{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20104163,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20104163,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20104163,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20104163,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20104163,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20104163,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20104163,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20104163,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20104163,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20104163,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20104163,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20104163,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20104163,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20104163,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20104163,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20104163,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20104163,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20104163,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"10.4163","BusinessType":6,"BusinessTypeName":"Postulat","BusinessTypeAbbreviation":"Po.","Title":"F\u00fcr eine sachliche, tiefgr\u00fcndige und l\u00f6sungsorientierte Debatte \u00fcber die direkte aktive Sterbehilfe","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, die diversen M\u00f6glichkeiten zu pr\u00fcfen, mit denen L\u00f6sungen f\u00fcr die Probleme gefunden werden k\u00f6nnen, die bei der Anwendung von Artikel\u00a0114 des Strafgesetzbuches (StGB) entstehen k\u00f6nnen. Diese Studie m\u00fcsste insbesondere die Vor- und Nachteile der verschiedenen L\u00f6sungen beurteilen, die in jedem Fall strenge Bedingungen vorschreiben m\u00fcssen. Die Studie sollte eine sachliche, tiefgr\u00fcndige und ruhige Diskussion \u00fcber die direkte aktive Sterbehilfe erm\u00f6glichen und voreilige Entscheide verhindern.</p>","ReasonText":"<p>Am 6. Dezember 2010 hat das Polizeigericht Boudry (NE) die ehemalige Neuenburger Kantons\u00e4rztin, die wegen direkter aktiver Sterbehilfe nach Artikel\u00a0114 StGB angeklagt war, freigesprochen.</p><p>Die \u00c4rztin, Mitglied der Vereinigung Exit, wurde angeklagt, einer Person, die an einer unheilbaren Erkrankung litt und die inst\u00e4ndig darum gebeten hatte, in W\u00fcrde sterben zu k\u00f6nnen, aktive Sterbehilfe geleistet zu haben. Die Person war nicht mehr f\u00e4hig, selbst den Tropf zu \u00f6ffnen, der das t\u00f6dliche Mittel enthielt. Der Richter urteilte, dass die ehemalige Kantons\u00e4rztin keine andere M\u00f6glichkeit hatte, die menschliche W\u00fcrde der Patientin zu wahren und ihrem Willen nachzukommen, und sah es als erwiesen an, dass sie sich in einem Entscheidungsnotstand befunden hatte.</p><p>Dieses Urteil, das einen relativ seltenen Fall betrifft, l\u00e4sst erneut die Frage nach der Anwendung von Artikel\u00a0114 StGB aufkommen. In den allermeisten F\u00e4llen beendet eine Person, die an einer unheilbaren Erkrankung leidet und die dazu noch physisch f\u00e4hig ist, ihr Leben selbst, mit der Hilfe von Personen, die ihr das t\u00f6dliche Produkt zubereiten. Diese Beihilfe zum Suizid f\u00e4llt unter Artikel\u00a0115 StGB, der jeder Person, die aus nicht selbsts\u00fcchtigen Motiven handelt, Straffreiheit verspricht. Allerdings ist die Grenze zwischen den beiden Handlungen fliessend, da bereits ein \u00d6ffnen des Tropfs f\u00fcr die Person, die dazu nicht mehr f\u00e4hig ist, dazu f\u00fchrt, dass die juristische Beurteilung sich grundlegend \u00e4ndert und die Tat nicht mehr unter Artikel\u00a0115, sondern unter Artikel\u00a0114 f\u00e4llt.</p><p>Ich bin mir vollkommen bewusst, dass dieses gesellschaftliche Problem extrem heikel ist und einer tiefgr\u00fcndigen, sachlichen Debatte ohne voreilige Schl\u00fcsse bedarf, da es hier um grundlegende ethische Fragen geht.