{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113129,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113129,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113129,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113129,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113129,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113129,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113129,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113129,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113129,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113129,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113129,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113129,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113129,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113129,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113129,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113129,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113129,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20113129,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"11.3129","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"AKW-Ungl\u00fcck in Japan. Konsequenzen f\u00fcr die Schweizer AKW","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Erdbeben und Tsunami haben in Japan eine Katastrophe verursacht. Dabei sind auch die AKW stark besch\u00e4digt worden. Alle Sicherheitsvorkehrungen haben versagt, und es kam zu unkontrollierten Explosionen sowie Verstrahlungen der Umwelt. Genaues Ausmass und Folgen der AKW-Unf\u00e4lle k\u00f6nnen noch nicht beurteilt werden. Dennoch werfen diese Ereignisse verschiedene Fragen zur AKW-Sicherheit in der Schweiz auf.</p><p>1. Sicherheitsstandards: Hat die Schweiz \u00e4hnliche Standards bez\u00fcglich AKW-Sicherheit wie Japan? Worin bestehen allf\u00e4llige Unterschiede?</p><p>2. K\u00fchlsysteme: Verwenden schweizerische AKW \u00e4hnliche K\u00fchlsysteme und Notversorgungssysteme wie jene in Japan? Worin bestehen allf\u00e4llige Unterschiede? </p><p>3. Schutz der K\u00fchlsysteme: Wie werden K\u00fchlsysteme und Notversorgungssysteme der AKW vor Naturgefahren, terroristischen Anschl\u00e4gen und Unf\u00e4llen gesch\u00fctzt?</p><p>4. Evakuation: Wie viele Personen m\u00fcssten in der Schweiz bei einem \u00e4hnlichen Unfall wie in Japan in den Gebieten um die schweizerischen AKW evakuiert werden?</p><p>5. Verstrahlte Gebiete: Wie gross w\u00e4re das radioaktiv belastete Gebiet in der Schweiz bei einem \u00e4hnlichen Unfall wie in Japan?</p><p>6. Kosten: Welche Kosten w\u00fcrde ein \u00e4hnlicher Unfall wie in Japan in der Schweiz sch\u00e4tzungsweise verursachen? Welche Kosten m\u00fcsste dabei der Bund \u00fcbernehmen?</p><p>7. Massnahmen: Wie gedenkt der Bundesrat zu verhindern, dass ein Unfall wie in Japan sich je in der Schweiz ereignen wird?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1. Die Internationale Atomenergieagentur (IAEA) in Wien publiziert Standards f\u00fcr die nukleare Sicherheit. Diese fliessen in die nationalen Regelwerke der IAEA-Mitgliedstaaten ein. Inwieweit im japanischen Regelwerk die IAEA-Sicherheitsstandards \u00fcbernommen worden sind, kann ohne aufwendige Detailpr\u00fcfung nicht gesagt werden. In der Schweiz sind diese Standards in der Kernenergiegesetzgebung und den Richtlinien des Eidgen\u00f6ssischen Nuklearsicherheitsinspektorates (Ensi) ber\u00fccksichtigt.