{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113238,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113238,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113238,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113238,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113238,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113238,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113238,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113238,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113238,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113238,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113238,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113238,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113238,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113238,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113238,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113238,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113238,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20113238,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"11.3238","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Pflanzenschutzmittelverordnung. Zukunft der im Biolandbau verwendeten Produkte","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, die Pflanzenschutzmittelverordnung zu erg\u00e4nzen: Nat\u00fcrliche Pflanzenschutzmittel aus pflanzlichen oder mineralischen Stoffen sollen vom Zulassungsverfahren, das f\u00fcr die agrochemische Industrie vorgesehen ist, ausgenommen werden, oder deren Zulassung soll einer im Biolandbau t\u00e4tigen Kontroll- und Zertifizierungsstelle, beispielsweise Ecocert, \u00fcbertragen werden.</p>","ReasonText":"<p>Gegenw\u00e4rtig l\u00e4sst das Bundesamt f\u00fcr Landwirtschaft (BLW) gewisse Pflanzenschutzmittel der agrochemischen Industrie zu, obwohl bekannt ist, dass sie giftig und krebserregend sind. Einige werden sogar per Helikopter \u00fcber den Rebbergen verspr\u00fcht (Chlorotal). Die Verwendung von Brennnesselg\u00fclle oder Niem\u00f6l k\u00f6nnte indessen verboten werden, nur weil deren Benutzerinnen und Benutzer nicht \u00fcber die finanziellen Mittel verf\u00fcgen, die f\u00fcr die Zulassung ihrer nat\u00fcrlichen Produkte n\u00f6tig sind.</p><p>Die Zulassungsverfahren sind langwierig, kompliziert und kostenintensiv; nur die agrochemischen Grosskonzerne verf\u00fcgen \u00fcber die notwendigen finanziellen Mittel.</p><p>Werden nat\u00fcrliche Mittel nicht zugelassen, geht alt\u00fcberliefertes Wissen verloren, und traditionelle Behandlungen werden illegal.</p><p>In der Europ\u00e4ischen Union kam es bei einem franz\u00f6sischen G\u00e4rtner zu einer Hausdurchsuchung, die Daten auf seinem Computer wurden zur Verfolgung von Zuwiderhandlungen beschlagnahmt, und das alles, weil er f\u00fcr die Gartenpflege die Verwendung von Brennnesselg\u00fclle anpries. </p><p>Ein franz\u00f6sisches Unternehmen wurde verurteilt, weil es ohne die in der EU vorgeschriebene Genehmigung Zinnkraut vertrieben hatte.</p><p>Franz\u00f6sischen Biobauern wurde vorgeworfen, sie w\u00fcrden ein \"verbotenes Pestizid\" propagieren. Dabei handelte es sich um Niem\u00f6l, ein vom Niembaum gewonnenes Pflanzenschutzmittel gegen Parasiten, das in Indien seit Jahren verwendet wird.</p><p>In Kanada ist aufgrund eines im Jahr 2008 verabschiedeten Gesetzes (Bill C-51) die Verwendung von Heilpflanzen strafbar: Schon das Anpflanzen von Gew\u00fcrzkr\u00e4utern im eigenen Hausgarten kann einen hinter Gitter bringen.