</p><p>Aber ist es heute noch zul\u00e4ssig, dass, wenn eine Person, die ihrem Leben nicht mehr selbst ein Ende setzen kann, sterben m\u00f6chte, weil sie im Endstadium an einer unheilbaren Erkrankung leidet und dadurch unertr\u00e4gliches und unheilbares Leid ertragen muss, die Person, die ihr aus Mitleid und Menschlichkeit hilft, in W\u00fcrde zu sterben, vor ein Gericht gestellt und unter Umst\u00e4nden verurteilt wird? Meiner Meinung nach ist dies nicht zul\u00e4ssig.</p><p>Nach meiner Ansicht geht es nicht darum, die direkte aktive Sterbehilfe zu f\u00f6rdern oder zu verteidigen, sondern darum, eine sinnvolle und angemessene L\u00f6sung f\u00fcr die F\u00e4lle zu finden, die zwar selten sind, aber durchaus existieren. Des Weiteren finden wir es bedauerlich, dass die aktive Sterbehilfe, die nur in Ausnahmef\u00e4llen und unter strengen Bedingungen angewendet werden darf, der Palliativmedizin gegen\u00fcberzustellen, da diese beiden Massnahmen nicht miteinander konkurrieren, sondern sich gegenseitig erg\u00e4nzen. Dieser Punkt wurde bereits in dem Bericht der Arbeitsgruppe \"Sterbehilfe\" des EJPD vom M\u00e4rz 1999 deutlich.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Die Debatte rund um Artikel\u00a0114 des Strafgesetzbuches (T\u00f6tung auf Verlangen) ist nicht neu. Das Postulat, das in groben Z\u00fcgen mit der am 11. Dezember 2001 im Nationalrat gescheiterten parlamentarischen Initiative Cavalli 00.441, \"Strafbarkeit der aktiven Sterbehilfe. Neuregelung\", \u00fcbereinstimmt, verlangt vom Bundesrat erneut eine Stellungnahme zu Fragen, mit denen er sich in Zusammenhang mit dem Bericht des EJPD vom 24. April 2006 \"Sterbehilfe und Palliativmedizin. Handlungsbedarf f\u00fcr den Bund?\" bereits befasst hat. In diesem Bericht, der als Antwort auf die Motionen 03.3180, \"Sterbehilfe und Palliativmedizin\", und 05.3352, \"Expertenarbeiten zum Thema Sterbehilfe\", erstellt wurde, wird in Erinnerung gerufen, dass die direkte gezielte T\u00f6tung eines anderen Menschen nach schweizerischem Recht strafbar ist, selbst wenn sie auf ausdr\u00fccklichen Wunsch einer todkranken Person zur Verk\u00fcrzung ihrer Leiden erfolgt. Es wird ferner darauf hingewiesen, dass die T\u00f6tung auf Verlangen gegen\u00fcber der Strafnorm der vors\u00e4tzlichen T\u00f6tung privilegiert behandelt wird, indem ein milderer Strafrahmen zur Anwendung gelangt. Nach eingehender Analyse ist der Bundesrat am 31. Mai 2006 zum Schluss gelangt, dass das T\u00f6tungsverbot in der Schweiz weiterhin uneingeschr\u00e4nkt gelten und somit die direkte aktive Sterbehilfe verboten sein sollen; des Weiteren hat er die Ansicht vertreten, bei der indirekten aktiven und der passiven Sterbehilfe bestehe auf Bundesebene kein gesetzgeberischer Handlungsbedarf. Der Bundesrat sieht nach dem Entscheid des Polizeigerichts des Bezirks Boudry vom 6. Dezember 2010 keinen Grund, seinen Standpunkt zu \u00e4ndern. Besagter Entscheid belegt lediglich, dass die Justizbeh\u00f6rden \u00fcber die erforderlichen Mittel verf\u00fcgen, um den Umst\u00e4nden des jeweiligen Einzelfalles geb\u00fchrend Rechnung zu tragen.</p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.","FederalCouncilProposal":20,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1306281600000)\/","SubmittedBy":"Berberat Didier","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1307404800000)\/","ResponsibleDepartment":5,"ResponsibleDepartmentName":"Justiz- und Polizeidepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EJPD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"12|28|2841","Category":null,"Modified":"\/Date(1690545869103)\/","SubmissionDate":"\/Date(1292544000000)\/","SubmissionCouncil":2,"SubmissionCouncilName":"St\u00e4nderat","SubmissionCouncilAbbreviation":"SR","SubmissionSession":4816,"SubmissionLegislativePeriod":48,"FirstCouncil1":2,"FirstCouncil1Name":"St\u00e4nderat","FirstCouncil1Abbreviation":"SR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Recht Allgemein|Soziale Fragen|Gesundheit"}}