{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113023,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113023,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113023,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113023,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113023,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113023,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113023,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113023,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113023,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113023,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113023,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113023,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113023,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113023,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113023,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113023,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113023,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20113023,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"11.3023","BusinessType":9,"BusinessTypeName":"Dringliche Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"D.Ip.","Title":"Bew\u00e4ltigung der Migration aus Nordafrika","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Die Revolution in Nordafrika und die anhaltende Emigration aus diesen L\u00e4ndern stellen die europ\u00e4ischen Staaten vor grosse Herausforderungen. Ungewiss ist, wie viele Personen effektiv ihre Heimat verlassen werden und wie die europ\u00e4ischen Staaten die Migrationsstr\u00f6me bew\u00e4ltigen.</p><p>Wir bitten den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Welche Strategie und konkreten Massnahmen schl\u00e4gt er vor, um die Schweiz auf diese ausserordentliche Situation vorzubereiten?</p><p>2. Ist er gewillt, das Dublin-Abkommen konsequent anzuwenden, die Einreise in den Schengen-Raum zu \u00fcberpr\u00fcfen und auf Mehrfachgesuche nicht einzutreten? Sieht er zus\u00e4tzliche Massnahmen im Bereich Schengen/Dublin vor (z. B. Verzicht auf zweifache Pr\u00fcfung von Asylgesuchen aus Griechenland). Ist er bereit, angesichts der Migrationsbewegungen auch ausserordentliche Massnahmen zu pr\u00fcfen, die \u00fcber das Schengen/Dublin-Abkommen hinausgehen?</p><p>3. Welche Sicherheitsrisiken f\u00fcr die Schweiz sieht er in diesem Zusammenhang? Welche Massnahmen gedenkt er zu ergreifen?</p><p>4. Welche Hilfe und Massnahme sind vor Ort geplant?</p><p>5. Welchen Beitrag k\u00f6nnen nach seiner Ansicht internationale Organisationen, wie beispielsweise das IKRK, leisten?</p><p>6. Wie sieht die Koordination und Zusammenarbeit mit den Kantonen aus?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Der Bundesrat verfolgt und evaluiert die Situation in Nordafrika mit grosser Aufmerksamkeit. Die L\u00e4nder in der Region sind gegenw\u00e4rtig einem starken Migrationsdruck ausgesetzt. Vor allem in Libyen, wo sich etwa 1,5 bis 2 Millionen ausl\u00e4ndische Arbeitnehmer aufhalten, sind viele Menschen auf der Flucht vor gewaltt\u00e4tigen Auseinandersetzungen. Per 8. M\u00e4rz 2011 sind mehr als 200 000 Personen aus Libyen in die Nachbarstaaten \u00c4gypten, Tunesien und Niger ausgereist. Vor allem in den Grenzregionen Tunesiens und \u00c4gyptens herrschen zum Teil sehr prek\u00e4re Bedingungen. In Europa selbst ist es bisher zu keiner erheblichen Zunahme der Migration gekommen. Auf der Insel Lampedusa sind seit Anfang des