{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113094,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113094,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113094,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113094,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113094,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113094,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113094,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113094,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113094,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113094,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113094,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113094,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113094,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113094,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113094,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113094,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113094,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20113094,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"11.3094","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Mediation. Gemeinsame elterliche Verantwortung f\u00f6rdern","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament einen \u00c4nderungsentwurf der Zivilprozessordnung (ZPO) vorzulegen, der folgende Punkte umfasst:</p><p>- Bei allen Scheidungen, von denen Kinder betroffen sind, werden die Eltern verpflichtet, m\u00f6glichst fr\u00fch an einer ersten, unentgeltlichen Mediationsverhandlung teilzunehmen.</p><p>- Wollen Eltern die Mediation fortf\u00fchren, so werden die Kosten f\u00fcr mindestens sechs weitere Verhandlungen \u00fcbernommen.</p>","ReasonText":"<p>Mit der aus Deutschland stammenden Cochemer Praxis wurde vor rund 20 Jahren eine interdisziplin\u00e4re Zusammenarbeit der Personen und Institutionen entwickelt, die an einem familienrechtlichen Verfahren beteiligt sind. Dieses Modell erweist sich als \u00e4usserst wirksam, denn es f\u00fchrt Eltern zu einvernehmlichen Konfliktl\u00f6sungen, die von den Beh\u00f6rden best\u00e4tigt werden und dem Wohl des Kindes dienen. </p><p>Das Modell ist unter anderem deshalb so erfolgreich, weil rasch interveniert wird. Darum ist es wichtig, alle Eltern, die vor einer Scheidung stehen, zu einer ersten Vers\u00f6hnungsverhandlung zu verpflichten, bevor sie den Fall vor Gericht ziehen. Der Bundesrat zeigt sich in seiner Antwort auf die Interpellation Baettig 10.3995 davon \u00fcberzeugt, dass eine Mediation auf dem freien Willen beider Parteien beruhen muss. Diese Freiwilligkeit ist zwar wichtig, es ist aber erwiesen, dass eine gewisse Verpflichtung zu einer Mediation positive Auswirkungen hat, insbesondere bei F\u00e4llen mit h\u00e4uslicher Gewalt. Andere L\u00e4nder wie etwa Grossbritannien kennen eine gesetzlich angeordnete Mediation.</p><p>Die in der neuen ZPO vorgesehenen Massnahmen und die heutige Rechtslage sind unzureichend, und das, obwohl auch in der Schweiz mit den um 2005 in B\u00fclach durchgef\u00fchrten Mediationen durchaus positive Erfahrungen gemacht wurden. Ausserdem ist die Mediation, auch wenn sie zum Anreiz f\u00fcr die Eltern unentgeltlich ist und damit f\u00fcr die \u00f6ffentliche Hand Kosten verursacht, im Endeffekt mit erheblichen Kosteneinsparungen verbunden, da die Verfahren weniger aufwendig werden, ganz zu schweigen vom menschlichen Leid, das dank dieser Verfahren verhindert werden kann.