{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113078,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113078,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113078,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113078,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113078,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113078,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113078,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113078,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113078,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113078,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113078,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113078,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113078,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113078,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113078,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113078,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113078,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20113078,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"11.3078","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Interinstitutionelle Zusammenarbeit f\u00fcr die (Neu-)Ausbildung und die berufliche Grundbildung von Langzeitarbeitslosen","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, im Rahmen der Umsetzung von Artikel\u00a066 des Arbeitslosenversicherungsgesetzes (Avig), der f\u00fcr Arbeitslose eine l\u00e4ngere Ausbildung vorsieht, f\u00fcr Langzeitarbeitslose gemeinsam mit Pilotkantonen ein System der (Neu-)Ausbildung und der beruflichen Grundbildung auszuarbeiten. Dabei sollen Arbeitslosenversicherung, Sozialhilfe und andere Leistungserbringer von Bund und Kantonen im Bereich der Berufsbildung mit einbezogen werden.</p>","ReasonText":"<p>Mehr als ein Drittel der Arbeitslosen in der Schweiz sind Langzeitarbeitslose, deren Berufsprofil nicht mehr gebraucht wird oder die keine Berufsbildung haben. F\u00fcr diese Kategorie muss ein System der (Neu-)Ausbildung vorgesehen werden. Artikel\u00a066 Avig sieht bereits ein solches System vor; diese Bestimmung gelangt aber praktisch nie zur Anwendung. Darum muss ein System ausgearbeitet werden, das funktioniert und umsetzbar ist. Das ist wichtig, damit diese Personengruppe nicht von der Sozialhilfe abh\u00e4ngig wird.</p><p>Diese Bildungsm\u00f6glichkeiten k\u00f6nnen auf verschiedenen Wege kofinanziert werden: \u00fcber den Bildungssektor selbst, aber auch \u00fcber finanzielle Anreize f\u00fcr Unternehmen, neue Ausbildungspl\u00e4tze zu schaffen, \u00fcber das Coaching der betroffenen Personen vor und w\u00e4hrend der Ausbildung, \u00fcber die Er\u00f6ffnung zus\u00e4tzlicher Klassen in den Berufsschulen usw.</p><p>Mein Vorschlag geht in dieselbe Richtung wie das, was Bundesr\u00e4tin Doris Leuthard anl\u00e4sslich der Avig-Abstimmungskampagne im September 2010 und Bundesrat Didier Burkhalter in der Erkl\u00e4rung zur Bek\u00e4mpfung der Armut, die im November 2010 unterzeichnet wurde, ge\u00e4ussert haben: Arbeitslose sollen wieder in den Arbeitsmarkt integriert werden, indem eine gr\u00f6ssere Durchl\u00e4ssigkeit zwischen den verschiedenen Leistungserbringern erm\u00f6glicht wird.</p><p>Der Bund sollte somit Artikel\u00a066 Avig entsprechend umsetzen und damit verhindern, dass Bez\u00fcgerinnen und Bez\u00fcger von Leistungen der Arbeitslosenversicherung von der Sozialhilfe abh\u00e4ngig werden. F\u00fcr die Kantone w\u00e4re dies eine mittel- bis langfristige Investition. Die Leistungsbez\u00fcgerinnen und -bez\u00fcger entk\u00e4men der Abh\u00e4ngigkeitsspirale und w\u00fcrden in ein System der Bildung und der Arbeit integriert.</p><p>Zur Realisierung dieses Projekts muss und kann der Bund Pilotkantone finden, die bereits f\u00fcr andere Bev\u00f6lkerungsgruppen Erfahrungen dieser Art gemacht haben und die bereit sind, diese Erfahrungen auf Langzeitarbeitslose ohne Ausbildung zu \u00fcbertragen.