{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113246,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113246,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113246,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113246,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113246,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113246,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113246,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113246,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113246,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113246,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113246,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113246,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113246,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113246,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113246,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113246,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113246,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20113246,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"11.3246","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Obligatorische Taggeldversicherung bei Krankheit","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>In der Antwort auf die Motion Humbel 10.3821, \"Wirksame Taggeldversicherung bei Krankheit\", sowie im bundesr\u00e4tlichen Bericht \"Evaluation und Reformvorschl\u00e4ge zur Taggeldversicherung bei Krankheit\" vom 30. September 2009 kommt der Bundesrat zum Schluss, das heutige System mit der obligatorischen Krankenversicherung und der freiwilligen Taggeldversicherung sei zwar nicht ideal, aber es habe sich doch grunds\u00e4tzlich bew\u00e4hrt. Eine umfassende Obligatoriumsl\u00f6sung erachtet er als politisch nicht durchsetzbar. </p><p>Vielleicht zieht der Bundesrat deshalb dieses Fazit, weil bisher nur die Mehrkosten, nicht aber die Einsparungen diskutiert wurden. Ich bitte ihn deshalb um die Beantwortung folgender Fragen: </p><p>1. Die Einf\u00fchrung einer obligatorischen Taggeldversicherung bei Krankheit h\u00e4tte \u00e4hnliche Auswirkungen auf die Anstrengungen zur Pr\u00e4vention, Fr\u00fcherfassung und Wiedereingliederung wie bei der Unfallversicherung. Mit welchen finanziellen Folgen ist zu rechnen, wenn auch im Bereich Krankheit die Anreize zur Mengenausweitung zugunsten von Anreizen zur Mengend\u00e4mpfung ge\u00e4ndert w\u00fcrden?</p><p>2. Mit welchen finanziellen Einsparungen in der IV und der Sozialhilfe w\u00e4re zu rechnen, wenn alle Erwerbst\u00e4tigen obligatorisch taggeldversichert w\u00e4ren?</p><p>3. Welche Branchen w\u00fcrden entlastet, wenn die Taggeldversicherung als obligatorische, solidarisch finanzierte Sozialversicherung organisiert w\u00fcrde? Welche w\u00fcrden mehr belastet? In welchen Gr\u00f6ssenordnungen w\u00e4ren diese Mehr- und Minderbelastungen zu erwarten?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>In Erf\u00fcllung des Postulates der SGK-N 04.3000 hat der Bundesrat dem Parlament am 30. Oktober 2009 seinen Bericht \"Evaluation und Reformvorschl\u00e4ge zur Taggeldversicherung bei Krankheit\" unterbreitet. In diesem Bericht hat der Bundesrat festgestellt, dass der Erwerbsausfall bei vor\u00fcbergehender Krankheit auch ohne eine obligatorische Versicherung weitgehend durch Taggeldversicherungen abgedeckt wird und dass sich die geltende Regelung f\u00fcr den \u00fcberwiegenden Teil der Arbeitnehmenden und Arbeitgebenden grunds\u00e4tzlich bew\u00e4hrt hat. Nach Auffassung des Bundesrates ist die Taggeldversicherung deshalb im bestehenden Rahmen beizubehalten. Diese Haltung hat der Bundesrat mehrmals bekr\u00e4ftigt (Antwort auf die Interpellation Robbiani 10.3498 und Stellungnahmen auf die Motion Robbiani 10.3500 und die Motion Humbel 10.3821). In der Stellungnahme auf die Motion Humbel hat er zudem festgehalten, dass die Einf\u00fchrung einer obligatorischen Erwerbsausfallversicherung mit erheblichen Kostenfolgen verbunden w\u00e4re, die der Bundesrat f\u00fcr nicht vertretbar erachte. </p><p>1. Es ist zun\u00e4chst festzuhalten, dass sich Unf\u00e4lle und Krankheiten aufgrund ihrer Wesensmerkmale unterschiedlich auswirken: Bei einem Unfall ist die Ursache eindeutig und kann pr\u00e4ventiv bek\u00e4mpft werden; besondere Risiken k\u00f6nnen ausgeschlossen werden. Bei einer