{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20110466,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20110466,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20110466,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20110466,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20110466,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20110466,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20110466,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20110466,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20110466,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20110466,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20110466,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20110466,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20110466,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20110466,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20110466,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20110466,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20110466,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20110466,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"11.466","BusinessType":4,"BusinessTypeName":"Parlamentarische Initiative","BusinessTypeAbbreviation":"Pa. Iv.","Title":"Frist f\u00fcr die Sanierung belasteter Standorte","Description":null,"InitialSituation":"<p><b>Medienmitteilung der Kommission f\u00fcr Umwelt, Raumplanung und Energie des St\u00e4nderates vom 12.02.2014</b></p><p>Die Kommission f\u00fcr Umwelt, Raumplanung und Energie des St\u00e4nderates hat eine Vorlage ausgearbeitet, welche die Unterst\u00fctzung der Kantone f\u00fcr die Sanierung von belasteten Standorten erweitert. Ziel der Massnahme ist es, die Sanierung von Altlasten zu f\u00f6rdern, die fr\u00fcher oder sp\u00e4ter eine Gefahr f\u00fcr Mensch und Umwelt darstellen k\u00f6nnen. </p><p>Die Kommission hat mit 10 zu 1 Stimmen bei einer Enthaltung einen von ihr ausgearbeiteten Gesetzesentwurf verabschiedet, welcher die Frist, die f\u00fcr die Gew\u00e4hrung von Bundesbeitr\u00e4gen an die Kantone zur Sanierung von belasteten Standorten massgebend ist, um f\u00fcnf Jahre verl\u00e4ngert (<a href=\"http://www.parlament.ch/d/suche/Seiten/geschaefte.aspx?gesch_id=20110466\">11.466</a>). Mit der Fristerstreckung und der damit verbundenen Finanzierungshilfe durch den Bund sollen in den Kantonen dringend n\u00f6tige Massnahmen f\u00fcr die Untersuchung, \u00dcberwachung und Sanierung von belasteten Standorten vorangetrieben werden. Der Vorentwurf wurde in der der Vernehmlassung grunds\u00e4tzlich gut aufgenommen. Einzelne Teilnehmende stellten in der Vorlage jedoch Kl\u00e4rungsbedarf fest hinsichtlich der Ablagerung von wenig oder nicht verschmutzten Abf\u00e4llen auf Deponien. Die Kommission ist nach einer W\u00fcrdigung der Vernehmlassungsergebnisse diesem Bed\u00fcrfnis einer Pr\u00e4zisierung nachgekommen und erg\u00e4nzt den Gesetzesentwurf entsprechend.