{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20111105,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20111105,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20111105,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20111105,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20111105,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20111105,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20111105,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20111105,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20111105,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20111105,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20111105,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20111105,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20111105,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20111105,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20111105,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20111105,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20111105,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20111105,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"11.1105","BusinessType":18,"BusinessTypeName":"Anfrage","BusinessTypeAbbreviation":"A","Title":"Beunruhigende Funde von GVO bei Laboratorien und entlang von Transportwegen","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Bereits w\u00e4hrend des Aufbaus des in Artikel\u00a051 der Freisetzungsverordnung (SR 814.911) gesetzlich vorgeschriebenen Monitorings von gentechnisch ver\u00e4nderten Organismen (GVO) hat das Bundesamt f\u00fcr Umwelt in der N\u00e4he von Laboratorien der Universit\u00e4ten Basel, Lausanne und Z\u00fcrich sowie am Bahnhof Lugano einzelne gentechnisch ver\u00e4nderte Pflanzen in der Umwelt nachgewiesen.</p><p>F\u00fcr den Anbau von gentechnisch ver\u00e4nderten Pflanzen gilt bis Ende 2013 ein Moratorium. Gem\u00e4ss der Freisetzungsverordnung d\u00fcrfen sich GVO in der Umwelt nicht unkontrolliert verbreiten und vermehren. Gem\u00e4ss der Einschliessungsverordnung muss die Verwendung von GVO in geschlossenen Systemen gew\u00e4hrleisten, dass ein Austritt von GVO in die Umwelt minimiert oder verhindert wird.</p><p>1. Um welche Transgene handelt es sich bei den gefundenen gentechnisch ver\u00e4nderten Arabidopsis-Pflanzen in der N\u00e4he von Laboratorien? In welche Klasse der T\u00e4tigkeiten gem\u00e4ss Einschliessungsverordnung sind diese Pflanzen eingestuft?</p><p>2. Was muss aus den Monitoringresultaten in der N\u00e4he von Laboratorien geschlossen werden? Sollten die Sicherheitsmassnahmen bei Laboratorien betreffend den Austrittspfaden neu evaluiert werden und allenfalls die Biosicherheitskonzepte angepasst werden?</p><p>3. Ist die Tatsache, dass in der derzeit gentechnikfreien Schweizer Landwirtschaft bei n\u00e4herer Betrachtung Gentech-Raps-Pflanzen in der Umwelt gefunden werden, gesetzlich tragbar? Stellt das Vorkommen von nicht bewilligtem Gentech-Raps einen Verstoss gegen Artikel\u00a07 Absatz\u00a01 Buchstabe\u00a0b der Freisetzungsverordnung dar?</p><p>4. Stellt der gefundene Gentech-Raps ein Umweltrisiko dar? Wie ist die Wahrscheinlichkeit einer Auskreuzung auf Wildarten, die teilweise als Ackerunkr\u00e4uter auftreten, im Nachhinein einzusch\u00e4tzen? Welche Rolle kommt Artikel\u00a052 der Freisetzungsverordnung (Bek\u00e4mpfung) zu? K\u00f6nnen die Bek\u00e4mpfungsmassnahmen nach dem Vorfall noch l\u00fcckenlos gew\u00e4hrleistet werden?</p><p>5. Sollten Transporte in Bezug auf GVO-haltige G\u00fcter besser bekannt sein und Massnahmen gegen Transportverluste ergriffen werden? Wie k\u00f6nnte dies umgesetzt werden?</p><p>6. Stellt die unerw\u00fcnschte Verbreitung von Gentech-Raps aus Transportverlusten ein neuartiges Problem f\u00fcr eine allf\u00e4llige Koexistenzordnung dar, indem Transgene aus unbewilligten Sorten und unberechenbaren Standorten in Kulturen von konventionellem oder biologischem Raps auskreuzen k\u00f6nnen?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1. Die gentechnisch ver\u00e4nderten Pflanzen wurden anhand von Genen f\u00fcr die Resistenz gegen die Antibiotika Ampicillin und Kanamycin und f\u00fcr die Toleranz gegen den Herbizidwirkstoff Glufosinat sowie anhand von Genen f\u00fcr verschiedene Regulatorsequenzen identifiziert; dies sind alles weit verbreitete Hilfsmittel der Grundlagenforschung.