{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20104157,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20104157,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20104157,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20104157,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20104157,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20104157,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20104157,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20104157,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20104157,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20104157,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20104157,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20104157,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20104157,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20104157,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20104157,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20104157,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20104157,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20104157,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"10.4157","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Einf\u00fchrung des F\u00fchrerscheinentzugs als wirksame Strafe","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>In anderen Staaten kann als strafrechtliche Sanktion anstelle einer Geldstrafe auch der Entzug des F\u00fchrerscheins verf\u00fcgt werden. In diesem Zusammenhang bitte ich den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten. </p><p>- Wie beurteilt er die Einf\u00fchrung des F\u00fchrerscheinentzugs als allgemeine Strafe?</p><p>- Ist er bereit, einen entsprechenden Artikel ins Strafgesetzbuch aufzunehmen, damit der F\u00fchrerscheinentzug auch bei Delikten, welche nicht mit einer Autofahrt zusammenh\u00e4ngen, verf\u00fcgt werden kann?</p>","ReasonText":"<p>Strafen sollen eine generalpr\u00e4ventive Wirkung haben und der Resozialisierung dienen. Das heutige Strafrecht wird mit teilweise zu milden Strafen beidem nur bedingt gerecht. Strafen m\u00fcssen daher den gesellschaftlichen Entwicklungen angepasst werden, und Richter sollten mehr Strafm\u00f6glichkeiten zur Verf\u00fcgung haben, beispielsweise auch einen Fahrausweisentzug bei K\u00f6rperverletzung oder bei Diebstahl verf\u00fcgen k\u00f6nnen. F\u00fcr Schl\u00e4gertypen, welche das Auto als Statussymbol sehen, w\u00e4re das eine wirksamere Strafe. Ein Fahrverbot h\u00e4tte eine bessere generalpr\u00e4ventive Wirkung und w\u00fcrde manchen T\u00e4ter st\u00e4rker treffen als eine Geldbusse oder eine bedingte Haftstrafe. Der richterliche Ermessensspielraum hat grunds\u00e4tzlich dort seine Grenzen, wo die Verh\u00e4ltnism\u00e4ssigkeit nicht gew\u00e4hrleistet wird, wenn zum Beispiel ein F\u00fchrerschein eine Voraussetzung zur Aus\u00fcbung der beruflichen T\u00e4tigkeit ist, wie beispielsweise bei einem Chauffeur oder Aussendienstmitarbeitenden. In diesen F\u00e4llen w\u00fcrde eine Strafe die Resozialisierung verhindern, was nicht der Sinn einer Strafe ist.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Bereits 1999 wurde vom Nationalrat eine Motion abgelehnt, welche den F\u00fchrerausweisentzug f\u00fcr s\u00e4umige Alimentenzahlende als Nebenstrafe einf\u00fchren wollte (Motion Teuscher 97.3615 vom 17. Dezember 1997).</p><p>Im Rahmen der Revision des Allgemeinen Teils des Strafgesetzbuches (StGB, SR 311.0) wurde die Einf\u00fchrung des Fahrverbots als eigenst\u00e4ndige, durch den Richter zu verh\u00e4ngende Strafe f\u00fcr Verkehrsdelikte gepr\u00fcft (vgl. Botschaft zur \u00c4nderung des Schweizerischen Strafgesetzbuches und des Milit\u00e4rstrafgesetzes sowie zu einem Bundesgesetz \u00fcber das Jugendstrafrecht, BBl 1999 1979, Ziff. 213.15). Nach intensiven Diskussionen in den vorberatenden Kommissionen hat sich das Parlament f\u00fcr ein sehr eingeschr\u00e4nktes richterliches Fahrverbot entschieden. Seit dem 1. Januar 2007 sehen daher das StGB und das Milit\u00e4rstrafgesetz (MStG) das Fahrverbot als Sanktion vor, die neben einer Strafe oder Massnahme verh\u00e4ngt werden kann, wenn der T\u00e4ter ein Motorfahrzeug