{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113071,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113071,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113071,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113071,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113071,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113071,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113071,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113071,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113071,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113071,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113071,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113071,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113071,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113071,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113071,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113071,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113071,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20113071,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"11.3071","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Identifikation von Inhabern ausl\u00e4ndischer Verm\u00f6gen in der Schweiz","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Am 13. M\u00e4rz 2009 hat der Bundesrat beschlossen, den OECD-Standard bei der Amtshilfe in Steuersachen gem\u00e4ss Artikel\u00a026 des OECD-Musterabkommens zu \u00fcbernehmen. Im Rahmen dieses OECD-Standards wurden bisher mehrere Doppelbesteuerungsabkommen unterzeichnet und ratifiziert. Bisher mussten Staaten, welche die Schweiz um Angaben zur Identifikation ihrer Steuerpflichtigen ersuchten, die Verm\u00f6gen in der Schweiz haben, Name und Adresse der Person und der betroffenen Bank liefern. </p><p>Am 14. Februar 2011 hat Bundesr\u00e4tin Eveline Widmer-Schlumpf, Vorsteherin des Eidgen\u00f6ssischen Finanzdepartements, erkl\u00e4rt, dass einem Amtshilfegesuch in Steuersachen eines anderen Staates auch dann stattgegeben werden d\u00fcrfe, wenn nur eine Iban-Nummer (international standardisierte Kontonummer) vorliege.</p><p>Angesichts dieser Erkl\u00e4rung bitte ich den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Ist diese Erkl\u00e4rung nicht unangebracht, da sie das Risiko birgt, die Beurteilung der Schweiz durch internationale Fachleute negativ zu beeinflussen, die im Rahmen von Peer Reviews damit beauftragt sind, die Praxis der Schweiz in Sachen Informationsaustausch aufgrund von Amtshilfeersuchen zu \u00fcberpr\u00fcfen?</p><p>2. Wird durch diese Erkl\u00e4rung nicht ein ungl\u00fcckliches Signal ausgesendet, das bewirkt, dass andere L\u00e4nder das Schweizer Bankgeheimnis noch weniger respektieren?</p><p>3. Bewirkt diese Erkl\u00e4rung nicht, dass die laufenden Verhandlungen mit dem Vereinigten K\u00f6nigreich und Deutschland \u00fcber die Einf\u00fchrung einer Abgeltungssteuer auf britische und deutsche Verm\u00f6gen in der Schweiz wesentlich schwieriger werden?</p><p>4. F\u00fchrt diese Erkl\u00e4rung nicht dazu, dass die Aufnahme von Verhandlungen mit weiteren Staaten zur Einf\u00fchrung einer Abgeltungssteuer auf ausl\u00e4ndische Verm\u00f6gen in der Schweiz zus\u00e4tzlich erschwert wird?</p><p>Wir sind der Ansicht, dass die Erkl\u00e4rung von Bundesr\u00e4tin Eveline Widmer-Schlumpf vor dem Hintergrund der internationalen Steuerverhandlungen unangebracht oder zumindest \u00fcberst\u00fcrzt ist, da die Kriterien zur Auslegung von Artikel\u00a026 des OECD-Musterabkommens noch nicht definitiv festgelegt wurden. Die \u00c4usserungen der Vorsteherin des Finanzdepartements k\u00f6nnen zur Schw\u00e4chung des Bankgeheimnisses unseres Landes beitragen und den Interessen des Schweizer Finanzplatzes zuwiderlaufen, der einer harten internationalen Konkurrenz ausgesetzt ist.</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Im Nachgang zu den Beschl\u00fcssen der G-20 im Zusammenhang mit der internationalen Finanzkrise entschied der Bundesrat am 13. M\u00e4rz 2009, dass die Schweiz im Bereich des steuerlichen Informationsaustauschs den von der OECD entwickelten internationalen Standard \u00fcbernimmt. Die Schweiz hat seither mit zahlreichen Staaten Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) mit einer entsprechenden Amtshilfebestimmung paraphiert oder bereits unterzeichnet. Zehn DBA wurden von der Bundesversammlung am 18. Juni 2010 genehmigt. Zehn weitere Abkommen befinden sich derzeit im parlamentarischen Genehmigungsverfahren.