{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20111061,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20111061,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20111061,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20111061,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20111061,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20111061,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20111061,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20111061,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20111061,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20111061,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20111061,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20111061,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20111061,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20111061,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20111061,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20111061,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20111061,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20111061,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"11.1061","BusinessType":18,"BusinessTypeName":"Anfrage","BusinessTypeAbbreviation":"A","Title":"Das neue Armeemodell. \u00dcberpr\u00fcfung und Transparenz der Kosten, der volkswirtschaftlichen Auswirkungen und der Finanzierung","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Nach der finanzpolitisch \u00fcberraschenden Ab\u00e4nderung des Bundesbeschlusses zum Armeebericht 2010 (10.089) durch den St\u00e4nderatsentscheid vom 1. Juni 2011 ist unklar, inwiefern sich die von einer St\u00e4nderatsmehrheit beschlossene Variante von der Variante Bundesrat in Bezug auf die Kosten, die volkswirtschaftlichen Auswirkungen sowie die Finanzierung unterscheidet.</p><p>Vor der Diskussion im Nationalrat sind daher die im Zusatzbericht des VBS zuhanden der SiK-S ausgewiesenen Kosten durch den Bundesrat zu \u00fcberpr\u00fcfen. Ich bitte den Bundesrat, im Interesse der Kosten- und Finanzierungstransparenz folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Differenzierter Ausweis der Kosten: detaillierte \u00dcberpr\u00fcfung der Vorannahmen und Kostensch\u00e4tzungen des VBS in Bezug auf das St\u00e4nderats-Armeemodell in einem Vergleich Variante Bundesrat versus Variante St\u00e4nderat, unter Ber\u00fccksichtigung der langfristigen Betriebs- und Unterhaltskosten;</p><p>2. Vollkostenabsch\u00e4tzung: volkswirtschaftliche Kosten der Armee (BIP-Einbusse infolge der total pro Jahr geleisteten Diensttage, Gesamtsumme der EO-Leistungen bzw. -beitragsprozente sowie der Lohnfortzahlungen der Arbeitgebenden, Transformationskosten, Eigenleistungen der Wehrpflichtigen usw.);</p><p>3. Auswirkungen auf den Voranschlag 2012, den Finanzplan 2013-2015 sowie auf den langfristigen finanzpolitischen Handlungsspielraum der Variante Bundesrat versus Variante St\u00e4nderat, unter Einbezug von Ziffer IIbis (Kampfflugzeugbeschaffung und sogenannte Ausr\u00fcstungsl\u00fccke);</p><p>4. Vereinbarkeit mit dem Ausgabenplafond von 4,4 Milliarden Franken, der Zielwachstumsgr\u00f6sse des Projekts Aufgaben\u00fcberpr\u00fcfung von 1,5 Prozent f\u00fcr die Landesverteidigung sowie den Zielwachstumsgr\u00f6ssen der anderen Aufgabenbereiche;</p><p>5. Schuldenbremsenkonformit\u00e4t und Kompatibilit\u00e4t mit dem Ausgabenplafond von 4,4 Milliarden Franken.</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Der Bundesrat ist bestrebt, im Zusammenhang mit dem Armeebericht und den neuen Armeemodellen die bestm\u00f6gliche Kosten- und Finanzierungstransparenz zu erreichen. Er beantwortet die Fragen wie folgt:</p><p>1. Die wesentlichen Annahmen f\u00fcr die Kostenberechnung der unterschiedlichen Armeemodelle ergeben sich aus dem angestrebten Leistungsprofil und dem Bestand der Armee. Betriebskosten und Investitionen wurden f\u00fcr jedes Armeemodell detailliert berechnet. Die Kostenberechnungen basieren auf Modulbausteinen. Sie entsprechen Bataillons-, Abteilungs- oder Stabsmodulen.</p><p>Der Bundesrat legte in seinem Armeebericht vom 1. Oktober 2010 den Sollbestand auf 80 000 Armeeangeh\u00f6rige und den Ausgabenplafond der Armee (Departementsbereich Verteidigung und Armasuisse Immobilien) auf 4,4 Milliarden Franken pro Jahr fest. Davon entfallen 2,6 Milliarden auf Betriebsausgaben und 1,8 Milliarden auf Investitionen.</p><p>Anl\u00e4sslich der Beratung des Armeeberichts hat der St\u00e4nderat am 1. Juni 2011 die Armeegr\u00f6sse auf 100 000 Angeh\u00f6rige der Armee festgelegt. Zur finanziellen Ausstattung wurde beschlossen, dass die Finanzierung die Einhaltung der Eckwerte sicherstellen m\u00fcsse, ein konkreter Betrag wurde jedoch nicht in den Bundesbeschluss aufgenommen. Der Beschluss des St\u00e4nderates basiert auf dem Zusatzbericht des VBS vom 31. M\u00e4rz 2011, gem\u00e4ss dem f\u00fcr die gew\u00e4hlte Variante mit Ausgaben von 5,1 Milliarden Franken pro Jahr auszugehen ist.