</p><p>2. Die K\u00fchlsysteme und die Notstromversorgungssysteme sind in Japan und der Schweiz \u00e4hnlich aufgebaut. Es gibt aber wesentliche Unterschiede:</p><p>- Alle schweizerischen Kernkraftwerke verf\u00fcgen \u00fcber gebunkerte, erdbeben- und \u00fcberflutungssichere Notstandsysteme zur Abschaltung und Nachk\u00fchlung des Reaktors auch bei Ausfall der \u00fcbrigen Sicherheitssysteme. Wichtiger Teil des Notstandsystems sind eigene Notstand-Dieselgeneratoren. Die Notstandsysteme funktionieren w\u00e4hrend der ersten zehn Stunden autonom und ben\u00f6tigen in dieser Zeit keine Operateureingriffe. </p><p>- Alle schweizerischen Kernkraftwerke verf\u00fcgen \u00fcber ein Doppelcontainment, d. h. \u00fcber eine innere, dichte, mehrere Zentimeter dicke Stahlschale und eine \u00e4ussere Stahlbetonh\u00fclle. Das innere Containment bietet Schutz gegen den Austritt radioaktiver Stoffe im Falle von Leckagen aus dem Prim\u00e4rkreislauf. Das \u00e4ussere Containment bietet Schutz gegen Einwirkungen von aussen und dient als zus\u00e4tzliche Barriere zur R\u00fcckhaltung radioaktiver Stoffe. </p><p>- Alle schweizerischen Kernkraftwerke verf\u00fcgen \u00fcber gefilterte Containment-Druckentlastungssysteme. Damit kann im Notfall der Druck im Containment gezielt entlastet werden, ohne dass es zu einer gef\u00e4hrlichen Abgabe radioaktiver Stoffe in die Umgebung kommt. Ausser Edelgasen werden alle anderen radioaktiven Stoffe in den Filtern praktisch vollst\u00e4ndig zur\u00fcckgehalten. Die Druckentlastung erfolgt \u00fcber einen erdbebenfesten Pfad \u00fcber den Kamin.</p><p>- Alle schweizerischen Kernkraftwerke haben eine Reihe von Massnahmen gegen schwere Unf\u00e4lle umgesetzt und insbesondere technische Entscheidungshilfen (Severe Accident Management Guidance) zur Verf\u00fcgung, um Auswirkungen auf die Umgebung zu verhindern oder zu begrenzen.</p><p>3. Bei der Bewertung der Auslegung der schweizerischen Kernkraftwerke sind gem\u00e4ss Artikel\u00a05 Absatz\u00a04 der Verordnung des UVEK \u00fcber die Gef\u00e4hrdungsannahmen und die Bewertung des Schutzes gegen St\u00f6rf\u00e4lle in Kernanlagen vom 17. Juni 2009 (SR 732.112.2) Naturereignisse mit Eintrittsh\u00e4ufigkeiten von h\u00e4ufiger als einmal in 10 000 Jahren zu ber\u00fccksichtigen. Die Auslegung muss zudem ausreichende Sicherheitszuschl\u00e4ge ber\u00fccksichtigen, sodass selbst h\u00f6here Belastungen durch Naturereignisse beherrscht oder deren Auswirkungen gelindert werden.</p><p>F\u00fcr die Bew\u00e4ltigung der Folgen eines Erbebens existieren umfangreiche St\u00f6r- und Notfallvorschriften. Um im Falle eines Erdbebens mit drohender unzureichender Kernk\u00fchlung die Auswirkungen auf die Umgebung zu verhindern oder zu begrenzen, stehen technische Entscheidungshilfen (Severe Accident Management Guidance) zur Verf\u00fcgung. Eine Reihe von sogenannten Accident-Management-Massnahmen ist vorbereitet, die eine Kernk\u00fchlung auch bei Ausfall von Kernnotk\u00fchlsystemen m\u00f6glich machen w\u00fcrden.</p><p>Jedes Kernkraftwerk ist gegen terroristische Angriffe m\u00f6glichst umfassend gesch\u00fctzt. Die Grunds\u00e4tze f\u00fcr die Sicherung von Kernanlagen, Kernmaterialien und radioaktiven Abf\u00e4llen sind in Anhang 2 der Kernenergieverordnung vom 10. Dezember 2004 (SR 732.11) zusammengefasst. Nach den Terroranschl\u00e4gen vom 11. September 2001 hat die Schweiz die Sicherheit der Kernkraftwerke bei einem vors\u00e4tzlichen Flugzeugabsturz detailliert untersucht. Die Analysen haben gezeigt, dass die schweizerischen Kernkraftwerke einen hohen Schutzgrad bei einem vors\u00e4tzlichen Flugzeugabsturz aufweisen. Autarke, gebunkerte Notstandsysteme, \u00fcber die s\u00e4mtliche Kernkraftwerke verf\u00fcgen, erh\u00f6hen die Sicherheit zus\u00e4tzlich. Der Schutz der Kernkraftwerke vor terroristischen Angriffen ist auch Gegenstand der alle 10 Jahre stattfindenden periodischen Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfungen. Auf technische Details der Sicherung kann aus Gr\u00fcnden des Sabotageschutzes nicht eingegangen werden.