{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113253,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113253,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113253,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113253,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113253,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113253,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113253,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113253,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113253,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113253,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113253,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113253,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113253,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113253,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113253,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113253,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113253,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20113253,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"11.3253","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Bessere Mitsprache f\u00fcr die Kantone bei den Gesch\u00e4ftst\u00e4tigkeiten der SNB","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, eine Vorlage auszuarbeiten, damit die Kantone als Mehrheitsbesitzer der Schweizerischen Nationalbank im Bankrat besser vertreten sind. Dazu soll die Zahl der Vertreter der Kantone mehr als die H\u00e4lfte des Bankrats betragen.</p>","ReasonText":"<p>Die Aktien der Schweizerischen Nationalbank sind mehrheitlich im Besitz der Kantone und Kantonalbanken. Der Gewinn der Nationalbank, der die Dividendenaussch\u00fcttung \u00fcbersteigt, wird zu zwei Dritteln an die Kantone und zu einem Drittel an den Bund ausgesch\u00fcttet. Die H\u00f6he der Gewinnaussch\u00fcttungen an den Bund und die Kantone wird f\u00fcr einen bestimmten Zeitraum bestimmt. Das wird in den Finanzpl\u00e4nen der Kantone ber\u00fccksichtigt. Durch die Entwicklung der Wechselkurse hat die Nationalbank 2010 einen historischen Verlust von rund 21 Milliarden Franken in ihrer Bilanz. Die Aussch\u00fcttungen an Bund und Kantone scheinen f\u00fcr 2011 zwar gesichert. Wie sich die Zukunft entwickelt, ist aber mehr als ungewiss. F\u00fcr die Kantone ist diese Situation schwierig, weil die Gewinnaussch\u00fcttungen f\u00fcr die mittelfristige Finanzplanung nur noch mit einem Fragezeichen ber\u00fccksichtigt werden k\u00f6nnen. Mit dem Beitritt der Schweiz zu den ge\u00e4nderten Neuen Kreditvereinbarungen des Internationalen W\u00e4hrungsfonds wird der Beitrag der Nationalbank von heute rund 2,5 Milliarden Franken auf rund 18 Milliarden Franken erh\u00f6ht. Diese massive Erh\u00f6hung birgt in sich das Risiko, dass die Nationalbank auch in Zukunft erhebliche Verluste erwirtschaftet. Solche Entscheide betreffen demnach in erster Linie die Aktion\u00e4re, also die Kantone. Deshalb muss die Mitsprache der Kantone als Mehrheitsbesitzer der Nationalbank gest\u00e4rkt werden. Ihre Interessen sollen im Bankrat besser vertreten sein, weshalb ihre Zahl auf mehr als die H\u00e4lfte zu erh\u00f6hen ist. Milliardenkredite sollen k\u00fcnftig nicht mehr einfach vom Parlament in Eigenregie beschlossen werden k\u00f6nnen, ohne dass die Kantone dazu befragt werden.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Die Schweizerische Nationalbank hat gem\u00e4ss Bundesverfassung und Nationalbankgesetz (NBG) den Auftrag, die Preisstabilit\u00e4t zu gew\u00e4hrleisten, wobei sie der konjunkturellen Entwicklung Rechnung tr\u00e4gt. Die - gem\u00e4ss den Grunds\u00e4tzen einer professionellen Aktivenbewirtschaftung gef\u00fchrte - Verwaltung der Aktiven unterliegt dem Primat der Geld- und W\u00e4hrungspolitik. Die Erzielung eines Gewinns geh\u00f6rt dabei nicht zu den prim\u00e4ren Aufgaben der Nationalbank. Dennoch kann davon ausgegangen werden, dass sie langfristig positive Ertr\u00e4ge erzielt, wenn auch nicht in jedem einzelnen Jahr.