</p><p>Die gentechnisch ver\u00e4nderten Pflanzen enthalten zudem Transgene, die dem Studium der Pflanzenentwicklung dienen. Diese Transgene erlauben z. B. die Lokalisierung von spezifischen Arabidopsis Proteinen innerhalb der Pflanze oder verhindern die Synthese von spezifischen Proteinen in der Pflanze.</p><p>Gem\u00e4ss Einschliessungsverordnung sind alle T\u00e4tigkeiten mit den hier identifizierten gentechnisch ver\u00e4nderten Pflanzen in der Klasse 1 (kein oder ein vernachl\u00e4ssigbar kleines Risiko) eingestuft.</p><p>2. Wie die einschl\u00e4gige europ\u00e4ische Richtlinie (RL 2009/41/EG) verlangt die Einschliessungsverordnung f\u00fcr T\u00e4tigkeiten mit gentechnisch ver\u00e4nderten Organismen (GVO) der Klasse 1 nur eine Minimierung des Entweichens in die Umwelt, jedoch keine absolute Vermeidung. Dass einzelne gentechnisch ver\u00e4nderte Pflanzen entweichen k\u00f6nnen, wird bei T\u00e4tigkeiten der Klasse 1 als vertretbar beurteilt.</p><p>Um eine weitere Verbreitung zu vermeiden, wurden die betroffenen Laboratorien jedoch aufgefordert, die Austrittspfade zu analysieren, zus\u00e4tzliche Sicherheitsmassnahmen zu evaluieren und ihr Biosicherheitskonzept im Hinblick auf die Vermeidung einer weiteren Verbreitung anzupassen. F\u00fcr die Kontrolle der Einschliesspflicht und der Sicherheitsmassnahmen sind die Kantone zust\u00e4ndig.</p><p>3. Der Transport von gentechnisch ver\u00e4nderten Organismen durch die Schweiz ist erlaubt, geringe Verluste bei Bef\u00f6rderung oder dem Umschlag sind unvermeidlich. Das Auftreten einzelner GVO an einem einzigen Standort im Bahnhof Lugano ist nicht als unkontrollierte Verbreitung zu betrachten. Zudem haben die zust\u00e4ndigen Stellen des Kantons Tessin die Pflanzen bereits eliminiert. Das Ereignis zeigt, dass die Analytik des Monitoringsystems funktioniert und eine sinnvolle Massnahme darstellt, um ein Entweichen von GVO in die Umwelt fr\u00fchzeitig erkennen und einer unkontrollierten Verbreitung effizient entgegenwirken zu k\u00f6nnen. Der Aufbau des geplanten Monitoringsystems soll u. a. gerade dies sicherstellen.</p><p>4. Raps kann in der Schweiz \u00fcberwintern, sich vermehren und in Wildarten auskreuzen. Die gefundenen gentechnisch ver\u00e4nderten Rapspflanzen wurden deshalb sofort und vollst\u00e4ndig eliminiert. An der Bahnstrecke im Tessin sind insgesamt \u00fcber hundert weitere Rapspflanzen untersucht worden; es wurden jedoch keine weiteren transgenen Pflanzen festgestellt. Der Bundesrat geht heute deshalb davon aus, dass es zu keiner unkontrollierten Verbreitung gekommen ist und nur ein vernachl\u00e4ssigbar kleines Umweltrisiko besteht. Er geht weiter davon aus, dass mit systematischem Monitoring und den bereits bekannten Bek\u00e4mpfungsmassnahmen das Umweltrisiko in vertretbarem und rechtlich zul\u00e4ssigem Rahmen gehalten werden kann.</p><p>5. Die Kennzeichnung und Klassierung von GVO-haltigen Transportg\u00fctern ist in den internationalen Transportvorschriften geregelt. Diese haben sich bisher als ausreichend erwiesen und auch der positive Befund in Lugano stellt dies noch nicht infrage. Die \u00dcberwachung an den Verkehrswegen wird in den n\u00e4chsten Jahren weitergef\u00fchrt, um stets eine fundierte Beurteilung auf dem neusten Stand vornehmen und, sofern notwendig, weitere Massnahmen pr\u00fcfen zu k\u00f6nnen.</p><p>6. Aufgrund der bisherigen Untersuchungen entlang der Verkehrswege geht der Bundesrat davon aus, dass es sich um seltene und mengenm\u00e4ssig kleine Transportverluste handelt und die GVO kontrolliert und eliminiert werden k\u00f6nnen. Er erachtet diese deshalb nicht als Gef\u00e4hrdung f\u00fcr die gentechnikfreie landwirtschaftliche Produktion.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1329264000000)\/","SubmittedBy":"Graf Maya","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1329264000000)\/","ResponsibleDepartment":9,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"UVEK","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"52|55","Category":null,"Modified":"\/Date(1750804162410)\/","SubmissionDate":"\/Date(1324598400000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4901,"SubmissionLegislativePeriod":49,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Umwelt|Landwirtschaft"}}