{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113264,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113264,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113264,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113264,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113264,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113264,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113264,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113264,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113264,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113264,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113264,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113264,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113264,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113264,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113264,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113264,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113264,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20113264,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"11.3264","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"M\u00fchleberg die unbefristete Betriebsbewilligung entziehen","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird aufgefordert,</p><p>- auf seinen Entscheid von 2009 zur\u00fcckzukommen und dem Atomkraftwerk M\u00fchleberg die unbefristete Betriebsbewilligung wieder zu entziehen. Das Atomkraftwerk ist unverz\u00fcglich sillzulegen.</p><p>- die Bundesbeh\u00f6rden und die BKW dazu zu verpflichten, s\u00e4mtliche Unterlagen zur Betriebssicherheit des AKW M\u00fchleberg offenzulegen.</p><p>- die Bev\u00f6lkerung sofort zu informieren, wie das Informations- und Evakuationskonzept bei einem St\u00f6rfall in M\u00fchleberg aussieht.</p>","ReasonText":"<p>Das Atomkraftwerk M\u00fchleberg liegt am linken Aareufer flussabw\u00e4rts rund 14 Kilometer westlich von Bern. Es ist ungen\u00fcgend vor Erdbeben und \u00dcberflutungen gesch\u00fctzt. Mittlerweile \u00e4ussert sich auch der stellvertretende Direktor des Eidgen\u00f6ssischen Nuklearsicherheitsinspektorats (Ensi) Georg Schwarz kritisch zum Erdbebenschutz und gibt zu, dass das Thema Erdbebensicherheit in der Vergangenheit untersch\u00e4tzt wurde. Das Hauptproblem seien mittlere Erdbeben, welche sich auch an den AKW-Standorten in der Schweiz ereignen k\u00f6nnten.</p><p>M\u00fchleberg w\u00e4re auch nicht vor einer \u00dcberflutung gesch\u00fctzt, wenn es im benachbarten Wasserkraftwerk einen Dammbruch g\u00e4be. Die BKW r\u00e4umen ein, dass der \u00dcberflutungsschutz bei einem neuen AKW verbessert werden m\u00fcsste.</p><p>Zurzeit kann die Sicherheit f\u00fcr das AKW M\u00fchleberg kaum gew\u00e4hrleistet werden, weil viele Untersuchungen noch h\u00e4ngig sind (z. B. Erdbebenanalyse, Analyse schwerer Winde und Tornados, unfallbedingter Flugzeugabsturz).</p><p>Zudem weist M\u00fchleberg Risse im Kernmantel auf. Diese werden mit einem Zuganker stabilisiert. Die Risse erh\u00f6hen aber das Unfallrisiko, wenn es in M\u00fchleberg zu einer Naturkatastrophe, zu einem Flugzeugabsturz oder zu einem Terroranschlag k\u00e4me.