{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113055,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113055,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113055,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113055,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113055,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113055,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113055,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113055,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113055,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113055,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113055,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113055,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113055,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113055,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113055,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113055,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113055,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20113055,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"11.3055","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Souver\u00e4nit\u00e4t der Schweiz im Bereich der Visumerteilung wiederherstellen","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, die erforderlichen rechtlichen Grundlagen auszuarbeiten, damit die Schweiz ihre Visumpolitik wieder autonom bestimmen kann. Gegebenenfalls muss das Schengen-Abkommen mit der EU neu verhandelt werden.</p>","ReasonText":"<p>Der Schengen-Beitritt hat f\u00fcr die Schweiz verheerende Folgen. Deshalb ist es n\u00f6tig, f\u00fcr dieses Problem umgehend eine L\u00f6sung zu finden. Seit das Schengen-Abkommen f\u00fcr die Schweiz in Kraft ist, nimmt die Zahl der Personen stetig zu, die ohne g\u00fcltige Papiere oder mit gef\u00e4lschten Visa einreisen. Je st\u00e4rker die Zahl der illegalen Einwanderinnen und Einwanderer zunimmt, desto mehr steigt auch die Kriminalit\u00e4t in unserem Land. Die automatische \u00dcbernahme der Weiterentwicklungen des Schengen-Abkommens hat f\u00fcr die Schweiz schwerwiegende Folgen.</p><p>Mit dem Schengen-Abkommen hat die Schweiz einen Vertrag unterzeichnet, den die andere Partei einseitig ab\u00e4ndern kann. Die Schweiz hat sich verpflichtet, innert sehr kurzen Fristen die Weiterentwicklungen des Schengen-Besitzstands zu \u00fcbernehmen. Die Schweiz hat sich damit, um Klartext zu reden, in die ungem\u00fctliche Lage gebracht, dass sie nur noch Befehlsempf\u00e4ngerin ist. Seit dem Schengen-Beitritt musste die Schweiz eine lange Liste neuer Rechtsakte umsetzen, ohne aber bei deren Ausarbeitung mitbestimmen zu k\u00f6nnen. So muss die Schweiz beispielsweise Schengen-Visa anerkennen, die von einem Konsulat eines anderen Schengen-Staates erteilt werden. In diesen F\u00e4llen hat die Schweiz keinerlei Einfluss darauf, unter welchen Bedingungen die Visa erteilt werden.</p><p>Der Bundesrat muss die Souver\u00e4nit\u00e4t der Schweiz im Bereich der Visumerteilung wiederherstellen. Die Schweiz soll frei und ohne Zwang dar\u00fcber entscheiden k\u00f6nnen, ob sie eine Weiterentwicklung des Schengen-Abkommens \u00fcbernehmen will oder nicht. Dabei kann sie sich ein Beispiel am Vereinigten K\u00f6nigreich oder an Irland nehmen. Diese beiden L\u00e4nder praktizieren eine von der EU v\u00f6llig unabh\u00e4ngige Visumpolitik, nehmen aber gleichzeitig an der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit der Schengen-Staaten teil. Dasselbe muss auch f\u00fcr die Schweiz m\u00f6glich sein.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Einleitend sei festgehalten, dass der Bundesrat die Beobachtung der Motion\u00e4re nicht teilt, wonach seit der Schengen-Assoziierung zunehmend Personen ohne g\u00fcltige Papiere oder mit gef\u00e4lschten Visa in die Schweiz einreisen. Ebenfalls gibt es keine Anhaltspunkte daf\u00fcr, dass sich die Sicherheitslage in der Schweiz seither verschlechtert hat. Auch l\u00e4sst sich eine Erh\u00f6hung der Kriminalit\u00e4t infolge einer vermehrten irregul\u00e4ren Migration nicht belegen. Die Polizeiliche Kriminalstatistik 2010 zeigt im Gegenteil einen R\u00fcckgang der polizeilich registrierten Kriminalit\u00e4t auf.