Jahres rund 8000 Ank\u00f6mmlinge vor allem aus Tunesien registriert worden. Angesichts der ungewissen Lage insbesondere in Libyen ist es \u00e4usserst schwierig, zuverl\u00e4ssige Prognosen \u00fcber die weiteren Entwicklungen aufzustellen. Zu den einzelnen Fragen nimmt der Bundesrat wie folgt Stellung:</p><p>1./4./5. In Europa und der Schweiz herrscht derzeit keine ausserordentliche Situation. Der Bundesrat erachtet es aber als wahrscheinlich, dass die Migrationsfl\u00fcsse Richtung Europa st\u00e4rker werden. Deshalb wurden im In- und Ausland bereits verschiedene Massnahmen ergriffen. Priorit\u00e4t haben derzeit Sofortmassnahmen vor Ort sowie Koordinationsmassnahmen im Rahmen der internationalen Zusammenarbeit. Die Schweiz leistet Beitr\u00e4ge zur Linderung der Not der Menschen in Libyen und in den Grenzregionen. So sind drei Sofort-Einsatz-Teams mit ExpertInnen des Schweizerischen Korps f\u00fcr humanit\u00e4re Hilfe (SKH) in Tunesien und \u00c4gypten an der libyschen Grenze im Einsatz, um die Bed\u00fcrfnisse in den Bereichen Medizin, Unterbringung und Wasser zu evaluieren, mit zust\u00e4ndigen Beh\u00f6rden und Partnerorganisationen zu koordinieren und Nothilfemassnahmen einzuleiten. Gleichzeitig wurden die Schweizer Botschaften in Kairo und Tunis mit je einem SKH-Spezialisten verst\u00e4rkt, um die Koordination mit Regierungsstellen, Gebern und humanit\u00e4ren Akteuren sicherzustellen. Die humanit\u00e4re Hilfe des Bundes unterst\u00fctzt das IKRK mit 500 000 Franken bei deren medizinischen Nothilfeaktivit\u00e4ten. Mit diesem Geld wurden Spit\u00e4ler in Benghazi (Ost-Libyen) mit Fachpersonal verst\u00e4rkt und medizinischem Material versorgt. Schliesslich wird die Registrierung, die Betreuung von Personen aus asiatischen und afrikanischen L\u00e4ndern an der libyschen Grenze sowie die R\u00fcckkehr in die Heimatl\u00e4nder durch UNHCR und IOM mit 500 000 Franken unterst\u00fctzt. Die erw\u00e4hnten Aktionen werden in Zusammenarbeit mit den \u00e4gyptischen und tunesischen Beh\u00f6rden durchgef\u00fchrt.</p><p>Bei den aussenpolitischen Massnahmen setzt die Schweiz den Akzent auf die Abstimmung mit den anderen Dublin-Staaten. Im Zentrum steht dabei einerseits die Unterst\u00fctzung der gemeinschaftlichen Aufgaben von Frontex im Mittelmeerraum. Dies erfolgt derzeit durch die Abstellung von drei Schweizer Fachleuten zugunsten von Frontex. Andererseits setzt sich der Bundesrat daf\u00fcr ein, dass das Dublin-Abkommen korrekt umgesetzt wird (siehe dazu Frage 2).</p><p>Die Schweiz bereitet sich auch mit Massnahmen im Inland auf einen m\u00f6glichen Anstieg der Migration aus dem nordafrikanischen Raum vor. Die Beh\u00f6rden von Bund und Kantonen arbeiten dabei eng zusammen. So fand am 24. Februar 2011 eine Sondersitzung des erweiterten Fachausschusses \"Asylverfahren und Unterbringung\" statt. Neben Kantonen und dem Bundesamt f\u00fcr Migration (BFM) nahmen auch Vertreter des VBS, von Armasuisse, des Grenzwachtkorps (GWK) und des EDA teil. Eine Arbeitsgruppe unter der Leitung des BFM hat den Auftrag erhalten, f\u00fcr die n\u00e4chste Sitzung des Fachausschusses Aktionspl\u00e4ne f\u00fcr verschiedene wahrscheinliche Szenarien zu erarbeiten. Bei der Planung werden finanzielle Aspekte sowie Fragen des Grenzschutzes und der internationalen Koordination ber\u00fccksichtigt. Die n\u00e4chste Sondersitzung des erweiterten Fachausschusses \"Asylverfahren und Unterbringung\" ist f\u00fcr den 17. M\u00e4rz 2011 vorgesehen.