinbarungen und Risiken f\u00fcr die Schweiz","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Im Zusammenhang mit dem vorgeschlagenen Beitritt zu den ge\u00e4nderten Neuen IWF-Kreditvereinbarungen sowie den Devisen-K\u00e4ufen der Schweizerischen Nationalbank stellen sich verschiedene Fragen bez\u00fcglich der Risikolage f\u00fcr die Schweiz:</p><p>1. Es ist nicht ausgeschlossen, dass sich die Krise auf die drei weiteren PIIGS-Staaten oder gar noch dar\u00fcber hinaus ausweitet. K\u00f6nnten damit auf absehbare Zeit neue, noch wesentlich gr\u00f6ssere NKV-Verpflichtungen auf die Schweiz zukommen?</p><p>2. Welche Betr\u00e4ge sind der schweizerischen Volkswirtschaft wie auch den Steuerpflichtigen zuzumuten, um weiter f\u00fcr die finanzpolitischen Missst\u00e4nde anderer L\u00e4nder in die Pflicht genommen zu werden? Sieht der Bundesrat eine maximale Obergrenze von Beitr\u00e4gen durch die Schweiz? Wenn ja, welche?</p><p>3. Weshalb hat etwa Deutschland einen verh\u00e4ltnism\u00e4ssig deutlich geringeren Beitrag zu entrichten? Ist er nicht der Meinung, die Schweiz zahle \u00fcberproportional viel im Verh\u00e4ltnis zu anderen Staaten?</p><p>4. Ist er mit Blick auf die neuen Versicherungselemente der Meinung, dass die neu verf\u00fcgbaren Mittel ausreichen, wenn in mittelgrossen \u00d6konomien gleichzeitig Zahlungsschwierigkeiten auftreten?</p><p>5. Wie sollen Staatsschulden eingetrieben werden, wenn die Zinslasten \u00fcber den Wachstumsraten liegen? Hat der IWF ein konkretes Konzept gegen die \u00dcberschuldung der Staaten?</p><p>6. Welche Auswirkungen k\u00f6nnte ein allf\u00e4lliges Aufbrechen oder eine Reorganisation des Euros auf die Schweiz, unsere W\u00e4hrungsreserven, Pensionskassen, Banken usw. haben? Hat er an verschiedene Varianten gedacht?</p><p>7. Mehrfach wurde versichert, dass der zwischenstaatlich gespannte Euro-Schutzschirm nicht \u00fcber das Jahr 2013 hinaus verl\u00e4ngert werden k\u00f6nne. Gibt es rechtliche Gr\u00fcnde, die einer Verl\u00e4ngerung entgegenstehen? Oder sind es allein politische Gr\u00fcnde? Um welche Gr\u00fcnde handelt es sich genau? Und was soll stattdessen nach 2013 kommen?</p><p>8. Verschiedene starke Volkswirtschaften fehlen unter den Teilnehmerstaaten. Ist absehbar, dass neue Teilnehmer dem NKV beitreten? W\u00fcrde dadurch die Summe der Kreditvereinbarungen erh\u00f6ht, oder w\u00fcrden die Verpflichtungen der bestehenden Teilnehmer reduziert?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1. Bereits im April 2009 hat der Ministerielle Ausschuss des IWF eine mehrstufige Aufstockung der IWF-Mittel im Grundsatz beschlossen. Falls sich die Lage nicht wesentlich verschlimmert, stellen diese Mittel aus Sicht des Bundesrates ein hinreichendes Krisenbek\u00e4mpfungsdispositiv f\u00fcr die kommenden Jahre dar. Bei der Aufstockung der Mittel geht es um drei Massnahmen, welche mit unterschiedlichen Geschwindigkeiten umgesetzt werden:</p><p>a. Die regul\u00e4ren IWF-Mittel sollen \u00fcber eine Quotenerh\u00f6hung von rund 323,9 Milliarden Franken auf rund 710,4 Milliarden Franken erh\u00f6ht werden. Eine Umsetzung ist nicht vor Ende 2012 zu erwarten, da die entsprechende Resolution noch von den Mitgliedsl\u00e4ndern ratifiziert werden muss. Der maximal von der Schweiz bereitgestellte Beitrag wird sich mit dieser Reform von rund 5,2 Milliarden auf rund 8,6 Milliarden Franken erh\u00f6hen. Der Bundesrat wird voraussichtlich im ersten Halbjahr 2011 den R\u00e4ten eine entsprechende Botschaft unterbreiten.