{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20104139,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20104139,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20104139,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20104139,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20104139,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20104139,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20104139,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20104139,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20104139,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20104139,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20104139,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20104139,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20104139,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20104139,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20104139,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20104139,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20104139,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20104139,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"10.4139","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"IWF. Risiken f\u00fcr die Schweiz und Beitritt zu den ge\u00e4nderten Neuen Kreditvereinbarungen","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Es scheint, als versuche man zu flicken, was sich nicht mehr flicken l\u00e4sst. Schweizer Steuermilliarden sollen f\u00fcr eine gescheiterte W\u00e4hrung ausgegeben werden. Nat\u00fcrlich ist unser Interesse an einem stabilen Europa immens. Eine nachhaltige Wirkung wird hier aber nicht erzielt.</p><p>1. Gest\u00fctzt auf welche rechtlichen Grundlagen untersteht dieser Bundesbeschluss von derart hoher politischer wie finanzieller Tragweite nicht dem Staatsvertragsreferendum?</p><p>2. Wird wirklich Stabilit\u00e4t geschaffen, indem immer gr\u00f6ssere Blasen entstehen? K\u00f6nnte dies die Folgen eines Platzens nicht schwerwiegend vergr\u00f6ssern? W\u00e4re eine grundlegende Euro-Reform (Ausschluss einzelner L\u00e4nder, Teilung in Nord-/S\u00fcd-Euro usw.), bei welcher man zugibt, dass die makro\u00f6konomischen Ungleichgewichte innerhalb Europas mit dem marktwidrigen Fehlkonstrukt Euro nicht ausgeschaltet werden k\u00f6nnen und der heutige Euro so nicht funktionieren kann, nicht besser f\u00fcr Sicherheit und Stabilit\u00e4t in Europa und der Schweiz?</p><p>3. Sind die Staaten der Eurozone nicht zu unterschiedlich f\u00fcr eine gemeinsame W\u00e4hrung?</p><p>4. Glaubt der Bundesrat an die Zukunft des Euros in der heutigen Form?</p><p>5. Die Geldmenge der Schweizerischen Nationalbank hat sich beinahe so stark vergr\u00f6ssert wie jene vom Fed und von der EZB. Sieht er in der ultraexpansiven Geldpolitik keine Gefahr f\u00fcr die Stabilit\u00e4t und den Wohlstand der Schweiz? Wie soll m\u00f6glichen Gefahren (z. B. W\u00e4hrungsrisiken, Geldentwertung usw.) entgegengewirkt werden?</p><p>6. Welche Rolle spielen in diesem Zusammenhang Edelmetalle f\u00fcr die W\u00e4hrungssicherheit der Schweiz?</p><p>7. Werden mit den Milliarden indirekt nicht prim\u00e4r masslose Spekulationsgesch\u00e4fte ausl\u00e4ndischer Banken finanziert? Werden nicht einfach diejenigen Darlehen vor allem deutscher und franz\u00f6sischer Banken zur\u00fcckbezahlt, welche diese den faktisch bankrotten Staaten zu sehr hohen Zinsen zur Verf\u00fcgung gestellt haben? Plant der IWF eine - bisher oft bei Staatspleiten umgesetzte - Beteiligung der Gl\u00e4ubiger?</p><p>8. Welche Sicherheiten leistet der IWF f\u00fcr seine Milliarden-Anspr\u00fcche gegen\u00fcber der Schweiz?</p><p>9. Welche Verantwortung tr\u00e4gt die Schweiz als Nicht-EU-Mitglied und als Nicht-Euro-Land f\u00fcr die entstandene Krise? Welche Verantwortung tragen Schweizer Steuerzahler f\u00fcr Spekulationsgesch\u00e4fte ausl\u00e4ndischer Banken?</p><p>10. Ist es richtig, wenn wirtschaftlich erfolgreiche Staaten notorischen Defizits\u00fcndern dauerhaft unter die Arme greifen sollen?