{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20110030,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20110030,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20110030,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20110030,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20110030,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20110030,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20110030,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20110030,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20110030,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20110030,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20110030,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20110030,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20110030,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20110030,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20110030,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20110030,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20110030,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20110030,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"11.030","BusinessType":1,"BusinessTypeName":"Gesch\u00e4ft des Bundesrates","BusinessTypeAbbreviation":"BRG","Title":"6. IV-Revision. Zweites Massnahmenpaket","Description":"Botschaft vom 11. Mai 2011 zur \u00c4nderung des Bundesgesetzes \u00fcber die Invalidenversicherung (6. IV-Revision, zweites Massnahmenpaket)","InitialSituation":"<p><b>\u00dcbersicht aus der Botschaft</b></p><p>Seit Anfang 2008 ist die 5. IV-Revision in Kraft. Mit dem ihr zu Grunde liegenden Konzept \"Eingliederung vor Rente\" l\u00e4sst sich die Anzahl neuer IV-Renten senken, was l\u00e4ngerfristig zu einer j\u00e4hrlichen Reduktion der IV-Ausgaben von durchschnittlich rund 500 Millionen Franken f\u00fchrt. Dadurch kann das j\u00e4hrliche Defizit stabilisiert und die Verschuldung gebremst werden.</p><p>Diese Revision war der erste Schritt des IV-Sanierungsplans. Daneben hat das Parlament eine Zusatzfinanzierung in zwei Teilen verabschiedet, die beide direkt miteinander verkn\u00fcpft sind. Der erste Teil (\u00c4nderung der Bundesverfassung) sieht eine befristete und proportionale Anhebung der Mehrwertsteuers\u00e4tze vom 1. Januar 2011 bis zum 31. Dezember 2017 vor. Diese \u00c4nderung wurde von Volk und St\u00e4nden am 27. September 2009 gutgeheissen. Die Massnahme bringt zus\u00e4tzliche Einnahmen von rund 1,2 Milliarden Franken pro Jahr. Der zweite Teil (Bundesgesetz \u00fcber die Sanierung der Invalidenversicherung) beinhaltet die Einrichtung eines selbstst\u00e4ndigen Ausgleichsfonds f\u00fcr die IV per 1. Januar 2011. Die AHV hat dem neu geschaffenen IV-Fonds auf dieses Datum hin einen einmaligen Betrag (\u00e0 fonds perdu) von 5 Milliarden Franken \u00fcberwiesen. Im \u00dcbrigen \u00fcbernimmt der Bund w\u00e4hrend der Zeit der Mehrwertsteuererh\u00f6hung die gesamten Schuldzinsen. Die Zusatzfinanzierung - Schritt zwei des IV-Sanierungsplans - erlaubt es der Versicherung folglich, das j\u00e4hrliche Defizit vor\u00fcbergehend zu tilgen und die Schuldenspirale zu stoppen beziehungsweise die Schulden leicht zu reduzieren. Damit ist die Voraussetzung f\u00fcr eine nachhaltige Sanierung der Versicherung gegeben.