{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113024,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113024,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113024,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113024,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113024,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113024,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113024,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113024,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113024,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113024,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113024,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113024,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113024,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113024,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113024,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113024,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113024,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20113024,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"11.3024","BusinessType":9,"BusinessTypeName":"Dringliche Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"D.Ip.","Title":"Migrations- und Fl\u00fcchtlingsstr\u00f6me aus Nordafrika","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Aufgrund der Umw\u00e4lzungen in Tunesien, \u00c4gypten, Bahrain, Jemen und insbesondere Libyen k\u00f6nnen gem\u00e4ss Experten Fl\u00fcchtlings- und Migrationsstr\u00f6me Richtung Europa nicht ausgeschlossen werden. Beim Sturz von Muammar Ghaddafi erwartet Italien einen Zustrom von rund 300 000 Menschen. Nato-Generalsekret\u00e4r Anders Fogh Rasmussen hielt k\u00fcrzlich in Br\u00fcssel fest, dass vor allem die illegale Migration nach Europa gewaltig zunehmen werde. Die Schweiz muss alle m\u00f6glichen Massnahmen treffen, um den Zustrom aus Italien in unser Land zu verhindern. In diesem Sinne ersuchen wir den Bundesrat dringend um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Gem\u00e4ss Artikel\u00a023 der Verordnung (EG) Nr. 562/2006 des Schengener Grenzkodex kann ein Mitgliedstaat im Falle einer schwerwiegenden Bedrohung der \u00f6ffentlichen Ordnung oder inneren Sicherheit wieder systematische Kontrollen an den eigenen Grenzen einf\u00fchren. Ist er beim Ansteigen der illegalen Zuwanderung bereit, diese Grenzkontrollen umgehend einzuf\u00fchren?</p><p>2. Wenn ja, wurden die Grundlagen f\u00fcr eine solche Grenzkontrolle erarbeitet und die n\u00f6tigen Vorkehrungen getroffen, damit die illegalen Zuwanderer an der Grenze entsprechend dem Dublin-Abkommen sofort angehalten und an den zust\u00e4ndigen Dublin-Staat, beispielsweise Italien, \u00fcbergeben werden k\u00f6nnen?</p><p>3. Zieht der Bundesrat auch den Einsatz der Armee zur Verst\u00e4rkung des Grenzwachtkorps zwecks Sicherung der Grenzen in Betracht?</p><p>4. Wie hat er sichergestellt, dass das Dublin-Abkommen auch im Fall solcher Migrationsstr\u00f6me von allen europ\u00e4ischen Staaten inklusive Italiens angewendet wird?</p><p>5. Teilt er die Auffassung, dass eine Verteilung der Fl\u00fcchtlinge auf alle Dublin-Staaten gegen den Grundgedanken des Dublin-Abkommens, n\u00e4mlich die Bearbeitung der Asylgesuche im Ankunftsstaat, verst\u00f6sst?</p><p>6. Wird er in diesem Fall den Austritt aus dem Dublin-Assoziierungsabkommen pr\u00fcfen?