{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113226,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113226,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113226,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113226,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113226,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113226,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113226,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113226,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113226,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113226,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113226,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113226,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113226,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113226,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113226,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113226,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113226,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20113226,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"11.3226","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"H\u00e4ppchenweiser Verkauf von Mietliegenschaften","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Vor rund 20 Jahren kam auf dem Immobilienmarkt das widerw\u00e4rtige Ph\u00e4nomen des \"Cong\u00e9-Vente\" auf: Die Vermieter stellten Mieterinnen und Mieter vor die unhaltbare Wahl, entweder aus ihrer Wohnung auszuziehen oder diese zu kaufen. Dies hat zu zahlreichen menschlichen Dramen gef\u00fchrt. Als dieses Ph\u00e4nomen schliesslich verschiedene Mitglieder der Classe politique erreichte, hat der Gesetzgeber dieses Vorgehen verboten und in Artikel\u00a0271a Absatz\u00a01 Buchstabe\u00a0c des Obligationenrechts die Anfechtbarkeit dieser Art von K\u00fcndigung eingef\u00fchrt. </p><p>Seither haben die Immobilienunternehmen ihre Taktik ge\u00e4ndert. Sie leeren die Mieth\u00e4user komplett, manchmal renovieren sie sie und verwandeln das Grundst\u00fcck in Stockwerkeigentum und verkaufen die Wohnungen einzeln. Auch diese Praxis (\"Vente \u00e0 la coupe\") f\u00fchrt zu menschlichen Dramen; denn zahlreiche Personen und Familien, die die K\u00fcndigung erhalten, haben keine neue Bleibe in Aussicht. Zudem wirkt sich diese Praxis in zweierlei Hinsicht negativ auf den Wohnungsmarkt aus. Zum einen verringert sich das Angebot an - g\u00fcnstigen - Mietwohnungen, weil meist alte Liegenschaften renoviert werden mit dem Ziel, nach der Sanierung den gr\u00f6sstm\u00f6glichen Profit daraus zu ziehen. Zum andern ver\u00e4ndert sich dadurch die Qualit\u00e4t des Wohnungsbestands: Die Wohnungen werden luxuri\u00f6s umgestaltet und zu hohem Preis den reichsten Bev\u00f6lkerungsschichten zum Kauf angeboten. </p><p>Deshalb frage ich:</p><p>1. Hat der Bundesrat Kenntnis von diesem Ph\u00e4nomen? Kennt er dessen Ausmass? Wenn ja, kann er dazu Zahlen liefern? Wenn nein, wie will er vorgehen, um die Lage besser absch\u00e4tzen zu k\u00f6nnen?</p><p>2. H\u00e4lt er es nicht auch f\u00fcr notwendig zu handeln, damit das Angebot an g\u00fcnstigen Mietwohnungen sichergestellt wird und es sich nicht nach und nach zu einem Angebot an hochpreisigen Eigentumswohnungen wandelt?</p><p>3. H\u00e4lt er es nicht auch f\u00fcr sinnvoll, die K\u00fcndigung, die im Hinblick auf eine \"Vente \u00e0 la coupe\" ausgesprochen wird, f\u00fcr anfechtbar zu erkl\u00e4ren, indem der Geltungsbereich von Artikel\u00a0271a Absatz\u00a01 Buchstabe\u00a0c des Obligationenrechts ausgedehnt wird?</p><p>4. Was f\u00fcr eine L\u00f6sung schl\u00e4gt er den Mieterinnen und Mietern vor, die eine solche K\u00fcndigung erhalten, ihre g\u00fcnstige Mietwohnung verlassen m\u00fcssen und keine neue Wohnung zu einem angemessenen Preis finden?