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Die neue Pflanzenschutzmittelverordnung vom 12. Mai 2010 (SR 916.161) versch\u00e4rft die Sicherheitsbestimmungen f\u00fcr Produkte, die zum Schutz von Kulturen vor Krankheiten und Sch\u00e4dlingen eingesetzt werden. Am bereits geltenden Grundsatz, wonach jedes Pflanzenschutzmittel vor dem Inverkehrbringen \u00fcber eine entsprechende Bewilligung verf\u00fcgen muss, wird festgehalten. Dieser Grundsatz gilt f\u00fcr alle Wirkstoffe synthetischen oder nat\u00fcrlichen Ursprungs. Ziel und Zweck der Pflanzenschutzmittelverordnung ist nicht, die im Biolandbau verf\u00fcgbaren Bek\u00e4mpfungsmittel einzuschr\u00e4nken, sondern vielmehr sicherzustellen, dass der Einsatz von chemischen oder nat\u00fcrlichen Pflanzenschutzmitteln kein Risiko f\u00fcr Mensch oder Umwelt birgt.</p><p>Alle Pflanzenschutzmittel sind biologisch aktiv und k\u00f6nnen Nebenwirkungen auf Organismen haben, die nicht Ziel der Bek\u00e4mpfungsaktion sind. Diese Tatsache gilt auch f\u00fcr nat\u00fcrliche Stoffe, die als Pflanzenschutzmittel verwendet werden. Die Nebenwirkungen sind abh\u00e4ngig von der Intensit\u00e4t der biologischen Wirkung (Toxizit\u00e4t) und vor allem von der Exposition der Nichtzielorganismen. Der Bewilligungsentscheid beruht auf einer Beurteilung des Nebenwirkungsrisikos. Massnahmen zur Risikominderung werden in den Anwendungsvorschriften des Produktes festgelegt. Reicht dies nicht aus, wird die Bewilligung nicht erteilt.</p><p>Pflanzenschutzmittel m\u00fcssen hohe Anforderungen erf\u00fcllen. Es ist Sache des Inverkehrbringers, den Beweis zu erbringen, dass das fragliche Mittel diesen Anforderungen gen\u00fcgt. Daraus erwachsen hohe Kosten f\u00fcr Studien, die davor abschrecken k\u00f6nnen, die n\u00f6tigen Schritte f\u00fcr das Inverkehrbringen gewisser Mittel, wie beispielsweise Pflanzenextrakte, zu unternehmen. Die Pflanzenschutzmittelverordnung beinhaltet bereits mehrere Bestimmungen, um die Kosten so weit als m\u00f6glich einzuschr\u00e4nken. So werden namentlich die Gesuchsunterlagen, die in der EU eingereicht wurden, anerkannt und die Risikobewertungen ausl\u00e4ndischer Beh\u00f6rden mitber\u00fccksichtigt. </p><p>Als weitere Vereinfachung k\u00f6nnte eine Liste von Pflanzen oder Mineralstoffen erstellt werden, deren Extrakte ohne Bewilligung in Verkehr gebracht werden k\u00f6nnten. Das Eidgen\u00f6ssische Volkswirtschaftsdepartement wird die M\u00f6glichkeit pr\u00fcfen, eine solche Bestimmung in die Verordnung aufzunehmen. Diese Liste k\u00f6nnte jedoch nur Pflanzen oder Mineralien umfassen, deren Unsch\u00e4dlichkeit nachgewiesen ist - wie beispielsweise gewisse Lebensmittel. Dies ist jedoch bei Weitem nicht bei allen Pflanzenextrakten der Fall (z. B. Nikotin oder Rotenon). W\u00fcrden alle Pflanzen- oder Mineralienextrakte g\u00e4nzlich vom Zulassungsverfahren ausgenommen, k\u00f6nnte die Sicherheit beim Einsatz dieser Mittel in der konventionellen und biologischen Landwirtschaft nicht mehr gew\u00e4hrleistet werden. Die EU-Verordnung 1107/2009 f\u00fchrt den Begriff von Grundstoffen ein, die der Bewilligung f\u00fcr den Handel nicht unterworfen sind. Beim Erstellen der obenerw\u00e4hnten Liste w\u00e4ren solche EU-Entscheide zu ber\u00fccksichtigen.</p><p>Der Bund verf\u00fcgt \u00fcber die n\u00f6tigen wissenschaftlichen Fachkenntnisse f\u00fcr die Bewertung dieser Mittel. Aus wirtschaftlicher oder wissenschaftlicher Sicht ist es nicht notwendig, diese Aufgabe an eine Kontroll- und Zertifizierungsstelle zu \u00fcbertragen.</p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposal":21,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1305072000000)\/","SubmittedBy":"John-Calame Francine","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1336003200000)\/","ResponsibleDepartment":8,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Wirtschaft, Bildung und Forschung","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"WBF","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"55","Category":null,"Modified":"\/Date(1779233212550)\/","SubmissionDate":"\/Date(1300406400000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4817,"SubmissionLegislativePeriod":48,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Landwirtschaft"}}