</p><p>7. Michele Cercone, Sprecher von EU-Innenkommissarin Cecilia Malmstr\u00f6m, sprach k\u00fcrzlich \u00fcber die M\u00f6glichkeit der Aktivierung einer tempor\u00e4ren Schutzklausel, die den Migranten aus Nordafrika kollektiv Asyl einr\u00e4umen w\u00fcrde. Ist er sich bewusst, dass eine solche Schutzklausel eine Masseninvasion an Wirtschaftsfl\u00fcchtlingen bewirken k\u00f6nnte? Hat der Bundesrat die EU auf die gravierenden Folgen einer solchen Schutzklausel f\u00fcr Europa und insbesondere f\u00fcr die Schweiz aufmerksam gemacht und ihr davon abgeraten?</p><p>8. Sind bereits Anfragen vonseiten der EU f\u00fcr die Aufnahme eines bestimmten Kontingentes an Fl\u00fcchtlingen eingegangen, und hat er schon irgendwelche Zusicherungen abgegeben?</p><p>9. Welche Konsequenzen zieht er daraus, dass sich die meisten Kantone \u00e0 tout prix gegen die Verteilung solcher Fl\u00fcchtlinge wehren?</p><p>10. Pr\u00fcft er die M\u00f6glichkeit, ankommende Personen in zentralen Auffangzentren in Grenzn\u00e4he in Empfang zu nehmen und bis zur R\u00fcckf\u00fchrung in ihre Heimatl\u00e4nder dort zu beherbergen?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Der Bundesrat rechnet f\u00fcr die n\u00e4chsten Monate aufgrund der Umw\u00e4lzungen in den nordafrikanischen Staaten zwar mit einem Anstieg der irregul\u00e4ren Migration nach Europa und in die Schweiz, jedoch nicht in dem Ausmass, wie die Interpellanten es bef\u00fcrchten. Zudem dauert es erfahrungsgem\u00e4ss mehrere Wochen, bis Migranten, die aus Italien weiterreisen, in der Schweiz ankommen. Dies gibt Bund und Kantonen Zeit, sich auf verschiedene Szenarien vorzubereiten. Zu den einzelnen Fragen nimmt der Bundesrat wie folgt Stellung:</p><p>1. Voraussetzung f\u00fcr die Wiedereinf\u00fchrung der Grenzkontrolle ist eine schwerwiegende, konkrete und sehr wahrscheinliche Bedrohung der \u00f6ffentlichen Ordnung oder der inneren Sicherheit. Zus\u00e4tzlich m\u00fcssen die in Aussicht genommenen Massnahmen verh\u00e4ltnism\u00e4ssig und im Hinblick auf die Bedrohung zielf\u00fchrend und befristet sein. Da die Wiedereinf\u00fchrung der Personenkontrollen an der Schengen-Binnengrenze eine Ausnahme darstellen w\u00fcrde, sind diese Voraussetzungen restriktiv auszulegen. Beispiele in der Vergangenheit waren hochrangige politische Treffen oder sportliche Grossanl\u00e4sse in Schengen-Mitgliedstaaten. Eine allgemeine Zunahme der irregul\u00e4ren Migration in den Schengen-Raum w\u00fcrde die restriktiven Voraussetzungen f\u00fcr die Wiedereinf\u00fchrung der Grenzkontrollen eines einzelnen Schengener Mitgliedstaates nicht erf\u00fcllen. Von einer Zunahme der Migration sind potenziell alle Schengen-Staaten betroffen, weshalb eine befristete Massnahme eines einzelnen Mitgliedstaates keine Abhilfe schafft. Hingegen steht es jedem Mitgliedstaat frei, bei einer tats\u00e4chlichen Zunahme der irregul\u00e4ren Migration die nationalen Ersatzmassnahmen (z. B. mobile Personenkontrollen) zu verst\u00e4rken. Der Bundesrat ist der Meinung, dass die Voraussetzungen f\u00fcr die vor\u00fcbergehende Wiedereinf\u00fchrung von systematischen Personenkontrollen an den Binnengrenzen nicht gegeben sind.