{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113185,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113185,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113185,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113185,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113185,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113185,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113185,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113185,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113185,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113185,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113185,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113185,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113185,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113185,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113185,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113185,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113185,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20113185,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"11.3185","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Mehrwertsteuergesetz. Artikel 89 Absatz 5 ersatzlos streichen","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Gem\u00e4ss Artikel\u00a089 Absatz\u00a05 des Mehrwertsteuergesetzes (MWStG; SR 641.20) bestehen Steuerforderungen der Mehrwertsteuer unabh\u00e4ngig davon, ob sie in \u00f6ffentlichen Inventaren oder auf Rechnungsrufe eingegeben werden. Diese Bestimmung ist ersatzlos zu streichen.</p>","ReasonText":"<p>Diese Bestimmung steht in krassem Widerspruch zu den Bestimmungen des Zivilgesetzbuches (ZGB, Dritter Abschnitt: das \u00f6ffentliche Inventar). Gem\u00e4ss Artikel\u00a0590 ZGB sind die Erben weder pers\u00f6nlich noch mit der Erbschaft haftbar gegen\u00fcber den Gl\u00e4ubigern des Erblassers, deren Forderungen aus dem Grunde nicht in das Inventar aufgenommen worden sind, weil sie deren Anmeldung vers\u00e4umt haben.</p><p>Wenn nun die Erben aufgrund von Artikel\u00a0590 den Nachlass annehmen, d\u00fcrfen sie davon ausgehen, dass keine weiteren Forderungen gegen den Nachlass bzw. gegen sie pers\u00f6nlich gestellt werden.</p><p>Diese Rechtssicherheit besteht nicht, solange Artikel\u00a089 Absatz\u00a05 MWStG der Steuerverwaltung das Privileg gibt, unabh\u00e4ngig des \u00f6ffentlichen Inventars ihre Forderung gegen die Erben geltend zu machen. Es ist der Steuerverwaltung zuzumuten, dass sie, wie die anderen Gl\u00e4ubiger, ihre Forderungen im Rahmen des \u00f6ffentlichen Inventars geltend macht.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Wird nach dem Tod einer nat\u00fcrlichen Person ein \u00f6ffentliches Inventar errichtet und \u00fcbernehmen die Erben die Erbschaft unter \u00f6ffentlichem Inventar, gehen die Schulden des Erblassers, die im Inventar verzeichnet sind, auf die Erben \u00fcber (Art. 589 Abs. 1 ZGB). F\u00fcr die im Inventar verzeichneten Schulden haften die Erben sowohl mit der Erbschaft als auch mit ihren eigenen Verm\u00f6gen (Art. 589 Abs. 3 ZGB). Demgegen\u00fcber haften die Erben f\u00fcr nicht im \u00f6ffentlichen Inventar aufgenommene Schulden grunds\u00e4tzlich nicht. Diese Benachteiligung der Gl\u00e4ubiger erf\u00e4hrt allerdings wichtige Ausnahmen. Ist beispielsweise die Anmeldung ohne Schuld des Gl\u00e4ubigers unterlassen worden oder wurde die Forderung durch die Beh\u00f6rde trotz Anmeldung nicht verzeichnet, haften die Erben trotzdem, soweit sie aus der Erbschaft bereichert sind (Art. 590 Abs. 2 ZGB).