</p><p>Schengen sieht - entgegen den Aussagen in der Motion - keinen Automatismus f\u00fcr die \u00dcbernahme von Weiterentwicklungen des Schengen-Besitzstandes vor. F\u00fcr jede Weiterentwicklung kann die Schweiz innerhalb einer Frist von maximal zwei Jahren gesondert entscheiden, ob sie diese \u00fcbernehmen und umsetzen will oder nicht. Die Frist von zwei Jahren erlaubt es der Schweiz, die verfassungsm\u00e4ssigen Entscheidverfahren (Genehmigung durch den Bundesrat oder das Parlament, allf\u00e4llige Durchf\u00fchrung eines Referendums) anzuwenden.</p><p>Der Bundesrat geht mit den Motion\u00e4ren einig, dass die Schweiz in Bezug auf Schengen-Weiterentwicklungen formell nicht mitbestimmen kann. Ihr kommen jedoch die gleichen Mitwirkungsm\u00f6glichkeiten zu wie den Nicht-EU-Mitgliedern Norwegen und Island. Schweizer Experten k\u00f6nnen seit der Unterzeichnung des Schengen-Assoziierungsabkommens (SAA) am 26. Oktober 2004 in den Arbeitsgruppen und Aussch\u00fcssen des EU-Rates und der Europ\u00e4ischen Kommission teilnehmen und sich an den Arbeiten zur Weiterentwicklung der Schengener Regelungen aktiv beteiligen. Die Schweiz hat in diesem Rahmen direkt die M\u00f6glichkeit, den Inhalt der sie betreffenden Rechtsakte mitzugestalten, auch wenn die formelle Verabschiedung der Rechtsakte schliesslich den Organen der EU vorbehalten bleibt (gestaltendes Mitspracherecht).</p><p>Schengen hat namentlich zum Ziel, den Reiseverkehr innerhalb des Schengen-Raums zu erleichtern. Zu diesem Zweck wurde unter anderem die Visumpolitik im Bereich der Kurzzeitvisa (bis 90 Tage) vereinheitlicht. </p><p>Das Schengen-Visum ersetzt somit das schweizerische Visum f\u00fcr kurzfristige Aufenthalte, welches in der Regel von Touristen und Gesch\u00e4ftsreisenden ben\u00f6tigt wird. Dies bedeutet jedoch nicht, dass die Schweiz auf jeglichen Einfluss auf die Vergabe von Visa verzichtet h\u00e4tte. Ihr stehen mehrere Mechanismen zur Gew\u00e4hrleistung der Sicherheit und ihrer nationalen Interessen zur Verf\u00fcgung: Durch die Anbindung an das Schengener Informationssystem (SIS) ist grunds\u00e4tzlich gew\u00e4hrleistet, dass in der Schweiz unerw\u00fcnschte Personen von einem anderen Schengen-Staat kein Visum erhalten (sog. Einreiseverweigerung nach Artikel\u00a096 des Schengener Durchf\u00fchrungs\u00fcbereinkommens aufgrund einer nationalen Ausschreibung). Ebenso kann die Vergabe eines Schengen-Visums (nationale Visa k\u00f6nnen dennoch erteilt werden) mittels des elektronischen Konsultationsverfahrens \"Vision\" von einem anderen (nicht zust\u00e4ndigen) Schengen-Staat verhindert werden, wenn dies zum Beispiel Gr\u00fcnde der inneren Sicherheit nahelegen. Eine zus\u00e4tzliche Verbesserung der Umsetzung der gemeinsamen Visumpolitik, der konsularischen Zusammenarbeit und der Konsultation zwischen den zust\u00e4ndigen Beh\u00f6rden wird die Einf\u00fchrung des Visa-Informationssystems (VIS) bringen. Dieses System ist eine zentrale Datenbank, in der bei jedem Schengen-Visum-Antrag gewisse Angaben gespeichert werden. Insbesondere das sogenannte Visum-Shopping kann damit wirksamer bek\u00e4mpft werden, indem sichtbar wird, ob ein Antragsteller bereits bei einer anderen Botschaft ein Gesuch eingereicht hat und welches die Gr\u00fcnde einer allf\u00e4lligen Visumverweigerung waren. Gleichzeitig wird mit dem VIS die Identifizierung des rechtm\u00e4ssigen Visum-Inhabers erleichtert und dadurch die Missbrauchs- und Betrugsbek\u00e4mpfung verbessert.