{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113163,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113163,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113163,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113163,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113163,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113163,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113163,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113163,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113163,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113163,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113163,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113163,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113163,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113163,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113163,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113163,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113163,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20113163,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"11.3163","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Nachweispflicht f\u00fcr politisch exponierte Personen","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, die Finanzintermedi\u00e4re gesetzlich zu verpflichten, von politisch exponierten Personen (PEP) den Nachweis einzufordern, dass die anvertrauten bzw. in Zukunft anzuvertrauenden Verm\u00f6genswerte rechtm\u00e4ssig erworben wurden.</p>","ReasonText":"<p>Die Finanzintermedi\u00e4re (Banken, Verm\u00f6gensverwalter u. a.) sind zu einer erh\u00f6hten Sorgfaltspflicht bei Gesch\u00e4ftsbeziehungen mit politisch exponierten Personen (PEP) verpflichtet. Zu den PEP z\u00e4hlen Personen mit prominenten \u00f6ffentlichen Funktionen im Ausland wie Staats- und Regierungschefs und hohe Funktion\u00e4re in Verwaltung, Justiz, Milit\u00e4r und Parteien, die obersten Organe von staatlichen Unternehmen mit nationaler Bedeutung sowie Unternehmen und Personen, die ihnen nahestehen, und deren Entourage. In den F\u00e4llen Ben Ali, Tunesien, und Mubarak, \u00c4gypten, Ghaddafi, Libyen, Kulibajew, Kasachstan, sowie deren Entourage handelt es sich klar um politisch exponierte Personen. Die Banken sind somit gem\u00e4ss der geltenden Geldw\u00e4schereigesetzgebung verpflichtet, solche Gelder abzuwehren und bei Gesch\u00e4ftsbeziehungen mit PEP eine erh\u00f6hte Sorgfalt anzuwenden, diese auch st\u00e4ndig zu \u00fcberwachen und Unregelm\u00e4ssigkeiten zu melden.</p><p>W\u00fcrde dieses Dispositiv greifen, so k\u00e4men nicht wie 2011 bei jedem vertriebenen oder stark bestrittenen Potentaten wie Ben Ali, Mubarak, Ghaddafi und Kulibajew hohe Millionenbetr\u00e4ge an Verm\u00f6genswerten in der Schweiz zum Vorschein. Mit Interesse wird die von der Finma in ihrem Kurzbericht vom 11. M\u00e4rz 2011 \"Sorgfaltspflichten der Schweizer Banken im Umgang mit Verm\u00f6genswerten von 'politisch exponierten Personen'\" in Aussicht gestellte diesbez\u00fcgliche Analyse erwartet.</p><p>Die heutige erh\u00f6hte Sorgfaltspflicht der Finanzintermedi\u00e4re bei den PEP hat offensichtlich versagt. Die diesbez\u00fcglichen Rechtsgrundlagen m\u00fcssen verst\u00e4rkt und pr\u00e4zisiert werden. Die Finanzintermedi\u00e4re sind zu verpflichten, von PEP, die ihnen Verm\u00f6genswerte anvertraut haben oder anvertrauen m\u00f6chten, den ausdr\u00fccklichen schriftlichen Nachweis einzufordern, dass diese Verm\u00f6genswerte rechtm\u00e4ssig erworben wurden.</p><p>Misslingt dieser Nachweis, so sind bereits anvertraute Verm\u00f6genswerte durch die beteiligten Finanzintermedi\u00e4re der MROS zu melden. Die Annahme neuer solcher Verm\u00f6genswerte ist durch die Finanzintermedi\u00e4re abzulehnen.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Jeder Finanzintermedi\u00e4r muss heute zahlreiche Bestimmungen des Geldw\u00e4schereigesetzes (GwG, SR 955.0) einhalten; dieses auferlegt ihm bez\u00fcglich seiner Kundschaft allgemeine Sorgfaltspflichten, namentlich die Identifizierung der Vertragspartei und die Feststellung der wirtschaftlich berechtigten Person, die Abkl\u00e4rung von Art und Zweck der Gesch\u00e4ftsbeziehung, die Dokumentations- und Aufbewahrungspflicht sowie die Meldepflicht bei Verdacht auf Geldw\u00e4scherei oder Terrorismusfinanzierung. Die Finanzintermedi\u00e4re m\u00fcssen zudem ungew\u00f6hnliche Transaktionen kontrollieren und zu deren \u00dcberpr\u00fcfung weiter gehende Abkl\u00e4rungen vornehmen. Ausserdem sind sie gehalten, die Kunden in Risikokategorien einzuteilen und vertiefte Abkl\u00e4rungen vorzunehmen, wenn die Gesch\u00e4ftsbeziehung oder die Transaktion als eine mit erh\u00f6htem Risiko eingestuft wird.