{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20110457,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20110457,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20110457,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20110457,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20110457,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20110457,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20110457,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20110457,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20110457,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20110457,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20110457,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20110457,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20110457,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20110457,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20110457,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20110457,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20110457,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20110457,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"11.457","BusinessType":4,"BusinessTypeName":"Parlamentarische Initiative","BusinessTypeAbbreviation":"Pa. Iv.","Title":"St\u00e4rkung der Wohlfahrtsfonds mit Ermessensleistungen","Description":null,"InitialSituation":"<p>Gest\u00fctzt auf Artikel\u00a0160 Absatz\u00a01 der Bundesverfassung und Artikel\u00a0107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>Artikel\u00a089bis ZGB ist so zu reformieren, dass weniger Bestimmungen des BVG und der BVV2 f\u00fcr die Wohlfahrtsfonds mit Ermessungsleistungen angewendet werden; namentlich die Bestimmungen \u00fcber die Aufbewahrung von Unterlagen, die Interessenkonflikte, die Teil- und Gesamtliquidation, die Aufl\u00f6sung von Vertr\u00e4gen, die finanzielle Sicherheit, die Transparenz, die R\u00fcckstellungen, die Verm\u00f6gensverwaltung (Art. 89bis Abs. 6 Ziff. 5, 8, 9, 10, 14, 15, 16 und 18 ZGB) und die anl\u00e4sslich der Strukturreform erlassenen Bestimmungen \u00fcber die Zulassung und die Aufgaben der Kontrollorgane, die Integrit\u00e4t und Loyalit\u00e4t der Verantwortlichen, die Rechtsgesch\u00e4fte mit Nahestehenden, die Interessenkonflikte sowie die finanzielle Sicherheit (Art. 89bis ZGB Abs. 6 Ziff. 7, 8 und 14 nZGB).</p><p></p><p><b>Medienmitteilung des Bundesrates vom 20.08.2014</b></p><p><b>Bundesrat unterst\u00fctzt Initiative zur St\u00e4rkung der Wohlfahrtsfonds</b></p><p><b>Der Bundesrat spricht sich f\u00fcr den Vorschlag der Kommission f\u00fcr Soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates aus, wie die parlamentarische Initiative \"St\u00e4rkung der Wohlfahrtsfonds mit Ermessensleistungen\" umgesetzt werden soll - bringt aber auch Erg\u00e4nzungen an. Die Initiative setzt sich f\u00fcr die Erhaltung dieser von den Arbeitgebern finanzierten sozialen Einrichtungen ein.</b></p><p>Patronale Wohlfahrtsfonds sind Vorsorgestiftungen, die von Arbeitgebern freiwillig alimentiert werden und Arbeitnehmenden in Not- und H\u00e4rtef\u00e4llen Leistungen nach Ermessen ausrichten. Wohlfahrtsfonds k\u00f6nnen aber auch dazu dienen, die Arbeitgeberbeitrags-Reserven zu \u00e4ufnen um Unterdeckungen in den Pensionskassen abzubauen. Die patronalen Wohlfahrtsfonds verwalten Verm\u00f6gen von 16 Milliarden Franken.