{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113145,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113145,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113145,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113145,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113145,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113145,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113145,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113145,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113145,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113145,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113145,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113145,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113145,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113145,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113145,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113145,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113145,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20113145,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"11.3145","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Italienisch-schweizerische Beziehungen. Vorl\u00e4ufig keine \u00dcberweisungen von Quellensteuern von Grenzg\u00e4ngerinnen und Grenzg\u00e4ngern mehr","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, den Italien zustehenden Anteil der Quellensteuer von Grenzg\u00e4ngerinnen und Grenzg\u00e4ngern erst zu \u00fcberweisen, wenn das Doppelbesteuerungsabkommen mit Italien unterzeichnet ist und dieses Land die Schweiz von seiner schwarzen Liste gestrichen hat. Zudem wird der Bundesrat aufgefordert, den Teil des an Italien zu \u00fcberweisenden Betrags, der \u00fcber demjenigen liegt, der \u00d6sterreich zur\u00fcckerstattet werden muss (38,8 Prozent vs. 12,5 Prozent), den Kantonen Tessin, Graub\u00fcnden und Wallis auszubezahlen.</p>","ReasonText":"<p>Die Vereinbarung zwischen der Schweiz und Italien \u00fcber die Grenzg\u00e4ngerinnen und Grenzg\u00e4nger stammt aus dem Jahr 1979, wurde aber r\u00fcckwirkend auf den 1. Januar 1974 in Kraft gesetzt. Nach dieser Vereinbarung werden die Einkommen der Grenzg\u00e4ngerinnen und Grenzg\u00e4nger in dem Kanton besteuert, in dem sie arbeiten. 40 Prozent der Steuereink\u00fcnfte werden Italien \u00fcberwiesen. Durch die r\u00fcckwirkende Inkraftsetzung musste der Kanton Tessin Italien 40 Millionen \u00fcberweisen. Der Bundesrat hatte versprochen, einen Teil dieses Betrags zu \u00fcbernehmen. Doch es geschah nichts. 1985 wurde die \u00dcberweisungsquote auf 38,8 Prozent gesenkt. Dennoch gilt es, weitere Aspekte zu ber\u00fccksichtigen. </p><p>1. Keiner merkte, dass Italien 1974 noch keine gesetzliche Grundlage f\u00fcr die Besteuerung der Eink\u00fcnfte hatte, die seine B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrger durch eine st\u00e4ndige Erwerbsarbeit im Ausland erzielten. Eine solche gesetzliche Grundlage trat erst 2003 in Kraft.</p><p>2. 2002 trat das Personenfreiz\u00fcgigkeitsabkommen in Kraft. Damit wurde das bisher g\u00e4ngige Grenzg\u00e4ngerkonzept abgel\u00f6st. Neu ist seither Grenzg\u00e4ngerin oder Grenzg\u00e4nger, wer einmal in der Woche an seinen Wohnsitzort zur\u00fcckkehrt, unabh\u00e4ngig davon, ob dieser nun Madrid, Bari oder Varese sei. Aufgrund dieser Neuerung haben die Schweiz und \u00d6sterreich ein neues Abkommen unterzeichnet, wonach alle Personen, die in \u00d6sterreich wohnen und in der Schweiz arbeiten, in der Schweiz besteuert werden und die Schweiz 12,5 Prozent dieser Steuereinnahmen an \u00d6sterreich \u00fcberweist. </p><p>3. Ein Doppelbesteuerungsabkommen wurde in einem Klima der guten Zusammenarbeit paraphiert. Heute ist es aber Gegenstand von Diskussionen und Querelen. Italiens Politik ist gef\u00e4hrlich, denn sie will den automatischen Informationsaustausch mit der Schweiz und torpediert die schweizerischen Versuche, mit dem Modell Rubik den Finanzplatz zu sch\u00fctzen. Italien hat am letzten Treffen des EU-Finanzministerrats von der Europ\u00e4ischen Kommission die Garantie erwirkt, dass keine bilateralen Abkommen zwischen europ\u00e4ischen Staaten und der Schweiz akzeptiert werden, die den Austausch von Bankdaten vermeiden. </p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Der Bundesrat verfolgt die Entwicklung der Beziehungen zu Italien aktiv. Italien ist der zweitwichtigste Handelspartner der Schweiz und ein Nachbarstaat, zu dem traditionell gute Beziehungen gepflegt werden. Die Situation, zu der es im Laufe der Zeit im Steuerbereich gekommen ist, erweist sich angesichts der Intensit\u00e4t der bilateralen und namentlich der wirtschaftlichen Beziehungen als besonders komplex. Der Bundesrat misst der Entsch\u00e4rfung dieser Situation grosse Bedeutung bei. Er verfolgt zu diesem Zweck eine Strategie, welche die Verbesserung der steuerpolitischen Beziehungen und parallel dazu die Wahrung der gemeinsamen bilateralen Interessen in den Bereichen Handel, Verkehr, Energie und Expo 2015 in Mailand anstrebt.