zur Begehung eines Verbrechens oder Vergehens verwendet hat (Art. 67b StGB und 50abis MStG). </p><p>Es ist denkbar, dass der F\u00fchrerausweisentzug auch bei Straftaten ohne Bezug zum Strassenverkehr in bestimmten F\u00e4llen eine einschneidende Sanktion darstellen k\u00f6nnte. Ob sich der F\u00fchrerausweisentzug als allgemeine Strafe des Strafgesetzbuches eignen w\u00fcrde, ist allerdings fraglich. So wird bereits in der Begr\u00fcndung der Interpellation darauf hingewiesen, dass bei bestimmten Personen mit R\u00fccksicht auf ihren Beruf Ausnahmen vorgesehen werden m\u00fcssten, was f\u00fcr eine allgemeine Strafe untypisch ist. Negativ ins Gewicht f\u00e4llt auch, dass der F\u00fchrerausweisentzug bei zahlreichen Personen von vornherein als Strafe nicht zum Zuge kommen k\u00f6nnte, weil sie keinen solchen besitzen. Ferner ist der Grad der Betroffenheit bei einem F\u00fchrerausweisentzug von Fall zu Fall viel unterschiedlicher als bei den bestehenden Strafen. Das Ermessen des Gerichts bei der Zumessung der Strafe und damit die Gefahr willk\u00fcrlicher Entscheide w\u00e4ren daher gross. Die zahlreichen Verurteilungen wegen Fahrens trotz F\u00fchrerausweisentzug zeigen schliesslich, dass diese Sanktion nur sehr l\u00fcckenhaft durchgesetzt werden kann - im Gegensatz zu den bestehenden Strafen. Es muss daher bezweifelt werden, dass der F\u00fchrerausweisentzug als allgemeine Strafe die erhoffte vergeltende, generalpr\u00e4ventive oder sogar resozialisierende Wirkung h\u00e4tte. </p><p>In unseren Nachbarstaaten ist der F\u00fchrerausweisentzug als eigenst\u00e4ndige Strafe, die anstelle einer anderen Strafe, wie zum Beispiel einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe, verh\u00e4ngt werden kann, nicht bekannt. So kann das Fahrverbot nach Paragraf 44 des deutschen Strafgesetzbuches nur als Nebenstrafe verh\u00e4ngt werden, wenn der T\u00e4ter zu einer Freiheitsstrafe oder Geldstrafe verurteilt wird. Zudem ist dieses Fahrverbot nur bei Taten m\u00f6glich, die bei oder im Zusammenhang mit dem F\u00fchren eines Motorfahrzeugs oder unter Verletzung der Pflichten eines Motorfahrzeugf\u00fchrers begangen worden sind. Auch das franz\u00f6sische Recht sieht den F\u00fchrerausweisentzug nur als Nebenstrafe vor, wobei sein Anwendungsbereich nicht auf Widerhandlungen im Strassenverkehr beschr\u00e4nkt ist. Italien und \u00d6sterreich kennen kein strafrechtliches Fahrverbot.</p><p>Die Sanktionenarmut war einer der Hauptgr\u00fcnde f\u00fcr die Revision des Allgemeinen Teils des StGB (vgl. die obengenannte Botschaft, BBl 1999 1979). Die Gerichte haben daher heute f\u00fcr Verbrechen und Vergehen anstelle zweier Hauptstrafen deren drei zur Verf\u00fcgung, die sie in drei Vollzugsformen (unbedingt, bedingt oder teilbedingt) verh\u00e4ngen k\u00f6nnen. Diese Neuerung wird von verschiedener Seite als Sanktionenvielfalt kritisiert, welche die Gerichte \u00fcberfordern w\u00fcrde. Diese Kritik hat in Verbindung mit weiteren Kritikpunkten dazu gef\u00fchrt, dass der Bundesrat am 30. Juni 2010 eine Gesetzesvorlage zur Revision des neuen Sanktionensystems in die Vernehmlassung geschickt hat (www.bj.admin.ch/content/bj/de/ home/themen/sicherheit/gesetzgebung/sanktionensystem.html), in welcher unter anderem vorgeschlagen wird, den Sanktionenkatalog f\u00fcr Verbrechen und Vergehen wieder auf zwei Strafen (die Geldstrafe und die Freiheitsstrafe) einzuschr\u00e4nken. </p><p>Zusammenfassend erachtet der Bundesrat die Einf\u00fchrung des F\u00fchrerausweisentzugs als neue Strafe im StGB nicht als angezeigt.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1298419200000)\/","SubmittedBy":"Humbel Ruth","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1300406400000)\/","ResponsibleDepartment":5,"ResponsibleDepartmentName":"Justiz- und Polizeidepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EJPD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"12|48","Category":null,"Modified":"\/Date(1690542022240)\/","SubmissionDate":"\/Date(1292544000000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4816,"SubmissionLegislativePeriod":48,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Recht Allgemein|Verkehr"}}