</p><p>b. Die Neuen Kreditvereinbarungen (NKV), das Sicherungsnetz des IWF, werden revidiert und von insgesamt rund 50,7 Milliarden auf rund 547,6 Milliarden Franken aufgestockt. Gleichzeitig wird der Teilnehmerkreis ausgedehnt, womit insbesondere auch grosse Schwellenl\u00e4nder finanziell Verantwortung f\u00fcr die Systemstabilit\u00e4t \u00fcbernehmen. Der Anteil der Schweiz erh\u00f6ht sich von rund 2,3 Milliarden auf rund 16,2 Milliarden Franken. Vorgesehen ist, dass die Gesamth\u00f6he der NKV mit der Erh\u00f6hung der Quoten (vgl. a.) wieder etwas zur\u00fcckgenommen wird. Die Vorlage zu den revidierten NKV wird im Fr\u00fchjahr 2011 vom Nationalrat als Zweitrat behandelt.</p><p>c. Zur \u00dcberbr\u00fcckung des Mittelengpasses des IWF bis zum Inkrafttreten der NKV-Reform wurden von 21 L\u00e4ndern bilaterale Kreditlinien im Umfang von rund 250 Milliarden Dollar zur Verf\u00fcgung gestellt. Diese Kredite werden seit 2010 beansprucht. Die Schweiz ist bisher nicht beteiligt. Die entsprechende Vorlage, die IWF-Sonderhilfe, wird im Fr\u00fchjahr 2011 vom Nationalrat als Zweitrat behandelt.</p><p>2. Die IWF-Beitr\u00e4ge der Schweiz sind, wie oben dargelegt, jeweils klar begrenzt. Der Bundesrat rechnet in Anbetracht der Vorhersagen f\u00fcr die weltwirtschaftliche Lage derzeit nicht mit einer weiteren Erh\u00f6hung der Beitr\u00e4ge an den IWF.</p><p>3. Der Schweizer Beitrag an die NKV hat seinen Ursprung in der Mitgliedschaft der Schweiz in den Allgemeinen Kreditvereinbarungen (AKV), zu denen sie bereits 1982 beitrat. Damals hatte die Schweiz einen Anteil von 6,5 Prozent an der Gesamtsumme. An den 1998 geschaffenen NKV betrug der Anteil der Schweiz 4,5 Prozent. Mit der Revision der NKV soll er noch 2,9 Prozent ausmachen.</p><p>Ermittelt wurde der Schweizer Beitrag jeweils unter Ber\u00fccksichtigung der internationalen Bedeutung des Schweizerfrankens und der Systemrelevanz des schweizerischen Finanzplatzes. Unter den bisherigen NKV-Teilnehmern leistet die Schweiz weiterhin den achtgr\u00f6ssten Beitrag. Von den neuen NKV-Teilnehmern leistet nur China mehr. Dies spiegelt das Interesse der Schweiz an stabilen Verh\u00e4ltnissen im internationalen Finanzsystem. Mit ihrem Beitrag unterstreicht die Schweiz das Bekenntnis, massgeblich und nachhaltig zur Stabilit\u00e4t des internationalen W\u00e4hrungs- und Finanzsystems beizutragen. Diese Bereitschaft, Verantwortung zu \u00fcbernehmen, geht mit dem Anspruch auf eine ad\u00e4quate Vertretung in den Entscheidgremien des IWF einher.</p><p>4. Der IWF kann Mittel nur in einer H\u00f6he verpflichten, wie er sie - nach R\u00fcckstellungen - auch auszahlen kann. Seine gegenw\u00e4rtige Mittelknappheit h\u00e4ngt auch damit zusammen, dass Versicherungslinien in ausserordentlicher H\u00f6he zugunsten von Mexiko, Polen und Kolumbien gesprochen wurden. Diese drei Programme machen rund die H\u00e4lfte der laufenden Verpflichtungen des IWF aus. Die Wahrscheinlichkeit, dass diese Kreditlinien aktiviert werden m\u00fcssen, bleibt weiterhin gering.</p><p>Im IWF hat sich die Schweiz jeweils sehr kritisch zur Versicherungsrolle des IWF gestellt und insbesondere auch auf das \"moralische Risiko\" derartiger vorsorglicher Finanzierungen hingewiesen. Nicht zuletzt aufgrund der \u00fcberm\u00e4ssigen Bindung von Ressourcen setzt sie sich f\u00fcr eine baldige grunds\u00e4tzliche \u00dcberpr\u00fcfung dieser Instrumente ein.</p><p>5. Grunds\u00e4tzlich kann der IWF Kredite nur unter der Bedingung bewilligen, dass mittelfristig eine nachhaltige Schuldensituation erreicht werden kann. Sind die Zinss\u00e4tze h\u00f6her als die Wachstumsrate der Volkswirtschaft, besteht das Ziel des IWF-Programms darin, das Land auf einen stabilen Wachstumspfad zur\u00fcckzubringen. Mit Sparmassnahmen sollen dann einerseits mehr Mittel f\u00fcr die Schuldenbedienung bereitgestellt werden. Andererseits soll durch Strukturreformen (inklusive Restrukturierungen im Bankensektor) das l\u00e4ngerfristige Wachstumspotenzial erh\u00f6ht werden. Gleichzeitig bewirkt die Stabilisierung der Wirtschaft eine Senkung des Zinsniveaus.