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1. V\u00f6lkerrechtliche Vertr\u00e4ge, wie jener zur Teilnahme der Schweiz an den Neuen Kreditvereinbarungen (NKV) des Internationalen W\u00e4hrungsfonds (IWF), unterstehen gem\u00e4ss Artikel\u00a0141 Absatz\u00a01 Buchstabe\u00a0d der Bundesverfassung dem fakultativen Referendum, sofern sie (1) unbefristet und unk\u00fcndbar sind, (2) den Beitritt zu einer internationalen Organisation vorsehen oder (3) wichtige rechtsetzende Bestimmungen enthalten oder deren Umsetzung den Erlass von Bundesgesetzen erfordert. Diese Voraussetzungen sind im vorliegenden Falle, wie in der Botschaft des Bundesrates vom 8. September 2010 dargelegt, nicht erf\u00fcllt. Die NKV sind zeitlich befristet und k\u00fcndbar. Die NKV sehen keinen Beitritt zu einer internationalen Organisation vor. Die NKV enthalten des Weiteren weder wichtige rechtsetzende Bestimmungen, noch erfordert die Teilnahme der Schweiz an den NKV den Erlass von Bundesgesetzen. Mit Artikel\u00a010 des Nationalbankgesetzes besteht die rechtliche Grundlage f\u00fcr eine entsprechende NKV-Teilnahme der Schweizerischen Nationalbank (SNB) f\u00fcr die Schweiz bereits. Zudem \u00fcbernimmt der Bund im Rahmen der NKV keine finanziellen Verpflichtungen. </p><p>2. Die derzeitige Entwicklung an den Finanzm\u00e4rkten des Euroraums ist auf die schwierige haushaltspolitische Lage einzelner Euro-Staaten sowie die damit einhergehende Verunsicherung der Marktteilnehmer zur\u00fcckzuf\u00fchren. Ursachen dieser Entwicklung sind einerseits das aussergew\u00f6hnliche Ausmass der j\u00fcngsten Finanzkrise und die damit einhergehenden nationalen Stabilisierungsmassnahmen, andererseits aber auch ausgepr\u00e4gte strukturelle Defizite einzelner Staaten des Euroraums. Diese Schuldenproblematik stellt f\u00fcr die EU eine wichtige Herausforderung dar. Die von einzelnen Euro-Staaten mit der EU und dem IWF ausgehandelten Wirtschaftsprogramme bergen indes die Chance, die notwendigen Reformmassnahmen in diesen Staaten zu beschleunigen und somit zur erforderlichen R\u00fcckkehr zu einer nachhaltigen Finanzpolitik beizutragen. Die von der EU angestossenen Reformen, die auf eine Verbesserung des Rahmenwerks zur Einhaltung der Fiskal- und Haushaltsdisziplin aller Mitgliedstaaten hinwirken, sind daher zu begr\u00fcssen. Ein glaubhaftes und zugleich ambitioniertes Rahmenwerk kann massgeblich zur St\u00e4rkung der Finanzstabilit\u00e4t in der EU bzw. im Euroraum beitragen. </p><p>Ein Austritt von Staaten aus der Europ\u00e4ischen W\u00e4hrungsunion ist hingegen rechtlich nicht vorgesehen. Aufgrund fehlender Regeln und Mechanismen w\u00e4re ein Auseinanderbrechen des Eurosystems deshalb mit zahlreichen, weitreichenden Unsicherheiten verbunden, was sich auf die Stabilit\u00e4t in Europa und im internationalen Finanzsystem gravierend auswirken d\u00fcrfte.</p><p>3. Es gibt eine Reihe von Kriterien, die f\u00fcr den Zusammenschluss von Staaten zu einer W\u00e4hrungsunion sprechen. Dazu geh\u00f6ren beispielsweise die Offenheit der Volkswirtschaft, die Mobilit\u00e4t von Arbeit und Kapital oder auch der politische Willen zur Integration. Die Staaten des Euroraums erf\u00fcllen - wenn auch nicht vollumf\u00e4nglich - viele der Kriterien, die grunds\u00e4tzlich f\u00fcr den Zusammenschluss zu einer W\u00e4hrungsunion sprechen. Es zeigt sich zudem, dass manche Kriterien auch erst in Reaktion auf einen Zusammenschluss erf\u00fcllt werden. Im Euroraum kann dies beispielsweise durch die Bindung aller Teilnehmer auf eine auf die Preisstabilit\u00e4t verpflichtete gemeinschaftliche Geldpolitik belegt werden. Solche Fortschritte schliessen jedoch nicht aus, dass nachhaltige Verbesserungen z. B. zur Reduktion der wirtschaftlichen Ungleichgewichte innerhalb des Euroraums oder im Bereich der Haushaltsdisziplin in einzelnen Staaten erforderlich bleiben, um negative externe Effekte f\u00fcr die anderen Teilnehmerstaaten zu begrenzen.</p><p>4. Zum gegenw\u00e4rtigen Zeitpunkt sieht der Bundesrat keinen Anlass, die Zukunft des Euros infrage zu stellen. Er geht davon aus, dass die Euro-Staaten einer gemeinsamen W\u00e4hrung verbunden bleiben. Die gegenw\u00e4rtigen Herausforderungen im Euroraum sollten als Chance f\u00fcr eine zuk\u00fcnftig besser abgestimmte und vor allem nachhaltigere Finanzpolitik genutzt werden.