{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20111058,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20111058,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20111058,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20111058,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20111058,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20111058,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20111058,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20111058,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20111058,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20111058,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20111058,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20111058,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20111058,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20111058,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20111058,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20111058,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20111058,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20111058,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"11.1058","BusinessType":18,"BusinessTypeName":"Anfrage","BusinessTypeAbbreviation":"A","Title":"Diskriminierung bei der Vergabe der hochspezialisierten Medizin","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Gem\u00e4ss Artikel\u00a039 Absatz\u00a02bis KVG koordinieren die Kantone die Planung im Bereich der hochspezialisierten Medizin. Alle Kantone sind zu diesem Zweck der interkantonalen Vereinbarung \u00fcber die hochspezialisierte Medizin (IVHSM) beigetreten. Das auf diesem Konkordat bestehende Beschlussorgan ist daf\u00fcr zust\u00e4ndig, die Bereiche der hochspezialisierten Medizin zu bestimmen (Art. 3 Abs. 3 IVHSM) und eine Art nationale Spitalliste f\u00fcr hochspezialisierte Medizin mit Leistungsauftr\u00e4gen zu vergeben. Diese geht den kantonalen Spitallisten vor (Art. 9 Abs. 1 IVHSM).</p><p>1. Ist sich der Bundesrat des Umstandes bewusst, dass weder im Fachorgan, welches das Beschlussorgan bei der Beratung der nationalen Spitalliste zur hochspezialisierten Medizin ber\u00e4t, noch im Beschlussorgan selber kein Vertreter der Schweizer Privatspit\u00e4ler sitzt, obwohl auch diese Fachbereiche anbieten, welche in den Anwendungsbereich des Konkordates fallen (beispielsweise vaskul\u00e4re Neurochirurgie, interventionelle Neuroradiologie)?</p><p>2. Sieht er den Willen des Bundesgesetzgebers, wonach private Tr\u00e4gerschaften angemessen in die Spitalplanung einzubeziehen sind (Art. 39 Abs. 1 Bst. d KVG), als gew\u00e4hrleistet?</p><p>3. Wie wertet er den Umstand, dass gem\u00e4ss bisherigen Entw\u00fcrfen f\u00fcr die Vergabe der hochspezialisierten Medizin keinerlei Leistungsauftr\u00e4ge an private Leistungserbringer gehen sollen?</p><p>4. Sieht er aufgrund dieses Entscheides nicht auch eine Problematik, da trotz des Umstandes, dass die IVHSM nur den KVG-Bereich regelt (Art. 7 Abs. 4), implizit eine Vorwirkung f\u00fcr den VVG-Bereich gemacht wird (Fallzahlenproblematik)?</p><p>5. Besteht aus seiner Sicht nicht eine weitere M\u00f6glichkeit zur Diskriminierung der privaten Leistungserbringer, wenn sie nicht einmal angeh\u00f6rt werden und die Kantone gleichzeitig noch kompetent sind, den Umfang dieser hochspezialisierten Medizin zu bestimmen (Art. 3 Abs. 3 IVHSM) und damit den ihnen quasi monopolistisch zugewiesenen Bereich - trotz Wettbewerb mit der neuen Spitalfinanzierung - autonom auszudehnen?