</p><p>Nach Auslaufen der Zusatzfinanzierung wird die IV ab 2018 erneut ein grosses Jahresdefizit ausweisen. Weitere Reformmassnahmen sind folglich unumg\u00e4nglich. Deshalb hat das Parlament den Bundesrat beauftragt, eine 6. IV-Revision zur nachhaltigen Sanierung der IV auszuarbeiten. Der Auftrag wurde \u00fcber das Bundesgesetz \u00fcber die Sanierung der Invalidenversicherung erteilt und ist der dritte und letzte Schritt des IV-Sanierungsplans. Die Revision erfolgt in zwei Paketen. Das erste Massnahmenpaket (IV-Revision 6a) ist vom Parlament am 18. M\u00e4rz 2011 verabschiedet worden. Gem\u00e4ss den neusten Prognosen kann das erwartete Defizit zwischen 2019 und 2025 um rund 750 Millionen Franken pro Jahr reduziert werden. Dies dank den Massnahmen der IV-Revision 6a (eingliederungsorientierte Rentenrevision, Neuregelung des Finanzierungsmechanismus, Preissenkungen im Hilfsmittelbereich) einerseits und den Mehreinnahmen der IV sowie den Einsparungen bei den Ausgaben andererseits.</p><p>Das zweite Massnahmenpaket (IV-Revision 6b), das den Sanierungsprozess abschliesst, ist Gegenstand der vorliegenden Botschaft. Die vorgesehenen Massnahmen zielen nicht nur auf eine nachhaltig ausgeglichene Rechnung, sondern auch auf die R\u00fcckzahlung der IV-Schulden bis zum Jahr 2025. Ausserdem beinhaltet die Sanierung der IV Massnahmen auf Verordnungs- und Weisungsebene. Diese sind jedoch nicht Teil dieser Botschaft. Die IV-Revision 6b enth\u00e4lt die folgenden sieben Massnahmen:</p><p></p><p>Anpassung des Rentensystems zur Unterst\u00fctzung der Eingliederung \"Arbeit muss sich lohnen\": So lautet der Grundsatz dieser Massnahme.</p><p>Wegen der Abstufung der Renten f\u00fchrt eine erfolgreiche Eingliederung heute in vielen F\u00e4llen dazu, dass die Rente st\u00e4rker reduziert wird als sich das Arbeitseinkommen erh\u00f6ht, so dass der versicherten Person insgesamt weniger Geld zur Verf\u00fcgung steht. Diese Situation ist nicht tragbar, sowohl in Hinblick auf die von der IV angestrebten Eingliederung als auch in Bezug auf die mit der 5. und 6. IV-Revision get\u00e4tigten Investitionen in die Eingliederung. Das Ziel der vorliegenden Gesetzes\u00e4nderung ist es, diesen Widerspruch mit der Einf\u00fchrung eines stufenlosen Rentensystems zu korrigieren, damit Versicherte, welche eine Erwerbst\u00e4tigkeit aufnehmen oder ihr Arbeitspensum erh\u00f6hen, k\u00fcnftig finanziell nicht mehr bestraft werden. Um die Schwelleneffekte zu eliminieren, wird jedem Invalidit\u00e4tsgrad eine bestimmte Rentenh\u00f6he zugeordnet. Da ab einem gewissen Invalidit\u00e4tsgrad die Resterwerbsf\u00e4higkeit jedoch nur schwer genutzt werden kann, wird ab einem Invalidit\u00e4tsgrad von 80 Prozent, anstatt wie heute ab 70 Prozent, eine ganze Rente gew\u00e4hrt. Erzielen Versicherte mit einem Invalidit\u00e4tsgrad von 80 Prozent und mehr ein Erwerbseinkommen, so wird dieses angerechnet und eine entsprechende Teilrente ausgerichtet; ihr Gesamteinkommen bleibt dadurch aber immer noch h\u00f6her als ohne Erwerbseinkommen. F\u00fcr Rentnerinnen und Rentner ab 55 Jahren ist eine Besitzstandsgarantie vorgesehen. Damit die vorliegende \u00c4nderung ihre positive Wirkung voll entfalten kann,wird das stufenlose Rentensystem auch in der 2. S\u00e4ule f\u00fcr Neurenten eingef\u00fchrt.