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1. Die Wohneigentumsquote in der Schweiz hat sich gem\u00e4ss den Ergebnissen der Volksz\u00e4hlungen in den letzten Jahrzehnten stetig erh\u00f6ht, von 28,5 Prozent (1970) auf 30,1 Prozent (1980), 31,3 Prozent (1990) und 34,6 Prozent (2000). Aktuell wird die Wohneigentumsquote auf rund 40 bis 41 Prozent gesch\u00e4tzt. Den aktuellen statistischen Daten kann nicht entnommen werden, inwieweit Umwandlungen von Mietwohnungen in Stockwerkeigentum allenfalls zu dieser Entwicklung beigetragen haben. F\u00fcr die Zeit von 1990 bis 2000 konnte im Rahmen der Volksz\u00e4hlung ermittelt werden, dass Umwandlungen einen nicht unerheblichen Beitrag zum Wachstum des Stockwerkeigentums geleistet haben. Seither wurde dieses Segment vor allem durch Neubauten ausgeweitet, da bis drei Viertel des Wohnungsbaus auf den Eigentumsbereich entfielen. Die detaillierte Erfassung von Umwandlungen in den statistischen Erhebungen w\u00fcrde zu sehr grossem Mehraufwand f\u00fchren, ohne dass dadurch gesicherte Erkenntnisse gewonnen werden k\u00f6nnten. So m\u00fcsste beispielsweise der Anteil der Zweitwohnungen definiert werden k\u00f6nnen. Zudem w\u00e4re zu ber\u00fccksichtigen, dass die Bildung von Stockwerkeigentum nicht bedeuten muss, dass die entsprechende Wohnung dem Mietwohnungsmarkt entzogen ist. Schliesslich erscheint es ann\u00e4hernd unm\u00f6glich, in einer Statistik einen Anteil von Luxussanierungen zu beziffern.</p><p>2. Grunds\u00e4tzlich d\u00fcrfen - in Aus\u00fcbung der verfassungsm\u00e4ssigen Eigent\u00fcmerrechte - Mietwohnungen in Stockwerkeigentum umgewandelt und ver\u00e4ussert werden. Einschr\u00e4nkende Bestimmungen in diesem Bereich w\u00fcrden einen gewichtigen Einschnitt darstellen. Jedoch unterst\u00fctzt der Bund gest\u00fctzt auf Artikel\u00a0108 der Bundesverfassung im Rahmen seiner Wohnraumf\u00f6rderung und der verf\u00fcgbaren Mittel auch den gemeinn\u00fctzigen Wohnungsbau, der vor allem in den St\u00e4dten und Agglomerationen erfolgt und dort f\u00fcr ein langfristig preisg\u00fcnstiges Wohnungsangebot sorgt. Die von gemeinn\u00fctzigen Organisationen vermieteten Wohnungen werden in der Regel nicht ver\u00e4ussert. Mit der vom Bund in diesem Bereich gew\u00e4hrten Unterst\u00fctzung wird daher indirekt auch der Umwandlung von Mietwohnungen in Stockwerkeigentum entgegengewirkt.</p><p>3. Der durch Artikel\u00a0271a Absatz\u00a01 Buchstabe\u00a0c OR gew\u00e4hrte Schutz vor K\u00fcndigungen, die den Mieter zum Erwerb der gemieteten Wohnung veranlassen sollen, hat sich in der Praxis bew\u00e4hrt. Eine Ausdehnung dieses Schutzes auf die im Vorstoss thematisierten Sachverhalte w\u00fcrde eine weitf\u00fchrende Einschr\u00e4nkung des K\u00fcndigungsrechts des Eigent\u00fcmers darstellen.</p><p>4. Gem\u00e4ss Artikel\u00a0272 Absatz\u00a01 OR kann der Mieter die Erstreckung eines Mietverh\u00e4ltnisses verlangen, wenn die Beendigung der Miete f\u00fcr ihn oder seine Familie eine H\u00e4rte zur Folge h\u00e4tte, die durch die Interessen des Vermieters nicht zu rechtfertigen w\u00e4re. Das Mietverh\u00e4ltnis kann f\u00fcr Wohnr\u00e4ume um bis zu vier Jahre erstreckt werden. Bei der Bemessung der Erstreckungsdauer sind nicht nur die pers\u00f6nlichen, famili\u00e4ren und wirtschaftlichen Verh\u00e4ltnisse der Parteien, sondern auch die Verh\u00e4ltnisse auf dem \u00f6rtlichen Wohnungsmarkt zu ber\u00fccksichtigen. Dadurch wird den Interessen der Mieterschaft angemessen Rechnung getragen.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1306281600000)\/","SubmittedBy":"Sommaruga Carlo","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1316390400000)\/","ResponsibleDepartment":8,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Wirtschaft, Bildung und Forschung","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"WBF","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"2846","Category":null,"Modified":"\/Date(1779232203740)\/","SubmissionDate":"\/Date(1300320000000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4817,"SubmissionLegislativePeriod":48,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Raumplanung und Wohnungswesen"}}