{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20110023,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20110023,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20110023,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20110023,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20110023,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20110023,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20110023,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20110023,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20110023,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20110023,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20110023,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20110023,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20110023,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20110023,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20110023,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20110023,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20110023,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20110023,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"11.023","BusinessType":1,"BusinessTypeName":"Gesch\u00e4ft des Bundesrates","BusinessTypeAbbreviation":"BRG","Title":"Aus- und Weiterbildungskosten. Steuerliche Behandlung. Bundesgesetz","Description":"Botschaft vom 4. M\u00e4rz 2011 zum Bundesgesetz \u00fcber die steuerliche Behandlung der berufsorientierten Aus- und Weiterbildungskosten","InitialSituation":"<p><b>\u00dcbersicht aus der Botschaft</b></p><p>Im geltenden Steuerrecht k\u00f6nnen die Kosten f\u00fcr die mit dem gegenw\u00e4rtigen Beruf zusammenh\u00e4ngende Weiterbildung, f\u00fcr die durch \u00e4ussere Umst\u00e4nde bedingte Umschulung und f\u00fcr den beruflichen Wiedereinstieg vom Einkommen abgezogen werden. Neu sollen auch die Kosten f\u00fcr eine freiwillige berufliche Umschulung und f\u00fcr einen Berufsaufstieg, unabh\u00e4ngig vom gegenw\u00e4rtigen Beruf, abziehbar sein. Weiterhin nicht abziehbar bleiben die Kosten der Erstausbildung bis zum ersten Abschluss auf der Sekundarstufe II. Der Abzug soll begrenzt werden.</p><p>Gest\u00fctzt auf die \u00fcberwiesene Motion (08.3450) der st\u00e4nder\u00e4tlichen Kommission f\u00fcr Wirtschaft und Abgaben vom 23. September 2009 sieht die Vorlage vor, die Abzugsf\u00e4higkeit von berufsorientierten Aus- und Weiterbildungskosten zu erweitern. Abzugsf\u00e4hig sind neu alle berufsorientierten Aus- und Weiterbildungskosten nach dem ersten Abschluss auf der Sekundarstufe II. Liegt kein erster Abschluss auf der Sekundarstufe II vor, sind alle berufsorientierten Aus- und Weiterbildungskosten ab dem vollendeten 20. Lebensjahr abzugsf\u00e4hig, sofern es sich dabei nicht um die Ausbildungskosten bis zum ersten Abschluss auf der Sekundarstufe II handelt.</p><p>Der Abzug ist bei der direkten Bundessteuer beschr\u00e4nkt auf 6000 Franken. Bei den Staats- und Gemeindesteuern wird die Beschr\u00e4nkung nach kantonalem Recht bestimmt.</p><p>Nicht abzugsf\u00e4hig sind Kosten f\u00fcr Aus- und Weiterbildungen, die nicht berufsorientiert sind (Liebhaberei, Hobby).</p><p>So ausgestaltet f\u00fchrt der Aus- und Weiterbildungskostenabzug bei der direkten Bundessteuer zu gesch\u00e4tzten j\u00e4hrlichen Mindereinnahmen von \u00fcber 5 Millionen Franken. Die Kantone k\u00f6nnen die Obergrenze des Abzugs selbst bestimmen. W\u00fcrden sich die Kantone der vom Bund gew\u00e4hlten Obergrenze anschliessen, so d\u00fcrften sich die gesch\u00e4tzten j\u00e4hrlichen Mindereinnahmen von Kantonen und Gemeinden insgesamt auf rund 30 Millionen Franken belaufen.</p><p>Die Vorlage bringt eine Vereinfachung des Steuerrechts, da einerseits nicht mehr zwischen Ausbildung und Weiterbildung und andererseits auch nicht mehr zwischen einer durch \u00e4ussere Umst\u00e4nde bedingten und einer freiwilligen beruflichen Umschulung unterschieden werden muss. Ob dank den neuen Abzugsm\u00f6glichkeiten f\u00fcr Aus- und Weiterbildungskosten wesentlich mehr Personen einen berufsorientierten Bildungslehrgang besuchen als ohne diese Gesetzes\u00e4nderung, ist hingegen fraglich.</p>","Proceedings":"<p><b>Debatte im St\u00e4nderat, 10.9.2013</b></p><p><b>Aus- und Weiterbildung - Steuerliche F\u00f6rderung der Fortbildung unter Dach </b></p><p>(sda) F\u00fcr Ausbildungen sind k\u00fcnftig auch Steuerabz\u00fcge m\u00f6glich. Heute ist das nur bei Weiterbildungen erlaubt. Der St\u00e4nderat r\u00e4umte am Dienstag bei der Vorlage zur steuerlichen F\u00f6rderung der Aus- und Weiterbildung eine letzte Differenz zum Nationalrat aus.</p><p>Wer sich aus- oder weiterbildet, kann k\u00fcnftig maximal 12'000 Franken pro Jahr als Steuerabzug geltend machen. Heute sind - unbegrenzte - Abz\u00fcge f\u00fcr Weiterbildungen vorgesehen, mit denen der berufliche Stand gehalten werden kann. F\u00fcr Ausbildungen, die zu einem besseren Job f\u00fchren, gibt es dagegen keine Abz\u00fcge. Eine Obergrenze f\u00fcr die Abz\u00fcge hatte der St\u00e4nderat gefordert. Der Nationalrat h\u00e4tte unbegrenzt Abz\u00fcge zulassen wollen, was der Linken und dem Bundesrat zu hoch war und auch kaum Wirkung gezeigt h\u00e4tte. Mit der 12'000-Franken-L\u00f6sung m\u00fcssen die Kantone und Gemeinden mit Ausf\u00e4llen von 50 Millionen Franken rechnen und der Bund d\u00fcrfte Einbussen in der H\u00f6he von 10 Millionen Franken tragen m\u00fcssen.</p><p>Beim letzten offenen Punkt schloss sich der St\u00e4nderat dem Nationalrat an. Demzufolge sollen Angestellte die Beitr\u00e4ge, die sie von ihrem Arbeitgeber f\u00fcr Aus- und Weiterbildungen erhalten, nicht als Lohn versteuern m\u00fcssen. Diesen Entscheid f\u00e4llte die kleine Kammer ohne Gegenstimme. Auch die Arbeitgeber sollen steuerlich entlastet werden, wenn sie Aus- und Weiterbildungskosten f\u00fcr ihre Angestellten \u00fcbernehmen. Sie k\u00f6nnen diese Kosten als Aufwand geltend machen und damit den steuerbaren Gewinn schm\u00e4lern. </p>","DraftText":null,"SubmittedText":null,"ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":null,"FederalCouncilProposal":null,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":null,"SubmittedBy":null,"BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1380240000000)\/","ResponsibleDepartment":7,"ResponsibleDepartmentName":"Finanzdepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EFD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"24|32","Category":"IIIb","Modified":"\/Date(1770755043667)\/","SubmissionDate":"\/Date(1299196800000)\/","SubmissionCouncil":null,"SubmissionCouncilName":null,"SubmissionCouncilAbbreviation":null,"SubmissionSession":4817,"SubmissionLegislativePeriod":48,"FirstCouncil1":2,"FirstCouncil1Name":"St\u00e4nderat","FirstCouncil1Abbreviation":"SR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Finanzwesen|Bildung"}}