{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20111043,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20111043,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20111043,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20111043,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20111043,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20111043,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20111043,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20111043,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20111043,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20111043,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20111043,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20111043,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20111043,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20111043,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20111043,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20111043,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20111043,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20111043,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"11.1043","BusinessType":18,"BusinessTypeName":"Anfrage","BusinessTypeAbbreviation":"A","Title":"Grenzg\u00e4ngerinnen und Grenzg\u00e4nger. Quellensteuer und R\u00fcckkehr an den Wohnort","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Die Vereinbarung zwischen der Schweiz und Italien \u00fcber die \u00dcberweisung der bei den Grenzg\u00e4ngerinnen und Grenzg\u00e4ngern erhobenen Quellensteuer ist ohne Zweifel ein gutes Druckmittel gegen\u00fcber der italienischen Regierung in den Verhandlungen \u00fcber ein Doppelbesteuerungsabkommen.</p><p>Beim Abschluss dieser Vereinbarung im Jahr 1974 galt f\u00fcr die Grenzg\u00e4ngerinnen und Grenzg\u00e4nger die Pflicht, t\u00e4glich an ihren ausl\u00e4ndischen Wohnort zur\u00fcckzukehren. Mit der Personenfreiz\u00fcgigkeit fiel diese Pflicht weg. Nun gen\u00fcgt eine w\u00f6chentliche R\u00fcckkehr an den Wohnort.</p><p>Laut einem Artikel des Steuerexperten und Professors Marco Bernasconi in der Zeitung \"Giornale del popolo\" vom 10. Juni 2011 wurde die \u00dcberweisungsquote urspr\u00fcnglich auf 40 Prozent festgelegt. Im Jahr 1984 wurde sie leicht gesenkt. Denn wie das von den damaligen Ministern Stich und Visentini unterschriebene Protokoll zeigt, hatten die schweizerische und die italienische Delegation festgestellt, dass nicht alle Grenzg\u00e4ngerinnen und Grenzg\u00e4nger tats\u00e4chlich t\u00e4glich an ihren Wohnort zur\u00fcckkehrten. So wurde beschlossen, den Satz von 40 Prozent auf die heute noch geltenden, \u00fcberschlagsm\u00e4ssig festgelegten 38,8 Prozent zu senken.</p><p>Dieser Beschluss macht deutlich, dass die \u00dcberweisungsquote daran gekoppelt ist, dass die Grenzg\u00e4ngerinnen und Grenzg\u00e4nger t\u00e4glich an ihren Wohnort zur\u00fcckkehren. Doch diese t\u00e4gliche R\u00fcckkehr ist als Folge der Personenfreiz\u00fcgigkeit, die nur noch eine w\u00f6chentliche R\u00fcckkehr vorschreibt, nicht mehr der Normalfall bei den \u00fcber 50 500 italienischen Grenzg\u00e4ngerinnen und Grenzg\u00e4ngern, die gegenw\u00e4rtig im Tessin arbeiten. Da sich die urspr\u00fcnglichen Voraussetzungen ver\u00e4ndert haben, muss nun logischerweise auch der Satz von 38,8 Prozent stark gesenkt werden.</p><p>Falls die schweizerische Delegation diesen Umstand in den Verhandlungen mit Italien nicht einbringen will, muss der Bund das Tessin, dessen Wohl dem Allgemeininteresse geopfert wird, entsch\u00e4digen.</p><p>Daher stelle ich dem Bundesrat die folgenden Fragen:</p><p>1. Kennt er das obenerw\u00e4hnte Protokoll von 1984?</p><p>2. Best\u00e4tigt er, dass die \u00dcberweisungsquote an eine t\u00e4gliche R\u00fcckkehr der Grenzg\u00e4ngerinnen und Grenzg\u00e4nger an ihren Wohnort gekoppelt ist?