</p><p></p><p>Verst\u00e4rkte Eingliederung und Verbleib im Arbeitsmarkt</p><p>Die verst\u00e4rkte Eingliederung f\u00fchrt den mit der 5. IV-Revision eingeschlagenen Weg \"Eingliederung vor Rente\" fort. Obwohl die vorliegende Gesetzes\u00e4nderung Massnahmen f\u00fcr alle Versicherten vorsieht, ist sie in der Praxis vor allem auf Menschen mit einer psychischen Behinderung ausgerichtet, die die gr\u00f6sste Gruppe der IV-Rentnerinnen und -Rentner ausmachen. Die mit der 5. IV-Revision eingef\u00fchrten Instrumente werden optimiert und weiterentwickelt. Zun\u00e4chst wird die Fr\u00fcherfassung erweitert, damit der Kontakt zur versicherten Person so fr\u00fch wie m\u00f6glich hergestellt werden kann. Zudem wird die zeitliche Befristung von Integrationsmassnahmen aufgehoben, da bei Menschen mit einer psychischer Behinderung die Eingliederung l\u00e4nger dauern kann als bei anderen Versicherten. Zur besseren Pr\u00e4vention von Invalidit\u00e4t k\u00f6nnen die IV-Stellen, wie bereits bei den Massnahmen zur Wiedereingliederung im Rahmen der IV-Revision 6a, s\u00e4mtlichen Versicherten und Arbeitgebern Beratung und Begleitung anbieten, ungeachtet einer anderen Leistung der IV und ohne dass eine Anmeldung bei der IV erforderlich ist. Der Arbeitgeber als Hauptakteur der Eingliederung wird eingeladen, das Arbeitsverh\u00e4ltnis w\u00e4hrend der Eingliederungsmassnahmen nicht ohne vorherige R\u00fccksprache mit der IV aufzul\u00f6sen. Der Kreis der Personen, die w\u00e4hrend der Durchf\u00fchrung von Integrationsmassnahmen Anspruch auf eine Unterst\u00fctzung haben, soll erweitert werden. Nicht nur der bisherige Arbeitgeber soll von dieser speziell auf Menschen mit einer psychischer Behinderung ausgerichteten Massnahme profitieren k\u00f6nnen, sondern auch neue Arbeitgeber, die bereit sind, eine versicherte Person im Betrieb aufzunehmen. Mit der Einf\u00fchrung des Personalverleihs wird die versicherte Person f\u00fcr Arbeitgeber attraktiver und ihre Besch\u00e4ftigungschancen auf dem ersten Arbeitsmarkt werden erh\u00f6ht. Schliesslich werden im Hinblick auf die verst\u00e4rkte Eingliederung auch die Voraussetzungen f\u00fcr den Rentenanspruch ausgeweitet: K\u00fcnftig haben versicherte Personen nur Anspruch auf eine Rente, wenn sie nicht mehr eingliederungsf\u00e4hig sind - gem\u00e4ss dem neu im Gesetz verankerten Begriff - und wenn sich ihre Erwerbsf\u00e4higkeit oder die F\u00e4higkeit, sich im Aufgabenbereich zu besch\u00e4ftigen, nicht mit medizinischen Behandlungen wiederherstellen, erhalten oder verbessern l\u00e4sst.</p><p></p><p>Neue Regelung f\u00fcr Rentnerinnen und Rentner mit Kinder</p><p>Die neue Regelung f\u00fcr Rentnerinnen und Rentner mit Kindern zielt auf eine Anpassung der Rentenh\u00f6he an die tats\u00e4chlichen durch die Kinder verursachten prozentualen Zusatzkosten gem\u00e4ss den \u00c4quivalenzskalen der OECD und der Schweizerischen Konferenz f\u00fcr Sozialhilfe. Sie tr\u00e4gt zudem dem Umstand Rechnung, dass seit der Einf\u00fchrung der Kinderrenten zus\u00e4tzliche Leistungen f\u00fcr Familien auf Bundesebene verankert wurden (Familienzulagen, berufliche Vorsorge, Erg\u00e4nzungsleistungen). Die vorliegende \u00c4nderung sieht vor, den Ansatz f\u00fcr die Kinderrente von gegenw\u00e4rtig 40 auf neu 30 Prozent der Invalidenrente herabzusetzen. Laufende Renten werden im Sinne einer Abfederung erst nach einer \u00dcbergangsfrist von drei Jahren angepasst. Die entsprechende Regelung ist auch f\u00fcr Kinderrenten in der AHV anzupassen. Nicht angepasst werden hingegen die Waisenrenten.