{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113128,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113128,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113128,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113128,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113128,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113128,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113128,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113128,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113128,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113128,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113128,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113128,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113128,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113128,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113128,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113128,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113128,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20113128,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"11.3128","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Beitritt der Schweiz zur Uno-Antis\u00f6ldnerkonvention","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, die notwendigen Schritte einzuleiten, damit die Schweiz dem Uno-\u00dcbereinkommen gegen die Anwerbung, den Einsatz, die Finanzierung und die Ausbildung von S\u00f6ldnern (Resolution der Generalversammlung A/Res/44/34) beitritt.</p>","ReasonText":"<p>In Libyen setzt der Diktator Ghaddafi der demokratischen und sozialen Protestbewegung S\u00f6ldner entgegen, die er im Ausland angeheuert hat. Diese lassen sich weit gef\u00fcgiger als ordentliche Sicherheitskr\u00e4fte im brutalen Unterdr\u00fcckungskrieg gegen die eigene Bev\u00f6lkerung einsetzen. Die meisten S\u00f6ldner in Libyen, die sich wie eigentliche Killerkommandos auff\u00fchren, waren bereits im Land. Ghaddafi hat laut Medienberichten aber auch nach dem Sturz von Ben Ali nochmals kurzfristig zus\u00e4tzliche S\u00f6ldner angeheuert, die f\u00fcr ihn das schmutzige Handwerk ausf\u00fchren. Das S\u00f6ldnertum hat in Libyen eine lange Tradition - ein Unikum in Nordafrika.</p><p>Diese Erfahrung zeigt einmal mehr auf, welch verheerende Folgen von S\u00f6ldnertruppen ausgehen. Die Uno-Generalversammlung hat deshalb am 4. Dezember 1989 die Internationale Konvention gegen die Anwerbung, den Einsatz, die Finanzierung und die Ausbildung von S\u00f6ldnern (A/Res/44/34) verabschiedet. Sie trat am 20. Oktober 2001 in Kraft. Heute geh\u00f6ren ihr laut IKRK 32 Staaten (darunter Belgien und Italien) an, 10 weitere (darunter Deutschland) haben sie unterzeichnet. Ein Beitritt der Schweiz k\u00f6nnte zur internationalen St\u00e4rkung der Uno-Antis\u00f6ldnerkonvention beitragen.</p><p>Die Uno-Antis\u00f6ldnerkonvention \u00fcbernimmt den S\u00f6ldnerbegriff weitgehend aus dem I. Zusatzprotokoll zu den Genfer Konventionen von 1949, Artikel\u00a047 Absatz\u00a02. Die Uno-Konvention verpflichtet die Vertragsstaaten, das Anwerben und die Ausbildung von solchen S\u00f6ldnern unter Strafe zu stellen und Personen, die sich als S\u00f6ldner in einem bewaffneten Konflikt engagiert haben, strafrechtlich zu verfolgen, sofern diese der nationalen Gerichtsbarkeit der Vertragsstaaten unterstehen oder deren Staatsangeh\u00f6rigkeit besitzen. Zus\u00e4tzlich bezeichnet das \u00dcbereinkommen auch denjenigen als S\u00f6ldner, der aus Gewinnstreben an einer gemeinschaftlich verabredeten Gewalttat mit dem Ziel des Sturzes einer Regierung oder der Untergrabung der verfassungsm\u00e4ssigen Ordnung oder territorialen Integrit\u00e4t eines Staates teilnimmt. Diese Verpflichtungen der Uno-Antis\u00f6ldnerkonvention sind mit der bestehenden Schweizer Rechtsordnung ohne Weiteres vereinbar.