</p><p>3. Wird die Schweizer Delegation in den Verhandlungen mit Italien die Tatsache, dass mit den Bilateralen Abkommen die Verpflichtung zur t\u00e4glichen R\u00fcckkehr an den Wohnort aufgehoben wurde, als Argument f\u00fcr die Senkung der \u00dcberweisungsquote nutzen?</p><p>4. Wird der Kanton Tessin andernfalls vom Bund entsch\u00e4digt? Wenn nein, warum nicht?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1. Der Bundesrat kennt das Protokoll des Treffens der gemischten schweizerisch-italienischen Kommission vom 8./9. Juli 1985 in Lugano, das zum Ziel hatte, eine bestimmte Anzahl von Problemen im Zusammenhang mit der Anwendung des Doppelbesteuerungsabkommens zwischen der Schweiz und Italien (DBA-I) zu l\u00f6sen; die Vereinbarung \u00fcber die Besteuerung der Grenzg\u00e4nger und den finanziellen Ausgleich zugunsten der italienischen Grenzgemeinden (Grenzg\u00e4ngervereinbarung) ist integrierender Bestandteil des Doppelbesteuerungsabkommens.</p><p>2. Der steuerrechtliche Grenzg\u00e4ngerbegriff beruht auf einem eigenst\u00e4ndigen Konzept. Nach Meinung des Bundesrates ist der Satz der Ausgleichszahlungen nur f\u00fcr diejenigen Arbeitnehmenden geschuldet, welche die Voraussetzungen erf\u00fcllen, um im Sinne der einschl\u00e4gigen Vereinbarung als Grenzg\u00e4ngerinnen und Grenzg\u00e4nger zu gelten, und welche jeden Abend an ihren Wohnsitz in Italien zur\u00fcckkehren. Arbeitnehmende, die nicht t\u00e4glich an ihren Wohnsitz in Italien zur\u00fcckkehren, werden gem\u00e4ss DBA-I in der Schweiz besteuert, ohne dass f\u00fcr sie eine Ausgleichszahlung an Italien geleistet w\u00fcrde. Nicht die H\u00f6he des Satzes, sondern die grunds\u00e4tzliche Anwendung der Grenzg\u00e4ngervereinbarung h\u00e4ngt somit von der t\u00e4glichen R\u00fcckkehr der Grenzg\u00e4ngerinnen und Grenzg\u00e4nger an ihren Wohnsitz in Italien ab.</p><p>3. Artikel\u00a021 Absatz\u00a01 des Abkommens vom 21. Juni 1999 zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Europ\u00e4ischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten \u00fcber die Personenfreiz\u00fcgigkeit (FZA) h\u00e4lt ausdr\u00fccklich fest, dass die von der Schweiz zur Vermeidung der Doppelbesteuerung abgeschlossenen Abkommen vom FZA unber\u00fchrt bleiben. Das FZA hat insbesondere keinen Einfluss auf die Begriffsdefinition des Grenzg\u00e4ngers in Steuerabkommen. Die \u00c4nderungen, die das FZA am Grenzg\u00e4ngerstatus mit sich brachte, sollen in den Verhandlungen mit Italien zur Sprache gebracht werden. Es bleibt festzuhalten, dass das FZA in erster Linie den Zweck verfolgt, die Aufenthalts- und Arbeitsbedingungen der EU-B\u00fcrgerinnen und -B\u00fcrger in der Schweiz zu erleichtern, und sich auf die Anwendung der Grenzg\u00e4ngervereinbarung, aber nicht direkt auf die H\u00f6he des Satzes zur Berechnung der Ausgleichszahlung auswirken kann.</p><p>4. Der Bundesrat bekr\u00e4ftigt, was er bereits in der Antwort vom 18. Mai 2011 auf die Motion 11.3145 ge\u00e4ussert hat: Er schliesst eine solche Entsch\u00e4digung aus, da sie einer Rechtsgrundlage entbehrt. Zudem k\u00e4me eine Bevorzugung des Kantons Tessin einer Diskriminierung der \u00fcbrigen Kantone gleich, von denen manche hinsichtlich des finanziellen Ausgleichs mit weniger vorteilhaften L\u00f6sungen konfrontiert sind, als sie die Grenzg\u00e4ngervereinbarung vorsieht.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1314144000000)\/","SubmittedBy":"Quadri Lorenzo","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1314144000000)\/","ResponsibleDepartment":7,"ResponsibleDepartmentName":"Finanzdepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EFD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"15|24","Category":null,"Modified":"\/Date(1750804503427)\/","SubmissionDate":"\/Date(1308096000000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4819,"SubmissionLegislativePeriod":48,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Wirtschaft|Finanzwesen"}}