{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20111033,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20111033,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20111033,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20111033,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20111033,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20111033,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20111033,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20111033,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20111033,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20111033,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20111033,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20111033,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20111033,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20111033,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20111033,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20111033,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20111033,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20111033,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"11.1033","BusinessType":18,"BusinessTypeName":"Anfrage","BusinessTypeAbbreviation":"A","Title":"H\u00f6rger\u00e4te. K\u00fcnftiger Verzicht auf Qualit\u00e4tskontrolle?","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Mit der Verordnung \u00fcber die Abgabe von Hilfsmitteln durch die Invalidenversicherung, deren Inkrafttreten per 1. Juli 2011 geplant ist, soll die H\u00f6rger\u00e4te-Versorgung neu \u00fcber Pauschalbeitr\u00e4ge verg\u00fctet werden. Die Idee ist es, den Versicherten mehr Selbstverantwortung und Entscheidungsfreiheit zu geben, mehr Wettbewerb zu erm\u00f6glichen und so zu tieferen Preisen beizutragen.</p><p>Nebst diesen durchaus unterst\u00fctzenswerten Zielen droht die konkrete Ausgestaltung der geplanten Verordnung aber auch klar negative Auswirkungen mit sich zu bringen, namentlich in Bezug auf die Qualit\u00e4ts- und Kostenkontrolle. Der Bundesrat wird aus diesem Grund aufgefordert, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Das k\u00fcnftige System sieht zwar eine Ohruntersuchung zur Best\u00e4tigung der Indikation vor, worauf der Versicherte gegen Vorweisen der Rechnung die Pauschale ausbezahlt erh\u00e4lt. Eine anschliessende Qualit\u00e4tskontrolle der erfolgten Anpassung soll jedoch entfallen. W\u00e4re es aber nicht durchaus im Interesse des Bundes, dass die investierten Mittel weiterhin einer Qualit\u00e4ts- und damit auch Kostenkontrolle unterzogen werden?</p><p>2. Ist es richtig, dass gem\u00e4ss geplanter Verordnung bei einer - bekanntlich nicht selten eintretenden - Ver\u00e4nderung der H\u00f6rleistung die dadurch notwendige Verlaufsuntersuchung nicht mehr unterst\u00fctzt wird? Die Folge wird sein, dass gerade Versicherte in finanziell schwierigen Verh\u00e4ltnissen darauf verzichten. Wie wertet der Bundesrat die daraus resultierende Qualit\u00e4tseinbusse sowie Verringerung der Chancengerechtigkeit?</p><p>3. Eine Schlussexpertise soll k\u00fcnftig - mit Ausnahme der Kinder - nicht mehr erfolgen. Aus welchen Gr\u00fcnden wird seitens des BSV in Kauf genommen, dass im IV- und im AHV-Alter grunds\u00e4tzlich auf eine Schlusskontrolle verzichtet wird?</p><p>4. Die St\u00e4rkung der Selbstbestimmung muss meines Erachtens durchaus ein zentraler Grundsatz in Bezug auf die Gleichstellung und Integration von Menschen mit Behinderung sein. Bei korrekter Umsetzung dieses Grundsatzes werden mehr Wettbewerb und Effizienz sowie gleichzeitig auch mehr Qualit\u00e4t in der Versorgung m\u00f6glich sein. Im Gegensatz dazu droht die geplante Verordnung jedoch geradezu zulasten der Qualit\u00e4t zu gehen. Wie kann dies korrigiert werden?</p><p>5. Ist der Bundesrat bereit, aufgrund der genannten Schw\u00e4chen des nicht grunds\u00e4tzlich bestrittenen Systemwechsels eine Anpassung der Verordnung vorzusehen?