</p><p>Artikel\u00a089a des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (ZGB) f\u00fchrt die Bestimmungen des Bundesgesetzes \u00fcber die berufliche Alters- Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) auf, die f\u00fcr Personalf\u00fcrsorgestiftungen gelten. Diese sind auch auf die Wohlfahrtsfonds anwendbar. Deren Besonderheiten werden so nur ungen\u00fcgend ber\u00fccksichtigt, was zu einer \u00dcberreglementierung und zu einem unverh\u00e4ltnism\u00e4ssigen administrativen Aufwand f\u00fcr diese Fonds f\u00fchrt. </p><p>Das Parlament hat die Initiative Pelli \"St\u00e4rkung der Wohlfahrtsfonds mit Ermessensleistungen\" gutgeheissen, welche die Revision von Artikel\u00a089a ZGB fordert. Die Zahl der Bestimmungen des BVG, die auch f\u00fcr patronale Wohlfahrtsfonds gelten, die nur Ermessensleistungen ausrichten, soll reduziert werden. Die Kommission f\u00fcr Soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates (SGK-N) hat nun einen Entwurf f\u00fcr die Revision erarbeitet.</p><p></p><p>Mehr Transparenz</p><p>Der Bundesrat heisst den Entwurf der Kommission gut, da er die geltende Rechtsunsicherheit beseitigt und die Bem\u00fchungen der Arbeitgeber zum Erhalt der Wohlfahrtsfonds unterst\u00fctzt. Der Bundesrat schl\u00e4gt jedoch zus\u00e4tzlich vor, den Grundsatz der Transparenz (Rechnungslegung und Verwaltungskosten) auch auf die Arbeitgeberfonds anzuwenden. Ferner m\u00fcssen nach Ansicht des Bundesrats auch die Rahmenbedingungen f\u00fcr die Steuerbefreiung dieser Fonds pr\u00e4zisiert werden, um eine missbr\u00e4uchliche Verwendung f\u00fcr andere als Vorsorgezwecke auszuschliessen. </p>","Proceedings":"<p><b>Debatte im Nationalrat, 02.06.2015</b></p><p><b>Vorsorge - Nationalrat lehnt mehr Transparenz f\u00fcr Wohlfahrtsfonds ab </b></p><p><b>(sda) Die Regeln f\u00fcr Wohlfahrtsfonds, die Unternehmen f\u00fcr Notlagen freiwillig einrichten, sollen gelockert werden. Daf\u00fcr hat sich der Nationalrat ausgesprochen. Anders als der St\u00e4nderat lehnt er jedoch Transparenzbestimmungen f\u00fcr die Wohlfahrtsfonds ab.</b></p><p>In einem Punkt kam die grosse Kammer Bundesrat und St\u00e4nderat nur insofern entgegen, als Wohlfahrtsfonds Grunds\u00e4tze der Gleichbehandlung und der Angemessenheit befolgen sollen. Die Grunds\u00e4tze sollen aber bloss \"sinngem\u00e4ss\" beachtet werden.</p><p>Mit dieser Vorschrift soll unter anderem ein Konflikt mit dem FATCA-Abkommen mit den USA vermieden werden. Ohne diese Schranke k\u00f6nnten die Fonds als Mittel f\u00fcr Steuermissbrauch angesehen werden, f\u00fcrchtet der Bundesrat.</p><p>Keine Mehrheit fand sich im Nationalrat daf\u00fcr, den Kreis der Beg\u00fcnstigten klar zu begrenzen und zus\u00e4tzliche Transparenzbestimmungen f\u00fcr Wohlfahrtsfonds einzuf\u00fchren. Er folgte am Dienstag seiner vorberatenden Kommission und hielt mit 123 zu 52 Stimmen an der Streichung der Vorschrift fest. Die g\u00e4ngigen Bestimmungen des Obligationenrechts reichten vollst\u00e4ndig aus, sagte Ignazio Cassis (FDP/TI) im Namen der vorberatenden Kommission.</p><p>Eine links-gr\u00fcne Minderheit, welche Bundesrat und St\u00e4nderat folgen wollte, blieb chancenlos. Vergeblich argumentierte Bea Heim (SP/SO), dass es entweder Transparenz oder eine Besteuerung von solchen Fonds brauche. \"Etwas anderes w\u00e4re einfach nicht in Ordnung.\"</p><p></p><p>\"Fondssterben\" verhindern</p><p>Im Grundsatz stiess die Vorlage im Parlament auf breite Akzeptanz. Aus Sicht der R\u00e4te droht die Gefahr, dass Wohlfahrtsfonds nach und nach verschwinden, weil f\u00fcr sie dieselben strengen Regeln gelten wie f\u00fcr die obligatorischen Stiftungen der beruflichen Vorsorge.