{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20110421,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20110421,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20110421,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20110421,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20110421,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20110421,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20110421,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20110421,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20110421,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20110421,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20110421,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20110421,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20110421,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20110421,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20110421,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20110421,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20110421,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20110421,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"11.421","BusinessType":4,"BusinessTypeName":"Parlamentarische Initiative","BusinessTypeAbbreviation":"Pa. Iv.","Title":"F\u00f6rderung des Wohnraumtauschs","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Gest\u00fctzt auf Artikel\u00a0160 Absatz\u00a01 der Bundesverfassung und auf Artikel\u00a0107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>Das Obligationenrecht (SR 220) wird wie folgt durch einen zus\u00e4tzlichen Artikel zur F\u00f6rderung des Wohnraumtauschs erg\u00e4nzt:</p><p>Art. 263bis Gegenseitige \u00dcbertragung der Miete von Wohnr\u00e4umen (Tausch)</p><p>Abs. 1</p><p>Der Mieter von Wohnr\u00e4umen kann das Mietverh\u00e4ltnis auf einen Dritten \u00fcbertragen, sofern dieser ihm gleichzeitig sein eigenes Mietverh\u00e4ltnis \u00fcbertr\u00e4gt.</p><p>Abs. 2</p><p>Der Vermieter kann die Zustimmung nur aus wichtigem Grund verweigern.</p><p>Abs. 3</p><p>Jeder der beiden Mieter ist von seinen Verpflichtungen gegen\u00fcber seinem urspr\u00fcnglichen Vermieter befreit. Er haftet jedoch solidarisch mit dem neuen Mieter bis zum Zeitpunkt, in dem das Mietverh\u00e4ltnis gem\u00e4ss Vertrag oder Gesetz endet oder beendet werden kann, h\u00f6chstens aber f\u00fcr sechs Monate.</p><p>Abs. 4</p><p>Koppelungsgesch\u00e4fte, die mit der \u00dcbertragung des einen oder anderen Mietverh\u00e4ltnisses in Zusammenhang stehen, sind nichtig, unabh\u00e4ngig davon, ob sie zwischen den Mietern, mit einem der Vermieter oder einem Dritten abgeschlossen werden.</p><p>Abs. 5</p><p>Die \u00dcbertragung eines Mietverh\u00e4ltnisses, bei dem es sich um Wohnr\u00e4ume der \u00f6ffentlichen Hand oder einer Wohnbaugenossenschaft handelt, ist nur zul\u00e4ssig, wenn dies im Mietvertrag ausdr\u00fccklich vorgesehen ist.</p>","ReasonText":"<p>Die Wohnungsnot l\u00e4sst die Anfangsmietzinsen explosionsartig in die H\u00f6he schnellen. Das schr\u00e4nkt die Mobilit\u00e4t der Mieterinnen und Mieter ein und trocknet den Wohnungsmarkt aus. Dieser Mangel an freien Wohnr\u00e4umen f\u00fchrt zu einer unausgewogenen Nutzung der Wohnfl\u00e4chen. Mieterinnen und Mieter von zu ger\u00e4umigen Wohnr\u00e4umen, beispielsweise Eltern von Kindern, die bereits ausgezogen sind, verzichten auf die Miete einer neuen, kleineren Wohnung aufgrund des zu teuren Anfangsmietzinses, der mitunter sogar den Mietzins der gr\u00f6sseren Wohnung \u00fcbersteigt. Umgekehrt k\u00f6nnen Familien in engen Wohnverh\u00e4ltnissen nicht in geeignete Wohnr\u00e4ume umziehen, da die Mietzinsen im Verh\u00e4ltnis zum Familienbudget zu hoch sind. Der Gesetzgeber muss deshalb handeln.</p><p>Die gegenseitige \u00dcbertragung der Miete - eine im Alltag weitverbreitete Praxis - ist ein ausgezeichnetes Mittel, um die Mobilit\u00e4t auf dem Wohnungsmarkt zu erh\u00f6hen und um zu erreichen, dass Wohnr\u00e4ume angemessen genutzt werden k\u00f6nnen. Sie kommt den Bed\u00fcrfnissen von Einzelpersonen und Familien entgegen.</p><p>Ist die Zahlungsf\u00e4higkeit der Mieterinnen und Mieter sichergestellt, so m\u00fcssen diese keine negativen Entwicklungen der Mietzinse bef\u00fcrchten, da die \u00fcbertragenen Rechte und Pflichten nicht ge\u00e4ndert werden und beide Mietparteien keinerlei zus\u00e4tzliche Anspr\u00fcche stellen d\u00fcrfen. Es sei darauf hingewiesen, dass die M\u00f6glichkeit, die Miete auf einen Dritten zu \u00fcbertragen, ohne dabei Rechte und Pflichten des Vertrags zu \u00e4ndern, im Obligationenrecht schon heute besteht (Art. 263 OR). Die bereits heute bestehende \u00dcbertragungsregel soll lediglich auf den Sonderfall der gegenseitigen \u00dcbertragung der Miete von Wohnr\u00e4umen ausgedehnt werden.</p><p>Da die Zahlungsf\u00e4higkeit des neuen Mieters gew\u00e4hrleistet sein muss und der Vermieter nicht in eine unzumutbare vertragliche Situation gebracht werden darf (dass er z. B. den Liebhaber seiner Frau in seinem Wohnraum dulden muss), m\u00fcssen beide Vermieter die M\u00f6glichkeit haben, ihre Zustimmung zur gegenseitigen \u00dcbertragung aus wichtigem Grund zu verweigern, wie es Artikel\u00a0263 Absatz\u00a02 OR f\u00fcr die \u00dcbertragung der Miete vorsieht. </p><p>Ausserdem muss die in Artikel\u00a0254 OR festgelegte Regelung bez\u00fcglich Koppelungsgesch\u00e4fte auf die gegenseitige \u00dcbertragung der Miete von Wohnr\u00e4umen \u00fcbertragen werden, um damit allf\u00e4llige Sch\u00e4digungen f\u00fcr Mieter und Vermieter zu vermeiden.</p><p>Schliesslich rechtfertigt die besondere Stellung von Wohnr\u00e4umen der \u00f6ffentlichen Hand oder von Wohnbaugenossenschaften, die meistens aufgrund sozialer Gesichtspunkte oder in chronologischer Reihenfolge zugeteilt werden, die Einf\u00fchrung einer einschr\u00e4nkenden Klausel.</p><p>Die Formulierung des Artikels zur Vereinfachung des Wohnraumtauschs muss bei der konkreten Erarbeitung der neuen Bestimmung m\u00f6glicherweise angepasst werden, falls sich herausstellt, dass ihr Geltungsbereich ausgeweitet oder eingeschr\u00e4nkt oder dass die Vorbehalte verst\u00e4rkt oder abgeschw\u00e4cht werden m\u00fcssen.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":null,"FederalCouncilProposal":null,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":null,"SubmittedBy":"Sommaruga Carlo","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1338508800000)\/","ResponsibleDepartment":null,"ResponsibleDepartmentName":null,"ResponsibleDepartmentAbbreviation":null,"IsLeadingDepartment":null,"Tags":"2846","Category":"IV","Modified":"\/Date(1712772022547)\/","SubmissionDate":"\/Date(1300320000000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4817,"SubmissionLegislativePeriod":48,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Raumplanung und Wohnungswesen"}}