{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20110034,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20110034,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20110034,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20110034,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20110034,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20110034,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20110034,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20110034,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20110034,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20110034,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20110034,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20110034,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20110034,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20110034,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20110034,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20110034,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20110034,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20110034,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"11.034","BusinessType":1,"BusinessTypeName":"Gesch\u00e4ft des Bundesrates","BusinessTypeAbbreviation":"BRG","Title":"Lebensmittelgesetz. Revision","Description":"Botschaft vom 25. Mai 2011 zum Bundesgesetz \u00fcber Lebensmittel und Gebrauchsgegenst\u00e4nde (LMG)","InitialSituation":"<p><b>\u00dcbersicht aus der Botschaft </b></p><p>Der Handel mit Lebensmitteln und Gebrauchsgegenst\u00e4nden erfolgt heute grenz\u00fcberschreitend. Die Gew\u00e4hrleistung des Gesundheitsschutzes w\u00fcrde erleichtert, wenn die Schweiz an den Systemen der Lebensmittel- und der \u00fcbrigen Produktesicherheit der Europ\u00e4ischen Union (EU) teilnehmen k\u00f6nnte. Voraussetzung hierf\u00fcr ist unter anderem die Angleichung der Vorschriften \u00fcber diese Produkte (technische Vorschriften). Eine solche Angleichung vereinfacht dar\u00fcber hinaus den Warenverkehr mit der EU und tr\u00e4gt zur Senkung des Preisniveaus in der Schweiz bei. Dazu ist eine Totalrevision des Bundesgesetzes \u00fcber Lebensmittel und Gebrauchsgegenst\u00e4nde n\u00f6tig.</p><p>Der Lebensmittelbereich ist seit Beginn der 1990er-Jahre dynamischen \u00c4nderungen unterworfen. Nach der Ablehnung des Beitritts der Schweiz zum Europ\u00e4ischen Wirtschaftsraum (EWR) in der Volksabstimmung vom 6. Dezember 1992 hat der Bundesrat 1993 ein Programm zur marktwirtschaftlichen Erneuerung beschlossen. Dieses sah vor, die bestehenden Produktevorschriften auf Gesetzes- und Verordnungsstufe auf ihre Kompatibilit\u00e4t mit dem EU-Recht zu \u00fcberpr\u00fcfen und gegebenenfalls anzupassen. Mit dem am 1. Juli 1995 in Kraft gesetzten Lebensmittelgesetz vom 9. Oktober 1992 und dem auf diesen Zeitpunkt hin totalrevidierten Verordnungsrecht zum Lebensmittelgesetz wurde diesem Programm entsprochen.</p><p>Ein weiterer Schritt in Richtung Angleichung des schweizerischen Lebensmittelrechts an das EU-Recht erfolgte mit dem Abschluss des Landwirtschaftsabkommens mit der EU am 21. Juni 1999 (SR 0.916.026.81). Dieses f\u00fchrte sektoriell das schweizerische Recht an dasjenige der EU heran (Bio-Lebensmittel, Hygienevorschriften f\u00fcr Milch und Milchprodukte, Spielzeug). Mit der \u00dcbernahme des EU-Hygienerechts ab 2004 f\u00fcr s\u00e4mtliche Lebensmittel tierischer Herkunft wurde dieser Weg weiterverfolgt.