</p><p></p><p><b>Medienmitteilung des Bundesrates vom 30.04.2014</b></p><p>(...) Diesem Vorschlag hat nun der Bundesrat zugestimmt. Nach Auffassung der Landesregierung tr\u00e4gt die vorgeschlagene Gesetzes\u00e4nderung dazu bei, die Sanierung problematischer Standorte dank der Gew\u00e4hrung von Abgeltungen zu beschleunigen. Die daf\u00fcr ben\u00f6tigten Gelder stammen aus einer Abgabe auf die Ablagerung von Abf\u00e4llen. Der Bundeshaushalt wird dadurch also nicht belastet. </p>","Proceedings":"<p><b>Debatte im Nationalrat, 26.09.2014</b></p><p><b>Altlastensanierung - Kantone erhalten l\u00e4nger Geld f\u00fcr die Sanierung von Altlasten </b></p><p><b>(sda) Das Parlament lockert die Regeln f\u00fcr Bundesbeitr\u00e4ge an die Sanierung von schadstoffhaltigen Deponien. Geld zahlt der Bund neu auch dann, wenn auf diesen nach dem 1. Februar 1996 sch\u00e4dliche Abf\u00e4lle abgelagert wurden. Der Nationalrat bereinigte am Mittwoch die letzte Differenz zum St\u00e4nderat.</b></p><p>Die Frist f\u00fcr die Ausrichtung von Bundesbeitr\u00e4gen wurde vom Parlament um f\u00fcnf Jahre verl\u00e4ngert. Neuer Stichtag ist damit der 1. Februar 2001.</p><p>Allerdings sollen f\u00fcr die Verl\u00e4ngerung reduzierte Beitr\u00e4ge gelten: Statt 40 Prozent der anrechenbaren Kosten \u00fcbernimmt der Bund w\u00e4hrend der verl\u00e4ngerten Frist nur 30 Prozent.</p><p>Die Verl\u00e4ngerung an sich war im Parlament unbestritten. Der Nationalrat sprach sich jedoch zun\u00e4chst daf\u00fcr aus, dass die Frist um zehn Jahre verl\u00e4ngert wird. Der St\u00e4nderat hatte sich f\u00fcr f\u00fcnf Jahre ausgesprochen. Am Mittwoch schloss sich der Nationalrat schliesslich stillschweigend der kleinen Kammer an.</p><p></p><p>Mehr Sanierungen als Ziel</p><p>Bisher zahlt der Bund f\u00fcr die Untersuchung, \u00dcberwachung und Sanierung von Altlastenstandorten nur dann Beitr\u00e4ge, wenn seit dem 1. Februar 1996 dort keine sch\u00e4dlichen Abf\u00e4lle mehr deponiert worden sind.</p><p>Strengere Regeln sollten daf\u00fcr sorgen, dass ab diesem Zeitpunkt nur noch umweltvertr\u00e4gliche Deponien betrieben werden. Nicht alle Kantone setzten die neuen Regeln aber konsequent um. Ungen\u00fcgende Deponien wurden auch sp\u00e4ter noch betrieben.</p><p>Die Gesetzes\u00e4nderung angestossen hatte St\u00e4nderat Luc Recordon (Gr\u00fcne/VD) mit einer parlamentarischen Initiative. Noch mehr Deponien, die m\u00f6glicherweise belastendes Material enthielten, w\u00fcrden dank der l\u00e4ngeren Beitragsfrist erfasst und saniert, schrieb er. Es gehe um Probleme, die fr\u00fchere Generationen verursacht h\u00e4tten.</p><p></p><p>\u00dcber 300 Gesuche erwartet</p><p>Das Bundesamt f\u00fcr Umwelt sch\u00e4tzt, dass durch die Fristverl\u00e4ngerung bis 1. Februar 2001 etwa 220 zus\u00e4tzliche Abgeltungsgesuche f\u00fcr Untersuchungen sowie 35 f\u00fcr Sanierungen und 70 f\u00fcr \u00dcberwachungen eingereicht werden.</p><p>F\u00fcr den entsprechenden Fonds sei mit Mehrkosten von 60 Millionen Franken zu rechnen, heisst es im Bericht der st\u00e4nder\u00e4tlichen Umweltkommission. Dies mache angesichts der ann\u00e4hernd 1,1 Milliarden Franken, die der Bund f\u00fcr Massnahmen f\u00fcr die Sanierung von belasteten Standorten entrichte, jedoch nur einen kleinen Teil aus.</p><p>Schweizweit soll es rund 38'000 belastete Standorte geben. \u00dcber 4000 davon k\u00f6nnten fr\u00fcher oder sp\u00e4ter eine Gefahr f\u00fcr Mensch und Umwelt darstellen und m\u00fcssen deshalb untersucht, allenfalls \u00fcberwacht und saniert werden.</p>","DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Gest\u00fctzt auf Artikel\u00a0160 Absatz\u00a01 der Bundesverfassung und auf Artikel\u00a0107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein: Die Frist vom 1. Februar 1996 nach Artikel\u00a032e Absatz\u00a03 Buchstabe\u00a0b des Umweltschutzgesetzes (USG) ist zu verl\u00e4ngern bis zum 1. Juli 2023.