</p><p>2. Das Dublin-Abkommen ist in der Schweiz seit dem 12. Dezember 2008 in Kraft. Mit Italien funktioniert die Anwendung des Dublin-Abkommens grunds\u00e4tzlich gut, wenn auch nicht immer reibungslos. Die Schweiz ist gewillt, das Dublin-Abkommen auch in Zukunft umfassend anzuwenden. Auf Mehrfachgesuche wird die Schweiz unabh\u00e4ngig vom Dublin-Abkommen nicht eintreten (Art. 32 Abs. 2 Bst. e AsylG).</p><p>Einem massiven Anstieg der Migration in k\u00fcrzester Zeit war der Dublin-Raum bisher noch nicht ausgesetzt. Ob das heutige Dublin-System einer Belastungsprobe standhalten wird, in der einzelne Staaten von einem ausserordentlichen Anstieg der Migration \u00fcber ihre Belastungsgrenze hinaus ungleich st\u00e4rker betroffen sind als andere, l\u00e4sst sich zurzeit nicht absch\u00e4tzen. Aus der Sicht des Bundesrates sind die Anstrengungen innerhalb des EU-Rahmens darauf zu fokussieren, dass das Dublin-System allf\u00e4llige Zusatzbelastungen verkraften kann. Die Schweiz wird sich an diesen Anstrengungen beteiligen.</p><p>Gem\u00e4ss Schengener-Grenzkodex besteht f\u00fcr Mitgliedstaaten im Ausnahmefall unter gewissen Voraussetzungen (schwerwiegende Bedrohung der \u00f6ffentlichen Ordnung oder inneren Sicherheit) die M\u00f6glichkeit, systematische Grenzkontrollen an ihren Binnengrenzen vor\u00fcbergehend wiedereinzuf\u00fchren. Diese Voraussetzungen sind derzeit nicht gegeben.</p><p>3. Aufgrund der dynamischen und volatilen Lage in Nordafrika lassen sich zum heutigen Zeitpunkt allf\u00e4llige Sicherheitsrisiken nicht definitiv absch\u00e4tzen. Darunter sind nicht nur migrationspolitische Risiken zu verstehen, sondern auch Risiken wie Terrorismus, Extremismus und organisierte Kriminalit\u00e4t. Diese h\u00e4ngen im Wesentlichen vom Ausmass, der Dynamik und der Zusammensetzung der Migrationsbewegungen ab wie auch von den Umst\u00e4nden ihrer Entstehung sowie den Entwicklungen in den Herkunftsstaaten. Alle diese Faktoren werden von den relevanten sicherheitspolitischen Gremien wie der Lenkungsgruppe Sicherheit, dem Sicherheitsausschuss des Bundesrates und dem Gesamtbundesrat in die Beurteilung einbezogen.</p><p>6. Eine gute Koordination zwischen Bund und Kantonen ist von gr\u00f6sster Bedeutung. Diese Koordination findet in verschiedenen Fachaussch\u00fcssen statt (Fachausschuss Asylverfahren und Unterbringung, Fachausschuss Wegweisungsvollzug usw.) Die Unterbringung von Asylsuchenden erfolgt bereits heute zun\u00e4chst stets in den Empfangs- und Verfahrenszentren des Bundes. Wenn eine schnelle R\u00fcckf\u00fchrung - in den Herkunftsstaat oder einen anderen Dublin-Staat - m\u00f6glich ist, werden die Asylsuchenden m\u00f6glichst nicht auf die Kantone verteilt. Wenn eine schnelle R\u00fcckf\u00fchrung nicht m\u00f6glich ist, verteilt der Bund die Asylsuchenden nach der Erstaufnahme in den Verfahrens- und Empfangszentren in die Kantone, die in der Regel bis zur Ausreise dieser Personen f\u00fcr den Aufenthalt in der Schweiz zust\u00e4ndig bleiben. Der Bund ist also f\u00fcr das Verfahren zust\u00e4ndig, die Kantone f\u00fcr den Aufenthalt und den Vollzug der Wegweisungen. Bund und Kantone haben somit unterschiedliche Zust\u00e4ndigkeiten, aber eine gemeinsame Verantwortung. Der Bundesrat erachtet deshalb eine enge und gute Zusammenarbeit mit den Kantonen im Migrations- und Asylbereich als essenziell.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1299801600000)\/","SubmittedBy":"Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. 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