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Heute ist die H\u00f6rger\u00e4teversorgung in der Schweiz viel zu teuer und zu ineffizient. Das haben Preisvergleiche mit dem Ausland sowie eine Untersuchung der Eidgen\u00f6ssischen Finanzkontrolle gezeigt. Es wurde deshalb von verschiedenen Seiten gefordert, dass ein anderes System eingef\u00fchrt werden muss, welches zum einen die Selbstverantwortung der Betroffenen st\u00e4rkt und zum andern zu einer Senkung der Preise f\u00fchrt. Grossmehrheitlich sprach man sich dabei f\u00fcr ein System einer Pauschalverg\u00fctung aus, dessen Einf\u00fchrung auf den 1. Juli 2011 nun mit der Anpassung der Verordnung \u00fcber die Abgabe von Hilfsmitteln durch die Invalidenversicherung vorbereitet wird.</p><p>1./3. Eine Schlussexpertise kostet zwischen 251 und 335 Franken, was insgesamt einen Betrag von rund 11 Millionen Franken zulasten von IV und AHV ausmacht. Der Nutzen der Schlussexpertisen durch ORL-\u00c4rzte wird unter anderem deshalb bestritten, weil sie einerseits unn\u00f6tig ist und andererseits ein ORL-Arzt gar nicht \u00fcber das aktuelle technische Wissen bez\u00fcglich H\u00f6rger\u00e4ten verf\u00fcgt. Die beste Beurteilung des Nutzens und damit der Qualit\u00e4t ihrer H\u00f6rger\u00e4teversorgung erfolgt durch die Betroffenen selbst. Nach Einf\u00fchrung des Pauschalverg\u00fctungssystems ist deshalb ein Monitoring vorgesehen, in dessen Rahmen u. a. auch die Qualit\u00e4t der Versorgung respektive die Zufriedenheit der Betroffenen gemessen werden soll. Die Einf\u00fchrung dieses Systems hat nicht den Verzicht auf die Schlusskontrolle zur Folge, sondern macht eine solche \u00fcberfl\u00fcssig. Eine Kosten- und Qualit\u00e4tskontrolle findet \u00fcber das Monitoring statt.</p><p>2. H\u00f6rger\u00e4te sind heute dank technologischem Fortschritt digitale Kleincomputer, welche mittels Software in aller Regel auch bei einer \u00c4nderung der H\u00f6rleistung einfach und schnell angepasst werden k\u00f6nnen. Deshalb ist f\u00fcr die Abkl\u00e4rung des Anspruches auf eine Versorgung mit einem H\u00f6rger\u00e4t durch die IV/AHV ein einmaliger Arztbesuch ausreichend. Erfolgt jedoch eine wesentliche Ver\u00e4nderung der H\u00f6rleistung innerhalb einer Versorgungsperiode von f\u00fcnf bzw. sechs Jahren, muss diese durch einen ORL-Arzt \u00fcberpr\u00fcft werden, damit die Versicherungen die vorzeitige Auszahlung einer erneuten Pauschale pr\u00fcfen k\u00f6nnen.</p><p>4. Der Bundesrat ist \u00fcberzeugt, dass das neue System Wettbewerb in die H\u00f6rger\u00e4teversorgung, tiefere Preise und den Sozialversicherungen weitere Einsparungen bringt, dies ohne Qualit\u00e4tseinbussen f\u00fcr die versicherten Personen. Es handelt sich durchaus um eine St\u00e4rkung der Selbstbestimmung, wenn die Betroffenen abschliessend die Qualit\u00e4t ihrer H\u00f6rger\u00e4teversorgung beurteilen und durch ihren Beratungsbedarf und ihr Kaufverhalten den technologischen Fortschritt und den bisher stark regulierten Markt beeinflussen. Allf\u00e4llig notwendige Korrekturen werden aufgrund der Feststellungen im Monitoring vorgenommen werden k\u00f6nnen.</p><p>5. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass die neuen Verg\u00fctungsmodalit\u00e4ten den Anliegen der Autorin nicht widersprechen. F\u00fcr die Betroffenen ist auch insk\u00fcnftig eine gute, von den Sozialversicherungen finanzierte H\u00f6rger\u00e4teversorgung garantiert. Mit der St\u00e4rkung von Wahlfreiheit und Verantwortung der Betroffenen vergr\u00f6ssert sich ihr Einfluss auf die Qualit\u00e4t und die Preise. H\u00f6rbehinderte werden durch die neue Regelung also weder diskriminiert noch benachteiligt. Das geplante k\u00fcnftige Qualit\u00e4tsmanagement wird sogar wirksamer und g\u00fcnstiger als die heutigen Schlussexpertisen ausfallen.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1307318400000)\/","SubmittedBy":"Bruderer Wyss Pascale","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1307318400000)\/","ResponsibleDepartment":4,"ResponsibleDepartmentName":"Departement des Innern","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EDI","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"28","Category":null,"Modified":"\/Date(1750804902300)\/","SubmissionDate":"\/Date(1302739200000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4818,"SubmissionLegislativePeriod":48,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Soziale Fragen"}}