{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20110070,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20110070,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20110070,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20110070,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20110070,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20110070,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20110070,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20110070,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20110070,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20110070,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20110070,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20110070,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20110070,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20110070,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20110070,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20110070,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20110070,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20110070,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"11.070","BusinessType":1,"BusinessTypeName":"Gesch\u00e4ft des Bundesrates","BusinessTypeAbbreviation":"BRG","Title":"Zivilgesetzbuch. Elterliche Sorge","Description":"Botschaft vom 16. November 2011 zu einer \u00c4nderung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (Elterliche Sorge)","InitialSituation":"<p><b>\u00dcbersicht aus der Botschaft</b></p><p>Die vorgeschlagene Revision des Zivilgesetzbuches hat zum Ziel, dass die gemeinsame elterliche Sorge unabh\u00e4ngig vom Zivilstand der Eltern zum Regelfall und die Gleichstellung von Mann und Frau gew\u00e4hrleistet wird.</p><p>Mit der am 25. Juni 1976 erfolgten Revision des Kindesrechts wurde das aussereheliche Kind dem ehelichen Kind gleichgestellt. Allerdings beschr\u00e4nkte sich diese Gleichstellung auf Fragen des Status und des Erbrechts des Kindes. Keine Gleichstellung erfolgte mit Blick auf die elterliche Sorge. Hier blieb es bei der grunds\u00e4tzlichen Unterscheidung zwischen ledigen und verheirateten Eltern. W\u00e4hrend die ehelichen Kinder der gemeinsamen elterlichen Sorge von Vater und Mutter unterstellt wurden, verblieb die elterliche Sorge f\u00fcr aussereheliche Kinder allein bei der Mutter. Die M\u00f6glichkeit der gemeinsamen elterlichen Sorge nicht miteinander verheirateter Eltern wurde erst mit der am 1. Januar 2000 in Kraft getretenen Revision des Scheidungsrechts geschaffen. Voraussetzung daf\u00fcr ist, dass die Eltern einen gemeinsamen Antrag stellen und der Vormundschaftsbeh\u00f6rde eine genehmigungsf\u00e4hige Vereinbarung \u00fcber die Betreuung und den Unterhalt der Kinder einreichen (Art. 298a ZGB). Unter den gleichen Voraussetzungen k\u00f6nnen seither auch scheidungswillige Eltern dem Scheidungsgericht die gemeinsame elterliche Sorge beantragen (Art. 133 Abs. 3 ZGB).</p><p>Am 7. Mai 2004 hat Nationalrat Reto Wehrli das Postulat 04.3250 \"Elterliche Sorge. Gleichberechtigung\" eingereicht. Darin verlangt er vom Bundesrat zu pr\u00fcfen, wie die gemeinsame elterliche Sorge bei nicht oder nicht mehr miteinander verheirateten Eltern gef\u00f6rdert werden kann, und dem Parlament Vorschl\u00e4ge f\u00fcr eine Revision der einschl\u00e4gigen Bestimmungen des Zivilgesetzbuches zu unterbreiten. Am 25. August 2004 erkl\u00e4rte sich der Bundesrat bereit, das Postulat entgegenzunehmen.</p><p>Am 7. Oktober 2005 stimmte der Nationalrat dem Postulat nach einer engagiert gef\u00fchrten Debatte mit grosser Mehrheit zu. Der Bundesrat schl\u00e4gt vor, die gemeinsame elterliche Sorge zum Regelfall zu erkl\u00e4ren, unabh\u00e4ngig vom Zivilstand der Eltern (Art. 296 Abs. 2 E-ZGB). Einzig wenn dies zum Schutz der Interessen des Kindes n\u00f6tig ist, soll die elterliche Sorge einem Elternteil vorenthalten werden k\u00f6nnen. Unter den gleichen Voraussetzungen kann bereits heute verheirateten Eltern die elterliche Sorge entzogen werden (Art. 311 ZGB). Ob Grund f\u00fcr den Entzug der elterlichen Sorge besteht, entscheidet bei einer Scheidung das Gericht (Art. 298 Abs. 1 E-ZGB) und im Fall eines ausserehelich geborenen Kindes die Kindesschutzbeh\u00f6rde (Art. 298b Abs. 2 E-ZGB). Gleichzeitig r\u00e4umt der Entwurf dem Elternteil, der das Kind betreut, das Recht ein, \u00fcber allt\u00e4gliche und dringliche Angelegenheiten allein zu entscheiden (Art. 301 Abs. 1bis E-ZGB). Als weitere flankierende Massnahme regelt der Entwurf den Wechsel des Aufenthaltsorts des Kindes und seiner Eltern (Art. 301a E-ZGB).