</p><p>5. Die Geldpolitik der SNB ist gem\u00e4ss Artikel\u00a05 des Nationalbankgesetzes auf die Preisstabilit\u00e4t ausgerichtet, wobei konjunkturellen Entwicklungen Rechnung getragen wird. Im Rahmen dieser Aufgabe tr\u00e4gt die SNB auch zur Stabilit\u00e4t des Finanzsystems bei. Die zuletzt expansive Geldpolitik entspricht also dem Mandat der SNB. Die umfassende Versorgung der Finanzm\u00e4rkte mit Liquidit\u00e4t hat angesichts der Verunsicherung im Zuge der j\u00fcngsten Finanzkrise einen wichtigen Stabilit\u00e4tsbeitrag geleistet. Gleichzeitig dienten die seit 2009 vorgenommenen Devisenmarktinterventionen der Begrenzung von deflation\u00e4ren Risiken einer massiven Euro-Abwertung. Naturgem\u00e4ss ist der Aufbau von namhaften Devisenbest\u00e4nden mit Marktrisiken verbunden. Aus diesem Grund bildet die SNB R\u00fcckstellungen f\u00fcr W\u00e4hrungsreserven. Allf\u00e4lligen Inflationsrisiken kann die SNB entgegentreten, indem sie die Liquidit\u00e4t in den Finanzm\u00e4rkten wieder absch\u00f6pft, was sie mit der Ausgabe von Schuldverschreibungen (SNB-Bills) sowie von geldabsch\u00f6pfenden Wertpapierpensionsgesch\u00e4ften (Repos) bereits tut. Zudem gab die SNB in ihrer letzten Lagebeurteilung im Dezember 2010 zu erkennen, dass bei der gegenw\u00e4rtig expansiven Geldpolitik in der langen Frist ein Anpassungsbedarf besteht. Die Beurteilung, wann ein angemessener Zeitpunkt f\u00fcr eine Erh\u00f6hung der Leitzinsen vorliegt, liegt entsprechend ihrem Mandat in der Verantwortung der SNB. </p><p>6. Mit der neuen Bundesverfassung, welche am 1. Januar 2000 in Kraft trat, wurde die Verankerung der Goldbindung des Frankens in der Verfassung aufgehoben. Auf Gesetzesstufe wurde die L\u00f6sung des Frankens vom Gold im neuen Bundesgesetz \u00fcber die W\u00e4hrung und die Zahlungsmittel, welches am 1. Mai 2000 in Kraft trat, umgesetzt. Die Aufhebung der Goldbindung des Frankens erm\u00f6glicht der SNB eine marktnahe Bewertung und einen flexiblen Einsatz ihrer Goldreserven. Die Goldbest\u00e4nde haben seither eine vergleichbare Funktion wie die Devisenanlagen der SNB. Sie wirken vertrauensbildend und eignen sich zudem auch zur Diversifikation der W\u00e4hrungsreserven, da Gold gerade in Krisenzeiten tendenziell stark nachgefragt wird und an Wert gewinnt.</p><p>7. Das Ziel der vom IWF beschlossenen Programme (wie jene zur Unterst\u00fctzung von Griechenland und Irland) ist die Unterst\u00fctzung einer geordneten wirtschaftspolitischen Anpassung. Dadurch wird ein Beitrag zur Stabilisierung des Finanzsystems geleistet. Diese Programme dienen nicht der Finanzierung von Spekulationsgesch\u00e4ften deutscher und franz\u00f6sischer Banken. Das finanzielle Engagement dieser Banken in Griechenland und Irland ist gem\u00e4ss \u00f6ffentlicher Statistiken der Bank f\u00fcr internationalen Zahlungsausgleich gemessen an den gesamten Auslandsforderungen dieser Banken moderat. </p><p>Zum gegenw\u00e4rtigen Zeitpunkt sehen die IWF-Programme zugunsten von Irland und Griechenland keine Massnahmen zur Restrukturierung der \u00f6ffentlichen Schuld vor. Ein geordneter Einbezug der Gl\u00e4ubiger in die Krisenl\u00f6sung w\u00e4re grunds\u00e4tzlich w\u00fcnschenswert, birgt aber die Gefahr negativer Reaktionen an den Finanzm\u00e4rkten, die sich in der gegenw\u00e4rtig ohnehin angespannten Lage gravierend auswirken k\u00f6nnten.