</p><p></p><p>Neue Regelung f\u00fcr Reisekosten</p><p>Ziel der Neuregelung f\u00fcr Reisekosten ist es, die Kosten\u00fcbernahme wieder auf die vom Gesetzgeber urspr\u00fcnglich vorgesehene Leistung zu begrenzen, d. h. auf die \u00dcbernahme der behinderungsbedingt notwendigen Kosten. Die allgemeine Regelung der Reisekosten soll folglich gestrichen und f\u00fcr jede einzelne Eingliederungsmassnahme soll eine neue, speziell auf diese Massnahme ausgerichtete Bestimmung eingef\u00fchrt werden. Bei den medizinischen Massnahmen werden nach dem System des Tiers garant nur noch die zus\u00e4tzlichen behinderungsbedingten Reisekosten \u00fcbernommen. Bei den Integrationsmassnahmen, der Umschulung und den Hilfsmitteln wird eine der heutigen Regelung \u00e4hnliche Kosten\u00fcbernahme beibehalten. Allerdings soll die Handhabung optimiert und eine verst\u00e4rkte Aufsicht durch die IV-Stellen eingef\u00fchrt werden, damit nur die Kosten r\u00fcckerstattet werden, die nicht anfallen w\u00fcrden, wenn die versicherte Person gesund w\u00e4re.</p><p></p><p>Verst\u00e4rkte Betrugsbek\u00e4mpfung</p><p>Mit der 5. IV-Revision wurde die gesetzliche Grundlage f\u00fcr eine wirksame Betrugsbek\u00e4mpfung geschaffen. Betrug betrifft jedoch nicht nur die IV, sondern auch die anderen Sozialversicherungen. Deshalb soll mit der IV-Revision 6b im Hinblick auf eine Verbesserung der Abl\u00e4ufe eine gemeinsame Gesetzesgrundlage f\u00fcr alle Versicherungen geschaffen werden. Es handelt sich dabei um eine \u00c4nderung der Verfahrensvorschriften.</p><p></p><p>Entschuldung der IV</p><p>Der Gesetzgeber will die IV nachhaltig sanieren. Daf\u00fcr muss die Versicherung ihre Schulden bei der AHV abbauen. Die IV-Revision 6b sieht deshalb eine an den Bestand der fl\u00fcssigen Mittel und der Anlagen des IV-Fonds gekoppelte R\u00fcckzahlung vor. Macht der Anteil der fl\u00fcssigen Mittel und Anlagen mehr als 50 Prozent einer Jahresausgabe aus, so wird der \u00dcberschuss vollumf\u00e4nglich der AHV \u00fcberwiesen. Betr\u00e4gt er 50 Prozent oder weniger, so erfolgt keine R\u00fcckzahlung. Nach den neusten Prognosen und unter Ber\u00fccksichtigung der mit der 6. IV-Revision vorgeschlagenen Massnahmen scheint die vollst\u00e4ndige Entschuldung der Invalidenversicherung bis 2025 realistisch, d. h. bis zu dem Zeitpunkt, in dem es bei der AHV zu Liquidit\u00e4tsproblemen kommen k\u00f6nnte.</p><p></p><p>Interventionsmechanismus zur langfristigen Sicherstellung des finanziellen Gleichgewichts</p><p>Mit der Einf\u00fchrung eines Interventionsmechanismus auf Gesetzesstufe soll das finanzielle Gleichgewicht der IV langfristig sichergestellt werden. Der Mechanismus verhindert, dass die IV ein Defizit ausweist und sich verschuldet. Der zweistufige Interventionsmechanismus wird zu unterschiedlichen Zeitpunkten aktiviert. Zeichnet sich im Zeitpunkt der \u00dcberwachung des Ausgleichsfonds ab, dass der Stand der fl\u00fcssigen Mittel und Anlagen des IV-Fonds in den folgenden drei Jahren w\u00e4hrend zwei aufeinanderfolgenden Jahren unter 40 Prozent einer Jahresausgabe f\u00e4llt, so muss der Bundesrat in einem ersten Schritt der Bundesversammlung die erforderlichen