</p><p>2. Der Bundesrat hat 2010 das Verfahren f\u00fcr eine allf\u00e4llige Wiedereinf\u00fchrung der Grenzkontrolle gem\u00e4ss Artikel\u00a023 des Schengener Grenzkodex festgelegt. Die Federf\u00fchrung f\u00fcr die Koordination der hieran beteiligten Beh\u00f6rden liegt beim Bundesamt f\u00fcr Migration (BFM). Es ist Aufgabe des BFM und der am Verfahren beteiligten Bundes- und kantonalen Beh\u00f6rden, die sicherheitspolitische Lage fortlaufend zu \u00fcberwachen und im entsprechenden Fall beim Bundesrat die Wiedereinf\u00fchrung der Grenzkontrollen zu beantragen. Die operative Planung und Umsetzung obliegt den f\u00fcr die Kontrolle zust\u00e4ndigen Beh\u00f6rden (Kantonspolizei, Grenzwachtkorps). Die Wiedereinf\u00fchrung der Grenzkontrolle setzt aber das geltende Asylrecht nicht ausser Kraft. Drittstaatenangeh\u00f6rige, die an der Grenze ein Asylgesuch stellen, m\u00fcssten auch nach Wiedereinf\u00fchrung der Kontrollen gem\u00e4ss Artikel\u00a021 des Asylgesetzes (AsylG) an eine Empfangsstelle des Bundes verwiesen werden. Eine \u00dcbergabe im Rahmen des Dublin-Verfahrens muss nach dem in der Dublin-Verordnung festgelegten Verfahren, insbesondere unter Wahrung der Ordnungsfristen, durchgef\u00fchrt werden. Eine R\u00fcckweisung von Personen an der Grenze, die die Einreisevoraussetzungen nicht erf\u00fcllen, kann nur dann erfolgen, wenn es sich nicht um Asylgesuchsteller handelt. Kann einer Person ohne geregelten Aufenthaltsstatus, die kein Asylgesuch stellt, die widerrechtliche Einreise aus einem Nachbarstaat nachgewiesen werden, so greifen die bestehenden bilateralen R\u00fcck\u00fcbernahmeabkommen.</p><p>3. Die Armee unterst\u00fctzt das Grenzwachtkorps bereits heute im Rahmen des Einsatzes \"Lithos\" mit 60 Angeh\u00f6rigen der Milit\u00e4rischen Sicherheit im Bereich der Grenzkontrollen sowie mit gewissen Leistungen der Luftwaffe. Zurzeit ist ein erweiterter Einsatz der Armee f\u00fcr Kontrollen an der Grenze nicht vorgesehen. F\u00fcr diese Aufgabenerf\u00fcllung unmittelbar an der Grenze und im Grenzraum f\u00fcr Kontrollen im Migrationsbereich oder zur Bek\u00e4mpfung der grenz\u00fcberschreitenden Kriminalit\u00e4t braucht es die speziell ausgebildeten Grenzw\u00e4chterinnen und Grenzw\u00e4chter. In einer ausserordentlichen Lage w\u00e4re eine Unterst\u00fctzung des Grenzwachtkorps durch die Armee mit zus\u00e4tzlichen \u00dcberwachungsmitteln aus der Luft (Hubschrauber, Drohnen) sowie einem Support im Logistikbereich denkbar.</p><p>4.-6. Das Dublin-Abkommen ist in der Schweiz seit dem 12. Dezember 2008 in Kraft. Mit Italien funktioniert die Anwendung des Dublin-Abkommens grunds\u00e4tzlich gut, wenn auch nicht immer reibungslos. Die Schweiz ist gewillt, das Dublin-Abkommen auch in Zukunft umfassend anzuwenden. F\u00fcr den Bundesrat ist ein Austritt aus der Dublin-Assoziation keine Option.</p><p>Einem massiven Anstieg der Migration in k\u00fcrzester Zeit war der Dublin-Raum bisher noch nicht ausgesetzt. Ob das heutige Dublin-System einer Belastungsprobe standhalten wird, in der einzelne Staaten von einem ausserordentlichen Anstieg der Migration \u00fcber ihre Belastungsgrenze hinaus ungleich st\u00e4rker betroffen sind als andere, l\u00e4sst sich zurzeit nicht absch\u00e4tzen. Das Dublin-System legt in seiner heutigen Form lediglich die Zust\u00e4ndigkeiten f\u00fcr die Pr\u00fcfung eines Asylverfahrens fest, sieht aber keinen Umverteilungsmechanismus vor. Gerade auch deshalb sind aus der Sicht des Bundesrates die Anstrengungen innerhalb des EU-Rahmens darauf zu fokussieren, dass das Dublin-System allf\u00e4llige Zusatzbelastungen verkraften kann. Die Schweiz wird sich an diesen Anstrengungen beteiligen.