{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20110036,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20110036,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20110036,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20110036,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20110036,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20110036,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20110036,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20110036,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20110036,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20110036,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20110036,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20110036,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20110036,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20110036,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20110036,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20110036,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20110036,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20110036,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"11.036","BusinessType":1,"BusinessTypeName":"Gesch\u00e4ft des Bundesrates","BusinessTypeAbbreviation":"BRG","Title":"\u00dcbereinkommen \u00fcber Streumunition. Kriegsmaterialgesetz. \u00c4nderung","Description":"Botschaft vom 6. Juni 2011 \u00fcber die Genehmigung des \u00dcbereinkommens \u00fcber Streumunition und zu einer \u00c4nderung des Kriegsmaterialgesetzes","InitialSituation":"<p>Das \u00dcbereinkommen \u00fcber Streumunition (Convention on Cluster Munitions, CCM) wurde durch die internationale Konferenz von Dublin am 30. Mai 2008 verabschiedet und durch den Bundesrat, basierend auf seinem Beschluss vom 10. September 2008, am 3. Dezember 2008 in Oslo unterzeichnet. Das \u00dcbereinkommen statuiert ein umfassendes Verbot der Verwendung, Entwicklung und Produktion, des Erwerbs und Transfers sowie der Lagerung von Streumunition. Es schliesst zudem jede Handlung aus, die die genannten T\u00e4tigkeiten unterst\u00fctzt oder f\u00f6rdert.</p><p>Die Entwicklung und der Einsatz von Streumunition reichen zur\u00fcck in den Zweiten Weltkrieg. Seitdem haben vor allem die weitreichenden Folgen ihres Einsatzes in S\u00fcdostasien in den 1960er- und 1970er-Jahren (Laos und Vietnam) in der breiten Welt\u00f6ffentlichkeit Aufsehen erregt. W\u00e4hrend der letzten zwanzig Jahre kam Streumunition im Rahmen kriegerischer Auseinandersetzungen in gr\u00f6sserem Ausmass unter anderem im Irak (1991, 2003) und in Kuwait (1991), im ehemaligen Jugoslawien (1999), in Afghanistan (2001/2002) und im Libanon (2006) zum Einsatz.</p><p>Weiter liegen Hinweise auf den Einsatz von Streumunition in Georgien (2008), Sri Lanka (2008/2009), Thailand/Kambodscha (2011) sowie in Libyen (2011) vor. Bei s\u00e4mtlichen Eins\u00e4tzen wurde vor allem die hohe Blindg\u00e4ngerrate als folgenschweres humanit\u00e4res Problem erkannt, da nicht explodierte Geschosse noch \u00fcber Jahre hinweg zahlreiche Opfer unter der Zivilbev\u00f6lkerung wie auch unter den Mitgliedern</p><p>internationaler Operationen fordern und im Rahmen der Konfliktnachsorge den Wiederaufbau des Landes erheblich behindern.</p><p>Das \u00dcbereinkommen sieht nicht nur die Beschr\u00e4nkung des Einsatzes von Streumunition vor, sondern stellt diese Waffengattung mit R\u00fccksicht auf die mit ihrem Einsatz verbundenen gravierenden humanit\u00e4ren Auswirkungen unter ein umfassendes Verbot. Dabei nehmen auch die Bestimmungen \u00fcber die internationale Zusammenarbeit und Hilfe eine wichtige Stellung ein; die Vertragsstaaten verpflichten sich zu gegenseitiger Unterst\u00fctzung bei der Vernichtung von Lagerbest\u00e4nden, der R\u00e4umung und der Opferhilfe. Ausserdem sind regelm\u00e4ssige Berichte der Vertragsstaaten \u00fcber die von ihnen getroffenen Massnahmen zur Umsetzung des \u00dcbereinkommens vorgesehen sowie Massnahmen zur Schlichtung bei Streitigkeiten unter dem \u00dcbereinkommen.