Gesetzes\u00e4nderungen unterbreiten, um den im Gesetz f\u00fcr das finanzielle Gleichgewicht festgehaltenen Sollbestand von 50 Prozent einer Jahresausgabe wieder zu erreichen. Der \u00c4nderungsentwurf muss innerhalb eines Jahres ab der Ver\u00f6ffentlichung der Jahresrechnung, des Budgets und des detaillierten Verm\u00f6gensausweises des IV-Fonds vorliegen. Die zweite Stufe des Interventionsmechanismus wird nur dann aktiviert, wenn der Fonds-Stand am Ende eines Rechnungsjahres tats\u00e4chlich unter den Stand von 40 Prozent einer Jahresausgabe f\u00e4llt und gem\u00e4ss Prognosen auch im Folgejahr noch darunter liegen wird. Um die Liquidit\u00e4t der Versicherung sicherzustellen, erh\u00f6ht der Bundesrat den Beitragssatz um 0,1 Prozentpunkte. Gleichzeitig sistiert er die Anpassung der Renten an die Lohn- und Preisentwicklung, mit dem Ziel, ausgabenseitige Einsparungen zu erzielen, die den Mehreinnahmen aus der Beitragserh\u00f6hung entsprechen. Die Sistierung der Rentenanpassung an die Preisentwicklung ist auf 5 Jahre begrenzt. Die Sistierung der Anpassung an die Lohnentwicklung und die Erh\u00f6hung des Beitragssatzes hingegen sind zeitlich nicht begrenzt. Allerdings muss der Rentenbetrag in jedem Fall mindestens 95 Prozent der AHV-Altersrente ausmachen. Der Interventionsmechanismus wirkt sowohl auf der Einnahmen- wie auch auf der Ausgabenseite und kann j\u00e4hrlich ein Defizit von 600-700 Millionen Franken auffangen.</p><p>Die Investitionen in die Eingliederung eingerechnet, kann der IV-Haushalt dank der Massnahmen des zweiten Massnahmenpakets bis 2018, wenn die Zusatzfinanzierung ausl\u00e4uft, um rund 295 Millionen Franken entlastet werden (neues Rentensystem: Einsparungen von 130 Millionen Franken; neue Regelung f\u00fcr Rentnerinnen und Rentner mit Kindern: Einsparungen von 160 Millionen Franken; neue Regelung f\u00fcr Reisekosten: Einsparungen von 20 Millionen Franken; zus\u00e4tzlicher Personalbedarf:</p><p>Mehrkosten von 15 Millionen Franken. Wegen der erforderlichen Investitionen bringt die verst\u00e4rkte Eingliederung nicht ab 2018, sondern erst ab 2019 eine Entlastung). Von 2015 bis 2025 wird der IV-Finanzhaushalt um rund 325 Millionen Franken j\u00e4hrlich entlastet. Ein nach Einf\u00fchrung der Massnahmen der IV-Revision 6a allenfalls verbleibendes Defizit wird somit beseitigt und die IV-Rechnung ins Gleichgewicht gebracht. Das zweite Massnahmenpaket erlaubt es zudem, die Schulden bei der AHV bis 2025 zur\u00fcckzuzahlen und die IV nachhaltig zu sanieren. Damit ist der parlamentarische Auftrag erf\u00fcllt.</p>","Proceedings":"<p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im St\u00e4nderat, 12.03.2013</b></p><p><b>Invalidenversicherung - St\u00e4nderat will Sparschraube nicht lockern</b></p><p>Volle Rente erst ab Invalidit\u00e4tsgrad von 80 Prozent</p><p>Der St\u00e4nderat pocht bei der IV-Revision auf Sparmassnahmen. Eine volle IV-Rente soll k\u00fcnftig nur noch erhalten, wer zu mindestens 80 Prozent invalid ist. Heute wird eine volle Rente ab einem Invalidit\u00e4tsgrad von 70 Prozent zugesprochen.</p><p>Der St\u00e4nderat beschloss am Dienstag mit 25 zu 19 Stimmen, an seinem fr\u00fcheren Beschluss festzuhalten. Der Nationalrat hatte entschieden, in diesem Punkt bei der heutigen Regelung zu bleiben. Die Vertreter der Rechten kritisierten in der grossen Kammer vergeblich, so bringe der Systemwechsel von einem vierstufigen zu einem stufenlosen Rentensystem keine Einsparungen.