</p><p>Die Aufnahme oder die F\u00fchrung von Gesch\u00e4ftsbeziehungen mit politisch exponierten Personen (PEP) sind nicht grunds\u00e4tzlich verboten, sie unterstehen jedoch besonderen Regelungen. Nach Artikel\u00a012 Absatz\u00a03 der Geldw\u00e4schereiverordnung-Finma (GwV-Finma, SR 955.033.0) gelten Gesch\u00e4ftsbeziehungen mit PEP in jedem Fall als Gesch\u00e4ftsbeziehungen mit erh\u00f6htem Risiko und sind deshalb den in der Verordnung geregelten umfassenden Sorgfaltspflichten unterstellt. Finanzintermedi\u00e4re, die eine Gesch\u00e4ftsbeziehung mit einer PEP unterhalten, m\u00fcssen zus\u00e4tzliche Abkl\u00e4rungen treffen, die namentlich die Herkunft der eingebrachten Verm\u00f6genswerte, den Ursprung des Verm\u00f6gens und die Hintergr\u00fcnde gr\u00f6sserer Zahlungseing\u00e4nge betreffen. Sie m\u00fcssen die Ergebnisse dieser Abkl\u00e4rungen auf ihre Plausibilit\u00e4t hin \u00fcberpr\u00fcfen und sie dokumentieren. Die Tatsache allein, dass ein Kunde der Gruppe der PEP zuzuordnen ist, begr\u00fcndet indes noch keine Meldepflicht. </p><p>Die Sperrverordnungen des Bundesrats \u00fcber die Verm\u00f6genswerte gewisser Personen aus den betroffenen Staaten wurden gest\u00fctzt auf Artikel\u00a0184 Absatz\u00a03 BV erlassen und haben einen pr\u00e4ventiven Charakter. Die solchermassen gesperrten Verm\u00f6genswerte m\u00fcssen somit nicht automatisch aus Verbrechen stammen. Die Frage, ob es sich um unrechtm\u00e4ssig erworbene Verm\u00f6genswerte handelt, wird erst im Rahmen der Rechtshilfeverfahren bzw. der nationalen Strafverfahren, auf welche sich die Rechtshilfegesuche st\u00fctzen, beurteilt werden. Dass die Finanzintermedi\u00e4re Gelder von Personen auf der Liste der vom Bundesrat erlassenen Sperrverordnungen nicht aufgrund des GwG gemeldet bzw. gesperrt hatten, stellt mithin nicht automatisch eine Verletzung der Sorgfalts- und Meldepflichten im Sinne des GwG dar. Die Aufsichtsbeh\u00f6rde kann nur durch eine Pr\u00fcfung des konkreten Falls im Nachhinein bestimmen, ob die Sorgfaltspflichten nach GwG verletzt wurden. Die laufenden Untersuchungen der Finma werden diese Frage kl\u00e4ren.</p><p>Gem\u00e4ss der in Artikel\u00a02 Absatz\u00a01 Buchstabe\u00a0a GwV-Finma gegebenen Definition f\u00fcr PEP ist nicht die Staatszugeh\u00f6rigkeit, sondern sind die prominente Stellung und Beziehungen einer Person insbesondere zur Regierung eines Landes massgebend. PEP sind also auch in der \u00d6ffentlichkeit stehende Personen aus den europ\u00e4ischen Nachbarstaaten. Die Nachweispflicht f\u00fcr den rechtm\u00e4ssigen Erwerb von Verm\u00f6genswerten w\u00fcrde somit oft PEP aus den europ\u00e4ischen Nachbarl\u00e4ndern treffen, mit denen die Schweiz in vielerlei Hinsicht enge Beziehungen pflegt. Ein den PEP auferlegter Nachweis des rechtm\u00e4ssigen Erwerbs w\u00e4re nicht nur mit einem erheblichen Aufwand f\u00fcr alle Betroffenen verbunden. Er w\u00fcrde auch zu erheblichen Einschr\u00e4nkungen der Handels- und Gewerbefreiheit f\u00fchren. Um wirksam zu sein, m\u00fcsste die Nachweispflicht hohen Anforderungen gen\u00fcgen. Von PEP m\u00fcsste beinahe ein direkter Beweis f\u00fcr den rechtm\u00e4ssigen Erwerb der betroffenen Verm\u00f6genswerte gefordert werden. Die Dokumentation, welche den rechtm\u00e4ssigen Erwerb der anzuvertrauenden bzw. anvertrauten Verm\u00f6genswerte nachweisen sollte, wird zudem so unterschiedlich sein wie die Rechtsordnungen in den Heimatstaaten der PEP. Abgesehen von den administrativen Umtrieben und Kosten (z. B. f\u00fcr \u00dcbersetzungen und Echtheitspr\u00fcfungen von vorgelegten Dokumenten), die eine solche Nachweispflicht verursachen w\u00fcrde, ist die Beschaffung und korrekte Auslegung der massgebenden ausl\u00e4ndischen Rechtsnormen sowie der vorgelegten bzw. anzufordernden Dokumente deshalb weder dem PEP noch dem Schweizer Finanzintermedi\u00e4r zumutbar. </p><p>Aus den dargelegten Gr\u00fcnden erscheint die Einf\u00fchrung einer Nachweispflicht hinsichtlich der rechtm\u00e4ssigen Herkunft der von PEP anvertrauten bzw. anzuvertrauenden Verm\u00f6genswerte unverh\u00e4ltnism\u00e4ssig.</p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposal":21,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1306281600000)\/","SubmittedBy":"Kiener Nellen Margret","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1347926400000)\/","ResponsibleDepartment":7,"ResponsibleDepartmentName":"Finanzdepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EFD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"24","Category":null,"Modified":"\/Date(1690531223140)\/","SubmissionDate":"\/Date(1300320000000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4817,"SubmissionLegislativePeriod":48,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Finanzwesen"}}