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Das Uno-\u00dcbereinkommen gegen die Anwerbung, den Einsatz, die Finanzierung und die Ausbildung von S\u00f6ldnern wurde mit der Resolution 44/34 vom 4. Dezember 1989 der Uno-Generalversammlung gutgeheissen. In Kraft getreten ist es aber erst am 20. Oktober 2001, also fast zw\u00f6lf Jahre nach seiner Verabschiedung. Da es bisher nur von 32 Staaten ratifiziert wurde, gilt es von der Staatengemeinschaft noch nicht als universell anerkannt.</p><p>In diesem \u00dcbereinkommen wird der S\u00f6ldnerbegriff sehr eng gefasst. Um dieser Definition zu entsprechen, muss ein S\u00f6ldner mindestens f\u00fcnf Bedingungen erf\u00fcllen. Als S\u00f6ldner gilt, wer an Feindseligkeiten vor allem aus Streben nach pers\u00f6nlichem Gewinn teilnimmt, ausserdem, wer von oder im Namen einer am Konflikt beteiligten Partei tats\u00e4chlich die Zusage einer materiellen Verg\u00fctung erhalten hat, die wesentlich h\u00f6her ist als die den Kombattanten der Streitkr\u00e4fte dieser Partei in vergleichbarem Rang und mit \u00e4hnlichen Aufgaben zugesagte oder gezahlte Verg\u00fctung. Die Beweggr\u00fcnde eines S\u00f6ldners, sich an Feindseligkeiten zu beteiligen, sind subjektiv und daher nur schwer festzustellen. Die Definition ist also dermassen streng, dass das \u00dcbereinkommen von 1989 in der Praxis keine Anwendung findet.</p><p>Libyen hat das \u00dcbereinkommen von 1989 am 22. September 2000 ratifiziert. Ob es auf die vermutlichen S\u00f6ldner Anwendung findet, die aufseiten der libyschen Regierungsstreitkr\u00e4fte k\u00e4mpfen, ist jedoch kaum feststellbar. Denn die Ermittlung, ob sie aus Gewinnstreben oder aus ideologischer und politischer N\u00e4he zur Regierung Muammar Ghaddafis handeln, ist ausgeschlossen. Der Fall Libyen ist wie viele andere F\u00e4lle ein gutes Beispiel daf\u00fcr, dass sich das \u00dcbereinkommen von 1989 nur schwer umsetzen l\u00e4sst.</p><p>Aus diesem Grund ist die Schweiz der Ansicht, dass ein Engagement zugunsten pragmatischer L\u00f6sungen sinnvoller ist. Das Eidgen\u00f6ssische Departement f\u00fcr ausw\u00e4rtige Angelegenheiten hat denn auch in Zusammenarbeit mit dem IKRK das \"Montreux Document on Pertinent International Legal Obligations and Good Practices for States related to Operations of Private Military and Security Companies during Armed Conflict\" ausgearbeitet. Ausserdem unterst\u00fctzt die Schweiz die Anstrengungen, die auf eine bessere Regelung durch die Sicherheitsbranche selbst abzielen. Im Vordergrund steht die Ausarbeitung und Umsetzung eines \"internationalen Verhaltenskodexes f\u00fcr private Sicherheitsfirmen\". Die Schweiz verfolgt aber auch die Arbeiten im Rahmen des Menschenrechtsrates, die eine m\u00f6gliche Ausarbeitung eines entsprechenden internationalen Regelwerks zum Ziel haben. Schliesslich wurde das Eidgen\u00f6ssische Justiz- und Polizeidepartement vom Bundesrat beauftragt, bis Mitte 2011 einen Gesetzentwurf zu unterbreiten, der die privaten Sicherheitsunternehmen, die von der Schweiz aus Dienstleistungen im Ausland erbringen wollen, verpflichtet, vorg\u00e4ngig die zust\u00e4ndige Bundesbeh\u00f6rde zu informieren. Ausserdem soll diese Vorlage gewisse Aktivit\u00e4ten in Krisen- oder Konfliktgebieten verbieten.</p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposal":21,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1305072000000)\/","SubmittedBy":"F\u00e4ssler-Osterwalder Hildegard","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1363910400000)\/","ResponsibleDepartment":3,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr ausw\u00e4rtige Angelegenheiten","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EDA","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"9","Category":null,"Modified":"\/Date(1690533340350)\/","SubmissionDate":"\/Date(1300233600000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4817,"SubmissionLegislativePeriod":48,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Sicherheitspolitik"}}