</p><p>In der kleinen Kammer setzte sich nun die Rechte durch. Wer zu 70 Prozent invalid sei, habe eine Resterwerbsf\u00e4higkeit von 30 Prozent, gab Alex Kuprecht (SVP/SZ) zu bedenken. Und es gehe ja darum, m\u00f6glichst viele IV-Bez\u00fcgerinnen und -Bez\u00fcger in den Arbeitsprozess zu reintegrieren. Bleibe man bei den heutigen 70 Prozent, k\u00f6nne das Ziel nicht erreicht werden.</p><p></p><p>Mangelnde Stellen f\u00fcr schwer Behinderte</p><p>Die Gegner der \u00c4nderung wiesen vergeblich darauf hin, dass es um Menschen mit schwerer Behinderung gehe. Auch sie finde es wichtig, auf das Potenzial der Menschen zu achten und nicht auf deren Einschr\u00e4nkungen, sagte Pascale Bruderer (SP/AG). Aber f\u00fcr Menschen mit schweren Behinderungen sei es ungeheuer schwierig, eine Stelle zu finden. Im Wissen darum von Reintegration zu sprechen, sei zynisch.</p><p>Auf die Seite der Gegner hatte sich auch Hannes Germann (SVP/SH) geschlagen. 40 Prozent der IV-Bez\u00fcgerinnen und -Bez\u00fcger seien bereits heute auf Erg\u00e4nzungsleistungen angewiesen, gab er zu bedenken. K\u00fcnftig w\u00e4ren es noch mehr. \"Es ist also ein Nullsummenspiel, gewonnen haben wir nichts, und die Verlierer sind die Behinderten.\"</p><p>Auch in anderen Punkten blieb der St\u00e4nderat bei seinen fr\u00fcheren Entscheiden. Das neue, stufenlose Rentensystem soll nur f\u00fcr neue Renten gelten. Der Nationalrat m\u00f6chte hier weiter gehen und das neue System auch f\u00fcr die laufenden Renten einf\u00fchren.</p><p></p><p>Ja zu Schuldenbremse</p><p>Weiter will der St\u00e4nderat an der Schuldenbremse f\u00fcr die IV festhalten. Vorgesehen ist ein Automatismus: Sinken die Mittel unter eine bestimmte Grenze, m\u00fcsste der Bundesrat den Beitragssatz erh\u00f6hen und die Anpassung der Renten an die Teuerung sistieren.</p><p>Im Nationalrat hatte sich daf\u00fcr keine Mehrheit gefunden. Die Rechte stellte sich gegen die Erh\u00f6hung der Lohnbeitr\u00e4ge, die Linke gegen Rentensenkungen. Im St\u00e4nderat bek\u00e4mpft nur die Linke den geplanten Automatismus. Gerate die IV in Schieflage, sei es am Gesetzgeber, Massnahmen zu beschliessen, befand Paul Rechsteiner (SP/SG). Ein Automatismus w\u00e4re ein Novum im Sozialversicherungssystem.</p><p></p><p>Keine K\u00fcrzung der Kinderrenten</p><p>Geeinigt haben sich National- und St\u00e4nderat in einem Punkt: Die Renten f\u00fcr Kinder von IV-Bez\u00fcgerinnen und -Bez\u00fcgern werden vorl\u00e4ufig nicht gek\u00fcrzt. Die R\u00e4te haben die umstrittene Massnahme aus dem zweiten Teil der 6. IV-Revision ausgeklammert.</p><p>Die kleine Kammer sprach sich mit 28 zu 14 Stimmen f\u00fcr das Splitting aus. Damit wird die K\u00fcrzung der Kinderrenten sowie der Reisekostenbeitr\u00e4ge in eine separate Vorlage ausgelagert. Sollten weitere Sparmassnahmen n\u00f6tig sein, k\u00f6nnten die R\u00e4te darauf zur\u00fcckkommen.</p><p></p><p>\"Politischer Alzheimer\"</p><p>Der Bundesrat hatte sich mit diesem Vorgehen einverstanden erkl\u00e4rt. Nach seiner Einsch\u00e4tzung erlaubt es die finanzielle Situation der IV, vorl\u00e4ufig auf die K\u00fcrzung der Kinderrenten zu verzichten. Mit dem Splitting verschiebt sich die Sanierung der IV laut Sozialminister Alain Berset um rund zwei Jahre.