Krankheit besteht oftmals keine offensichtliche Kausalit\u00e4t. Sie bricht h\u00e4ufig mit einer grossen zeitlichen Verz\u00f6gerung aus, und die wirklich teuren F\u00e4lle ereignen sich oft erst im Alter, wo sich die Frage des Erwerbsausfalls nicht mehr stellt. Nach Ansicht des Bundesrates lassen sich durch Pr\u00e4vention bei einer obligatorischen Taggeldversicherung bei Krankheit nur in geringem Masse Kosten einsparen. Bei der Beurteilung der Anreize der Versicherer zur Fr\u00fcherfassung und Wiedereingliederung sind die institutionellen Unterschiede zur Unfallversicherung zu beachten. Bei einem Unfall bezahlt die obligatorische Unfallversicherung gem\u00e4ss dem Bundesgesetz \u00fcber die Unfallversicherung (UVG; SR 832.20) die Heilungskosten und den Erwerbsausfall durch Taggelder und Renten \"aus einer Hand\". Diese L\u00f6sung hat den Vorteil, dass die Unfallversicherung an einer guten Behandlung interessiert ist, damit die verunfallte Person m\u00f6glichst bald wieder arbeiten kann und die Taggeldversicherung nur wenig belastet wird. Bei einer Krankheit hingegen werden die langfristigen Leistungen von der Invalidenversicherung gem\u00e4ss dem Bundesgesetz \u00fcber die Invalidenversicherung (IVG; SR 831.20) ausgerichtet. Dies d\u00fcrfte zur Folge haben, dass selbst nach Einf\u00fchrung einer obligatorischen Taggeldversicherung die Anstrengungen der Krankenversicherer f\u00fcr eine Fr\u00fcherfassung und Wiedereingliederung und damit die Kosteneinsparungen geringer ausfallen als heute im Bereich der Unfallversicherung. Weiter gehende, konkrete Angaben zu den finanziellen Folgen sind nicht m\u00f6glich. </p><p>2. Einsparungen bei der Invalidenversicherung ergeben sich bei den Taggeldern: Heute richtet die Invalidenversicherung w\u00e4hrend der Durchf\u00fchrung von Eingliederungsmassnahmen Taggelder aus. Der H\u00f6chstbetrag des Taggeldes entspricht dem H\u00f6chstbetrag des versicherten Tagesverdienstes nach dem UVG. Je nach Ausgestaltung der obligatorischen Taggeldversicherung bei Krankheit w\u00fcrden die Taggelder der Invalidenversicherung ganz oder teilweise entfallen. Das Bundesamt f\u00fcr Sozialversicherungen (BSV) sch\u00e4tzt, dass dadurch j\u00e4hrlich rund 10 Millionen Franken von der Invalidenversicherung in die obligatorische Taggeldversicherung bei Krankheit verschoben w\u00fcrden. Einsparungen bei der Sozialhilfe sind zu erwarten, wenn die obligatorische Taggeldversicherung bei Krankheit ein existenzsicherndes bzw. ausreichendes Einkommen garantiert. Dann n\u00e4mlich werden Personen, die aufgrund gesundheitlicher Probleme vor\u00fcbergehend arbeitsunf\u00e4hig sind, auch nach dem Verlust ihrer Arbeitsstelle ihren Lebensunterhalt bestreiten k\u00f6nnen. Die konkreten Einsparungen k\u00f6nnen heute nicht gesch\u00e4tzt werden.</p><p>3. Bei den heutigen Taggeldversicherungen nach dem Bundesgesetz \u00fcber die Krankenversicherung (KVG; SR 832.10) und nach dem Versicherungsvertragsgesetz (VVG; SR 221.229.1) k\u00f6nnen in der Kollektivversicherung die Pr\u00e4mien nach dem Risiko des einzelnen Vertrages festgelegt werden. Wenn risikogerechte Pr\u00e4mien bei einer obligatorischen Taggeldversicherung aus Solidarit\u00e4tsgr\u00fcnden nicht mehr zul\u00e4ssig w\u00e4ren und neu nur Einheitspr\u00e4miens\u00e4tze angewendet werden d\u00fcrften, w\u00fcrden jene Branchen weniger belastet als bisher, die das Arbeiten schon bei leichter gesundheitlicher Beeintr\u00e4chtigung nicht mehr zulassen. Demgegen\u00fcber w\u00fcrden Branchen mehr belastet, die das Arbeiten auch zulassen, wenn man nicht ganz gesund ist. Zur H\u00f6he der Pr\u00e4mien sind Angaben nicht m\u00f6glich, weil die konkrete Ausgestaltung einer allf\u00e4lligen obligatorischen Taggeldversicherung nicht bekannt ist.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1305676800000)\/","SubmittedBy":"Fehr Jacqueline","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1363910400000)\/","ResponsibleDepartment":4,"ResponsibleDepartmentName":"Departement des Innern","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EDI","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"2841","Category":null,"Modified":"\/Date(1690544008137)\/","SubmissionDate":"\/Date(1300406400000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4817,"SubmissionLegislativePeriod":48,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Gesundheit"}}