</p><p>In Cochem ist die gemeinsame elterliche Sorge heute die Regel. So ist die Mediation offensichtlich eine erste wesentliche Etappe auf dem Weg zur gemeinsamen elterlichen Verantwortung, die mit Rechten verbunden ist, aber auch dazu verpflichtet, L\u00f6sungen zum Wohl des Kindes zu suchen. Der Bundesrat ist in seiner Antwort auf die obenerw\u00e4hnte Interpellation der Ansicht, \"dass es wichtig ist und naheliegt, vorerst mit diesen neuen rechtlichen Grundlagen Erfahrungen f\u00fcr die Mediation zu sammeln\". Doch das Kindeswohl kann nicht warten, bis die Kinder erwachsen sind. </p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Der Bundesrat teilt das Anliegen der Motion, wonach gerade im Zusammenhang mit Kindern eine rasche und wenn m\u00f6glich aussergerichtliche Streitbeilegung anzustreben ist. Er begr\u00fcsst daher auch die St\u00e4rkung des Instituts der Mediation durch die seit dem 1. Januar 2011 geltende Schweizerische Zivilprozessordnung (ZPO). </p><p>Eine obligatorische Mediation im Sinne der Motion lehnt der Bundesrat dagegen ab. Er ist nach wie vor der Ansicht, dass die Mediation auf dem Grundsatz der Freiwilligkeit beruhen muss, damit eine einvernehmliche und nachhaltige L\u00f6sung erzielt wird (vgl. Antwort des Bundesrates auf die Interpellation Baettig 10.3995, \"F\u00fcr einen Schutz der Kinder bei elterlichen Konflikten\"). </p><p>Des Weiteren erachtet der Bundesrat die beantragte Neuregelung als zu starr. Ausnahmen von der Anordnung der Mediation w\u00e4ren ausgeschlossen, obwohl F\u00e4lle denkbar sind, in denen eine Mediation von vornherein \u00fcberfl\u00fcssig oder aussichtslos ist, so z. B. wenn sich die Ehegatten bereits vorg\u00e4ngig \u00fcber die Kinderbelange geeinigt haben und dem Gericht gemeinsam Antr\u00e4ge \u00fcber deren Regelung stellen oder wenn sich die Ehegatten schlicht weigern, miteinander zu kommunizieren und kooperativ L\u00f6sungen zu suchen. Nach Auffassung des Bundesrates sind daher die Notwendigkeit und die Zweckm\u00e4ssigkeit einer Mediation stets im konkreten Fall zu beurteilen. Diesem Grundsatz folgt denn auch die ZPO. Nach Artikel\u00a0291 ZPO l\u00e4dt das Gericht nach Eingang der Scheidungsklage die Parteien zu einer Einigungsverhandlung vor und versucht, selbst eine Einigung \u00fcber die Scheidungsfolgen zu erzielen. Sind Anordnungen \u00fcber ein Kind zu treffen, so kann es die Eltern zu einem Mediationsversuch auffordern (Art. 297 Abs. 2 ZPO). Diese Regelung erlaubt eine sachgerechte L\u00f6sung im Einzelfall. </p><p>\u00dcberdies ist der Bundesrat der Ansicht, dass Zivilrechtsstreitigkeiten nicht ohne Not auf Kosten des Staates ausgetragen werden d\u00fcrfen. Er lehnt daher die voraussetzungslose Unentgeltlichkeit der ersten sieben Mediationssitzungen ab. Vorzuziehen ist die Regelung der ZPO, wonach in kindesrechtlichen Angelegenheiten nichtverm\u00f6gensrechtlicher Art die Parteien Anspruch auf eine unentgeltliche Mediation haben, wenn ihnen die Mittel daf\u00fcr fehlen und die Durchf\u00fchrung einer Mediation vom Gericht empfohlen wird (Art. 218 Abs. 2 ZPO).</p><p>Die zivilprozessualen Regelungen der Mediation und die gleichartigen Bestimmungen im k\u00fcnftigen Erwachsenen- und Kindesschutzrecht (Art. 314 Abs. 2 ZGB) sind erst k\u00fcrzlich vom Parlament verabschiedet worden. Bevor nicht erste Erfahrungen mit diesen neuen rechtlichen Grundlagen gesammelt worden sind, erachtet der Bundesrat eine entsprechende \u00c4nderung der ZPO nicht als sinnvoll. Er beh\u00e4lt sich aber vor, im Rahmen der Revision der elterlichen Sorge auf das Anliegen der Motion\u00e4rin zur\u00fcckzukommen.</p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposal":21,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1307318400000)\/","SubmittedBy":"Bernasconi Maria","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1355356800000)\/","ResponsibleDepartment":5,"ResponsibleDepartmentName":"Justiz- und Polizeidepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EJPD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"28","Category":null,"Modified":"\/Date(1690491022593)\/","SubmissionDate":"\/Date(1300060800000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4817,"SubmissionLegislativePeriod":48,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Soziale Fragen"}}