{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113072,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113072,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113072,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113072,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113072,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113072,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113072,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113072,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113072,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113072,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113072,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113072,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113072,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113072,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113072,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113072,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113072,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20113072,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"11.3072","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Zentrale Aufgaben des IWF. Haltung des Bundesrates","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Aus Artikel\u00a01 des \u00dcbereinkommens \u00fcber den Internationalen W\u00e4hrungsfonds (IWF) geht deutlich hervor, dass die grundlegenden Ziele dieser Institution darin bestehen, die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet der W\u00e4hrungspolitik und die Stabilit\u00e4t der W\u00e4hrungen zu f\u00f6rdern, ein ausgewogenes Wachstum des Welthandels zu erleichtern und das reibungslose Funktionieren des multilateralen Zahlungssystems f\u00fcr die laufenden Gesch\u00e4fte der Mitglieder zu gew\u00e4hrleisten. Um diese Ziele zu erreichen, stellt der IWF den Mitgliedern, die darauf angewiesen sind und ihn darum ersuchen, zeitweilig die allgemeinen Fondsmittel zur Verf\u00fcgung. Damit sollen diese Mitglieder Unausgeglichenheiten in ihrer Zahlungsbilanz bereinigen k\u00f6nnen.</p><p>In seiner operativen T\u00e4tigkeit und seinen Interventionen hat sich der IWF lange Zeit an Artikel\u00a01 des \u00dcbereinkommens gehalten. Doch seit der Finanzkrise, die die Welt im Jahr 2008 ersch\u00fctterte, hat der IWF seine Politik erweitert und neu definiert. Insbesondere hat er Staaten Kredite gew\u00e4hrt, damit diese ihre Haushaltsdefizite finanzieren oder die im Zusammenhang mit der Staatsverschuldung aufgenommenen Kredite refinanzieren k\u00f6nnen. So erhielt Griechenland vom IWF im Mai 2010 einen Kredit von 30 Milliarden Euro mit einer Laufzeit von drei Jahren. Zudem will der IWF Irland einen Kredit von \u00fcber 20 Milliarden Euro gew\u00e4hren.</p><p>In diesem Zusammenhang ersuche ich den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Findet der Bundesrat die neue Politik des IWF sinnvoll, die darin besteht, die Mitgliedstaaten nicht mehr nur bei der Bereinigung von Unausgeglichenheiten in ihren Zahlungsbilanzen zu unterst\u00fctzen, sondern auch bei der Finanzierung \u00f6ffentlicher Haushaltsdefizite und bei der Refinanzierung der Staatsschulden?</p><p>2. Worin bestehen seiner Meinung nach die Risiken f\u00fcr die Zentralbanken und die Staaten - darunter auch die Schweiz -, die dem IWF Fondsmittel zur Verf\u00fcgung stellen, angesichts der Tatsache, dass der IWF diese Mittel in Form von Krediten gewissen Staaten gew\u00e4hrt, deren Finanzhaushalte sich in desolatem Zustand befinden, und dass es offenbar, den Aussagen renommierter \u00d6konomen zufolge, mehr als unsicher ist, ob diese Kredite je vollst\u00e4ndig zur\u00fcckbezahlt werden k\u00f6nnen? </p><p>3. Ist der Bundesrat nicht auch der Ansicht, dass die Europ\u00e4ische Union - ein Gebilde, das von einigen grossen und reichen L\u00e4ndern bestimmt wird und weitere reiche L\u00e4nder umfasst - die Schulden und Haushaltsdefizite ihrer Mitgliedstaaten selber finanzieren sollte, ohne dabei auf die Mittel des IWF zur\u00fcckzugreifen?</p><p>4. Will der Bundesrat nicht seinen Einfluss beim IWF spielen lassen und ihn daran erinnern, dass seine Aufgabe in erster Linie darin besteht, den L\u00e4ndern zu helfen, insbesondere den \u00e4rmsten unter ihnen, die Schwierigkeiten mit der Ausgeglichenheit ihrer Zahlungsbilanzen haben, und nicht darin, Staatsschulden und Haushaltsdefizite auszugleichen? </p>","ReasonText":"<p></p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1. Eine der Aufgaben des Internationalen W\u00e4hrungsfonds (IWF) ist es, seine Mitglieder bei Massnahmen zur ordentlichen Korrektur von Zahlungsbilanzungleichgewichten zu unterst\u00fctzen, wie es Artikel I (v) des IWF-\u00dcbereinkommens festh\u00e4lt. Anlass f\u00fcr den Bezug von IWF-Mitteln durch ein Mitglied k\u00f6nnen gem\u00e4ss Artikel V des IWF-\u00dcbereinkommens Bewegungen in den Devisenbest\u00e4nden sein. Devisenbewegungen entstehen zum Beispiel aufgrund der Bedienung der Aussenschuld oder der Rekapitalisierung des Bankensektors. Auch wenn dies letztendlich fiskalische Zwecke sind, so k\u00f6nnen sie gleichzeitig eng mit der Stabilit\u00e4t der Aussenposition eines