</p><p>8. Die internationale Staatengemeinschaft kann durch den IWF L\u00e4ndern in einer wirtschaftlichen Notlage Kredite gew\u00e4hren. Diese Kredite sind naturgem\u00e4ss mit bedeutenden Risiken verbunden. Sie sind jedoch durch die Rolle und Funktionsweise des IWF hinreichend abgesichert. Der IWF ist denn auch seinen Verbindlichkeiten gegen\u00fcber den Mitgliedern in der Vergangenheit immer nachgekommen. Bei der Kreditvergabe des IWF bestehen die Forderungen der IWF-Mitglieder - sei es \u00fcber die Bereitstellung der Quote, die Gew\u00e4hrung von bilateralen Krediten oder die Gew\u00e4hrung von Mitteln \u00fcber die NKV - nicht gegen\u00fcber dem Programmland, sondern gegen\u00fcber dem IWF. Bei solchen Forderungen ist das Ausfallrisiko gering, denn eine Reihe von Instrumenten des IWF tr\u00e4gt dazu bei, die mit den gew\u00e4hrten Krediten verbundenen Risiken zu minimieren:</p><p>Erstens geniesst der IWF de facto einen bevorzugten Gl\u00e4ubigerstatus. Schuldnerl\u00e4nder erf\u00fcllen ihre Verpflichtungen immer zuerst gegen\u00fcber dem IWF, eine Tatsache, die von den anderen privaten und \u00f6ffentlichen Gl\u00e4ubigern wahrgenommen wird. Zweitens begrenzt der IWF das Volumen seiner Kredite und hat Kriterien definiert, welche Kredite diese Grenzen \u00fcberschreiten d\u00fcrfen. Drittens enthalten die mit den L\u00e4ndern vereinbarten Programme strenge Auflagen, die in der Regel viertelj\u00e4hrlich \u00fcberpr\u00fcft werden. Grunds\u00e4tzlich kann der IWF bei Nichterf\u00fcllung der Programmschritte die in Aussicht gestellten Hilfen k\u00fcrzen oder verwehren. Viertens stellt der IWF sicher, dass seine Gelder von den Zentralbanken der Empf\u00e4ngerl\u00e4nder korrekt verwendet werden. Die entsprechenden sog. Safeguards Assessments gehen gleichzeitig allf\u00e4llige Schw\u00e4chen in der Gouvernanz an. F\u00fcnftens baut er Reserven auf, in H\u00f6he von 20 Prozent der ihm zur Verf\u00fcgung gestellten Ressourcen aus den regul\u00e4ren Mitteln und den bilateralen Kreditlinien (sowie den NKV, sofern diese aktiviert sind). Per Ende Dezember 2010 betrugen diese Reserven rund 110 Milliarden Dollar. Schliesslich bildet der IWF R\u00fcckstellungen, die bei Ausf\u00e4llen herbeigezogen werden k\u00f6nnen. Diese R\u00fcckstellungen liegen momentan bei umgerechnet rund 11 Milliarden Franken und sollen mittelfristig auf rund 22 Milliarden Franken aufgestockt werden. </p><p>9. Die Schweiz ist aufgrund der systemischen Bedeutung ihres Finanzplatzes und der fortgeschrittenen Integration ihrer Volkswirtschaft in die Weltwirtschaft auf ein stabiles internationales W\u00e4hrungs- und Finanzsystem angewiesen. Sie tr\u00e4gt somit vor allem im eigenen Interesse Verantwortung, zur Stabilit\u00e4t ihr nahestehender Volkswirtschaften - wie jene des Euroraums - im Rahmen ihrer M\u00f6glichkeiten beizutragen. Krisenmechanismen der internationalen Staatengemeinschaft, wie z. B. die NKV des IWF, erlauben der Schweiz dabei, ihre Mittel der W\u00e4hrungshilfe m\u00f6glichst effizient sowie mit vergleichsweise geringen Risiken einzusetzen, und gew\u00e4hrleisten, dass ihre finanzielle Unterst\u00fctzung an klare wirtschaftspolitische Reformforderungen gekn\u00fcpft wird. </p><p>10. Die IWF-Programme zielen darauf ab, eine Umsetzung von Reformen in den Programml\u00e4ndern zu initiieren oder abzuschliessen, die unter anderem den Aufbau einer nachhaltigen nationalen Finanzpolitik erm\u00f6glichen. Die Programme tragen massgeblich dazu bei, dass durch die Bereitstellung externer wirtschaftspolitischer Expertise Staaten mit best\u00e4ndigen Defiziten eine Konsolidierung ihrer Haushalte erreichen k\u00f6nnen. Die enge Verkn\u00fcpfung der Auszahlung von finanziellen Mitteln an das Erreichen von Reformschritten gew\u00e4hrleistet dabei eine kontinuierliche \u00dcberpr\u00fcfung des Reformprogramms. Auf diese Weise kann eine nachhaltige Wirtschaftsstruktur geschaffen und die Notwendigkeit einer Unterst\u00fctzung durch Drittstaaten mittelfristig \u00fcberwunden werden.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1297814400000)\/","SubmittedBy":"Reimann Lukas","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1300406400000)\/","ResponsibleDepartment":7,"ResponsibleDepartmentName":"Finanzdepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EFD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"15|24","Category":null,"Modified":"\/Date(1690543549193)\/","SubmissionDate":"\/Date(1292544000000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4816,"SubmissionLegislativePeriod":48,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Wirtschaft|Finanzwesen"}}