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Im Rahmen der arbeitsmarktlichen Massnahmen (AMM) kann die Arbeitslosenversicherung Ausbildungszusch\u00fcsse (AZ) an eine grunds\u00e4tzlich h\u00f6chstens dreij\u00e4hrige Ausbildung gem\u00e4ss den Artikeln 66a und 66c des Arbeitslosenversicherungsgesetzes (Avig) gew\u00e4hren. Die AZ, die zu den teuren Massnahmen geh\u00f6ren, sollen den Versicherten das Nachholen einer Grundausbildung oder die Anpassung ihrer bereits erworbenen Ausbildung an die Bed\u00fcrfnisse des Arbeitsmarktes erm\u00f6glichen. Ein AZ kann unter folgenden Bedingungen gew\u00e4hrt werden:</p><p>1. Die Rahmenfrist f\u00fcr den Leistungsbezug der versicherten Person darf zum Zeitpunkt der Gew\u00e4hrung der Massnahme nicht abgelaufen sein.</p><p>2. Die versicherte Person muss mindestens 30 Jahre alt sein (Abweichungen von der Altersgrenze sind m\u00f6glich, d. h., AZ k\u00f6nnen ab 25 Jahren gew\u00e4hrt werden).</p><p>3. Die versicherte Person verf\u00fcgt \u00fcber keine Ausbildung, oder ihr Berufsprofil wird nicht mehr gebraucht.</p><p>4. Die neue Ausbildung muss grunds\u00e4tzlich der Eignung, den Interessen und Kompetenzen (intellektuellen und psychischen F\u00e4higkeiten) der versicherten Person entsprechen und in einem Beruf absolviert werden, in dem es reelle Besch\u00e4ftigungsm\u00f6glichkeiten gibt (Art. 59 Avig, Kreisschreiben \u00fcber die Arbeitsmarktlichen Massnahmen, Januar 2009, Buchstaben F18 und F19).</p><p>Die Kosten f\u00fcr diese AMM beliefen sich 2009 auf etwa 8 Millionen und im Jahr 2010 auf etwa 11 Millionen Franken. Aufgrund der relativ strengen Bedingungen f\u00fcr die Gew\u00e4hrung dieser Massnahme sowie ihrer wesentlichen Ziele k\u00f6nnen die AZ nicht auf alle Personen ausgedehnt werden, die im Zusammenhang mit ihrer Ausbildung auf Schwierigkeiten stossen. Auf der anderen Seite sind diese Bedingungen eine Garantie daf\u00fcr, dass diese Massnahme gezielt angewendet wird und folglich eine gute Erfolgsquote erreicht werden kann. Um mit den AZ auf Erfolgskurs zu bleiben, ist es nicht m\u00f6glich, den Kreis der Anspruchsberechtigten weiter auszudehnen.</p><p>Angesichts der Tatsache, dass der Bundesrat nicht auf der Ebene der Sozialhilfe einzugreifen vermag, kann er nicht mit der Schaffung eines Systems beauftragt werden, das die Sozialhilfe zwingend impliziert. Hingegen kann er der nationalen Steuerungsgruppe IIZ (interinstitutionelle Zusammenarbeit) den Auftrag erteilen abzukl\u00e4ren, ob im Bereich der Sozialhilfe eine Massnahme eingef\u00fchrt werden kann, die den AZ der Arbeitslosenversicherung entspricht. Im Jahr 2010 haben das Eidgen\u00f6ssische Volkswirtschaftsdepartement und das Eidgen\u00f6ssische Departement des Innern im Rahmen der Institutionalisierung von IIZ die Einsetzung einer nationalen IIZ-Organisation unter Einschluss aller relevanten Akteure beschlossen. Dieses Gremium k\u00f6nnte den skizzierten Vorschlag pr\u00fcfen.</p><p>Der Bundesrat ist der Ansicht, dass die diversen Institutionen (Arbeitslosenversicherung, Berufsbildung usw.) bereits \u00fcber ein breites Instrumentarium verf\u00fcgen, um das Ziel der Wiedereingliederung m\u00f6glichst vieler Langzeitarbeitsloser in den Arbeitsmarkt zu erreichen. Allf\u00e4llige L\u00fccken und Schnittstellenprobleme k\u00f6nnen im Rahmen der nationalen IIZ-Gremien angesprochen werden.</p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposal":21,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1304467200000)\/","SubmittedBy":"Marra Ada","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1336003200000)\/","ResponsibleDepartment":8,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Wirtschaft, Bildung und Forschung","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"WBF","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"15|32","Category":null,"Modified":"\/Date(1779233151140)\/","SubmissionDate":"\/Date(1299628800000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4817,"SubmissionLegislativePeriod":48,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Wirtschaft|Bildung"}}