Landes verbunden sein - wie auch Devisenreserven zur Stabilisierung der W\u00e4hrung aufgrund des (fiskalischen) Zwecks einer stabilen Aussenschuld verwendet werden k\u00f6nnen. Die Unterst\u00fctzung seiner Mitgliedsl\u00e4nder bei der Finanzierung \u00f6ffentlicher Haushaltsdefizite und bei der Refinanzierung der Staatsschulden steht also im Einklang mit dem Mandat des IWF. Auch ist diese Form der Unterst\u00fctzung durch den IWF nicht neu. Sie wurde in der Vergangenheit zum Beispiel in den Finanzhilfepaketen zugunsten von Argentinien, der T\u00fcrkei und Russland praktiziert. </p><p>2. IWF-Kredite sind naturgem\u00e4ss mit Risiken verbunden. In den Augen des Bundesrats sind sie aber durch die Rolle und Funktionsweise des IWF angemessen abgesichert. </p><p>Der IWF ist seinen Verbindlichkeiten gegen\u00fcber den Mitgliedern in der Vergangenheit immer nachgekommen. Bei der Kreditvergabe durch den IWF bestehen die Forderungen der IWF-Mitglieder - sei es \u00fcber die Bereitstellung der Quote, die Gew\u00e4hrung von bilateralen Krediten oder die Gew\u00e4hrung von Mitteln \u00fcber die Neuen Kreditvereinbarungen (NKV) - gegen\u00fcber dem IWF und nicht gegen\u00fcber dem Programmland. Ihr Ausfallrisiko bleibt gering, weil eine Reihe von Instrumenten des IWF dazu beitr\u00e4gt, dass die Risiken minimiert werden:</p><p>Erstens geniesst der IWF de facto einen bevorzugten Gl\u00e4ubigerstatus. Schuldnerl\u00e4nder erf\u00fcllen ihre Verpflichtungen immer zuerst gegen\u00fcber dem IWF, eine Tatsache, die von den anderen privaten und \u00f6ffentlichen Gl\u00e4ubigern wahrgenommen wird. Zweitens begrenzt der IWF das Volumen seiner Kredite und hat Kriterien definiert, welche Kredite diese Grenzen \u00fcberschreiten d\u00fcrfen. Drittens enthalten die mit den L\u00e4ndern vereinbarten Programme strenge Auflagen, die in der Regel viertelj\u00e4hrlich \u00fcberpr\u00fcft werden. Grunds\u00e4tzlich kann der IWF bei Nichterf\u00fcllung der Programmschritte die in Aussicht gestellten Hilfen k\u00fcrzen oder verwehren. Viertens stellt der IWF sicher, dass seine Gelder von den Zentralbanken der Empf\u00e4ngerl\u00e4nder korrekt verwendet werden. Schliesslich bildet der IWF R\u00fcckstellungen, die bei Ausf\u00e4llen herbeigezogen werden k\u00f6nnen. Diese R\u00fcckstellungen liegen momentan bei rund 7,3 Milliarden Sonderziehungsrechten (rund 11 Mrd. Franken) und sollen bis 2016 auf rund 15 Milliarden Sonderziehungsrechte (rund 23 Mrd. Franken) aufgestockt werden. </p><p>3. Die Beteiligung des IWF an den Hilfspaketen zur Unterst\u00fctzung der Finanzierung der \u00f6ffentlichen Haushaltsdefizite und der Refinanzierung der Staatsschulden in Griechenland und Irland steht - wie oben erkl\u00e4rt - im Einklang mit dem Mandat des IWF. Beide Pakete werden zu zwei Dritteln aus Mitteln der EU- resp. der Euro-L\u00e4nder finanziert. Mit der Unterst\u00fctzung einer geordneten wirtschaftspolitischen Anpassung in diesen L\u00e4ndern tr\u00e4gt der IWF massgeblich dazu bei, die Kosten f\u00fcr das internationale W\u00e4hrungs- und Finanzsystem m\u00f6glichst zu minimieren. </p><p>4. Der Bundesrat erachtet die Krisenpr\u00e4vention mittels einer griffigen \u00dcberwachung der Geld-, Haushalts-, Struktur- und Finanzsektorpolitik der Mitgliedstaaten als oberste Priorit\u00e4t des IWF. Entsprechend hat die Schweiz die im Zuge der Finanzkrise eingeleiteten Massnahmen zur St\u00e4rkung der sog. Surveillance massgeblich unterst\u00fctzt, so zum Beispiel die Einf\u00fchrung eines Fr\u00fchwarnsystems oder die versch\u00e4rfte \u00dcberwachung von systemisch wichtigen Volkswirtschaften. Gleichzeitig fordert sie die anderen L\u00e4nder jeweils dazu auf, eine nachhaltige Wirtschafts- und Finanzsektorpolitik umzusetzen. In ausserordentlichen F\u00e4llen von Krisen mit systemischem Charakter ist es ferner wichtig, dass der IWF n\u00f6tigenfalls auch Kredite in ausserordentlicher H\u00f6he vergeben kann, um dadurch eine Destabilisierung des globalen Finanz- und W\u00e4hrungssystems zu vermeiden. Schliesslich ist auch die Unterst\u00fctzung einer nachhaltigen Wirtschaftspolitik in den \u00e4rmsten L\u00e4ndern f\u00fcr den Bundesrat ein zentraler Pfeiler des Schweizer Engagements im IWF. So haben denn auch die eidgen\u00f6ssischen R\u00e4te im M\u00e4rz 2011 einen Verpflichtungskredit in der H\u00f6he von 950 Millionen Franken f\u00fcr die Garantie eines Darlehens der Schweizerischen Nationalbank an den Treuhandfonds des IWF f\u00fcr Armutsbek\u00e4mpfung und Wachstum (Poverty Reduction and Growth Trust, PRGT) verabschiedet.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1305676800000)\/","SubmittedBy":"Graber Jean-Pierre","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1323648000000)\/","ResponsibleDepartment":7,"ResponsibleDepartmentName":"Finanzdepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EFD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"10|24","Category":null,"Modified":"\/Date(1690487997393)\/","SubmissionDate":"\/Date(1299628800000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4817,"SubmissionLegislativePeriod":48,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Europapolitik|Finanzwesen"}}