</p><p>6. Der Bundesrat verfolgt die Situation und befasst sich mit der Entwicklung im Euroraum und den Risiken f\u00fcr die Schweiz. Er geht grunds\u00e4tzlich davon aus, dass der Euro fortbestehen wird und dass er die relevante W\u00e4hrung f\u00fcr das Gros der Schweizer Exporte bleiben wird. Ein Aufbrechen oder eine Reorganisation des Euroraums h\u00e4tte aller Voraussicht nach gravierende Auswirkungen auf die Volkswirtschaften in Europa und so auch auf die Schweiz. Ein derartiger Umbruch ist m\u00f6glichst zu vermeiden. Gelingt dies nicht, dann ist eine m\u00f6glichst geordnete Anpassung wichtig. </p><p>Der Bundesrat ber\u00fccksichtigt drei Szenarien f\u00fcr den weiteren Krisenverlauf im Euroraum, wozu auch der Extremfall eines teilweisen Zusammenbruchs der W\u00e4hrungsunion geh\u00f6rt. Untersucht werden die Auswirkungen (i) auf die Exportwirtschaft und das Wachstum, (ii) auf die Wechselkursentwicklung, (iii) auf die Gewinnaussch\u00fcttungen der SNB, (iv) auf die Risikopositionen der Finanzinstitute und Pensionskassen, (v) auf die Rahmenbedingungen f\u00fcr die Steuerverhandlungen der Schweiz sowie (vi) auf die finanzielle Einbindung der Schweiz. Unter den gegebenen Umst\u00e4nden ist jedoch nicht davon auszugehen, dass eine Aufl\u00f6sung der W\u00e4hrungsunion wahrscheinlich ist.</p><p>7. Die EU hat Anfang Mai 2010 mit dem European Financial Stabilisation Mechanism (EFSM) und der European Financial Stability Facility (EFSF) zwei Finanzierungsinstrumente eingerichtet, die eine umfassende finanzielle Unterst\u00fctzung von Euro-Staaten, im Falle der EFSM auch EU-Staaten ausserhalb des Euroraums, erm\u00f6glichen. Die Errichtung dieser Instrumente erfolgte angesichts der sich unmittelbar abzeichnenden Finanzierungsprobleme einzelner Euro-Staaten. Der Rettungsschirm wurde in seiner heutigen Konstruktion dabei bewusst als \u00dcbergangsl\u00f6sung eingerichtet, der es den EU- bzw. Euro-Staaten erlaubt, kurzfristig auf die Marktsituation im Euroraum zu reagieren, aber gleichzeitig den Weg zum Aufbau eines st\u00e4ndigen Stabilit\u00e4tsmechanismus ebnet. Mit der \u00dcbergangsl\u00f6sung EFSF hat die EU die n\u00f6tige Zeit f\u00fcr den Aufbau eines solchen Mechanismus gewinnen k\u00f6nnen. So wird die EFSF bis Juni 2013 liquidiert oder sp\u00e4testens dann, sobald nach diesem Termin alle Forderungen der EFSF bedient wurden. Ab Mitte 2013 soll der European Stability Mechanism (ESM) als st\u00e4ndiger Stabilisierungsmechanismus bereitstehen.</p><p>8. Die wirtschaftlich bedeutendsten L\u00e4nder werden alle Mitglieder der revidierten NKV sein. Von den L\u00e4ndern der G-20 geh\u00f6ren zurzeit nur Argentinien, Indonesien und die T\u00fcrkei nicht zum Kreis der Teilnehmer an den revidierten NKV. L\u00e4ngerfristig ist denkbar, dass auch diese oder andere L\u00e4nder den NKV beitreten werden. Dies ist auch gem\u00e4ss den Statuten der ge\u00e4nderten NKV vorgesehen, wobei die Zulassung eines neuen Teilnehmers in der Regel zu einer proportionalen Reduktion der Kreditvereinbarungen aller bisherigen Teilnehmer f\u00fchrt, oder es wird der Gesamtbetrag um den oder die neuen Beitr\u00e4ge erh\u00f6ht. Dem Beitritt eines neuen NKV-Teilnehmers m\u00fcssen der IWF und die NKV-Teilnehmer, die zusammen 85 Prozent aller Kreditvereinbarungen vertreten, zustimmen.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1297814400000)\/","SubmittedBy":"Reimann Lukas","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1300406400000)\/","ResponsibleDepartment":7,"ResponsibleDepartmentName":"Finanzdepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EFD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"15|24","Category":null,"Modified":"\/Date(1763109495697)\/","SubmissionDate":"\/Date(1292544000000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4816,"SubmissionLegislativePeriod":48,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Wirtschaft|Finanzwesen"}}