{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113032,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113032,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113032,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113032,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113032,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113032,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113032,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113032,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113032,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113032,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113032,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113032,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113032,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113032,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113032,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113032,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113032,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20113032,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"11.3032","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Spitalfinanzierung. Ver\u00e4ndert sich alles, damit sich nichts ver\u00e4ndert?","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>In weniger als zehn Monaten werden die Neuerungen zur Spitalfinanzierung wirksam. Doch viele Kantone betreiben weitgehende Arbeitsverweigerung bei der Umsetzung dieser 2007 durch die eidgen\u00f6ssischen R\u00e4te verabschiedeten Gesetzesvorlage. Statt einer Spitalplanung auf Basis von Bedarf, Qualit\u00e4t und Wirtschaftlichkeit wird Strukturerhaltung praktiziert. Kantone zementieren ihre damaligen Spitalplanungen, um jede Ver\u00e4nderung zu vermeiden. Beabsichtigt der Bundesrat, sich f\u00fcr die urspr\u00fcnglichen Ziele einzusetzen? Ist eine sofortige Einsetzung einer Task-Force unter der Leitung des Bundes - wie dies in der \u00fcberparteilichen Pressekonferenz von FDP, CVP und SVP am 28. Januar 2011 gefordert worden ist - mit den widerspenstigen Kantonen keine Notwendigkeit?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Aufgrund der Neuregelung der Spitalfinanzierung m\u00fcssen die Kantone ihre Spitalplanungen bis sp\u00e4testens Ende 2014 \u00fcberarbeiten und die Spitallisten anpassen. Die einheitlichen Planungskriterien sind in der bundesr\u00e4tlichen Verordnung \u00fcber die Krankenversicherung (KVV) vom 22. Oktober 2008 festgelegt. Die im Gesetz geforderten Vorgaben in Bezug auf die Wirtschaftlichkeit sind heute schon Anforderungen an die Spitalplanung. Die Spitalplanung ist demnach auch als kontinuierlicher Prozess zu verstehen, in dem sich die Kantone jeweils auf die aktuell verf\u00fcgbaren Kennzahlen und Indikatoren abst\u00fctzen k\u00f6nnen und m\u00fcssen. Bei der \u00dcberarbeitung der Planungen m\u00fcssen die Kantone immer den Willen des Gesetzgebers ber\u00fccksichtigen. So gelten etwa f\u00fcr Spit\u00e4ler mit privater und solche mit \u00f6ffentlicher Tr\u00e4gerschaft die gleichen gesetzlichen Rahmenbedingungen. Mit der freien Spitalwahl, wie sie im Krankenversicherungsgesetz (KVG, SR 832.10) ab dem 1. Januar 2012 vorgesehen ist, k\u00f6nnen die kantonalen Spitallisten auch nicht mehr als geschlossene Listen verstanden werden, sondern die freie Wahl bezieht sich auf alle Listenspit\u00e4ler der Schweiz. Die freie Spitalwahl soll so den Qualit\u00e4tswettbewerb unter den Spit\u00e4lern f\u00f6rdern. Ferner hat zwischen dem Bundesamt f\u00fcr Gesundheit (BAG) und den Kantonen ein Austausch zu Planungsfragen und insbesondere zur Operationalisierung der gesetzlich erforderlichen einheitlichen Planungskriterien auf der Grundlage von Qualit\u00e4t und Wirtschaftlichkeit stattgefunden. Dabei wurde einerseits festgestellt, dass diese Anforderungen an die Spitalplanung nicht neu sind, andererseits aber auch, dass die Beurteilung anhand der jeweils