</p><p>Mit der Lockerung der Regeln will das Parlament verhindern, dass die Zahl der Wohlfahrtsfonds weiter sinkt. Zwischen 2000 und 2010 halbierte sich die Zahl der Fonds nach Angaben des Vereins Patronfonds von \u00fcber 5600 auf etwas mehr als 2600.</p><p>Patronale Wohlfahrtsfonds werden von Unternehmen freiwillig errichtet und alleine mit Arbeitgeberbeitr\u00e4gen gespiesen. Unternehmen f\u00fchren sie, um Arbeitnehmer und deren Angeh\u00f6rige in Not- und H\u00e4rtef\u00e4llen zu unterst\u00fctzen, Pensionskassen zu sanieren oder Restrukturierungen abzufedern.</p><p>Die von den R\u00e4ten diskutierten \u00c4nderungen gehen zur\u00fcck auf eine parlamentarische Initiative von alt Nationalrat Fulvio Pelli (FDP/TI). Pelli ist Vorstandsmitglied von Patronfonds.</p><p></p><p><b>Debatte im St\u00e4nderat, 09.06.2015</b></p><p><b>Vorsorge - Neue Regeln f\u00fcr patronale Wohlfahrtsfonds umstritten </b></p><p><b>(sda) Die neuen Regeln f\u00fcr patronale Wohlfahrtsfonds, die Unternehmen f\u00fcr Notlagen freiwillig einrichten, bleiben umstritten. Der St\u00e4nderat h\u00e4lt daran fest, den Kreis der Beg\u00fcnstigten klar zu begrenzen.</b></p><p>Es handelt sich um Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Rentnerinnen und Rentner, deren \u00fcberlebende Ehegatten oder Personen, die von der verstorbenen Person unterst\u00fctzt worden sind. Der Nationalrat hat keine solchen Einschr\u00e4nkungen vorgesehen.</p><p>Der St\u00e4nderat h\u00e4lt auch an den Transparenzvorschriften fest. Dies bedeute keinen Zusatzaufwand, sagte Kommissionssprecherin Christine Egerszegi (FDP/AG). Die Wohlfahrtsfonds seien steuerbefreit, und es gehe dabei nicht um Kleinigkeiten, sondern um 16 Milliarden Franken. Da d\u00fcrfe man Transparenz und Nachvollziehbarkeit bei der Bilanzierung erwarten, sagte Egerszegi.</p><p>Zudem ist die kleine Kammer nicht einverstanden damit, dass die Grunds\u00e4tze der Gleichbehandlung und der Angemessenheit nur \"sinngem\u00e4ss\" gelten sollen. Mit diesen Regelungen will der St\u00e4nderat einen Konflikt mit dem FATCA-Abkommen mit den USA vermeiden. Auch der Bundesrat bef\u00fcrchtet, dass die Fonds ohne diese Schranke als Mittel f\u00fcr Steuermissbrauch angesehen werden k\u00f6nnten.</p><p></p><p><b>Debatte im Nationalrat, 07.09.2015</b></p><p><b>Nationalrat stellt sich gegen mehr Transparenz f\u00fcr Wohlfahrtsfonds </b></p><p><b>(sda) Die Regeln f\u00fcr patronale Wohlfahrtsfonds, die Unternehmen f\u00fcr Notlagen freiwillig einrichten, sollen gelockert werden. Darin ist sich das Parlament einig. Anders als der St\u00e4nderat lehnte der Nationalrat aber auch bei der dritten Beratung Transparenzbestimmungen f\u00fcr Wohlfahrtsfonds ab.</b></p><p>Der St\u00e4nderat hatte sich daf\u00fcr ausgesprochen, Transparenzbestimmungen in Bezug auf die Rechnungslegung und Verwaltungskosten in die Vorlage aufzunehmen. B\u00fcrgerliche warnten am Montag im Nationalrat jedoch, diese Bestimmungen w\u00fcrden die Administration bei kleineren Wohlfahrtfonds erheblich verkomplizieren und verteuern.</p><p>\"Die Normen sind f\u00fcr kleinere Wohlfahrtsfonds unverh\u00e4ltnism\u00e4ssig\", sagte Daniela Schneeberger (FDP/BL), Pr\u00e4sidentin des Vereins Patronfonds. SP-Nationalr\u00e4tin Bea Heim (SP/SO) warnte vergeblich, die Wohlfahrtsfonds k\u00f6nnten ohne Transparenzvorschriften f\u00fcr \"zweifelhafte Konstrukte\" missbraucht werden.