{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113244,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113244,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113244,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113244,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113244,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113244,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113244,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113244,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113244,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113244,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113244,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113244,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113244,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113244,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113244,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113244,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113244,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20113244,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"11.3244","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Unternehmenssteuerreformgesetz II. Kapitaleinlageprinzip. Verheimlichung von 7 Milliarden Franken Steuerausf\u00e4llen vor dem Volk","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Die Fakten, die der Bundesrat aufgrund von Parlamentarierfragen am 14. M\u00e4rz 2011 ans Licht bringen musste, sind gravierend. Es besteht kein Zweifel: Das Referendum w\u00e4re angenommen worden, h\u00e4tten Volk und Kantone die Wahrheit gewusst. Es stellen sich folgende Fragen:</p><p>1. Laut SNB-Statistik D52a sind gerundet 60 Prozent aller Inhaber von Wertpapieren schweizerischer Emittenten Schweizer. Davon sind etwa ein Drittel nichtinstitutionelle Anleger, die der Einkommenssteuer unterliegen. 20 Prozent von 200 Milliarden sind 40 Milliarden zu einem Grenzsteuersatz von 34 Prozent (Annahme CS). Das ergibt einen potenziellen Steuerausfall von gut 13 Milliarden. Die Eidgen\u00f6ssische Steuerverwaltung geht von einem versteuerbaren Anteil von 10 bis 15 Prozent aus. Liegt sie damit nicht viel zu tief?</p><p>2. Genau welche Einkommens- und Verm\u00f6gensschichten profitieren von dieser Steuerbefreiung? Welcher Teil geht an Personen mit Verm\u00f6gen von \u00fcber 1 Million?</p><p>3. Wie hoch sind die Zins- und Dividendeneinkommen in der Schweiz insgesamt, wie viel davon f\u00e4llt direkt bei Privatpersonen an und wie viel indirekt und nicht steuerbar \u00fcber Pensionskassen und Fonds? Wie hoch sind Steuereinnahmen aus den x Milliarden Franken Kapitaleinkommen aus der Schweiz bzw. 102 Milliarden Franken Kapitaleinkommen aus dem Ausland?</p><p>4. Wie haben sich die Lohneinkommen und die entsprechenden Steuereinnahmen bzw. die Kapitaleinkommen und Steuereinnahmen in den letzten zehn Jahren entwickelt? Wie beurteilt der Bundesrat diese Sachlage?</p><p>5. Findet er die steuerliche Vorzugsbehandlung von Kapitaleinkommen gerecht, da laut CS-Wealth-Factbook 1 Prozent der Schweizer 58 Prozent aller Verm\u00f6gen besitzt?</p><p>6. Economiesuisse sagt, das Kapitaleinlageprinzip sei \"systemgerecht\". Dieses System l\u00e4uft darauf hinaus, dass Kapitaleinkommen so lange als R\u00fcckzahlung von Kapital steuerfrei ausgesch\u00fcttet werden k\u00f6nnen, bis das Kapital (Stammkapital und Aufgeld) aufgezehrt ist. Versteuert wird dann erst die Aussch\u00fcttung der inzwischen angeh\u00e4uften zur\u00fcckbehaltenen Gewinne. Dadurch wird die Versteuerung um Jahre verz\u00f6gert. F\u00fcr Wertschriften mit unbeschr\u00e4nkter Laufzeit wie Aktien l\u00e4uft dieses \"System\" darauf hinaus, dass die Besteuerung ganz entf\u00e4llt. H\u00e4lt der Bundesrat dieses System f\u00fcr gerecht?</p><p>7. Auf welche Verfassungsgrundlage st\u00fctzt sich diese Vorzugsbehandlung von Dividendeneinkommen?</p><p>8. Andere L\u00e4nder mit Kapitaleinlageprinzip besteuern die Beteiligungsgewinne. In welchem Ausmass?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1. Den Annahmen der Eidgen\u00f6ssischen Steuerverwaltung (ESTV) liegen plausible Informationen und lange Erfahrungen aus dem Bereich der R\u00fcckerstattung der Verrechnungssteuer zugrunde. Mit ihren Sch\u00e4tzungsannahmen (10 bis 15 Prozent als steuerbarer Anteil, Grenzsteuersatz bei der Einkommenssteuer von 30 Prozent) liegt die ESTV deshalb nicht zu tief. Angesichts der Unsicherheiten bez\u00fcglich Planung und Dispositionen der Unternehmen sind die Unterschiede zu anderen Sch\u00e4tzungen als gering zu bezeichnen.