verf\u00fcgbaren Informationen erfolgen soll. Weiter wurde festgehalten, dass die Planung klar in der Kompetenz der Kantone liegt und diese folglich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen \u00fcber einen Beurteilungsspielraum bei der Gestaltung der Spitalliste im Sinne der Regelung des jeweiligen Bedarfs und der Sicherstellung g\u00fcnstiger Leistungen in der notwendigen Qualit\u00e4t verf\u00fcgen. Ferner laufen derzeit Vorbereitungsarbeiten zur Durchf\u00fchrung von Betriebsvergleichen, insbesondere zu Wirtschaftlichkeit und medizinischer Ergebnisqualit\u00e4t, welche der Bund in Zusammenarbeit mit den Kantonen auf Basis von Artikel\u00a049 Absatz\u00a08 KVG anordnet. Viele Kantone sind daran, ihre Spitalplanungen per Anfang 2012 entsprechend dem Bedarf anzupassen. Diese Planungen unterliegen den neuen Bestimmungen auf Gesetzes- und Verordnungsebene. Die entsprechenden kantonalen Gesetzesgrundlagen sind in Erarbeitung oder wurden bereits verabschiedet. Gegen Planungsentscheide hat der Gesetzgeber die Beschwerdem\u00f6glichkeit nach Artikel\u00a053 Absatz\u00a02 Buchstabe\u00a0e KVG im Bereich der Planungsentscheide eingeschr\u00e4nkt, indem die R\u00fcge der Unangemessenheit ausgeschlossen ist. Dennoch hat er die M\u00f6glichkeit der Beschwerde gegen die Zulassungsentscheide der Kantone ans Bundesverwaltungsgericht vorgesehen. Dieses entscheidet abschliessend.</p><p>W\u00e4hrend f\u00fcr die Anpassung der Spitalplanungen die eingangs erw\u00e4hnte gesetzliche \u00dcbergangsfrist Ende 2014 abl\u00e4uft, m\u00fcssen die leistungsbezogenen Pauschalen - in Form der DRG - inklusive der Finanzierungsregeln auf den 1. Januar 2012 eingef\u00fchrt werden. Der Bundesrat hat im Rahmen der Genehmigung der Swiss DRG Version 0.2 am 18. Juni 2010 gegen\u00fcber den Tarifpartnern und der Swiss DRG AG festgehalten, welche Aufgaben f\u00fcr eine geregelte Einf\u00fchrung noch zu erledigen sind. Die Swiss DRG AG und die Tarifpartner haben dem Eidgen\u00f6ssischen Departement des Innern (EDI) Ende 2010 \u00fcber den Stand der Erf\u00fcllung der Arbeiten berichtet. Das BAG hat in der Folge die Tarifpartner und die Swiss DRG AG im Februar 2011 zu einer ausserordentlichen Aussprache eingeladen und festgehalten, welche Aufgaben noch nicht vollst\u00e4ndig erf\u00fcllt sind. Festgelegt wurde dabei, dass insbesondere die Tarifstruktur 1,0 sowie die geforderten Begleitmassnahmen und die Instrumente zur Gew\u00e4hrleistung der Qualit\u00e4t dem Bundesrat bis Ende April 2011 einzureichen sind. Die Swiss DRG AG hat am 29. April 2011 das Gesuch um Genehmigung der Tarifstruktur eingereicht. Zudem begleitet das BAG die Einf\u00fchrung der leistungsbezogenen Pauschalen, indem es seit Dezember 2009 mit den Tarifpartnern und der Swiss DRG AG monatliche Reportingsitzungen durchf\u00fchrt. Diese dienen dazu, offene Punkte zu kl\u00e4ren und auf die Einhaltung des Zeitplanes zu dr\u00e4ngen.</p><p>Der Bundesrat hat die notwendigen Massnahmen f\u00fcr die sachgerechte Umsetzung der Ziele der Spitalfinanzierung ergriffen. Er ist im st\u00e4ndigen Kontakt mit den f\u00fcr die Umsetzung der Spitalfinanzierung zust\u00e4ndigen Akteuren. Die Aktivit\u00e4ten des Bundes werden in diesem Sinne fortgef\u00fchrt. Insbesondere wird die bestehende konstruktive Zusammenarbeit mit allen Kantonen weitergef\u00fchrt.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1307664000000)\/","SubmittedBy":"FDP-Liberale Fraktion","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1363910400000)\/","ResponsibleDepartment":4,"ResponsibleDepartmentName":"Departement des Innern","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EDI","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"2841","Category":null,"Modified":"\/Date(1690550644867)\/","SubmissionDate":"\/Date(1299024000000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4817,"SubmissionLegislativePeriod":48,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Gesundheit"}}