</p><p>Die links-gr\u00fcne Minderheit, welche Bundesrat und St\u00e4nderat folgen wollte, blieb jedoch chancenlos: Ihre Antr\u00e4ge wurden mit 127 zu 57 Stimmen bei drei Enthaltungen abgelehnt.</p><p>Der Nationalrat beharrte auch darauf, dass die Grunds\u00e4tze der Gleichbehandlung und der Angemessenheit nur \"sinngem\u00e4ss\" gelten sollen. Sonst gebe es ein zu enges Korsett, sagte Schneeberger. Mit dem Verweis auf die Angemessenheit will der St\u00e4nderat einen Konflikt mit dem FATCA-Abkommen mit den USA vermeiden. Bundesrat Alain Berset warnte vor einem gewissen juristischen Risiko.</p><p>Der Nationalrat sprach sich zudem erneut daf\u00fcr aus, den Kreis der m\u00f6glichen Beg\u00fcnstigten nicht explizit zu nennen. Der St\u00e4nderat hatte diese Regelung bef\u00fcrwortet, um die Rechtssicherheit zu st\u00e4rken.</p><p></p><p><b>Debatte im St\u00e4nderat, 15.09.2015</b></p><p><b>Parlament lockert Regeln f\u00fcr Wohlfahrtsfonds </b></p><p><b>(sda) Die Regeln f\u00fcr patronale Wohlfahrtsfonds, die Unternehmen f\u00fcr Notlagen freiwillig einrichten, werden gelockert. Der St\u00e4nderat ist am Dienstag in den letzten strittigen Punkten auf die Linie des Nationalrats eingeschwenkt. Damit ist die Vorlage unter Dach und Fach.</b></p><p>Mit der Lockerung der Regeln will das Parlament verhindern, dass die Zahl der Wohlfahrtsfonds weiter sinkt. Aus Sicht der R\u00e4te droht die Gefahr, dass Wohlfahrtsfonds nach und nach verschwinden, weil f\u00fcr sie bisher dieselben strengen Regeln gelten wie f\u00fcr die obligatorischen Stiftungen der beruflichen Vorsorge.</p><p>Patronale Wohlfahrtsfonds werden von Unternehmen freiwillig errichtet und alleine mit Arbeitgeberbeitr\u00e4gen gespiesen. Unternehmen f\u00fchren sie, um Arbeitnehmer und deren Angeh\u00f6rige in Not- und H\u00e4rtef\u00e4llen zu unterst\u00fctzen, Pensionskassen zu sanieren oder Restrukturierungen abzufedern.</p><p>Zwischen 2000 und 2010 halbierte sich die Zahl der Fonds nach Angaben des Vereins Patronfonds von \u00fcber 5600 auf etwas mehr als 2600. Grund daf\u00fcr sei, dass sich der administrative Aufwand zu stark vergr\u00f6ssert habe, schrieb der damalige FDP-Nationalrat Fulvio Pelli 2011 in einer parlamentarischen Initiative. Auf diese gehen die \u00c4nderungen zur\u00fcck, die das Parlament nun beschlossen hat.</p><p></p><p>Gegen mehr Transparenz</p><p>Im Grundsatz war die Vorlage im Parlament von Beginn weg auf breite Akzeptanz gestossen. \u00dcber die Details waren sich National- und St\u00e4nderat aber lange nicht einig.</p><p>Der St\u00e4nderat musste am Dienstag daher bereits zum dritten Mal \u00fcber die Vorlage beraten. Er entschied mit 27 zu 17 Stimmen, in allen strittigen Punkten auf die Linie des Nationalrats einzuschwenken. Damit folgte er den Antr\u00e4gen der b\u00fcrgerlichen Kommissionsminderheit.</p><p>Anders als vom Bundesrat vorgeschlagen hat das Parlament schliesslich beschlossen, keine Transparenzbestimmungen in Bezug auf die Rechnungslegung und Verwaltungskosten ins Gesetz zu schreiben. Das sei ein gewisser R\u00fcckschritt gegen\u00fcber heute, sagte Bundesrat Alain Berset.</p><p>Zudem wird der Kreis der m\u00f6glichen Beg\u00fcnstigten nicht explizit genannt. Der St\u00e4nderat hatte beide Bestimmungen zun\u00e4chst bef\u00fcrwortet; im Nationalrat hatte sich die b\u00fcrgerliche Mehrheit aber dagegen gestellt.