</p>","ReasonText":"<p>Artikel\u00a032e Absatz\u00a03 Buchstabe\u00a0b USG nimmt eine Bestimmung auf, die vorher nur in der Technischen Verordnung vom 10. Dezember 1990 \u00fcber Abf\u00e4lle (TVA) enthalten war. Diese Bestimmung erlaubte den Betrieb von Gemeindedeponien bis l\u00e4ngstens zum 1. Februar 1996 und verpflichtete die Kantone dazu, strengeren Sicherheitsanforderungen entsprechende regionale Deponien zu errichten. Ab 1990 haben die Kantone die Gemeinden \u00fcber diese Bestimmungen informiert und Deponien errichtet, die den Bestimmungen der TVA entsprechen. Zudem wurde beim Erlass von Artikel\u00a032e Absatz\u00a03 Buchstabe\u00a0b USG das gleiche Stichdatum f\u00fcr die Abgeltung der Arbeiten zur Sanierung von Betriebsarealen festgelegt; allerdings werden diese Betriebsareale nicht ausdr\u00fccklich genannt, sondern in den belasteten Standorten subsumiert. </p><p>Die Behandlung von Siedlungsabf\u00e4llen stellte in der Regel keine Probleme; der Grossteil wurde bereits ab 1980 in Abfallverbrennungsanlagen gebracht. Schwieriger gestaltete es sich f\u00fcr die Gemeinden bei den Bauabf\u00e4llen. Nicht immer schafften sie es, die lokalen Unternehmen mit der gleichen Strenge zu behandeln und sie dazu zu verpflichten, ihre Abf\u00e4lle in die neuen regionalen Abfallanlagen zu bringen. Was dagegen sprach, war h\u00e4ufig die Distanz. So wurden zahlreiche Gemeindedeponien w\u00e4hrend einer \u00dcbergangszeit von ein, zwei Jahren weiterbetrieben, wenn auch nur mit kleineren Abfallmengen. Solange die betreffenden Deponien die Umwelt nicht belasteten oder solange keine Untersuchungen durchgef\u00fchrt wurden, dachte niemand, sie k\u00f6nnten je zu einem Umweltproblem betr\u00e4chtlichen Ausmasses werden. Heute stellt sich aber heraus, dass gewisse dieser Gemeindedeponien untersucht oder saniert werden m\u00fcssen. Eine Abgeltung nach der Verordnung \u00fcber die Abgabe zur Sanierung von Altlasten (Vasa) ist aber ausgeschlossen.</p><p>Bei der Inkraftsetzung der TVA waren alle Gemeindedeponien in Betrieb. Ein Zweck der Verordnung war es denn auch, den Betrieb dieser Deponien zu stoppen. Sie sollten abgel\u00f6st werden durch angemessen ausger\u00fcstete regionale Anlagen, die es erlaubten, die Art der Abf\u00e4lle zu kontrollieren und sch\u00e4digende Einwirkungen der Deponien auf die Umwelt zu begrenzen. Was zwischen 1990 und 1996 erreicht wurde, ist gut, auch wenn das Ergebnis nicht 100-prozentig \u00fcberzeugt. Da waren noch die Gr\u00fcnabf\u00e4lle aus den Schreberg\u00e4rten und der Landwirtschaft, die man die B\u00f6schung hinunterkippte, statt sie zu kompostieren, und die Bauabf\u00e4lle, die die Kleinunternehmer weiterhin auf der Gemeindedeponie ablagerten, statt sie in die regionale Deponie zu bringen. Alle diese Abf\u00e4lle waren jedoch f\u00fcr die Umwelt praktisch gefahrlos. Deshalb war das Stichdatum 1. Februar 1996 von 1990 aus gesehen durchaus sinnvoll; denn es ging ja darum, eine neue Praxis f\u00fcr den Betrieb der Deponien zu etablieren. Dieses Datum hat seither aber seinen Sinn verloren. Spricht man heute den Gemeinden, die damals die Frist nicht einhielten, das Recht auf eine Abgeltung nach Vasa ab, so bestraft man Personen und Gemeinwesen, die f\u00fcr