</p><p>Das Global Forum on Transparency and Exchange of Information for Tax Purposes (Global Forum) pr\u00fcft derzeit den von den Staaten gew\u00e4hrten steuerlichen Informationsaustausch und insbesondere die Einhaltung dieses Standards (Peer Review). Dabei hat sich gezeigt, dass die bisher von der Schweiz als angemessen betrachteten Anforderungen an ein Amtshilfegesuch zu restriktiv sind. Die DBA sind nur dann mit dem internationalen Standard vereinbar, wenn die darin enthaltenen Anforderungen an ein Amtshilfegesuch so ausgelegt werden, dass sie einen wirksamen Informationsaustausch nicht behindern. Damit die DBA dem Standard entsprechen, schl\u00e4gt der Bundesrat, soweit n\u00f6tig, eine Erg\u00e4nzung der mit diesen Staaten vereinbarten Amtshilfevoraussetzungen vor. Es geht darum, mit diesen Staaten bilateral eine Regelung zu vereinbaren, wonach die Anforderungen an ein Amtshilfegesuch einen wirksamen Informationsaustausch nicht behindern d\u00fcrfen. Einem Amtshilfeersuchen soll entsprochen werden, wenn dargelegt wird, dass es sich nicht um eine \"fishing expedition\" (Beweisausforschung) handelt und der ersuchende Staat:</p><p>a. die steuerpflichtige Person identifiziert, wobei diese Identifikation auch auf andere Weise als durch Angabe des Namens und der Adresse erfolgen kann; und</p><p>b. den Namen und die Adresse des mutmasslichen Informationsinhabers angibt, soweit sie ihm bekannt sind.</p><p>Die Anpassung hat zum Ziel sicherzustellen, dass Amtshilfeverfahren nicht an einer zu formalistischen Auslegung der DBA-Bestimmungen scheitern und deshalb auch andere Identifikationsmittel als Name und Adresse zugelassen werden. So wird erreicht, dass die DBA beim steuerlichen Informationsaustausch dem internationalen Standard entsprechen und dass unser Land die Phase 1 des laufenden Peer Review durch das Global Forum bestehen kann. Der Nationalrat hat der Anpassung am 13. April 2011 zugestimmt.</p><p>Zu den anderen Mitteln der Identifikation geh\u00f6rt auch die Iban-Nummer (\"international bank account number\"). Diese Pr\u00e4zisierung erfolgte bereits in der Zusatzbotschaft vom 27. November 2009 zur Botschaft vom 6. M\u00e4rz 2009 \u00fcber die Genehmigung des neuen Zusatzprotokolls zum DBA mit Frankreich (BBl 2010 1548), das am 4. November 2010 in Kraft getreten war.</p><p>1./2. Der Bundesrat hat am 6. April 2011 eine Botschaft zur Erg\u00e4nzung der bereits am 18. Juni 2010 von der Schweizerischen Bundesversammlung genehmigten Doppelbesteuerungsabkommen verabschiedet und den eidgen\u00f6ssischen R\u00e4ten zukommen lassen. Ausserdem hat der Nationalrat am 13. April 2011 eine zweite Tranche von zehn DBA mit einer Amtshilfebestimmung nach internationalem Standard behandelt und dabei die vom Bundesrat beschlossene Anpassung der Anforderungen an Amtshilfegesuche gutgeheissen.</p><p>Nimmt die Schweiz die vom Bundesrat beschlossene Anpassung vor, so entsprechen die von der Schweiz unterzeichneten Abkommen dem internationalen Standard. Sollte die Schweiz diese Anpassung hingegen nicht vornehmen, ist davon auszugehen, dass das Global Forum zum Schluss kommt, dass die schweizerischen Abkommen den Standard nicht erf\u00fcllen. Aufgrund der bisherigen Erfahrungen aus den Peer Reviews anderer L\u00e4nder d\u00fcrfte diesfalls die Schweiz die Phase 1 der Peer Reviews nicht bestehen. Dies k\u00f6nnte von anderen Staaten zum Anlass genommen werden, gezielt Massnahmen gegen den Finanzplatz und den Werkplatz Schweiz einzuf\u00fchren. Die vom Bundesrat beschlossene Anpassung ist deshalb im Interesse des Finanzplatzes Schweiz. Umgekehrt ist zu betonen, dass die Schweiz nicht \u00fcber den internationalen Standard hinausgeht, also nicht weiter als andere Finanzpl\u00e4tze geht. Die Anpassung ist also auch unter Konkurrenzaspekten angebracht und nicht \u00fcberst\u00fcrzt.</p><p>3./4. Die mit Deutschland und Grossbritannien angestrebte L\u00f6sung, deren Details in den Verhandlungen geregelt werden sollen, sieht flankierend die Erteilung von Ausk\u00fcnften vor f\u00fcr Ersuchen, welche die Umsetzung dieser Abkommen bezwecken. Danach k\u00f6nnen die entsprechenden Beh\u00f6rden Auskunftsgesuche stellen, die den Kunden namentlich identifizieren, jedoch nicht die Bank. Die Weiterf\u00fchrung der laufenden Verhandlungen und die Aufnahme von Verhandlungen mit weiteren Staaten zur Einf\u00fchrung einer Abgeltungssteuer sollten durch die vorgeschlagenen Erg\u00e4nzungen der DBA nicht erschwert sein.</p><p>Zum letzten Absatz der Interpellation: Die \u00c4usserungen von Bundesr\u00e4tin Widmer-Schlumpf stehen im Einklang mit den Beschl\u00fcssen des Bundesrates. Ihre \u00c4usserungen waren auch nicht \u00fcberst\u00fcrzt, hat das Global Forum doch noch w\u00e4hrend der laufenden sogenannten Peer Reviews festgestellt, dass das rechtliche Regelwerk der Schweiz nicht mit dem internationalen Standard \u00fcbereinstimmt. Ferner ist nicht davon auszugehen, dass es durch die vom Bundesrat den eidgen\u00f6ssischen R\u00e4ten beantragte Anpassung der DBA zu einer sp\u00fcrbaren Zunahme von Amtshilfegesuchen kommen wird. Vielmehr d\u00fcrfte der Grossteil der Gesuche auch weiterhin Name und Adresse der steuerpflichtigen Person wie auch Name und Adresse des Informationsinhabers aufweisen.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1306281600000)\/","SubmittedBy":"Graber Jean-Pierre","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1323648000000)\/","ResponsibleDepartment":7,"ResponsibleDepartmentName":"Finanzdepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EFD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"24","Category":null,"Modified":"\/Date(1690537011807)\/","SubmissionDate":"\/Date(1299628800000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4817,"SubmissionLegislativePeriod":48,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Finanzwesen"}}