</p><p>Der Bundesrat ist der Meinung, dass der Dialog mit Italien in der Steuerfrage wieder aufgenommen werden muss. Zu diesem Zweck m\u00f6chte er f\u00fcr alle in dieser Sache noch offenen Punkte eine Gesamtl\u00f6sung finden. Ausgangspunkt dieser L\u00f6sung ist die Revision des Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung (DBA) sowie der dazugeh\u00f6rigen Vereinbarung von 1979 zwischen der Schweiz und Italien \u00fcber die Besteuerung der Grenzg\u00e4nger und den finanziellen Ausgleich zugunsten der italienischen Grenzgemeinden (nachfolgend Grenzg\u00e4ngerabkommen).</p><p>Gewisse italienische Massnahmen im Steuerbereich belasten die bilateralen Wirtschaftsbeziehungen derzeit erheblich. Um diese unbefriedigende Situation einer L\u00f6sung zuzuf\u00fchren, ist der Bundesrat bereit, alle mit dem V\u00f6lkerrecht vereinbaren Massnahmen zu pr\u00fcfen. Er bleibt zuversichtlich, dass es m\u00f6glich sein wird, mit Italien eine einvernehmliche L\u00f6sung zu finden. </p><p>Die von der Schweiz mit den Nachbarstaaten ausgehandelten Bestimmungen \u00fcber die Grenzg\u00e4nger und der dazugeh\u00f6rige finanzielle Ausgleich sind das Ergebnis von Verhandlungen, die mit den einzelnen Partnerstaaten vereinbart wurden. Sie m\u00fcssen unter Ber\u00fccksichtigung der spezifischen L\u00f6sungen analysiert werden. Eine mit einem bestimmten Partner vereinbarte bilaterale L\u00f6sung kann sich demnach von anderen Vereinbarungen stark unterscheiden, die im gleichen Bereich, aber mit anderen Partnerstaaten getroffen wurden. Die Motion\u00e4re berufen sich auf den anwendbaren Satz, der zwischen der Schweiz und \u00d6sterreich gilt, ohne auf die Differenzen bei den anderen Vertragsbestimmungen einzugehen. Um nur ein Beispiel zu nennen: Der mit Italien ausgehandelte finanzielle Ausgleich zugunsten der Grenzgemeinden gilt nur f\u00fcr die Grenzg\u00e4ngerinnen und Grenzg\u00e4nger, die in einem Umkreis von 20 Kilometern von der Grenze entfernt wohnen, w\u00e4hrend derselbe finanzielle Ausgleich im Falle \u00d6sterreichs auf alle unselbstst\u00e4ndigerwerbenden Arbeitnehmer Anwendung findet, die in der Schweiz arbeiten und ihren Wohnsitz in \u00d6sterreich haben. Ein Vergleich der S\u00e4tze beider Vereinbarungen ist ungeeignet.</p><p>Was die \u00dcberweisung der Betr\u00e4ge durch die Eidgenossenschaft betrifft, die der Differenz zwischen dem mit Italien bzw. \u00d6sterreich vereinbarten Satz entsprechen, ist zu betonen, dass nach Artikel\u00a05 Absatz\u00a01 der Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft jedes staatliche Handeln einer Rechtsgrundlage bedarf. Da das von den Motion\u00e4ren geforderte Vorgehen einer Rechtsgrundlage entbehrt, kann die Eidgenossenschaft diese \u00dcberweisung nicht vornehmen. Zudem k\u00e4me eine Bevorzugung der Kantone Graub\u00fcnden, Tessin und Wallis einer Diskriminierung der anderen Kantone gleich. Der Bundesrat erachtet daher den Antrag der Motion\u00e4re, der Bund solle im Umfang der Differenz zwischen den S\u00e4tzen beider L\u00f6sungen den finanziellen Ausgleich \u00fcbernehmen, weder rechtlich noch politisch f\u00fcr umsetzbar.</p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposal":21,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1305676800000)\/","SubmittedBy":"Gobbi Norman","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1307577600000)\/","ResponsibleDepartment":7,"ResponsibleDepartmentName":"Finanzdepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EFD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"24","Category":null,"Modified":"\/Date(1690545912580)\/","SubmissionDate":"\/Date(1300233600000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4817,"SubmissionLegislativePeriod":48,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Finanzwesen"}}