{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113148,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113148,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113148,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113148,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113148,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113148,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113148,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113148,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113148,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113148,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113148,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113148,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113148,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113148,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113148,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113148,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113148,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20113148,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"11.3148","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Bewilligungspflicht f\u00fcr die Erbringung von Finanzdienstleistungen an politisch exponierte Personen","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, im Geldw\u00e4schereigesetz eine Bewilligungspflicht f\u00fcr die Erbringung von Finanzdienstleistungen an politisch exponierte Personen (PEP) vorzusehen.</p><p>Die Bewilligung soll verweigert werden, wenn die PEP aus einem autokratisch regierten Staat stammen, in dem die Menschenrechte systematisch und schwerwiegend verletzt werden, die Korruption ungen\u00fcgend bek\u00e4mpft wird oder in dem keine unabh\u00e4ngige Justiz besteht, welche den Machtmissbrauch durch PEP stoppen k\u00f6nnte.</p><p>Die Bewilligungspflicht ist auf Staatskonten auszudehnen, falls nicht zweifelsfrei zwischen Staatskonten und Potentatenkonten unterschieden werden kann.</p>","ReasonText":"<p>Das Geldw\u00e4schereigesetz hat versagt, wenn Potentaten ihre Verm\u00f6genswerte nach der Schweiz verbringen. Zwar ist die sofortige Blockierung der Verm\u00f6genswerte von Ben Ali, Mubarak und Ghaddafi und ihres Umfeldes durch den Bundesrat zu begr\u00fcssen. Diese Sperre erfolgte jedoch zu sp\u00e4t. Deshalb steht die Schweiz auch in diesen F\u00e4llen in der Welt\u00f6ffentlichkeit erneut als Staat da, der Verm\u00f6genswerten von Potentaten Schutz und Heimat bietet.</p><p>Versagt hat in erster Linie die Selbstkontrolle der Finanzintermedi\u00e4re. Diese unterstehen bei Gesch\u00e4ftsbeziehungen mit PEP lediglich einer erh\u00f6hten Sorgfaltspflicht (Art. 12 Abs. 3 der Geldw\u00e4schereiverordnung-Finma). Die Finanzintermedi\u00e4re nehmen diese erh\u00f6hte Sorgfaltspflicht offensichtlich nicht wahr.</p><p>Heute ist der Finanzintermedi\u00e4r nur dann zu einer Meldung an die Meldestelle f\u00fcr Geldw\u00e4scherei (MROS) verpflichtet, wenn er \"weiss oder den begr\u00fcndeten Verdacht hat\", dass die in die Gesch\u00e4ftsbeziehung involvierten Verm\u00f6genswerte aus einem Verbrechen herr\u00fchren. Die Schwelle zur Erstattung einer Meldung ist offensichtlich zu hoch.</p><p>Zudem ist der Nachweis oft kaum zu erbringen, dass die in die Gesch\u00e4ftsbeziehung involvierten Verm\u00f6genswerte von PEP direkt im Zusammenhang mit einer strafbaren Handlung stehen. In vielen Staaten grassiert eine Kultur der Straflosigkeit von PEP. PEP aus solchen Staaten sollen deshalb ihre Verm\u00f6genswerte auch dann nicht nach der Schweiz verbringen k\u00f6nnen, wenn es nicht gelingen sollte, ihnen pers\u00f6nlich eine Straftat nachzuweisen. Vielmehr soll analog dem Kriegsmaterialgesetz eine Bewilligung f\u00fcr die Erbringung von Finanzdienstleistungen an PEP in jedem Fall verweigert werden, wenn der Empf\u00e4ngerstaat gewissen Grundkriterien der Rechtsstaatlichkeit nicht gen\u00fcgt.