{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113003,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113003,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113003,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113003,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113003,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113003,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113003,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113003,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113003,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113003,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113003,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113003,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113003,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113003,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113003,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113003,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113003,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20113003,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"11.3003","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Ausbau Nordumfahrung Z\u00fcrich. \u00dcberdeckung Weiningen","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, das Projekt \"A1/A20-Nordumfahrung Z\u00fcrich, 3. R\u00f6hre Gubrist\" nochmals im Hinblick auf eine \u00dcberdeckung bei Weiningen zu evaluieren. Er soll dabei im Gespr\u00e4ch mit dem Kanton Z\u00fcrich und der Gemeinde Weiningen eine L\u00f6sung finden, die einerseits f\u00fcr die Gemeinde einen Mehrwert bringt, insbesondere im Bereich des L\u00e4rmschutzes f\u00fcr die Bev\u00f6lkerung, anderseits aber auch den sicherheitsm\u00e4ssigen Anforderungen an den Verkehr Rechnung tr\u00e4gt. Das in diesem Sinn \u00fcberarbeitete Projekt sollte ohne grosse zeitliche Verz\u00f6gerungen gegen\u00fcber dem Projekt ohne \u00dcberdeckung realisiert werden k\u00f6nnen. F\u00fcr die L\u00f6sung ist ein Finanzierungskonzept vorzulegen, das die Grunds\u00e4tze gem\u00e4ss Standardbericht des Bundesrates vom Dezember 1997 respektiert.</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Mit dem Projekt \"A1/A20-Nordumfahrung Z\u00fcrich, 3. R\u00f6hre Gubrist\" soll der bestehende Engpass im Raum Z\u00fcrich beseitigt werden. Das Projekt umfasst den Bau einer dritten Tunnelr\u00f6hre am Gubrist sowie die Umgestaltung der offenen Strecken westlich (bis zum Limmattaler-Kreuz) und \u00f6stlich (bis Aubr\u00fccke) des Gubristtunnels. Das Projekt ist im Programm zur Beseitigung von Engp\u00e4ssen auf dem Nationalstrassennetz enthalten, welches der Bundesrat am 11. November 2009 zuhanden des Parlamentes verabschiedet hat.</p><p>Das Projekt war vor der Kompetenzverschiebung im Rahmen der Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen (NFA) federf\u00fchrend durch den Kanton Z\u00fcrich bearbeitet worden. Nach langen und grunds\u00e4tzlichen Vorabkl\u00e4rungen unterbreitete der Kanton Z\u00fcrich dem Bundesrat ein generelles Projekt, und zwar ohne die nun geforderte \u00dcberdeckung. Dieses generelle Projekt hat der Bundesrat am 12. September 2007 genehmigt. Dabei hat er festgehalten, dass das generelle Projekt die einschl\u00e4gigen gesetzlichen Bestimmungen erf\u00fcllt, namentlich auch in Bezug auf den Umweltschutz. Derzeit behandelt das Eidgen\u00f6ssische Departement f\u00fcr Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) die Einsprachen gegen das gest\u00fctzt auf das generelle Projekt erarbeitete Ausf\u00fchrungsprojekt.