</p><p>Eine harmonisierte Visumvergabe ist zudem durch eine verst\u00e4rkte Zusammenarbeit unter den Auslandvertretungen der Schengen-Staaten vor Ort gew\u00e4hrleistet. Ferner erfolgen durch die EU in regelm\u00e4ssigen Abst\u00e4nden Nachevaluationen (an welchen auch Experten der Schweiz beteiligt sind), um die Einhaltung der Sicherheitsstandards zu gew\u00e4hrleisten.</p><p>Eine K\u00fcndigung des SAA durch die Schweiz w\u00fcrde keine l\u00fcckenlosen Personenkontrollen nach sich ziehen. Denn schon vor der Assoziierung der Schweiz an Schengen wurden von den t\u00e4glich rund 700 000 Grenz\u00fcbertritten in der Schweiz nur 3 Prozent vertieft kontrolliert, w\u00e4hrend bei 15 Prozent \"Sichtkontrollen\" stattfanden (Ausweiskontrolle, Sichtung der Dokumente, ohne eingehende Fahrzeug- und Dokumentenpr\u00fcfung). Bei den \u00fcbrigen 82 Prozent erfolgte mit R\u00fccksicht auf die wirtschaftlich bedingte hohe Mobilit\u00e4t gar keine Kontrolle. Auch darf nicht vergessen werden, dass in einem solchen Szenario die schweizerischen Beh\u00f6rden von einem wesentlichen Teil der Informationen (namentlich von Ausschreibungen zur Einreiseverweigerung oder von Informationen zu Visumverweigerungen) abgeschnitten w\u00fcrden, was die Effizienz der Grenzkontrollen beeintr\u00e4chtigen w\u00fcrde. Ausserdem w\u00fcrde die Schweizer Grenze bei einer K\u00fcndigung des Assoziierungsabkommens wieder zu einer Aussengrenze des Schengen-Raums. Dies w\u00fcrde auch den Grenz\u00fcbertritt von Schweizerinnen und Schweizern in Richtung Schengen-Raum erschweren. Angesichts der geografischen Lage der Schweiz und der Intensit\u00e4t des grenz\u00fcberschreitenden Austauschs h\u00e4tten systematische Personenkontrollen schwerwiegende Auswirkungen auf die Mobilit\u00e4t, die Schweizer Tourismusbranche und die Wirtschaft. Im \u00dcbrigen w\u00fcrden schweizerische Aufenthaltstitel nicht mehr zur visumfreien Einreise in den Schengen-Raum anerkannt, was das Reisen von Drittstaatenangeh\u00f6rigen mit Wohnsitz in der Schweiz in Europa sehr erschweren w\u00fcrde.</p><p>Aus Sicht des Bundesrates besteht kein Grund zur Annahme, eine partielle Neuverhandlung des SAA im Bereich der Visumpolitik k\u00f6nnte Aussicht auf Erfolg haben. Grossbritannien und Irland wurde - wie schon in der Antwort auf die Interpellation 10.3964, \"Raubz\u00fcge von ausl\u00e4ndischen Banden\", ausgef\u00fchrt - aus politischen (Zustimmung zum Amsterdamer Vertrag) und geografischen Gr\u00fcnden (Insellage) ein Wahlrecht (opt-in) gew\u00e4hrt: Die beiden Staaten beteiligen sich in den Bereichen Grenzkontrollen und Visa nicht an der Schengen-Zusammenarbeit, k\u00f6nnen jedoch ihre Zusammenarbeit jederzeit auf diese Bereiche von Schengen ausdehnen. Seither sind solche Wahlrechte weder neuen EU-Staaten noch anderen assoziierten Staaten gew\u00e4hrt worden. Schengen/Dublin bilden eine Einheit. Dies hatte die EU schon anl\u00e4sslich der Verhandlungen mit der Schweiz zum SAA mit aller Deutlichkeit dargestellt. Diese Ausgangslage hat sich nicht ver\u00e4ndert. Mit einer Zustimmung der EU-Mitgliedstaaten zu einer Sonderl\u00f6sung der Schweiz kann daher realistischerweise nicht gerechnet werden. Aus den dargelegten Gr\u00fcnden sieht der Bundesrat keinen Handlungsbedarf, das Schengen-Assoziierungsabkommen zu k\u00fcndigen und allenfalls neu zu verhandeln.</p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposal":21,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1306281600000)\/","SubmittedBy":"Fraktion der Schweizerischen Volkspartei","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1307577600000)\/","ResponsibleDepartment":5,"ResponsibleDepartmentName":"Justiz- und Polizeidepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EJPD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"10|2811","Category":null,"Modified":"\/Date(1690549034670)\/","SubmissionDate":"\/Date(1299456000000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4817,"SubmissionLegislativePeriod":48,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Europapolitik|Migration"}}