</p><p>Die Anerkennung der Gleichwertigkeit der schweizerischen Bestimmungen mit denjenigen der EU durch den Gemischten Veterin\u00e4rausschuss hat erlaubt, die grenztier\u00e4rztlichen Kontrollen zwischen der Schweiz und der EU f\u00fcr Lebensmittel tierischer Herkunft auf den 1. Januar 2009 hin abzuschaffen. War das EU-Lebensmittelrecht bis anfangs dieses Jahrhunderts noch ein bruchst\u00fcckhaft geregelter Rechtsbereich, hat es sich mit dem Erlass der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 zur Festlegung der allgemeinen Grunds\u00e4tze und Anforderungen des Lebensmittelrechts, zur Errichtung der Europ\u00e4ischen Beh\u00f6rde f\u00fcr Lebensmittelsicherheit und zur Festlegung von Verfahren zur Lebensmittelsicherheit zu einer einheitlichen, in sich konsistenten Rechtsordnung entwickelt. Das System der Lebensmittelsicherheit der EU geht in verschiedenen Bereichen weiter als dasjenige des schweizerischen Lebensmittelrechts (z.B. Schnellwarnsysteme, Positivlisten von tolerierten R\u00fcckst\u00e4nden in oder auf Lebensmitteln, Betriebsbewilligungen, Prozesshygienekriterien, Drittlandregime). Das EU-System tr\u00e4gt der heutigen Globalisierung des Lebensmittelmarktes Rechnung und geht von einem einheitlichen europ\u00e4ischen Wirtschaftsraum ohne Grenzkontrollen aus. F\u00fcr Importe aus Drittl\u00e4ndern gelten strenge Anforderungen, sodass Lebensmittel, die rechtm\u00e4ssig in den europ\u00e4ischen Binnenmarkt eingef\u00fchrt worden sind, dort frei zirkulieren k\u00f6nnen. Will die Schweiz den Warenaustausch mit der EU erleichtern, muss sie die hierf\u00fcr erforderlichen rechtlichen Rahmenbedingungen schaffen und die technischen Vorschriften an diejenigen der EU angleichen.</p><p>Im Bereich der Gebrauchsgegenst\u00e4nde ist eine \u00e4hnliche Entwicklung im Gange. Grunderlass des EU-Rechts ist die Richtlinie 2001/95/EG \u00fcber die allgemeine Produktsicherheit. Daneben gibt es zahlreiche sektorielle Erlasse wie etwa \u00fcber Spielzeug, kosmetische Mittel oder Gegenst\u00e4nde, die mit Lebensmitteln in Kontakt kommen. Auch im Produktebereich sieht das EU-Recht verschiedene Meldeverfahren und ein Schnellwarnsystem vor. Will die Schweiz daran teilnehmen, muss sie ihr Recht auch in diesem Bereich an das EU-Recht anpassen.</p><p>Eine solche Anpassung dr\u00e4ngt sich aber auch unabh\u00e4ngig davon auf, ob die Schweiz an den Systemen der Lebensmittelsicherheit und der Produktesicherheit der EU teilnehmen kann. Nach der am 1. Juli 2010 in Kraft getretenen Revision des Bundesgesetzes \u00fcber die technischen Handelshemmnisse (\"Cassis-de-Dijon-Prinzip \") sollen Lebensmittel und Gebrauchsgegenst\u00e4nde, die in der EU bzw. dem EWR rechtm\u00e4ssig im Verkehr sind, auch in der Schweiz frei zirkulieren k\u00f6nnen. F\u00fcr Lebensmittel ist vorg\u00e4ngig jedoch eine Bewilligung des Bundesamtes f\u00fcr Gesundheit (BAG) erforderlich. Bestehen zwischen dem schweizerischen Lebensmittelrecht und demjenigen der EU allzu grosse Unterschiede, f\u00fchrt dies zu einer grossen Anzahl von Bewilligungsgesuchen, was sowohl f\u00fcr die interessierten Betriebe wie auch f\u00fcr die Bundesbeh\u00f6rden mit einem grossen Aufwand verbunden ist. Mit der Angleichung des schweizerischen Produkterechts an dasjenige der EU kann dieser Aufwand erheblich reduziert werden.</p><p>Sollten die aktuellen Verhandlungen zwischen der Schweiz und der EU nicht zum Abschluss eines Abkommens im Bereich der Lebensmittel und Gebrauchsgegenst\u00e4nde f\u00fchren, gilt es, die bestehenden bilateralen Abkommen mit der EU aus dem Jahre 1999 nicht zu gef\u00e4hrden. Dank der Anerkennung der Gleichwertigkeit der schweizerischen Hygienevorschriften f\u00fcr Lebensmittel tierischer Herkunft auf den 1. Januar 2009 profitiert die Schweiz von Handelserleichterungen im Warenverkehr mit der EU. Diese Erleichterungen gesteht die EU der Schweiz aber nur dann zu, wenn sie ihr Recht laufend an dasjenige der EU anpasst. Auch unter diesem Blickwinkel ist die hier vorgeschlagene Revision des Lebensmittelgesetzes unerl\u00e4sslich.