</p><p>Die Gemeinde Weiningen fordert eine zus\u00e4tzliche, 270 Meter lange \u00dcberdeckung der Autobahn im Bereich Gubrist Westportal. Konkret bedeutet dies die Verl\u00e4ngerung der bestehenden zwei Tunnelr\u00f6hren sowie der im Rahmen der Engpassbeseitigung projektierten dritten Tunnelr\u00f6hre um 270 Meter gegen Westen. In seinen Antworten vom 17. Februar 2010 auf die entsprechenden Motionen Gutzwiller 09.4152 und Schibli 09.4142 hat der Bundesrat seine ablehnende Haltung gegen\u00fcber dieser Forderung hinl\u00e4nglich begr\u00fcndet. Er stellt sich haupts\u00e4chlich deshalb gegen dieses Anliegen, weil durch die zus\u00e4tzliche \u00dcberdeckung im Bereich Gubrist Westportal die ohnehin schon sehr gering bemessenen Verflechtungs- und Einspurstrecken auf ein unzul\u00e4ssiges und unverantwortbares Mass verk\u00fcrzt w\u00fcrden. Der St\u00e4nderat ist dieser Haltung des Bundesrates gefolgt und hat die Motion Gutzwiller 09.4152 am 10. M\u00e4rz 2010 abgelehnt. Die Behandlung der Motion Schibli 09.4142 im Plenum des Nationalrates steht noch aus.</p><p>Der Bundesrat h\u00e4lt fest, dass die in seinen Antworten auf die obenerw\u00e4hnten Motionen aufgef\u00fchrten Argumente unver\u00e4ndert G\u00fcltigkeit haben. Der auf Verlangen der Motion\u00e4rin erstellte Bericht des Bundesamtes f\u00fcr Strassen vom Dezember 2010 beschreibt die Gr\u00fcnde nochmals detailliert und untermauert die Argumentation des Bundesrates. Es ist nicht m\u00f6glich, die von Weiningen geforderte \u00dcberdeckung so zu realisieren, dass sie den sicherheitsm\u00e4ssigen Anforderungen an den Verkehr Rechnung tr\u00e4gt und es zudem zu keinen grossen zeitlichen Verz\u00f6gerungen gegen\u00fcber dem heutigen Auflageprojekt kommt. Eine allf\u00e4llige neue Variante k\u00f6nnte nur in Betracht gezogen werden, wenn sie diese zwei Voraussetzungen erf\u00fcllen w\u00fcrde.</p><p>In der Absicht, der Gemeinde Weiningen dennoch so weit wie verantwortbar entgegenzukommen, wurden mehrere Alternativvorschl\u00e4ge zur geforderten \u00dcberdeckung erarbeitet und der Gemeinde wiederholt unterbreitet. Denkbar ist eine Verl\u00e4ngerung der drei Tunnelr\u00f6hren um maximal 100 Meter oder eine von den drei Tunnelr\u00f6hren unabh\u00e4ngige, rund 135 Meter lange Gr\u00fcnbr\u00fccke, im Abstand von 155 Metern zu den Tunnelportalen. Die beiden Alternativvorschl\u00e4ge des Bundes gehen an die Grenze dessen, was aus Sicherheitsgr\u00fcnden noch zu verantworten ist. Sie bedeuten eine Verschlechterung der Verkehrssicherheit und der Verf\u00fcgbarkeit im Vergleich zum vorliegenden Ausf\u00fchrungsprojekt. Beim ersten Vorschlag w\u00fcrden die bereits sehr knappen Verflechtungsl\u00e4ngen um 100 Meter verk\u00fcrzt, und beim zweiten w\u00e4ren die Autofahrenden im sehr anspruchsvollen Verflechtungsbereich stark \u00e4ndernden Licht- und Strassenverh\u00e4ltnissen ausgesetzt. Hingegen h\u00e4tten die beiden Vorschl\u00e4ge den Vorteil, dass sie vom Bau einer dritten Tunnelr\u00f6hre weitgehend unabh\u00e4ngig geplant und realisiert werden k\u00f6nnten, womit sie auf den Gesamtterminplan der Engpassbeseitigung an der Nordumfahrung Z\u00fcrich nur geringf\u00fcgig verz\u00f6gernd wirken w\u00fcrden. Bei beiden Alternativvorschl\u00e4gen sind die Mehrkosten gem\u00e4ss den Grunds\u00e4tzen des Standardberichtes des Bundesrates vom Dezember 1997 grunds\u00e4tzlich durch Dritte zu finanzieren.</p><p>Der Gemeinderat Weiningen hat schriftlich mitgeteilt, dass er an den Alternativvorschl\u00e4gen des Bundes nicht interessiert ist. Der Kanton Z\u00fcrich hat darauf hingewiesen, dass bereits die heutige Situation ebenso wie das Ausf\u00fchrungsprojekt in Bezug auf die zur Verf\u00fcgung stehenden Verflechtungs- und Einspurstrecken sehr geringe Abmessungen aufweist.</p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposal":21,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1298419200000)\/","SubmittedBy":null,"BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1528761600000)\/","ResponsibleDepartment":9,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"UVEK","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"48","Category":null,"Modified":"\/Date(1750808320343)\/","SubmissionDate":"\/Date(1296518400000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4817,"SubmissionLegislativePeriod":48,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Verkehr"}}