die Handlungen in der Vergangenheit nicht verantwortlich sind. Das USG sieht weder bei den Verfehlungen noch bei den Sanktionen Abstufungen vor. So erh\u00e4lt eine Deponie von 250 000 Kubikmetern, auf der vor dem schicksalshaften Datum jegliche Art von Abf\u00e4llen abgelagert wurde, keine Entsch\u00e4digung, wenn dort auch bloss 500 Kubikmeter Inertstoffe nach dem omin\u00f6sen Datum abgelagert wurden, obwohl der Umweltschaden von den Abf\u00e4llen stammt, die vor dem 1. Februar 1996 abgelagert wurden. Damit, dass daf\u00fcr keine Abgeltungen bezahlt werden, werden Menschen, die im Februar 1996 nicht unbedingt da waren, bestraft f\u00fcr ein Verhalten, das mit der Kontamination, derentwegen die Sanierung ins Auge gefasst wird, in der Regel nichts zu tun hat.</p><p>Im \u00dcbrigen wurde der gleiche Artikel des USG so ge\u00e4ndert, dass die Sch\u00fctzengesellschaften Zeit haben, ohne irgendwelche Benachteiligung die Vorkehren zu treffen, die f\u00fcr die Sanierung der Schiessanlagen notwendig sind. F\u00fcr Schiessanlagen in Grundwasserschutzzonen wurde das Stichdatum auf den 31. Dezember 2012, f\u00fcr die anderen Anlagen auf den 31. Dezember 2020 verschoben.</p><p>F\u00fcr die Deponien muss der Stichtag, ab dem keine Abgeltungen mehr ausgerichtet werden, im Zusammenhang mit der kommenden Revision der TVA hinausgeschoben werden, und zwar auf 10 Jahre nach Inkrafttreten der revidierten TVA; das k\u00f6nnte heissen, auf 2023. Dabei muss den neusten technischen Erkenntnissen Rechnung getragen werden. Die Abfalldeponien, von denen man weiss, dass sie nicht \u00fcber jeden Zweifel erhaben sind, w\u00fcrden damit erfasst und deren Sanierung gef\u00f6rdert. Eine neue Frist w\u00fcrde die Beh\u00f6rden dazu motivieren, Untersuchungen durchzuf\u00fchren und die heutigen Deponien besser zu \u00fcberwachen, und so verhindern, dass in 50 Jahren neue Verschmutzungsf\u00e4lle auftauchen.</p><p>Der Zweck der Abgeltungen nach Vasa ist, die Gemeinwesen dabei zu unterst\u00fctzen, Probleme zu l\u00f6sen, die sie von fr\u00fcheren Generationen \"geerbt\" haben. Ohne diese Abgeltungen ist zu bef\u00fcrchten, dass verschiedene kleinere Gemeinwesen aus Geldmangel die erforderlichen Massnahmen nie umsetzen. Wie weiter oben bereits ausgef\u00fchrt, sind es in den meisten F\u00e4llen nicht die Abf\u00e4lle, die nach dem 1. Februar 1996 abgelagert wurden, die Untersuchungen oder die Sanierung eines Standorts notwendig machen, sondern die Abf\u00e4lle, die w\u00e4hrend des gesetzlich erlaubten Betriebs der Deponie abgelagert wurden. Darum ist das Nichtausrichten einer Abgeltung noch ungerechter. Eine Sanktion w\u00e4re dann in Betracht zu ziehen, wenn die Abf\u00e4lle, die nach dem 1. Februar 1996 auf die Deponie gebracht wurden, vorg\u00e4ngige Untersuchungen erforderlich gemacht oder die Massnahmen erschwert h\u00e4tten. Sie m\u00fcsste allerdings in einem Verh\u00e4ltnis zu den zus\u00e4tzlich verursachten Kosten stehen. Auf einer Deponie mit 1 000 000 Kubikmetern d\u00fcrften also die 20 000 Kubikmeter, die nach dem 1. Februar 1996 dorthin verbracht wurden, nur mit 2 Prozent ins Gewicht fallen. In Tat und Wahrheit fallen sie aber zu 100 Prozent ins Gewicht! Zudem ist es zurzeit ohne vertiefte Untersuchungen nicht m\u00f6glich, die Standorte, die durch die Nichteinhaltung der Frist betroffen sind, \u00fcberhaupt zu kennen. Bei den sieben lateinischen Kantonen (BE, TI und Suisse romande) wurden Sondierungen durchgef\u00fchrt. Auf deren Grundlage sollte der Gesamtsubventionsbetrag gesch\u00e4tzt werden, der bei einer Sanierung der Deponien, die im Februar 1996 offen waren, verlorengehen k\u00f6nnte. Er bel\u00e4uft sich auf 94,3 Millionen.