</p><p>Der Bundesrat h\u00e4lt aufgrund der ihm bisher bekannten Angaben von Gesellschaften betreffend ihre Vorhaben f\u00fcr das Jahr 2011 fest, dass die heute bekannten R\u00fcckzahlungen von Agio-Reserven von 8 Milliarden im Jahr 2011 einen Einbruch von rund 1,2 Milliarden Franken beim Gewinn der Verrechnungssteuer bewirken. Die in diesem Jahr fehlenden 2,8 Milliarden Einnahmen (35 Prozent von 8 Milliarden) werden durch den R\u00fcckgang der Akontozahlungen im selben Jahr im Umfang von rund 1,6 Milliarden teilweise aufgefangen. Dieser Einbruch ist systemimmanent. Die R\u00fcckerstattungsmasse wird sich erst ab dem Jahr 2012 zur\u00fcckbilden. Die fehlenden 1,2 Milliarden werden somit in den Folgejahren durch die R\u00fcckg\u00e4nge bei der R\u00fcckerstattung ausgeglichen. Die verrechnungssteuerfreie R\u00fcckzahlung wird auch ausl\u00e4ndischen Investoren zugutekommen, indem dem Bund die ihm gem\u00e4ss den Doppelbesteuerungsabkommen verbleibende \"Sockelsteuer\" verlorengeht. Diese \"Sockelsteuer\" betr\u00e4gt in der Regel 15 Prozent. Aufgrund eines langj\u00e4hrigen Durchschnittes verbleiben dem Bund rund 10 Prozent der Einnahmen aus der Verrechnungssteuer. Der Umstand, dass dieser Gewinn aus verschiedensten Quellen stammt (Obligationen, Anlagefonds, Kundenguthaben, Dividenden), verunm\u00f6glicht einen genauen R\u00fcckschluss auf das Segment der Dividenden. Aufgrund dieser Eckwerte sch\u00e4tzt der Bundesrat den Ausfall bei der Verrechnungssteuer zwischen 200 und 300 Millionen Franken pro 8 Milliarden Bruttor\u00fcckzahlung von Agio-Reserven.</p><p>Aufgrund des Erfahrungswertes, wonach die Beteiligungsquote von privaten Personen bei Publikumsgesellschaften rund 10 Prozent betr\u00e4gt, fliessen diesen bei einer Bruttor\u00fcckzahlung von 8 Milliarden Franken rund 800 Millionen Franken zu. Bei einem Grenzsteuersatz von 30 Prozent betr\u00e4gt die Einbusse bei den Einkommenssteuern des Bundes, der Kantone und der Gemeinden rund 240 Millionen Franken. Von diesem Betrag w\u00e4re, wenn bekannt, der Anteil ausl\u00e4ndischer Beteiligungsinhaber in Abzug zu bringen.</p><p>2. F\u00fcr die Beantwortung dieser Frage liegen keine Daten vor.</p><p>3. Wie sich Zins- und Dividendeneinkommen auf die von der Interpellantin genannten Kategorien von Empf\u00e4ngern aufteilen, ist unbekannt. Die R\u00fcckerstattungen bei der Verrechnungssteuer geben dar\u00fcber auch keine befriedigende Auskunft. Wie hoch die Steuereinnahmen aus der Besteuerung von Zinsen und Dividenden ausfallen, l\u00e4sst sich angesichts der in der Schweiz praktizierten synthetischen Einkommenssteuer und der damit zusammenh\u00e4ngenden fehlenden statistischen Grundlagen nicht beantworten.</p><p>4. In den letzten zehn Jahren sind die Steuereinnahmen gewachsen. In der Schweiz wird eine synthetische Einkommenssteuer erhoben, d. h., die der Steuer unterliegenden Lohn- und Kapitaleinkommen werden gesamthaft und zusammen besteuert, weshalb nicht, wie von der Interpellantin gefordert, separate Entwicklungen beziffert werden k\u00f6nnen.</p><p>5. Kapitaleinkommen wird, wenn vom Sonderfall der Steuerfreiheit von privaten Kapitalgewinnen abgesehen wird, in der Schweiz nicht bevorzugt besteuert.</p><p>6. Das Kapitaleinlageprinzip postuliert, dass das von den Aktion\u00e4ren bezahlte und einer Gesellschaft zur Verf\u00fcgung gestellte Agio von dieser Gesellschaft den Aktion\u00e4ren wieder steuerfrei zur\u00fcckbezahlt werden kann. Dies ist systemgerecht. Die in einer Gesellschaft erarbeiteten Gewinne werden im Zeitpunkt ihrer Aussch\u00fcttung besteuert. Eine fr\u00fchere Besteuerung beim Aktion\u00e4r w\u00e4re nicht sachgerecht.</p><p>7. Aus steuersystematischer und seit dem 1. Januar 2011 auch aus steuerrechtlicher Sicht handelt es sich bei der R\u00fcckzahlung von Agio-Reserven nicht um Dividenden, erfolgt doch die R\u00fcckzahlung anders als bei Dividenden nicht aus dem erwirtschafteten Gewinn. Mit der Einf\u00fchrung des Kapitaleinlageprinzips hat der Gesetzgeber eine steuersystematische \u00dcberbesteuerung eliminiert. Dies steht im Einklang mit dem verfassungsrechtlichen Gebot der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsf\u00e4higkeit (Art. 127 Abs. 2 der Bundesverfassung).</p><p>8. Im Gegensatz zur Schweiz besteuern die meisten anderen Staaten die privaten Kapitalgewinne, wobei dazu auch Gewinne aus Beteiligungen geh\u00f6ren. Zum Teil kommen aber f\u00fcr Kapitalgewinne geringere Steuers\u00e4tze als bei den Einkommenssteuern zur Anwendung.</p><p>Der Grossteil der untersuchten OECD-L\u00e4nder erfasst private Kapitalgewinne im Rahmen der Einkommenssteuer, wobei wiederum die Mehrheit dieser Staaten die Kapitalgewinne umfassend und gleichzeitig mit einem konstanten Steuersatz erfasst. In der Regel kommen Freibetr\u00e4ge zur Anwendung. Die Steuerfreiheit der privaten Kapitalgewinne geht am weitesten in Griechenland und den Niederlanden, die auf nichtkotierte Aktien nur 5 Prozent erheben und 25 Prozent auf wesentlichen Beteiligungen.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1302048000000)\/","SubmittedBy":"Kiener Nellen Margret","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1302566400000)\/","ResponsibleDepartment":7,"ResponsibleDepartmentName":"Finanzdepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EFD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"24","Category":null,"Modified":"\/Date(1690539087040)\/","SubmissionDate":"\/Date(1300406400000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4817,"SubmissionLegislativePeriod":48,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Finanzwesen"}}