</p><p>Die Gegner des Splittings zogen die neuen Zahlen in Zweifel. \"Der politische Alzheimer muss wohl hier Einzug gehalten haben\", sagte Alex Kuprecht (SVP/SZ). Die R\u00e4te seien dabei, die Vorlage zu zerzausen und die Sparmassnahmen zu pulverisieren. Dies widerspreche dem, was man dem Volk vor der Abstimmung \u00fcber die befristete Mehrwertsteuererh\u00f6hung zugunsten der IV versprochen habe.</p><p>Berset wehrte sich gegen den Vorwurf des Wortbruchs. Dem Stimmvolk sei versprochen worden, dass die IV entschuldet werde. Dieses Versprechen werde erf\u00fcllt. Die Vorlage geht nun zur\u00fcck an den Nationalrat.</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Nationalrat, 4.6.2013</b></p><p>(sda) Der Nationalrat will nicht bei den Schwerbehinderten sparen. Er hat bei den Beratungen zur IV-Revision erneut entschieden, in einem umstrittenen Punkt bei der heutigen Regel zu bleiben: Eine Invalidit\u00e4t von 70 Prozent soll auch in Zukunft zu einer vollen Rente berechtigen. Der St\u00e4nderat m\u00f6chte den Vorschl\u00e4gen des Bundesrates folgen und eine volle Rente k\u00fcnftig erst ab einem Invalidit\u00e4tsgrad von 80 Prozent gew\u00e4hren. Im Nationalrat findet sich jedoch keine Mehrheit f\u00fcr diese Versch\u00e4rfung. Wie bereits im Dezember folgte der Rat den Argumenten von Christian Lohr (CVP/TG), der selbst im Rollstuhl sitzt. Lohr rief dazu auf, die Lebensbedingungen von Menschen mit schweren Behinderungen nicht zu verschlechtern. </p><p>Die Vorlage geht zur\u00fcck an den St\u00e4nderat.</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Nationalrat, 19.6.2013</b></p><p>Der zweite Teil der 6. IV-Revision ist gescheitert. Nach rund zwei Jahren Diskussion versetzte ihr der Nationalrat am Mittwoch den Todesstoss. Eine unheilige Allianz aus SVP, SP und Gr\u00fcnen stimmten dem Vorschlag der Einigungskonferenz zu, das Gesetz abzuschreiben.</p><p>Von einem Scherbenhaufen war am Mittwoch oft die Rede. Drei Mal hatten St\u00e4nde- und Nationalrat \u00fcber den zweiten Teil der 6. IV-Revision debattiert, am Schluss musste die Vorlage beerdigt werden.</p><p></p><p>Als un\u00fcberwindbares Hindernis erwies sich insbesondere die Schuldenbremse, welche der Bundesrat bei der IV einf\u00fchren wollte. Der Mechanismus sah vor, dass der Bundesrat den Beitragssatz erh\u00f6ht und die Anpassung der Renten an die Teuerung sistiert, wenn die Mittel der IV unter eine bestimmte Grenze sinken.</p><p>Das lehnten sowohl linke Parteien als auch die SVP ab - wenn auch aus unterschiedlichen Gr\u00fcnden. Mit der Schuldenbremse w\u00fcrden Rentenk\u00fcrzungen auf Vorrat beschlossen, sagte Silvia Schenker (SP/BS). </p><p>Die SVP wiederum lehnte die vorgesehene automatische Erh\u00f6hung des Beitragssatzes ab. Zudem st\u00f6rte sie sich daran, dass zu wenig gespart werde. Die Sparvorlage sei \"kastriert\" worden, kritisierte Toni Bortoluzzi (SVP/ZH). Die Politik habe dem Volk bei der Erh\u00f6hung der Mehrwertsteuer zugunsten der IV Sparmassnahmen versprochen und l\u00f6se nun dieses Versprechen nicht ein.