</p><p>Die Bestimmungen \u00fcber das \u00f6ffentliche Inventar in den Artikeln 589 und 590 ZGB regeln einzig die zivilrechtlichen Verh\u00e4ltnisse, nicht aber die im \u00f6ffentlichen Recht begr\u00fcndeten Rechtsverh\u00e4ltnisse (z. B. Steuerschulden, AHV-Beitr\u00e4ge). Sie betreffen den erbrechtlichen \u00dcbergang von Verpflichtungen, nicht die im \u00f6ffentlichen Recht geregelte Steuersukzession. Auch in anderen Bereichen verschaffen die zivilrechtlichen Normen dem Betroffenen keinen abschliessenden \u00dcberblick \u00fcber eine Rechtslage; er muss stets beachten, dass neben den zivilrechtlichen noch \u00f6ffentlich-rechtliche Verpflichtungen und Beschr\u00e4nkungen bestehen k\u00f6nnen. Das Bundesgericht hielt in seinem Entscheid 102 Ia 483 ausdr\u00fccklich fest, dass die Artikel\u00a0589 und 590 ZGB auf \u00f6ffentlich-rechtliche Forderungen nicht anwendbar sind, soweit nicht das \u00f6ffentliche Recht deren Geltung ausdr\u00fccklich vorbeh\u00e4lt. Artikel\u00a089 Absatz\u00a05 des Mehrwertsteuergesetzes h\u00e4lt folglich lediglich deklaratorisch fest, dass die Steuerforderung unabh\u00e4ngig davon besteht, ob sie in \u00f6ffentliche Inventare oder auf Rechnungsrufe eingegeben wird oder nicht. Eine Streichung dieser Bestimmung, wie sie die Motion verlangt, w\u00fcrde somit zu keiner \u00c4nderung der Rechtslage f\u00fchren.</p><p>Seit der Einf\u00fchrung der Mehrwertsteuer im Jahre 1995 hatte diese Regelung sowohl in der Verordnung vom 22. Juni 1994 \u00fcber die Mehrwertsteuer als auch im Bundesgesetz vom 2. September 1999 \u00fcber die Mehrwertsteuer denselben Wortlaut. Der Inhalt dieser Norm gab in den Beratungen zum alten wie zum neuen Gesetz nie zu Er\u00f6rterungen Anlass und wurde jeweils diskussionslos angenommen. Auch die Rechtsprechung musste nie \u00fcber diesen Tatbestand befinden. Im \u00dcbrigen ist auch nach dem Bundesgesetz vom 14. Dezember 1990 \u00fcber die direkte Bundessteuer (DBG) eine Eingabe der Steuerforderung in \u00f6ffentliche Inventare und auf Rechnungsrufe nicht erforderlich (Art. 165 Abs. 4 DBG).</p><p>Von Bundesrechts wegen besteht somit keine Anmeldepflicht der Eidgen\u00f6ssischen Steuerverwaltung (ESTV) f\u00fcr die auf die Erben \u00fcbergehenden Steuerschulden eines Erblassers. Die ESTV \u00fcberpr\u00fcft dennoch regelm\u00e4ssig im Schweizerischen Handelsamtsblatt sowie in den kantonalen Amtsbl\u00e4ttern, ob \u00fcber eine ihrer steuerpflichtigen Personen (Einzelfirma, einfache Gesellschaft, Personengesellschaft) ein Rechnungsruf angek\u00fcndigt worden ist. Wenn ja, meldet sie ihre Steuerforderungen bei der zust\u00e4ndigen Amtsstelle an. Sollte die Steuerforderung ausnahmsweise aus dem Inventar nicht ersichtlich sein, stellt Artikel\u00a089 Absatz\u00a05 des Mehrwertsteuergesetzes ausdr\u00fccklich klar, dass die Steuerforderung dennoch besteht, weil sich ihr Bestand und Umfang ausschliesslich nach \u00f6ffentlichem Recht richtet. Hingegen haften die Erben f\u00fcr die vom Erblasser geschuldeten Steuern solidarisch nur bis zur H\u00f6he ihrer Erbteile mit Einschluss der Vorempf\u00e4nge (Art. 16 des Mehrwertsteuergesetzes).</p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposal":21,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1305676800000)\/","SubmittedBy":"Hess Hans","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1379980800000)\/","ResponsibleDepartment":7,"ResponsibleDepartmentName":"Finanzdepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EFD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"24","Category":"IV","Modified":"\/Date(1750809941963)\/","SubmissionDate":"\/Date(1300320000000)\/","SubmissionCouncil":2,"SubmissionCouncilName":"St\u00e4nderat","SubmissionCouncilAbbreviation":"SR","SubmissionSession":4817,"SubmissionLegislativePeriod":48,"FirstCouncil1":2,"FirstCouncil1Name":"St\u00e4nderat","FirstCouncil1Abbreviation":"SR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Finanzwesen"}}