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1. Das Bundesgesetz \u00fcber die Krankenversicherung (KVG; SR 832.10) sieht im Einklang mit der verfassungsm\u00e4ssigen Kompetenzausscheidung vor, dass die Kantone f\u00fcr die Erstellung der Spitalplanung und den Erlass der daraus resultierenden Spitalliste sowohl f\u00fcr die kantonalen Planungen als auch f\u00fcr die gesamtschweizerische Planung im Bereich der hochspezialisierten Medizin zust\u00e4ndig sind (Art. 39 KVG). Das ausschliesslich mit Regierungsr\u00e4tinnen und -r\u00e4ten als stimmberechtigten Mitgliedern besetzte Beschlussorgan ist somit im Sinne der gesetzlichen Vorgaben zusammengesetzt. Beim Fachorgan handelt es sich um ein Expertengremium, welches von unabh\u00e4ngigen und vornehmlich ungebundenen akademischen Fachleuten besetzt sein soll. Diese Experten sollen sich ausschliesslich von ihrer fachlichen Meinung leiten lassen und keine Partikularinteressen vertreten. Ihre Interessen m\u00fcssen sie in einem Interessenbindungsregister offenlegen. Der Bundesrat erachtet die Organisation der interkantonalen Planung der hochspezialisierten Medizin als zweckm\u00e4ssig, um die Planungs- und Zuteilungsentscheide im Sinne der gesetzlichen Vorgaben ohne Benachteiligung der privaten Anbieter zu treffen.</p><p>2./3. Bei der Planung der hochspezialisierten Medizin stehen die Koordination und die Konzentration zwecks effizienterer und wirksamerer Aufgabenerf\u00fcllung auf interkantonaler Ebene im Vordergrund. Der Bundesrat hat diese Auffassung in seiner Botschaft vom 15. September 2004 zur KVG-\u00c4nderung im Bereich der Spitalfinanzierung (BBl 2004 5568) mit Verweis auf die Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgaben zwischen Bund und Kantonen (NFA) bekr\u00e4ftigt. Die IVHSM sieht deshalb die Bestimmung der Bereiche der hochspezialisierten Medizin und deren Konzentration durch Planungs- und Zuteilungsentscheide als Aufgabe der designierten Organe vor. Der Planungsprozess soll zudem aufgrund objektiver Evaluationskriterien wie der Verf\u00fcgbarkeit der unterst\u00fctzenden Disziplinen und des hochqualifizierten Personals sowie der Bildung effizienter Teams erfolgen.</p><p>4. Im Rahmen der KVG-Revision zur Spitalfinanzierung wurde der Begriff der \"Allgemeinen Abteilung\" gestrichen (Art. 49 Abs. 1) und festgehalten, dass der Aufenthalt im Spital zum Leistungskatalog des Gesetzes geh\u00f6rt. Mit gemeint war dabei, dass die mit einer Zusatzversicherung zu deckenden Leistungen, wie der zus\u00e4tzliche Komfort und die freie Arztwahl, keine Leistungen nach dem KVG darstellen (vgl. Botschaft zur Spitalfinanzierung, BBl 2004 5566). Die obligatorische Krankenpflegeversicherung erbringt also ihre Leistungen unabh\u00e4ngig davon, ob eine Patientin oder ein Patient nach dem Versicherungsvertragsgesetz zus\u00e4tzlich versichert ist oder nicht. Darum m\u00fcssen auch die gleichen Zulassungsbedingungen f\u00fcr alle Spitalabteilungen gelten.</p><p>5. Die Kantone sind mit der Planung des station\u00e4ren Bereiches beauftragt, wozu auch die Bestimmung der Bereiche der hochspezialisierten Medizin geh\u00f6rt. F\u00fcr die von den Planungsentscheiden betroffenen Parteien ist jedoch eine Beschwerdem\u00f6glichkeit vorgesehen (Art. 53 KVG). Das Bundesverwaltungsgericht w\u00fcrde einen nichtgesetzeskonformen Entscheid aufgrund der R\u00fcgen der betroffenen Privatspit\u00e4ler aufheben. Es liegt daher im Interesse der Kantone, die Parteien im Planungsverfahren anzuh\u00f6ren und ihre Stellungnahmen in die Erarbeitung der Planungsentscheide einfliessen zu lassen. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass mit den bestehenden gesetzlichen Bestimmungen die Gestaltung der Planung der hochspezialisierten Medizin ohne Diskriminierung der privaten Leistungserbringer gew\u00e4hrleistet werden kann.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1314748800000)\/","SubmittedBy":"Bortoluzzi Toni","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1314748800000)\/","ResponsibleDepartment":4,"ResponsibleDepartmentName":"Departement des Innern","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EDI","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"2841","Category":null,"Modified":"\/Date(1750804432477)\/","SubmissionDate":"\/Date(1308182400000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4819,"SubmissionLegislativePeriod":48,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Gesundheit"}}