</p><p>Dar\u00fcber hinaus legt der St\u00e4nderat in Ziffer IIbis des Bundesbeschlusses eine einmalige Anschubfinanzierung von h\u00f6chstens 6,2 Milliarden Franken fest. Davon entfallen 5 Milliarden auf den Tiger-Teilersatz (TTE) und 1,2 Milliarden auf die Beseitigung von Ausr\u00fcstungsl\u00fccken. Der Bundesrat sieht keine Anschubfinanzierung vor. Er h\u00e4lt fest, dass die Beschaffung des TTE bis sp\u00e4testens 2015 einzuleiten ist und die Finanzierung 2011 gepr\u00fcft wird. Er hat ferner dem VBS den Auftrag erteilt, Einsparm\u00f6glichkeiten zu pr\u00fcfen, um den Investitionsanteil zu erh\u00f6hen.</p><p>2. Die einzigen statistisch erfassten volkswirtschaftlichen Kosten der Armee sind die Kosten der Erwerbsersatzordnung (EO). Im Jahre 2010 betrugen die Leistungen der EO zugunsten der Dienstleistenden 876 Millionen Franken. Sowohl beim Armeemodell des Bundesrates wie auch bei demjenigen des St\u00e4nderates werden die Diensttage reduziert. Damit sinken auch die Kosten f\u00fcr die EO in der Variante Bundesrat auf rund 700 Millionen und in der Variante St\u00e4nderat auf 740 Millionen Franken. Die Summe der Lohnfortzahlungen der Arbeitgebenden betr\u00e4gt sch\u00e4tzungsweise 300 Millionen Franken. Weitere Kennzahlen wie der Einfluss auf das BIP, die Transformationskosten sowie die Eigenleistungen der Wehrpflichtigen usw. k\u00f6nnen aufgrund fehlender Daten nicht abgesch\u00e4tzt werden.</p><p>3. Aufgrund des Beschlusses des St\u00e4nderates ergeben sich f\u00fcr den Voranschlag 2012 keine finanziellen Konsequenzen, da sich diese Variante \u00fcber den Zeitpunkt der Realisierung ausschweigt. Im Jahre 2012 werden voraussichtlich keine Zahlungen f\u00fcr eine TTE-Beschaffung bzw. Zahlungen zur Schliessung der Ausr\u00fcstungsl\u00fccke anfallen. Der Beschluss des St\u00e4nderates, insbesondere auch zur Motion der Sicherheitspolitischen Kommission des Nationalrates 10.3889, \"Beschaffung von Kampfflugzeugen\", w\u00e4re hingegen im Finanzplan 2014-2016, gegebenenfalls schon im Voranschlag 2013 zu ber\u00fccksichtigen. M\u00f6glicherweise w\u00fcrde sich auch das bundesr\u00e4tliche Konzept einer sp\u00e4teren Beschaffung des TTE im genannten Finanzplan niederschlagen, n\u00e4mlich wenn zur Finanzierung eine Fondsl\u00f6sung gew\u00e4hlt w\u00fcrde.</p><p>4. Werden der Tiger-Teilersatz und die Schliessung der Ausr\u00fcstungsl\u00fccke beschlossen, wird der mehrj\u00e4hrige Ausgabenplafond der Armee (Kredite Departementsbereich Verteidigung und Armasuisse Immobilien) zu erh\u00f6hen sein (siehe Antwort 1).</p><p>Die Zielwachstumsrate des Aufgabengebiets Landesverteidigung ist gem\u00e4ss Aufgaben\u00fcberpr\u00fcfung mit 1,5 Prozent festgesetzt. Die durchschnittliche Wachstumsrate der Landesverteidigung betr\u00e4gt in den Jahren 2008 bis 2015 lediglich 1,2 Prozent. Die vom St\u00e4nderat vorgesehene Mittelaufstockung f\u00fcr den TTE und die Behebung der Ausr\u00fcstungsl\u00fccke h\u00e4tte zur Folge, dass die Zielvorgabe gem\u00e4ss Aufgaben\u00fcberpr\u00fcfung betr\u00e4chtlich \u00fcberschritten w\u00fcrde (neu 4,5 Prozent; Annahme: Mehrausgaben 2015 von 1,2 Milliarden Franken).</p><p>Die f\u00fcr das vom St\u00e4nderat gew\u00e4hlte Armeemodell notwendigen Zusatzmittel im Umfang von 700 Millionen Franken pro Jahr w\u00fcrden erst nach 2015 erforderlich (nach Inkraftsetzung der ge\u00e4nderten Rechtsgrundlagen f\u00fcr die Weiterentwicklung der Armee). Damit verursachen sie im Zeitraum bis 2015 kein zus\u00e4tzliches Ausgabenwachstum. F\u00fcr den Zeitraum 2008-2020 w\u00fcrden aber die Zusatzmittel die mit der Aufgaben\u00fcberpr\u00fcfung angestrebte Zielwachstumsrate \u00fcberschiessen. Ein h\u00f6herer Ausgabenplafond der Armee ohne zus\u00e4tzliche Einnahmen in mindestens der gleichen H\u00f6he wird zu geringeren Wachstumsraten in anderen Bereichen f\u00fchren.</p><p>5. Aufgrund der Vorgaben zur Schuldenbremse besteht zurzeit wenig Spielraum, den Bundeshaushalt mit zus\u00e4tzlichen Ausgaben zu belasten. Eine Aufstockung der Armeemittel im Umfang von 6,2 Milliarden Franken ist deshalb am ehesten dann realisierbar, wenn entweder ausgabenseitig kompensiert wird (Sparprogramm) oder entsprechende Mehreinnahmen (Steuererh\u00f6hungen) generiert werden.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1314748800000)\/","SubmittedBy":"Kiener Nellen Margret","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1314748800000)\/","ResponsibleDepartment":6,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Verteidigung, Bev\u00f6lkerungsschutz und Sport","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"VBS","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"9","Category":null,"Modified":"\/Date(1750805085040)\/","SubmissionDate":"\/Date(1308268800000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4819,"SubmissionLegislativePeriod":48,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Sicherheitspolitik"}}