</p><p>Bez\u00fcglich der Lebensmittel orientiert sich die Revisionsvorlage an der grundlegenden Verordnung (EG) Nr. 178/2002 und bez\u00fcglich der Gebrauchsgegenst\u00e4nde an der grundlegenden Richtlinie 2001/95/EG. Die Grundprinzipien dieser Erlasse sollen ins schweizerische Recht \u00fcbernommen werden.</p><p>Im Einzelnen geht es um Folgendes:</p><p>- Die Begriffe und Definitionen des EU-Rechts sollen \u00fcbernommen werden.</p><p>- F\u00fcr bestimmte Gebrauchsgegenst\u00e4nde soll das T\u00e4uschungsverbot eingef\u00fchrt werden.</p><p>- Das Vorsorgeprinzip soll explizit im Gesetz verankert werden.</p><p>- Auf Toleranzwerte f\u00fcr Mikroorganismen sowie f\u00fcr Fremd- und Inhaltsstoffe soll zugunsten von H\u00f6chstmengen verzichtet werden.</p><p>- Das Positivprinzip wird aufgegeben: Nach dem neuen Regelungskonzept sind Lebensmittel auch dann verkehrsf\u00e4hig, wenn sie weder im Verordnungsrecht unter einer Sachbezeichnung umschrieben noch durch das BAG bewilligt worden sind. Massgeblich ist einzig, dass sie sicher sind und dass das T\u00e4uschungsverbot beachtet wird.</p><p>- Neu dem Geltungsbereich des Lebensmittelgesetzes unterstellt werden sollen das Dusch- und Badewasser.</p><p>F\u00fcr den Bund hat die Umsetzung des vorliegenden Gesetzesentwurfes einen Zusatzaufwand von maximal 1,5 Millionen Franken zur Folge (4-6 neue Stellen und 0,65 Mio. CHF f\u00fcr die Finanzierung der Referenzlaboratorien und der Aus- und Weiterbildung der kantonalen Vollzugsorgane). F\u00fcr die Kantone bringt der Gesetzesentwurf keinen nennenswerten Zusatzaufwand mit sich. Ein solcher f\u00e4llt zwar dann an, wenn ein kantonales Laboratorium f\u00fcr bestimmte Untersuchungen die Funktion eines Referenzlaboratoriums \u00fcbernimmt; in diesem Fall wird es vom Bund hierf\u00fcr jedoch eine Abgeltung erhalten. Bez\u00fcglich des Informationssystems (Datenbank mit den Ergebnissen der in der Schweiz durchgef\u00fchrten Kontrollen) wird das Eidgen\u00f6ssische Departement des Innern dem Bundesrat sp\u00e4testens im Hinblick auf den Beschluss zum Inkrafttreten dieser Revision eine detaillierte Kostensch\u00e4tzung sowie Finanzierungsvorschl\u00e4ge unterbreiten. Es ist mit Ausgaben von rund 2 Millionen Franken f\u00fcr die Entwicklung oder den Kauf der hierf\u00fcr erforderlichen Software sowie f\u00fcr die Beschaffung der Hardware zu rechnen. Die j\u00e4hrlichen Betriebskosten werden sich auf 10-20\u00a0Prozent der Anschaffungskosten belaufen.</p>","Proceedings":"<p><b>Debatte im St\u00e4nderat, 4.3.2014</b></p><p><b>St\u00e4nderat gegen sch\u00e4rfere Deklarationspflicht f\u00fcr Rohstoffe </b></p><p><b>(sda) Im Parlament bleibt umstritten, ob Hersteller von verpackten Lebensmitteln k\u00fcnftig die Herkunft der Rohstoffe deklarieren m\u00fcssen oder nicht. Bei der Revision des Lebensmittelgesetzes ist keine Einigung zwischen den R\u00e4ten in Sicht.</b></p><p>Der St\u00e4nderat hat am Dienstag an seinem fr\u00fcheren Beschluss festgehalten: Lebensmittelhersteller sollen die Herkunft von Rohstoffen nur dann auf der Etikette angeben m\u00fcssen, wenn der Bundesrat dies vorschreibt.</p><p>Der Nationalrat m\u00f6chte, dass die Herkunft der Rohstoffe in der Regel deklariert werden muss. Bei verarbeiteten Produkten k\u00f6nnte der Bundesrat Ausnahmen festlegen. Urspr\u00fcnglich hatte der Nationalrat noch weiter gehen wollen.