</p><p></p><p>\"Fatales Signal\"</p><p>Die Mitteparteien warnten vergeblich davor, die Vorlage zu versenken. \"Abschreiben w\u00e4re ein fatales Signal angesichts der anstehenden Probleme der Sozialwerke\", mahnte Thomas Weibel (GLP/ZH). Er stellte daher den Antrag, der Einigungskonferenz eine zweite Gelegenheit zu geben, damit diese doch noch eine mehrheitsf\u00e4hige L\u00f6sung finden k\u00f6nnte. </p><p>Unterst\u00fctzung erhielt er aus den Reihen der FDP, CVP und BDP. Mit 110 zu 72 Stimmen bei 5 Enthaltungen entschied die grosse Kammer jedoch, die Vorlage abzuschreiben. </p><p>Rettungsversuch in letzter Minute</p><p>Der St\u00e4nderat hatte zuvor noch einen letzten Rettungsversuch lanciert. Er beschloss mit 29 zu 8 Stimmen bei 6 Enthaltungen deutlich, die Vorlage in die Einigungskonferenz zur\u00fcckzuschicken. </p><p>Diese hatte sich am Mittwochmorgen nicht einigen k\u00f6nnen und deshalb vorgeschlagen, die Vorlage abzuschreiben. Es sei nicht m\u00f6glich gewesen, die Blockade zwischen links und rechts aufzul\u00f6sen, sagte Kommissionspr\u00e4sidentin Christine Egerszegi (FDP/AG). Damit ende eine lange Arbeit der Kommissionen in einem Scherbenhaufen.</p><p></p><p>Streit um zehn Prozentpunkte</p><p>St\u00e4nde- und Nationalrat waren sich in drei Punkten nicht einig gewesen. Neben der Schuldenbremse war insbesondere umstritten, ab welchem Invalidit\u00e4tsgrad eine volle Rente bezahlt werden soll. Der St\u00e4nderat votierte f\u00fcr 80 anstelle der bisherigen 70 Prozent. </p><p>Im Nationalrat fand diese Versch\u00e4rfung keine Mehrheit. Christian Lohr (CVP/TG), der selbst im Rollstuhl sitzt, hatte den Nationalrat wiederholt aufgerufen, die Lebensbedingungen von Menschen mit schweren Behinderungen nicht zu verschlechtern.</p><p>Die dritte Differenz war eine rein formale. Umstritten war, ob der Begriff \"Kinderrente\" durch \"Zulage der Eltern\" ersetzt werden soll. Bereits geeinigt hatten sich National- und St\u00e4nderat hingegen darauf, dass diese Renten f\u00fcr Kinder von IV-Bez\u00fcgerinnen und -Bez\u00fcgern vorl\u00e4ufig nicht gek\u00fcrzt werden. </p><p></p><p>Sanierung gef\u00e4hrdet</p><p>Kernst\u00fcck der Vorlage war eine \u00c4nderung des Rentensystems. Das heutige System mit Viertelrenten, halben Renten, Dreiviertelrenten und Vollrenten sollte durch ein weitgehend stufenloses System abgel\u00f6st werden. Damit wollte der Bundesrat erreichen, dass sich Arbeit f\u00fcr IV-Bez\u00fcger in jedem Fall lohnt. Ziel der Revision war es zudem, die IV zu entschulden.</p><p></p><p><b>Debatte im Nationalrat, 09.06.2021</b></p><p>Abschreibung </p><p><b></b></p><p><b>Debatte im St\u00e4nderat, 14.09.2021</b></p><p>Abschreibung</p>","DraftText":null,"SubmittedText":null,"ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":null,"FederalCouncilProposal":null,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":null,"SubmittedBy":null,"BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1631577600000)\/","ResponsibleDepartment":4,"ResponsibleDepartmentName":"Departement des Innern","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EDI","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"28","Category":"IIIa","Modified":"\/Date(1770758656940)\/","SubmissionDate":"\/Date(1305072000000)\/","SubmissionCouncil":null,"SubmissionCouncilName":null,"SubmissionCouncilAbbreviation":null,"SubmissionSession":4819,"SubmissionLegislativePeriod":48,"FirstCouncil1":2,"FirstCouncil1Name":"St\u00e4nderat","FirstCouncil1Abbreviation":"SR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Soziale Fragen"}}