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Die Aufnahme oder die F\u00fchrung von Gesch\u00e4ftsbeziehungen mit politisch exponierten Personen (PEP) sind nicht grunds\u00e4tzlich verboten; sie unterstehen jedoch besonderen Regelungen. Gem\u00e4ss der Definition von PEP nach Artikel\u00a02 Absatz\u00a01 Buchstabe\u00a0a der Geldw\u00e4schereiverordnung der Finma (GwV-Finma, SR 955.033.0) ist nicht die Staatszugeh\u00f6rigkeit, sondern sind die Stellung und die Beziehungen einer Person insbesondere zur Regierung eines Landes massgebend. PEP sind also auch in der \u00d6ffentlichkeit stehende Personen aus den europ\u00e4ischen Nachbarstaaten. Eine Bewilligungspflicht w\u00fcrde auch PEP aus den europ\u00e4ischen Nachbarl\u00e4ndern treffen, mit denen die Schweiz in vielerlei Hinsicht enge Beziehungen pflegt. Hohen Vertretern von Staaten, mit denen die Schweiz trotz autokratischer Regimes wirtschaftliche Beziehungen unterh\u00e4lt, m\u00fcsste aufgrund abstrakter L\u00e4nderkriterien die Aufnahme oder die Fortsetzung einer Gesch\u00e4ftsbeziehung zu Schweizer Finanzintermedi\u00e4ren untersagt werden. Die betroffenen, in der Welt\u00f6ffentlichkeit stehenden Personen w\u00fcrden solchermassen an den Pranger gestellt, was in aussenpolitischer und -wirtschaftlicher Hinsicht kontraproduktiv sein d\u00fcrfte. Aber auch im Lichte des Pers\u00f6nlichkeitsschutzes werfen solche Verbotslisten Fragen auf, w\u00fcrden sie doch Einschr\u00e4nkungen der Datenschutzrechte nach sich ziehen und eine Vorabverurteilung der betroffenen PEP darstellen. Gem\u00e4ss Arbeitsgruppe zur Bek\u00e4mpfung der Geldw\u00e4scherei (Gafi-FATF) weisen die Gesch\u00e4ftsbeziehungen mit Familienangeh\u00f6rigen von PEP oder den PEP nahestehenden Personen \u00e4hnlich hohe Reputationsrisiken auf wie diejenigen mit den PEP selbst. Es w\u00e4re ein aussichtsloses Unterfangen, Listen mit den Namen all dieser Personen aufstellen oder die Betreffenden einer Bewilligungspflicht unterstellen zu wollen. Eine Bewilligungspflicht f\u00fcr die PEP w\u00fcrde zudem nicht gen\u00fcgen, denn sie w\u00e4re personenbezogen und w\u00fcrde nicht s\u00e4mtliche Transaktionen im Zusammenhang mit den PEP erfassen. Die heutige Regelung macht mehr Sinn, denn sie verpflichtet die Finanzintermedi\u00e4re, eingehende Abkl\u00e4rungen zu treffen, sobald sie mit einer PEP eine Gesch\u00e4ftsbeziehung aufnehmen oder sobald eine bestehende Gesch\u00e4ftsbeziehung f\u00fcr sie zu einer Gesch\u00e4ftsbeziehung mit einer PEP wird. Die Schweiz schreibt den Banken schon seit 1998 konkret vor, worauf sie beim Umgang mit den Verm\u00f6genswerten von PEP achten m\u00fcssen. Die einschl\u00e4gigen Sorgfaltspflichten wurden seither kontinuierlich weiterentwickelt und sind heute in der GwV-Finma verankert.</p><p>Gem\u00e4ss Artikel\u00a012 Absatz\u00a03 GwV-Finma gelten Gesch\u00e4ftsbeziehungen mit PEP in jedem Fall als Gesch\u00e4ftsbeziehungen mit erh\u00f6htem Risiko und sind deshalb den in der Verordnung geregelten umfassenden Sorgfaltspflichten unterstellt. Finanzintermedi\u00e4re, die eine Gesch\u00e4ftsbeziehung mit einer PEP unterhalten, m\u00fcssen zus\u00e4tzliche Abkl\u00e4rungen treffen, die namentlich die Herkunft der eingebrachten Verm\u00f6genswerte, den Ursprung des Verm\u00f6gens und die Hintergr\u00fcnde gr\u00f6sserer Zahlungseing\u00e4nge betreffen. Sie m\u00fcssen die Ergebnisse dieser Abkl\u00e4rungen auf ihre Plausibilit\u00e4t hin \u00fcberpr\u00fcfen und sie dokumentieren.</p><p>Nebst einer Meldepflicht gest\u00fctzt auf Artikel\u00a09 Absatz\u00a01 Buchstabe\u00a0a des Geldw\u00e4schereigesetzes (GwG, SR 955.0) bei begr\u00fcndetem Verdacht, dass die betroffenen Verm\u00f6genswerte krimineller Herkunft sind, hat der Finanzintermedi\u00e4r auch bei einfachem Verdacht gest\u00fctzt auf Artikel\u00a0305ter Absatz\u00a02 StGB ein Melderecht. Die Tatsache allein, dass ein Kunde der Gruppe der PEP zuzuordnen ist, begr\u00fcndet indes noch keine Meldepflicht. </p><p>Schliesslich ist auch darauf hinzuweisen, dass die letzte L\u00e4nderpr\u00fcfung des Gafi ergeben hat, dass die schweizerische Gesetzgebung zur Bek\u00e4mpfung von Geldw\u00e4scherei und Terrorismusfinanzierung weitgehend im Einklang mit den internationalen Anforderungen steht. </p><p>Die vorgeschlagene Massnahme ist aus den dargelegten Gr\u00fcnden als nicht zielf\u00fchrend und unverh\u00e4ltnism\u00e4ssig zu beurteilen. Wesentlich sind hingegen die korrekte Umsetzung der bestehenden Massnahmen im schweizerischen Geldw\u00e4schereidispositiv und die wirksame Kontrolle von deren Einhaltung.</p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposal":21,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1306281600000)\/","SubmittedBy":"Leutenegger Oberholzer Susanne","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1347926400000)\/","ResponsibleDepartment":7,"ResponsibleDepartmentName":"Finanzdepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EFD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"24","Category":null,"Modified":"\/Date(1763107526893)\/","SubmissionDate":"\/Date(1300233600000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4817,"SubmissionLegislativePeriod":48,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Finanzwesen"}}