</p><p></p><p>Kompromissvorschlag gescheitert</p><p>Kurz nach dem Pferdefleischskandal sprach sich die grosse Kammer daf\u00fcr aus, dass die Lebensmittelhersteller die Herkunft jedes Rohstoffes angeben m\u00fcssen. Dem St\u00e4nderat ging dies aber zu weit. Die Mehrheit befand mit Blick auf verarbeitete Produkte wie Bircherm\u00fcesli, die Regel sei nicht umsetzbar. In der Folge schw\u00e4chte der Nationalrat die Formulierung ab.</p><p>Auch die neue Version blieb im St\u00e4nderat aber chancenlos. Ein Kompromissvorschlag aus den Reihen der Linken scheiterte nun ebenfalls. Er sah vor, dass nur die Herkunft jener Rohstoffe deklariert werden m\u00fcsste, deren Anteil mehr als 20 Prozent betr\u00e4gt. Damit m\u00fcsste etwa die Herkunft der Milch im Joghurt deklariert werden, sagte Liliane Maury Pasquier (SP/GE).</p><p></p><p>Nutzlos gegen Pferdefleisch-Betr\u00fcger</p><p>Der 20-Prozent-Vorschlag wurde jedoch mit 27 zu 14 Stimmen abgelehnt. Neue Regeln k\u00f6nnten kriminelle Machenschaften wie jene mit dem Pferdefleisch in der Lasagne nicht verhindern, gab Christine Egerszegi (FDP/AG) zu bedenken. Sie w\u00fcrden aber die Etikettierung stark verteuern. </p><p>Die Gegner sch\u00e4rferer Deklarationsregeln riefen auch in Erinnerung, dass es bei der Gesetzesrevision prim\u00e4r darum gehe, die Bestimmungen in der Schweiz an jene in der EU anzugleichen. Eine Versch\u00e4rfung w\u00fcrde den Handel behindern.</p><p></p><p>Von Sirup bis Tr\u00fcffelbutter</p><p>Bundesrat Alain Berset stellte die Praktikabilit\u00e4t in Frage. Auch der Kompromissvorschlag w\u00fcrde zu Problemen f\u00fchren. Ausserdem w\u00e4re die 20-Prozent-Regel nicht bei allen Produkten sinnvoll. Beim Sirup beispielsweise m\u00fcsste die Herkunft des Wassers deklariert werden, nicht aber jene anderer Zutaten, bei der Tr\u00fcffelbutter die Herkunft der Butter, nicht aber jene der Tr\u00fcffel.</p><p>Heute m\u00fcssen bei vorverpackten Lebensmitteln das Produktionsland und die Zutaten deklariert werden. Die Herkunft eines Rohstoffs muss nur dann deklariert werden, wenn dieser mehr als 50 Prozent des Lebensmittels ausmacht und eine T\u00e4uschung vorliegen k\u00f6nnte.</p><p></p><p>Umstrittene Fleischschau f\u00fcr Wild</p><p>Der St\u00e4nderat h\u00e4lt auch beim Wild an fr\u00fcheren Beschl\u00fcssen fest. Der Bundesrat soll die M\u00f6glichkeit haben, bei der Jagd erlegte Tiere untersuchen zu lassen, wenn deren Fleisch in der Schweiz in den Verkauft kommt und Anzeichen f\u00fcr eine Gesundheitsgef\u00e4hrdung bestehen. </p><p>Der Nationalrat m\u00f6chte diese Bestimmung streichen. Im St\u00e4nderat sprach sich Stefan Engler (CVP/GR) f\u00fcr eine Streichung aus, doch wurde sein Antrag abgelehnt. Die Bef\u00fcrworter der Regel betonten, diese bringe nichts Neues. Es seien viele Zuschriften von besorgten J\u00e4gern eingegangen, sagte Christine Egerszegi. Die Bestimmung sei aber vern\u00fcnftig. Werde ein Tier im privaten Umfeld verzehrt, gebe es auch k\u00fcnftig keine Untersuchung.</p><p>Das Lebensmittelgesetz geht nun mit den verbleibenden Differenzen wieder zur\u00fcck an den Nationalrat. In anderen Punkten hatten sich die R\u00e4te bereits fr\u00fcher geeinigt. So sollen die Ergebnisse von Lebensmittelkontrollen in Restaurants geheim bleiben, sofern die Kantone nichts anderes entscheiden. Regeln f\u00fcr mehr Transparenz fanden keine Mehrheit.</p><p></p><p><b>Debatte im Nationalrat 03.06.2014</b></p><p><b>Lebensmittel - Keine sch\u00e4rfere Deklarationspflicht f\u00fcr Rohstoffe </b></p><p><b>National- und St\u00e4nderat einigen sich beim Lebensmittelgesetz</b></p><p><b>(sda) Der Pferdefleischskandal bleibt in der Schweiz ohne politische Folgen: Der Nationalrat ist am Dienstag auf die Linie des St\u00e4nderates eingeschwenkt und hat sich gegen eine sch\u00e4rfere Deklarationspflicht f\u00fcr Rohstoffe bei verpackten Lebensmitteln ausgesprochen.