{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113236,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113236,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113236,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113236,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113236,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113236,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113236,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113236,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113236,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113236,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113236,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113236,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113236,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113236,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113236,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113236,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113236,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20113236,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"11.3236","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Defizite des Bundes in Sachen Kernenergiehaftpflicht","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>1. Welche Konsequenzen h\u00e4tte es f\u00fcr unser Land, dass das neue KHG und die \u00fcberarbeitete KHV immer noch nicht in Kraft sind, falls sich ein Unfall - wie gegenw\u00e4rtig in Japan - in einem Schweizer AKW ereignen w\u00fcrde?</p><p>2. Welches sind die Ergebnisse der im Gesch\u00e4ftsbericht 2010 des Bundesrates (11.001/II, S. 67, Ziel 9) erw\u00e4hnten Zusatzstudien I, II und III?</p><p>3. Werden die Ereignisse in den japanischen AKW materiell einen Einfluss haben auf die KHV, wie sie in die Vernehmlassung geschickt werden soll?</p><p>4. Wann wird die Vernehmlassung zur \u00fcberarbeiteten KHV er\u00f6ffnet, und wer wird dazu eingeladen?</p><p>5. Ist der Bund in der Lage, Staatsgarantie f\u00fcr die Schweizer AKW zu leisten? Wenn ja, wie w\u00fcrde diese umgesetzt? Wenn nein, wer w\u00fcrde dann f\u00fcr die Sch\u00e4den bei einem Unfall aufkommen?</p><p>6. Was macht der Bund, um zu verhindern, dass er Staatsgarantie f\u00fcr Schweizer AKW leisten muss?</p>","ReasonText":"<p>AKW haben ein Risikopotenzial. Auch Versicherungsfragen sind in diesem Kontext eine Herausforderung. Im Fall eines grossen Unfalls (Stufe 7 auf der internationalen Bewertungsskala f\u00fcr nukleare Ereignisse) wird die Schadenssumme auf Tausende von Milliarden Franken gesch\u00e4tzt. Die AKW-Betreiber k\u00f6nnen sich bei Privatversicherern absichern. Diese \u00fcbernehmen keine Haftung bei ausserordentlichen Naturvorg\u00e4ngen und kriegerischen Ereignissen. F\u00fcr diese F\u00e4lle und andere Ausnahmen ist der Bund zust\u00e4ndig. F\u00fcr AKW existiert damit faktisch eine Staatsgarantie, denn kein AKW-Betreiber wird die hohen Schadenssummen aufbringen k\u00f6nnen. Gesetzliche Grundlage f\u00fcr Haftungsfragen ist das Kernenergiehaftpflichtgesetz (KHG), das revidiert und 2008 verabschiedet wurde, aber immer noch nicht in Kraft gesetzt ist. Die Umsetzung ist in der Kernenergiehaftpflichtverordnung (KHV) festgelegt. Die Vernehmlassung zur \u00fcberarbeiteten KHV l\u00e4sst auf sich warten: In den Gesch\u00e4ftsberichten des Bundesrates 2009 und 2010 (10.001/II und 11.001/II) wird als Ziel formuliert: \"Die Vernehmlassung zum Entwurf der Kernenergiehaftpflichtverordnung ist er\u00f6ffnet.\" Das Ziel wurde nicht erreicht. Gem\u00e4ss Bundesratsbericht lag die Hauptstudie (Berechnung der Bundespr\u00e4mie) der beigezogenen Experten Ende 2009 vor. Wegen offenen Fragen und nachdem die Privatassekuranz erkl\u00e4rte, neu auch Umweltsch\u00e4den mindestens teilweise versichern zu k\u00f6nnen, wurden Zusatzstudien n\u00f6tig (Zusatzstudie I, II und III).</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Heute gilt in der Schweiz das Kernenergiehaftpflichtgesetz vom 18. M\u00e4rz 1983. Danach haftet der Inhaber einer Kernanlage f\u00fcr Nuklearsch\u00e4den unbeschr\u00e4nkt. Er muss eine Versicherungsdeckung f\u00fcr 1 Milliarde Schweizerfranken haben. Wenn die Nuklearsch\u00e4den gr\u00f6sser sind als die Versicherungsdeckung, haftet der Inhaber der Kernanlage mit seinem ganzen Verm\u00f6gen. An weiter gehende Sch\u00e4den leistet der Bund im Rahmen einer Grossschadenregelung zus\u00e4tzliche finanzielle Beitr\u00e4ge und legt die Grunds\u00e4tze zur gerechten Verteilung aller zur Verf\u00fcgung stehenden Mittel fest (vgl. Antwort auf Fragen 5 und 6).