</p><p>Die elterliche Sorge dient vorrangig dem Wohl des Kindes (Art. 296 Abs. 1 E-ZGB) und ist Teil der elterlichen Verantwortung. Dazu z\u00e4hlt auch das Unterhaltsrecht. In diesem Zusammenhang wird der Bundesrat den Vorschl\u00e4gen zur gemeinsamen elterlichen Sorge auch solche zum Unterhaltsrecht folgen lassen. Wie die elterliche Sorge soll auch das Unterhaltsrecht so ausgestaltet werden, dass dem Kind keinerlei Nachteile aus dem Zivilstand der Eltern erwachsen.</p>","Proceedings":"<p><b>Debatte im Nationalrat, 19.06.2013 </b></p><p><b>Nationalrat bereinigt Vorlage zur elterlichen Sorge </b></p><p><b>R\u00fcckwirkung des neuen Regimes auf f\u00fcnf Jahre befristet </b></p><p>Bern (sda) Eltern sollen bei der Scheidung k\u00fcnftig gemeinsam das Sorgerecht f\u00fcr ihre Kinder erhalten. Dieser Grundsatz wird mit einer \u00c4nderung des Zivilgesetzbuchs eingef\u00fchrt, welche der Nationalrat am Mittwoch bereinigt hat. </p><p>Heute wird bei einer Scheidung die elterliche Sorge in der Regel einem Elternteil zugewiesen, meist der Mutter. Angesichts einer Scheidungsrate von mehr als 50 Prozent wird das Sorgerecht nun der gesellschaftlichen Realit\u00e4t angepasst. Das Sorgerecht wird den Eltern aber nur dann gemeinsam zugeteilt, wenn sie einen gemeinsamen Antrag stellen und sich \u00fcber Unterhalt und Betreuung einigen k\u00f6nnen. \u00dcber den Grundsatz waren sich die R\u00e4te rasch einig geworden, \u00fcber die Details hingegen haben sie lange gefeilscht. </p><p>Zuletzt war vor allem noch die Frage offen, ob die neue Regelung f\u00fcr alle geschiedenen Paare gelten soll. Der Nationalrat ist schliesslich auf die Linie des St\u00e4nderats eingeschwenkt: Nur Eltern, deren Scheidung nicht mehr als f\u00fcnf Jahre zur\u00fcckliegt, sollen das Sorgerecht vor Gericht neu verhandeln k\u00f6nnen. </p><p>Lange umstritten war auch der so genannte \"Z\u00fcgelartikel\". Es setzte sich die weniger strenge Regelung durch: Wechselt ein Elternteil den Wohnort, ist die Zustimmung des anderen nicht n\u00f6tig. Bei der Frage, welche Beh\u00f6rde f\u00fcr die Ab\u00e4nderung von Scheidungsurteilen zust\u00e4ndig ist, blieb das Parlament beim geltenden Grundsatz, dass in der Regel das Gericht entscheidet. Der Bundesrat hatte vorgeschlagen, dass in den meisten F\u00e4llen die Kindesschutzbeh\u00f6rde zust\u00e4ndig sein soll. </p><p>Die Vorlage ist nun bereit f\u00fcr die Schlussabstimmung. Ein n\u00e4chster Revisionsschritt ist aber bereits in Vorbereitung. Dieser betrifft das Unterhaltsrecht. Der Bundesrat will dem Parlament dazu noch dieses Jahr eine Vorlage unterbreiten. Gem\u00e4ss Vernehmlassungsentwurf soll dabei das Recht des Kindes in den Vordergrund gestellt werden. </p>","DraftText":null,"SubmittedText":null,"ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":null,"FederalCouncilProposal":null,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":null,"SubmittedBy":null,"BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1371772800000)\/","ResponsibleDepartment":5,"ResponsibleDepartmentName":"Justiz- und Polizeidepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EJPD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"12","Category":"IIIb","Modified":"\/Date(1770758831057)\/","SubmissionDate":"\/Date(1321401600000)\/","SubmissionCouncil":null,"SubmissionCouncilName":null,"SubmissionCouncilAbbreviation":null,"SubmissionSession":4901,"SubmissionLegislativePeriod":48,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Recht Allgemein"}}