</p><p></p><p>FATCA-Bedenken gen\u00fcgend Rechnung getragen</p><p>Der Nationalrat beharrte auch darauf, dass die Grunds\u00e4tze der Gleichbehandlung und der Angemessenheit nur \"sinngem\u00e4ss\" gelten sollen. Der St\u00e4nderat hatte dies zun\u00e4chst abgelehnt, weil er einen Konflikt mit dem FATCA-Abkommen mit den USA bef\u00fcrchtete.</p><p>Den FATCA-Bedenken sei aber mit der nationalr\u00e4tlichen L\u00f6sung gen\u00fcgend Rechnung getragen, befand Felix Gutzwiller (FDP/ZH) im Namen der Kommissionsminderheit. Der St\u00e4nderat folgte am Dienstag dieser Argumentation und stimmte auch in diesem Punkt der Version des Nationalrats zu.</p>","DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Gest\u00fctzt auf Artikel\u00a0160 Absatz\u00a01 der Bundesverfassung und Artikel\u00a0107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>Artikel\u00a089bis ZGB ist so zu reformieren, dass weniger Bestimmungen des BVG und der BVV2 f\u00fcr die Wohlfahrtsfonds mit Ermessungsleistungen angewendet werden; namentlich die Bestimmungen \u00fcber die Aufbewahrung von Unterlagen, die Interessenkonflikte, die Teil- und Gesamtliquidation, die Aufl\u00f6sung von Vertr\u00e4gen, die finanzielle Sicherheit, die Transparenz, die R\u00fcckstellungen, die Verm\u00f6gensverwaltung (Art. 89bis Abs. 6 Ziff. 5, 8, 9, 10, 14, 15, 16 und 18 ZGB) und die anl\u00e4sslich der Strukturreform erlassenen Bestimmungen \u00fcber die Zulassung und die Aufgaben der Kontrollorgane, die Integrit\u00e4t und Loyalit\u00e4t der Verantwortlichen, die Rechtsgesch\u00e4fte mit Nahestehenden, die Interessenkonflikte sowie die finanzielle Sicherheit (Art. 89bis ZGB Abs. 6 Ziff. 7, 8 und 14 nZGB).</p>","ReasonText":"<p>Die parlamentarische Initiative will die Funktion der Wohlfahrtsfonds erhalten, damit diese weiterhin Not- und H\u00e4rtef\u00e4lle von einzelnen Arbeitnehmenden (aktuellen und ehemaligen) und von Hinterbliebenen lindern, die rasche Sanierung der eigenen Pensionskasse erm\u00f6glichen und allenfalls notwendige Restrukturierungen abfedern k\u00f6nnen. </p><p>Dem Charakter und der Rechtsnatur von Wohlfahrtsfonds wurde leider in der Gesetzgebung viel zu wenig Beachtung geschenkt. In Artikel\u00a089bis ZGB wurden unter der Definition \"Personalf\u00fcrsorgestiftungen\" BVG- und BVV2-Bestimmungen implizit als anwendbar erkl\u00e4rt, obwohl deren Handhabung bei Wohlfahrtsfonds zu wenig durchdacht und noch viel weniger in der Praxis getestet wurde. In diesem Sinne wurde in den parlamentarischen Beratungen den Anliegen der Wohlfahrtsfonds kaum Aufmerksamkeit geschenkt. Wohlfahrtsfonds sind richtigerweise dem Vorsorgezweck und damit der Kollektivit\u00e4t und der Gleichbehandlung verpflichtet. Sie unterstehen der staatlichen Aufsichtsbeh\u00f6rde. Sie sind aber keine Personalf\u00fcrsorgeeinrichtungen im engeren Sinne. Ein immer engeres gesetzliches Korsett hat nachweislich viele verantwortungsbewusste Stiftungsr\u00e4te dazu bewogen, den Wohlfahrtsfonds ihrer Unternehmung zu liquidieren, weil sich der administrative Aufwand zu stark vergr\u00f6ssert hat, insbesondere wegen der Pflicht zur Einf\u00fchrung vieler Reglemente. Die Gelder k\u00f6nnen durch die hohen b\u00fcrokratischen Kosten und H\u00fcrden zu wenig ihrem Zweck zugef\u00fchrt werden. Wohlfahrtsfonds werden somit durch staatliche Rahmenbedingungen zusehends bei der Wahrnehmung ihrer sozialen und volkswirtschaftlichen Verantwortung behindert. 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