</p><p>4. In der Umgebung der schweizerischen Kernkraftwerke sind Notfallschutzzonen eingerichtet: Die Zone 1 umfasst ein Gebiet mit einem Radius von 3 bis 5 Kilometern; die Zone 2 schliesst an die Zone 1 an und hat einen Radius von etwa 20 Kilometern; die \u00fcbrige Schweiz wird als Zone 3 bezeichnet. M\u00fcsste eine Zone 1 evakuiert werden, w\u00e4ren davon je nach Kernkraftwerk zwischen 2500 und 30 000 Personen betroffen. Falls auch eine Evakuierung der Zone 2 n\u00f6tig w\u00e4re, stiege die Anzahl auf 200 000 bis 550 000 Personen.</p><p>5. Bei einem \u00e4hnlich verlaufenden St\u00f6rfall w\u00e4re je nach Wettersituation eine Kontamination in einem Umkreis von rund 100 Kilometern um die verunfallte Anlage zu erwarten.</p><p>6. Die durch einen nuklearen Unfall verursachten Kosten sind schwer absch\u00e4tzbar, diesbez\u00fcgliche Studien sind umstritten.</p><p>Nach dem Kernenergiehaftpflichtgesetz vom 18. M\u00e4rz 1983 (KHG, SR 732.44) haftet der Inhaber einer Kernanlage f\u00fcr Nuklearsch\u00e4den unbeschr\u00e4nkt. Er muss eine Versicherungsdeckung f\u00fcr 1 Milliarde Schweizerfranken haben. Wenn die Nuklearsch\u00e4den gr\u00f6sser sind als die Versicherungsdeckung, haftet der Inhaber der Kernanlage mit seinem ganzen Verm\u00f6gen. An weiter gehende Sch\u00e4den leistet der Bund im Rahmen einer Grossschadenregelung zus\u00e4tzliche finanzielle Beitr\u00e4ge und legt die Grunds\u00e4tze zur gerechten Verteilung aller zur Verf\u00fcgung stehenden Mittel fest. Nach dem revidierten KHG, das noch nicht in Kraft ist, soll die Versicherungsdeckung auf 1,2 Milliarden Euro erh\u00f6ht werden.</p><p>7. Nach den Ereignissen in Japan hat das Eidgen\u00f6ssische Nuklearsicherheitsinspektorat (Ensi) am 18. M\u00e4rz 2011 verf\u00fcgt, dass die Betreiber der Kernkraftwerke in der Schweiz die Sicherheit ihrer Anlagen bei Erdbeben und Hochwasser unverz\u00fcglich zu \u00fcberpr\u00fcfen haben. Zudem mussten die Betreiber bis zum 31. M\u00e4rz Fragen zur K\u00fchlmittelversorgung der Brennelementlagerbecken und zur Brennelementbeckenk\u00fchlung beantworten. Als sofort umzusetzende, zus\u00e4tzliche Sicherheitsvorkehrung m\u00fcssen die Kernkraftwerke in der Schweiz ab dem 1. Juni 2011 Zugang zu einem externen, erdbeben- und \u00fcberflutungssicheren Lager f\u00fcr Einsatzmittel zur Bek\u00e4mpfung schwerer Unf\u00e4lle haben. Die Betreiber haben ihre ersten Berichte in der Zwischenzeit termingerecht eingereicht. Das Ensi hat die Eingaben im April \u00fcberpr\u00fcft, gewisse Schwachstellen identifiziert und zus\u00e4tzliche Nachweise verlangt. Im Rahmen der laufenden Ereignisanalyse k\u00f6nnen weitere Massnahmen angeordnet werden. Der Bundesrat hat sodann am 4. Mai 2011 die Einsetzung einer interdepartementalen Arbeitsgruppe zur \u00dcberpr\u00fcfung der Notfallschutzmassnahmen bei Extremereignissen in der Schweiz beschlossen. Diese soll \u00fcberpr\u00fcfen, ob und allenfalls welche neuen gesetzlichen oder organisatorischen Massnahmen ergriffen werden m\u00fcssen.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1306281600000)\/","SubmittedBy":"Girod Bastien","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1307491200000)\/","ResponsibleDepartment":9,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"UVEK","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"66","Category":null,"Modified":"\/Date(1690539342603)\/","SubmissionDate":"\/Date(1300233600000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4817,"SubmissionLegislativePeriod":48,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Energie"}}