{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20111014,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20111014,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20111014,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20111014,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20111014,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20111014,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20111014,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20111014,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20111014,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20111014,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20111014,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20111014,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20111014,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20111014,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20111014,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20111014,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20111014,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20111014,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"11.1014","BusinessType":18,"BusinessTypeName":"Anfrage","BusinessTypeAbbreviation":"A","Title":"Vertrieb von hundertprozentig kapitalgesch\u00fctzten Lehman-Produkten. Aufsichtspflicht der Finma","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Im Zug der Finanzkrise erlitten mehrere Tausend vom Bankenombudsmann als Kleinsparer bezeichnete Kunden der Credit Suisse einen Totalverlust mit sogenannt hundertprozentig kapitalgesch\u00fctzten Lehman-Produkten. Wie der Director and Head of Structured Derivatives Incubation bei Credit Suisse am 2. Juni 2010 anl\u00e4sslich der Verhandlung vor dem Handelsgericht des Kantons Bern zu Protokoll gab, entwickelte die Credit Suisse zumindest einen Teil dieser Kapitalschutz-Produkte selbst (z. B. die von Lehman emittierte CS Podium Note), um f\u00fcr diese auf dem Finanzmarkt einen Emittenten, d. h. Garanten, zu finden und die Papiere anschliessend unter Credit-Suisse-Logo an die eigenen Kleinkunden zu verkaufen.</p><p>1. Ist der Bundesrat der Meinung, dass die Finma ihre Aufsichtspflicht erf\u00fcllt hat, wenn sie in ihrem Bericht nur den Vertrieb der Produkte mit 100 Prozent Kapitalschutz, nicht aber - zumindest im Fall der Credit Suisse - auch die Entwicklung dieser Papiere und die Kriterien f\u00fcr den Zuschlag an Lehman als Emittenten untersucht?</p><p>2. Hat die Finma ihre Aufsichtspflicht erf\u00fcllt, wenn sie die Beurteilung ihrer Beaufsichtigten bez\u00fcglich \"ausgezeichneter Ratings\" von Lehman \u00fcbernimmt, obschon einschl\u00e4gige Finanzmedien \u00fcber Lehman bereits ab Juli 2007 regelm\u00e4ssig Liquidit\u00e4tsprobleme und die Schliessung von Gesch\u00e4ftszweigen vermeldeten und die Buchhaltungspraxis bem\u00e4ngelten, was z. B. die Berner Kantonalbank im Fr\u00fchjahr 2008 dazu veranlasste, ihre Lehman-Papiere gegen Ausfall zu versichern?</p><p>3. Wie stellt er sich dazu, dass die Finma in ihrem Bericht weder den Begriff \"hundertprozentiger Kapitalschutz bei Verfall\" - wenn dieser gem\u00e4ss Anbieter einzig die R\u00fcckzahlung zum Nominalwert bedeutet - noch dessen lauterkeitsrechtliche Aspekte rechtsg\u00fcltig kl\u00e4rt?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1./2. Im Nachgang zum Konkurs der US-Investmentbank Lehman Brothers Holding Inc. bzw. der ganzen Lehman-Gruppe (nachfolgend \"Lehman\") im Herbst 2008 leitete die EBK (heute Finma) eine Untersuchung gegen mehrere Institute im Zusammenhang mit dem Vertrieb von kapitalgesch\u00fctzten strukturierten Lehman-Produkten ein. Die Abkl\u00e4rungen konzentrierten sich nicht nur auf den Vertrieb dieser Produkte, sondern auch auf das Zusammenwirken der Schweizer Finanzintermedi\u00e4re mit den zur Lehman-Gruppe geh\u00f6renden Emittentinnen. In ihrem Bericht vom 2. M\u00e4rz 2010 (\"Madoff-Betrug und Vertrieb von Lehman-Produkten: Auswirkungen auf das Anlageberatungs- und Verm\u00f6gensverwaltungsgesch\u00e4ft\") kommt die Finma zum Schluss, dass bei keinem der Schweizer Institute Auff\u00e4lligkeiten oder Missst\u00e4nde, wie beispielsweise hinsichtlich unsachlicher Anreizsysteme zur Bevorzugung einzelner Emittenten, festgestellt werden konnten.