</p><p>Die Bundesverfassung begr\u00fcndet auch die Kompetenz des Bundes in Sachen Geld- und W\u00e4hrungspolitik, welche von der Nationalbank im Gesamtinteresse des Landes wahrgenommen wird. Die Tatsache, dass sich eine Mehrheit der Aktien im Besitz der Kantone befindet, ist auch historisch begr\u00fcndet.</p><p>Im Rahmen der Totalrevision des Nationalbankgesetzes im Jahr 2002 wurde unter anderem auch die Wahl und Zusammensetzung des Bankrats neu geregelt. Als Mitglied des Bankrats k\u00f6nnen Pers\u00f6nlichkeiten mit ausgewiesenen Kenntnissen in den Bereichen Bank- und Finanzdienstleistungen, Unternehmensf\u00fchrung, Wirtschaftspolitik oder Wissenschaft gew\u00e4hlt werden. Von den elf Bankr\u00e4ten werden sechs vom Bundesrat gew\u00e4hlt, die Generalversammlung w\u00e4hlt f\u00fcnf Mitglieder. Von Gesetzes wegen haben die Kantone keinen Anspruch auf eine Vertretung im Bankrat. Bei der Wahl der Mitglieder des Bankrats wird aber seit je grosses Gewicht darauf gelegt, dass die Kantone angemessen vertreten sind. Der Bankrat beaufsichtigt und kontrolliert die Gesch\u00e4ftsf\u00fchrung der Nationalbank, namentlich im Hinblick auf die Einhaltung von Gesetz, Reglementen und Weisungen - unabh\u00e4ngig von seiner Zusammensetzung. Der Bankrat genehmigt auch die H\u00f6he der R\u00fcckstellungen, welche die Nationalbank zu bilden hat. Die geldpolitischen Entscheidungen, welche auch allf\u00e4llige Interventionen am Devisenmarkt einschliessen, stehen jedoch nicht dem Bankrat, sondern dem Direktorium zu. Die Befugnis zum Abschluss von Gesch\u00e4ften mit internationalen Organisationen, wie etwa der Gew\u00e4hrung von Krediten, liegt ebenfalls beim Direktorium in Zusammenarbeit mit dem Bund und - unabh\u00e4ngig von dessen Zusammensetzung - nicht beim Bankrat.</p><p>Aussch\u00fcttbare Gewinne stellen eine Restgr\u00f6sse dar, die nach Bildung der R\u00fcckstellungen verbleibt. Die R\u00fcckstellungen erlauben es, die W\u00e4hrungsreserven auf der geld- und w\u00e4hrungspolitisch erforderlichen H\u00f6he zu halten (Art. 30 NBG). Auch die Verfassung verpflichtet die Nationalbank zur Bildung von ausreichenden W\u00e4hrungsreserven (Art. 99 Abs. 3 BV). Da die Ertr\u00e4ge der Nationalbank erfahrungsgem\u00e4ss stark schwanken, vereinbaren Nationalbank und Finanzdepartement f\u00fcr einen bestimmten Zeitraum die H\u00f6he der j\u00e4hrlichen Gewinnaussch\u00fcttungen an Bund und Kantone mit dem Ziel, diese mittelfristig zu verstetigen (Art. 31 Abs. 2 NBG). Die Kantone werden diesbez\u00fcglich vorg\u00e4ngig informiert. Dabei ist zu bemerken, dass seit etwa 2002 die Gewinnaussch\u00fcttung h\u00f6her lag als das - von der Nationalbank beispielsweise im Rahmen der Kosa-Initiative gesch\u00e4tzte - langfristige Gewinnpotenzial von rund einer Milliarde Franken. Diese h\u00f6heren Aussch\u00fcttungen ergaben sich namentlich aus einer ge\u00e4nderten Bewertung der Goldreserven.</p><p>Unter den dargelegten Aspekten ist die gesetzliche Regelung f\u00fcr die Zusammensetzung des Bankrats nach wie vor zielf\u00fchrend.</p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposal":21,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1305676800000)\/","SubmittedBy":"Lustenberger Ruedi","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1331683200000)\/","ResponsibleDepartment":7,"ResponsibleDepartmentName":"Finanzdepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EFD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"24","Category":null,"Modified":"\/Date(1690551341790)\/","SubmissionDate":"\/Date(1300406400000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4817,"SubmissionLegislativePeriod":48,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Finanzwesen"}}