</p><p>Die Abgeltung nach Vasa gilt auch f\u00fcr Betriebsareale, die verwaist sind, weil die Verantwortlichen nicht ermittelt werden k\u00f6nnen oder zahlungsunf\u00e4hig sind. Wenn ein Betrieb beispielsweise von 1930 bis 2000 seine T\u00e4tigkeit ausge\u00fcbt hat, ist es oft schwierig, wenn nicht gar unm\u00f6glich, zu beweisen, dass die Verschmutzung nicht nach dem 1. Februar 1996 stattgefunden hat, dies umso mehr, wenn kein spezielles Ereignis (offizielle Sanierung usw.) verzeichnet wurde. F\u00fcr diese Betriebsareale ist die Problematik die gleiche wie f\u00fcr Ablagerungsstandorte. Anerkanntermassen fallen die schlimmsten Verschmutzungsf\u00e4lle, die insbesondere zu einer Kontamination gef\u00fchrt haben, in die Zeit vor den Achtzigerjahren. Ebenfalls anerkannt ist, dass ab 1985 die Massnahmen umgesetzt wurden. Das heisst, wie f\u00fcr die Ablagerungsstandorte gibt es f\u00fcr die Umweltbelastung, die ein w\u00e4hrend 70 Jahren aktiver und heute verschwundener Betrieb verursacht hat, keine Abgeltung nach Vasa, weil er seine T\u00e4tigkeit vier Jahre \u00fcber das Stichdatum hinaus betrieben hat - sicher diejenigen, die am wenigsten zur Verschmutzung beigetragen haben - und es keinen Beweis daf\u00fcr gibt, dass der Standort nicht w\u00e4hrend diesen vier Jahren belastet worden ist. Darum muss der Begriff belasteter Standort, wie er mit der letzten \u00c4nderung des USG aufgenommen wurde, umfassend ausgelegt werden. Wenn also auch die Betriebsareale darunter fallen, beliefe sich der Subventionsbetrag f\u00fcr die lateinischen Kantone auf 321 Millionen.</p><p>Finanzielle Folgen sind f\u00fcr den Bund nicht zu erwarten. Das Bafu hat die Gesamtsanierungsarbeiten auf 5 Milliarden gesch\u00e4tzt, und auf diesem Betrag beruht der Vasa-Fonds. Daraus sollten 2 Milliarden Subventionen entrichtet werden. Die Standorte, die im Januar 1996 nicht geschlossen waren, wurden in die Sch\u00e4tzung des Bafu einbezogen. Keine Vorschrift sah bei der Gr\u00fcndung des Vasa-Fonds vor, dass aufgrund allf\u00e4lliger Fehler einem Gemeinwesen ein Betrag nicht ausbezahlt werden sollte. Ebenso wenig wurde dieser Betrag beziffert. Die Folgen k\u00f6nnen aber f\u00fcr die Kantone und die Gemeinden sehr schwerwiegend, ja demotivierend sein. </p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":null,"FederalCouncilProposal":null,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":null,"SubmittedBy":"Recordon Luc","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1411689600000)\/","ResponsibleDepartment":9,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"UVEK","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"52","Category":null,"Modified":"\/Date(1770756037070)\/","SubmissionDate":"\/Date(1308268800000)\/","SubmissionCouncil":2,"SubmissionCouncilName":"St\u00e4nderat","SubmissionCouncilAbbreviation":"SR","SubmissionSession":4819,"SubmissionLegislativePeriod":48,"FirstCouncil1":2,"FirstCouncil1Name":"St\u00e4nderat","FirstCouncil1Abbreviation":"SR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Umwelt"}}