</p><p>Im Rahmen ihres Verfahrens gegen die Credit Suisse pr\u00fcfte die Finma u. a., wie die Credit Suisse zur Auswahl von Gesellschaften der Lehman-Gruppe als Emittentinnen kam und wie die einzelnen Gesch\u00e4ftsbereiche der Credit Suisse zusammenarbeiteten. Nach Ansicht der Finma st\u00fctzte sich die Credit Suisse bei der Auswahl der Emittenten von kapitalgesch\u00fctzten strukturierten Produkten f\u00fcr den Vertrieb an Retailkunden weder einseitig auf Gesellschaften der Lehman-Gruppe ab, noch verkaufte sie forciert Produkte der Lehman-Gruppe.</p><p>Bis zum Zeitpunkt der Insolvenzerkl\u00e4rung verf\u00fcgte Lehman mit einem Kreditrating von A2 (Moodys) \u00fcber eine gute Bonit\u00e4t. Diese war nur geringf\u00fcgig tiefer eingestuft als jene der Credit Suisse (Moodys Aa2) oder anderer Emittenten. Der Konkurs von Lehman war f\u00fcr die meisten internationalen Marktteilnehmer und Marktbeobachter \u00fcberraschend und unerwartet. Dies zeigte sich auch deutlich an den auf den Konkurs folgenden dramatischen Marktreaktionen.</p><p>Nach Ansicht des Bundesrates hat die Finma ihrem gesetzlichen Auftrag entsprechend die damaligen Umst\u00e4nde des Lehman-Konkurses und die Frage m\u00f6glicher Fehlleistungen von involvierten Beaufsichtigten beim Vertrieb strukturierter Produkte breit und detailliert untersucht. Der Bundesrat begr\u00fcsst die von der Finma ergriffenen Massnahmen zur Verbesserung der Vertriebs- und Produkteregeln (vgl. unten).</p><p>3. Aufgabe der Finma ist es, die Einhaltung des anwendbaren Aufsichtsrechts durch die Beaufsichtigten zu \u00fcberwachen. Es ist nicht Aufgabe der Finma, die durch Beaufsichtigte verwendeten Begriffe oder Produkte zivilrechtlich oder lauterkeitsrechtlich zu \u00fcberpr\u00fcfen. Zivilrechtliche und lauterkeitsrechtliche Aspekte beurteilt letztlich das Zivil- oder Strafgericht im Rahmen eines Gerichtsverfahrens und nach den Umst\u00e4nden des konkreten Falls.</p><p>Obwohl bei den beaufsichtigten Instituten keine aufsichtsrechtlich relevanten Missst\u00e4nde festgestellt werden konnten, ist die Finma \u00fcberzeugt, dass den Anlegern das Risiko eines Totalverlusts ihrer Anlage bzw. das Bestehen sowohl eines Markt- als auch eines Gegenparteirisikos nur ungen\u00fcgend bewusst war. Vor diesem Hintergrund hat die Finma am 10. November 2010 im Vertriebsbericht 2010 (\"Regulierung von Produktion und Vertrieb von Finanzprodukten an Privatkunden - Stand, M\u00e4ngel und Handlungsoptionen\") m\u00f6gliche Handlungsoptionen zur Verbesserung des Kundenschutzes zur Diskussion gestellt.</p><p>Das Diskussionspapier der Finma befindet sich bis zum 2. Mai 2011 in einer \u00f6ffentlichen Anh\u00f6rung. Der Bundesrat verfolgt die weiteren Arbeiten der Finma genau und wird bei Vorliegen der Auswertung der Diskussionsergebnisse m\u00f6gliche Schritte zur Verbesserung des Kundenschutzes pr\u00fcfen.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1305676800000)\/","SubmittedBy":"Birrer-Heimo Prisca","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1305676800000)\/","ResponsibleDepartment":7,"ResponsibleDepartmentName":"Finanzdepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EFD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"24","Category":null,"Modified":"\/Date(1750804679637)\/","SubmissionDate":"\/Date(1300233600000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4817,"SubmissionLegislativePeriod":48,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Finanzwesen"}}