</p><p>7. Der zust\u00e4ndige EU-Sprecher hat auf die theoretische M\u00f6glichkeit hingewiesen, dass Migranten eine tempor\u00e4re Aufnahme in der EU finden k\u00f6nnten. Er bezog sich dabei auf Personen, die vor einer allf\u00e4llig eskalierenden Gewalt aus Libyen fl\u00fcchten k\u00f6nnten. Der angesprochene vor\u00fcbergehende Schutz beruht auf der Richtlinie 2001/55/EG, die aber nur im Falle von einer Massenzuwanderung Anwendung findet, was zurzeit nicht der Fall ist. Bei der genannten Richtlinie handelt es sich um einen Rechtsakt, an welchen die Schweiz nicht gebunden ist, die sie aber in ihrer Gesetzgebung (Art. 66ff. AsylG) durchaus vorsieht. Der Bundesrat hatte daher keine Veranlassung, gegen\u00fcber der EU eine Empfehlung abzugeben. Zudem \u00e4usserte der Sprecher im gleichen Zusammenhang auch die Einschr\u00e4nkung, dass die Kommission die Gew\u00e4hrung vor\u00fcbergehenden Schutzes lediglich vorschlagen k\u00f6nne, die einzelnen Mitgliedstaaten aber dar\u00fcber entscheiden m\u00fcssten, ob sie sich dazu bereitfinden.</p><p>8. Nein.</p><p>9./10. Eine gute Koordination zwischen Bund und Kantonen ist von gr\u00f6sster Bedeutung. Diese Koordination findet in verschiedenen Fachaussch\u00fcssen statt (Fachausschuss Asylverfahren und Unterbringung, Fachausschuss Wegweisungsvollzug usw.). Die Unterbringung von Asylsuchenden erfolgt bereits heute zun\u00e4chst stets in den Empfangs- und Verfahrenszentren des Bundes. Wenn eine schnelle R\u00fcckf\u00fchrung - in den Herkunftsstaat oder einen anderen Dublin-Staat - m\u00f6glich ist, werden die Asylsuchenden m\u00f6glichst nicht auf die Kantone verteilt. Wenn eine schnelle R\u00fcckf\u00fchrung nicht m\u00f6glich ist, verteilt der Bund die Asylsuchenden nach der Erstaufnahme in den Verfahrens- und Empfangszentren in die Kantone, die in der Regel bis zur Ausreise dieser Personen f\u00fcr den Aufenthalt in der Schweiz zust\u00e4ndig bleiben. Der Bund ist also f\u00fcr das Verfahren zust\u00e4ndig, die Kantone f\u00fcr den Aufenthalt und den Vollzug der Wegweisungen. Bund und Kantone haben somit unterschiedliche Zust\u00e4ndigkeiten, aber eine gemeinsame Verantwortung. Der Bundesrat erachtet deshalb eine enge und gute Zusammenarbeit mit den Kantonen im Migrations- und Asylbereich als essenziell.</p><p>Bund und Kantone sind im Moment daran, im Rahmen des Fachausschusses \"Asylverfahren und Unterbringung\" Aktionspl\u00e4ne f\u00fcr den Fall zu entwerfen, dass es zu einem erheblichen Anstieg der Asylgesuche kommen sollte. Ein Schwerpunkt wird dabei auf der optimalen Nutzung der vorhandenen Kapazit\u00e4ten liegen. Des Weiteren geht es darum, zus\u00e4tzliche Kapazit\u00e4ten sowohl beim Bund als auch bei den Kantonen zu identifizieren und verf\u00fcgbar zu machen. Wo sich diese zus\u00e4tzlichen Unterk\u00fcnfte befinden sollen, wird im Rahmen der laufenden Vorbereitungsarbeiten zu pr\u00fcfen und zu entscheiden sein.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1299801600000)\/","SubmittedBy":"Fraktion der Schweizerischen Volkspartei","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1300233600000)\/","ResponsibleDepartment":5,"ResponsibleDepartmentName":"Justiz- und Polizeidepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EJPD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"8|10|2811","Category":null,"Modified":"\/Date(1690532913460)\/","SubmissionDate":"\/Date(1299024000000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4817,"SubmissionLegislativePeriod":48,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Internationale Politik|Europapolitik|Migration"}}