</p><p>Am 13. Juni 2008 verabschiedete das Parlament das revidierte Kernenergiehaftpflichtgesetz. Dieses basiert auf den revidierten internationalen \u00dcbereinkommen zur Haftung auf dem Gebiet der Kernenergie (Pariser \u00dcbereinkommen, P\u00dc; Br\u00fcsseler Zusatz\u00fcbereinkommen, BZ\u00dc). In Anlehnung an diese internationalen \u00dcbereinkommen legt das revidierte Kernenergiehaftpflichtgesetz die Versicherungsdeckung auf 1,2 Milliarden Euro fest. Zus\u00e4tzlich sind weitere 300 Millionen Euro Entsch\u00e4digung vorgesehen, die in einem Schadenfall von allen Vertragsstaaten gemeinsam nach einem bestimmten Verteilschl\u00fcssel aufgebracht werden. Wie bisher ist die M\u00f6glichkeit einer Grossschadenregelung vorgesehen. Das revidierte Kernenergiehaftpflichtgesetz vom 13. Juni 2008 kann vom Bundesrat erst in Kraft gesetzt werden, wenn das Pariser \u00dcbereinkommen in Kraft getreten ist und die Kernenergiehaftpflichtverordnung vorliegt; dies wird fr\u00fchestens 2012 der Fall sein.</p><p>1. Wenn sich heute in einem Schweizer Kernkraftwerk ein Unfall ereignen w\u00fcrde, k\u00e4me das Kernenergiehaftpflichtgesetz vom 18. M\u00e4rz 1983 zur Anwendung.</p><p>2. Nach dem geltenden und nach dem neuen Kernenergiehaftpflichtgesetz kann die Privatassekuranz gewisse Risiken, die sie nicht versichern kann, von der Deckung ausschliessen. Diese Risiken werden durch den Bund versichert, der daf\u00fcr von den Inhabern der Kernanlagen Pr\u00e4mien erhebt. In den Studien der beigezogenen Experten wurden insbesondere die versicherungsmathematischen Grundlagen dargelegt und m\u00f6gliche Modelle f\u00fcr die Berechnung der Bundespr\u00e4mie skizziert. Diese Studien sind wesentlich f\u00fcr die Kernenergiehaftpflichtverordnung, mit der die mathematischen Formeln f\u00fcr die Berechnung der Pr\u00e4mie des Bundes f\u00fcr die von ihm gedeckten Risiken festgelegt werden; sie werden im Rahmen der Vernehmlassung zur Kernenergiehaftpflichtverordnung \u00f6ffentlich zug\u00e4nglich gemacht.</p><p>3. Mit der Kernenergiehaftpflichtverordnung wird das vom Parlament am 13. Juni 2008 verabschiedete neue Kernenergiehaftpflichtgesetz umgesetzt und insbesondere die Methode zur Berechnung der Bundespr\u00e4mie festgelegt. </p><p>Ob die Ereignisse in Japan einen Einfluss auf die getroffenen Annahmen (z. B. Erdbebengef\u00e4hrdung) haben, die der Berechnungsmethode zugrunde liegen, kann erst gesagt werden, wenn die Ereignisse in Japan ausgewertet und die Auswirkungen auf die Schweiz beurteilt sind. Die im Verordnungsentwurf festgelegte Berechnungsmethode kann aller Voraussicht nach weiterhin verwendet werden.</p><p>Im Rahmen der Kernenergiehaftpflichtverordnung kann die gesetzlich festgelegte Versicherungsdeckung nicht erh\u00f6ht werden; dazu m\u00fcsste das Kernenergiehaftpflichtgesetz vom 13. Juni 2008 ge\u00e4ndert werden.</p><p>4. Die Vernehmlassung wird voraussichtlich im dritten Quartal 2011 er\u00f6ffnet. Wie \u00fcblich werden dazu die Kantone, die im Parlament vertretenen politischen Parteien sowie die interessierten/betroffenen gesamtschweizerischen Organisationen und Verb\u00e4nde eingeladen.</p><p>5./6. Wenn bei einem Schadenereignis damit zu rechnen ist, dass die f\u00fcr die Deckung der Sch\u00e4den zur Verf\u00fcgung stehenden Mittel zur Befriedigung aller Anspr\u00fcche nicht ausreichen, sieht das Gesetz eine Grossschadenregelung vor (Art. 29 und 30 des Kernenergiehaftpflichtgesetzes vom 18. M\u00e4rz 1983; Art. 25 und 26 des Kernenergiehaftpflichtgesetzes vom 13. Juni 2008). Danach erl\u00e4sst das Parlament eine Entsch\u00e4digungsordnung: Diese legt insbesondere die allgemeinen Grunds\u00e4tze zur gerechten Verteilung aller verf\u00fcgbaren Mittel fest und kann vorsehen, dass der Bund zus\u00e4tzliche Beitr\u00e4ge an den nichtgedeckten Schaden leistet.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1306281600000)\/","SubmittedBy":"Weber-Gobet Marie-Th\u00e9r\u00e8se","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1307491200000)\/","ResponsibleDepartment":9,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"UVEK","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"66","Category":null,"Modified":"\/Date(1690549099360)\/","SubmissionDate":"\/Date(1300406400000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4817,"SubmissionLegislativePeriod":48,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Energie"}}