</b></p><p>Als der Nationalrat mit den Beratungen zur Revision des Lebensmittelgesetzes begann, stand er unter dem Eindruck des Skandals um Lasagne mit nicht deklariertem Pferdefleisch. Der Ruf nach strengeren Deklarationsregeln fand eine Mehrheit. </p><p>Mit 101 zu 75 Stimmen bei 4 Enthaltungen sprach sich der Nationalrat im Fr\u00fchjahr 2013 daf\u00fcr aus, dass die Lebensmittelhersteller die Herkunft jedes Rohstoffs angeben m\u00fcssen. </p><p>Im St\u00e4nderat stiess dies jedoch auf Widerstand. Die Mehrheit befand, eine solche Vorschrift w\u00e4re v\u00f6llig \u00fcbertrieben. Als Paradebeispiel diente das Bircherm\u00fcesli, bei welchem die Herkunft s\u00e4mtlicher N\u00fcsse, Beeren und Flocken deklariert werden m\u00fcsste. Dies sei nicht umsetzbar, befand auch Innenminister Alain Berset.</p><p></p><p>Formulierung abgeschw\u00e4cht</p><p>In der Folge schw\u00e4chte der Nationalrat die Formulierung mehrmals ab. So schlug er vor, dass der Bundesrat bei verarbeiteten Produkten Ausnahmen festlegen k\u00f6nnte. Auch diese Version scheiterte aber im St\u00e4nderat. </p><p>Am Ende lag dem Nationalrat eine Version vor, die im Wesentlichen der heutigen, auf Verordnungsebene geregelten Praxis entsprochen h\u00e4tte. Demnach sollte die Herkunft jener Rohstoffe deklariert werden m\u00fcssen, die \"charakteristisch sowie mengenm\u00e4ssig wichtig sind\".</p><p></p><p>Bundesrat entscheidet</p><p>Der Nationalrat lehnte diesen Kompromissvorschlag nun aber mit 93 zu 88 Stimmen bei einer Enthaltung ab. Er beschloss, sich der Version von Bundesrat und St\u00e4nderat anzuschliessen. Lebensmittelhersteller m\u00fcssen die Herkunft von Rohstoffen somit nur dann auf der Etikette angeben, wenn der Bundesrat dies vorschreibt. Dies ist nun im Gesetz so verankert. </p><p>Heute m\u00fcssen bei vorverpackten Lebensmitteln das Produktionsland und die Zutaten deklariert werden. Die Herkunft eines Rohstoffs muss nur dann deklariert werden, wenn dieser mehr als 50 Prozent des Lebensmittels ausmacht und eine T\u00e4uschung vorliegen k\u00f6nnte - zum Beispiel bei B\u00fcndnerfleisch mit Fleisch aus Argentinien. Dies ist auf Verordnungsstufe geregelt.</p><p></p><p>Neue Handelshemmnisse</p><p>Die Gegner einer sch\u00e4rferen Deklarationspflicht aus den Reihen der b\u00fcrgerlichen Parteien warnten am Dienstag erneut davor, dass diese den Handel behindern und Produkte verteuern w\u00fcrde. Ausserdem k\u00f6nnten neue Regeln kriminelle Machenschaften wie jene beim Pferdefleisch nicht verhindern.</p><p>Die Bef\u00fcrworter strengerer Regeln aus den Reihen der Linken argumentierten vergeblich, dem Bed\u00fcrfnis der Konsumentinnen und Konsumenten nach Transparenz m\u00fcsse entsprochen werden, und die abgeschw\u00e4chte Version sei praktikabel.</p><p>Der Nationalrat hat auch die \u00fcbrigen Differenzen zum St\u00e4nderat ausger\u00e4umt. </p>","DraftText":null,"SubmittedText":null,"ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":null,"FederalCouncilProposal":null,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":null,"SubmittedBy":null,"BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1403222400000)\/","ResponsibleDepartment":4,"ResponsibleDepartmentName":"Departement des Innern","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EDI","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"2841","Category":"IIIb","Modified":"\/Date(1770756005807)\/","SubmissionDate":"\/Date(1306281600000)\/","SubmissionCouncil":null,"SubmissionCouncilName":null,"SubmissionCouncilAbbreviation":null,"SubmissionSession":4819,"SubmissionLegislativePeriod":48,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Gesundheit"}}