</p><p>Schliesslich sind die Staaten nicht nur verpflichtet, Massnahmen zur Durchsetzung des \u00dcbereinkommens auf nationaler Ebene zu treffen, sondern auch Anstrengungen zur Universalisierung und weltweiten Umsetzung des \u00dcbereinkommens zu unternehmen. Das \u00dcbereinkommen \u00fcber Streumunition folgt im Geist dem \u00dcbereinkommen vom 18. September 1997 \u00fcber das Verbot des Einsatzes, der Lagerung, der Herstellung und der Weitergabe von Antipersonenminen und \u00fcber deren Vernichtung (Ottawa-\u00dcbereinkommen), welches die Schweiz als einer der ersten Staaten am 3. Dezember 1997 unterzeichnet und am 24. M\u00e4rz 1998 ratifiziert hat.</p><p>Das \u00dcbereinkommen \u00fcber Streumunition ist am 1. August 2010 in Kraft getreten. Bis anhin (Stand 18. Mai 2011) haben 108 Staaten das \u00dcbereinkommen unterzeichnet, 56 Staaten haben das \u00dcbereinkommen ratifiziert. Auch die Schweizer Armee besitzt Artilleriemunition, die unter das Verbot f\u00e4llt. Dies betrifft namentlich die sogenannten Kanistergeschosse. Mit der Ratifikation des \u00dcbereinkommens verpflichtet sich die Schweiz dazu, diese Munition innerhalb von 8 Jahren zu vernichten. Mit der Ratifikation des \u00dcbereinkommens geht auch eine Revision des Kriegsmaterialgesetzes vom 13. Dezember 1996 (KMG) einher. Das KMG wird mit einem umfassenden Verbot von Streumunition und mit den entsprechenden Strafbestimmungen erg\u00e4nzt. Auf innerstaatlicher Ebene werden damit die Voraussetzungen f\u00fcr einen Beitritt der Schweiz zum \u00dcbereinkommen \u00fcber Streumunition erf\u00fcllt.</p><p>Gest\u00fctzt auf parlamentarische Vorst\u00f6sse wird das KMG mit einem ausdr\u00fccklichen Verbot der Finanzierung verbotener Waffen und mit den entsprechenden Strafbestimmungen erg\u00e4nzt. Schliesslich sieht die Vorlage eine Erkl\u00e4rung des Bundesrates vor, dass die Schweiz Artikel\u00a01 Absatz\u00a01 Buchstabe\u00a0a des \u00dcbereinkommens bis zu dessen Inkrafttreten f\u00fcr die Schweiz vorl\u00e4ufig anwenden wird. (Quelle: Botschaft des Bundesrates)</p>","Proceedings":"<p>Im <b>Nationalrat</b> war Eintreten unbestritten. Die Kommissionssprecher hielten fest, dass die F\u00f6rderung der menschlichen Sicherheit ein Kernbereich der Schweizer Aussenpolitik sei. Das Finanzierungsmodell \u00fcber einen Rahmenkredit erm\u00f6gliche eine mehrj\u00e4hrige Planung und gew\u00e4hrleiste damit Wirksamkeit, Glaubw\u00fcrdigkeit und Nachhaltigkeit des Schweizer Engagements. Die Kommission w\u00fcrdige das Engagement der Schweiz zur F\u00f6rderung des Friedens und der menschlichen Sicherheit und insbesondere die positive Bilanz der zivilen Friedensf\u00f6rderung auf internationaler Ebene. Alle \u00fcbrigen Fraktionen ausser die SVP-Fraktion waren der gleichen Auffassung wie die Kommissionssprecher und unterstrichen die Bedeutung der Friedenspolitik der Schweiz. Mit einem Minderheitsantrag wollte die SVP-Fraktion die Aufwendungen f\u00fcr die Unterbringung und Betreuung von Asylbewerbern aus Nordafrika sowie dem Nahen und Mittleren Osten \u00fcber das Spezialprogramm Nordafrika und Mittleren Osten verrechnen. Mit 123 zu 50 Stimmen wurde der Antrag der Minderheit Christoph M\u00f6rgeli (V, ZH) jedoch abgelehnt und in der Gesamtabstimmung wurde der Bundesbeschluss mit 130 zu 46 Stimmen angenommen.</p><p></p><p>Stand der Zusammenfassung : September 2011</p>","DraftText":null,"SubmittedText":null,"ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":null,"FederalCouncilProposal":null,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":null,"SubmittedBy":null,"BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1331856000000)\/","ResponsibleDepartment":3,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr ausw\u00e4rtige Angelegenheiten","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EDA","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"9","Category":"IIIb","Modified":"\/Date(1770755962617)\/","SubmissionDate":"\/Date(1307318400000)\/","SubmissionCouncil":null,"SubmissionCouncilName":null,"SubmissionCouncilAbbreviation":null,"SubmissionSession":4819,"SubmissionLegislativePeriod":48,"FirstCouncil1":2,"FirstCouncil1Name":"St\u00e4nderat","FirstCouncil1Abbreviation":"SR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Sicherheitspolitik"}}