</p><p>Der Katastrophenschutz der Schweiz ist nicht auf eine Reaktorkatastrophe in M\u00fchleberg vorbereitet. Der Chef des Bundesamtes f\u00fcr Bev\u00f6lkerungsschutz, Willi Scholl, sprach in den Medien von \"einem ziemlichen Durcheinander\", das es bei einer Evakuation g\u00e4be. Es fehlt an vielem: an konkreten Evakuationspl\u00e4nen, an gen\u00fcgend rasch bezugsbereiten \"Schutzr\u00e4umen\", an Strahlen-Messinstrumenten und an Behandlungspl\u00e4tzen f\u00fcr Strahlenkranke. Die schweizerischen Beh\u00f6rden gehen bei der Notfallschutzplanung von Annahmen aus, die das reale Risiko bei Weitem untersch\u00e4tzen.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1. Die Betriebsbewilligung des Kernkraftwerks M\u00fchleberg und die Aufhebung der Befristung ist bereits Gegenstand mehrerer zurzeit noch laufender Verfahren vor verschiedenen Instanzen des Bundes.</p><p>Das Kernkraftwerk M\u00fchleberg ist das einzige Kraftwerk in der Schweiz, das derzeit noch \u00fcber eine befristete Betriebsbewilligung verf\u00fcgt. Der Bundesrat hatte diese am 28. Oktober 1998 bis Ende 2012 verl\u00e4ngert. Die BKW FMB Energie AG reichte dem Bundesrat am 25. Januar 2005 ein Gesuch ein, um die Befristung aufzuheben. Am 1. Februar 2005 ist das neue Kernenergiegesetz vom 21. M\u00e4rz 2003 (KEG, SR 732.1) in Kraft getreten. Seither ist das Eidgen\u00f6ssische Departement f\u00fcr Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) und nicht mehr der Bundesrat f\u00fcr den Entscheid \u00fcber die Aufhebung der Befristung zust\u00e4ndig. </p><p>Nach dem KEG ist eine Befristung der Betriebsbewilligung f\u00fcr ein KKW nur aus Sicherheitsgr\u00fcnden zul\u00e4ssig. F\u00fcr das Kernkraftwerk M\u00fchleberg lagen dazumal keine Gr\u00fcnde f\u00fcr eine Befristung vor. Das UVEK hat deshalb am 21. Dezember 2009 die Befristung der Betriebsbewilligung f\u00fcr das Kernkraftwerk M\u00fchleberg aufgehoben. Gegen diesen Entscheid wurde von mehreren Anwohnern des Kernkraftwerks M\u00fchleberg Beschwerde ans Bundesverwaltungsgericht erhoben. Diese ist noch beim Bundesverwaltungsgericht h\u00e4ngig. Der Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts kann ans Bundesgericht weitergezogen werden. Die Beschwerdef\u00fchrer haben im M\u00e4rz und April weitere Eingaben beim Bundesverwaltungsgericht, beim UVEK und beim Eidgen\u00f6ssischen Nuklearsicherheitsinspektorat (Ensi) gemacht. Diese Verfahren sind zurzeit h\u00e4ngig.</p><p>F\u00fcr eine sofortige Ausserbetriebnahme aus sicherheitstechnischen Gr\u00fcnden ist das Ensi zust\u00e4ndig. Es ist die gesetzliche Aufgabe des Ensi, dar\u00fcber zu wachen, dass die Vorgaben an die nukleare Sicherheit und Sicherung einer Anlage jederzeit erf\u00fcllt werden. W\u00e4re ein Ausserbetriebnahmekriterium nach der Verordnung des UVEK vom 16. April 2008 \u00fcber die Methodik und die Randbedingungen zur \u00dcberpr\u00fcfung der Kriterien f\u00fcr die vorl\u00e4ufige Ausserbetriebnahme von Kernkraftwerken (SR 732.114.5) erf\u00fcllt, m\u00fcsste das Ensi die Abschaltung des betroffenen Kernkraftwerks anordnen.</p><p>2. Die Aufsichtsbeh\u00f6rden m\u00fcssen die \u00d6ffentlichkeit regelm\u00e4ssig \u00fcber den Zustand der schweizerischen Kernanlagen informieren. Weiter besteht eine Informationspflicht der \u00d6ffentlichkeit bei besonderen Ereignissen. Die Betreiberin des Kernkraftwerks M\u00fchleberg ist aufgrund der Kernenergiegesetzgebung verpflichtet, den Aufsichtsbeh\u00f6rden s\u00e4mtliche Ausk\u00fcnfte zu geben, die f\u00fcr eine umfassende Beurteilung und Kontrolle erforderlich sind.</p><p>An den Sicherheitsunterlagen des Kernkraftwerks M\u00fchleberg bestehen indessen auch Geheimhaltungsinteressen. Zum einen erfordern Sicherheit und Sabotageschutz eine Geheimhaltung bestimmter Unterlagen, zum anderen bestehen auch Gesch\u00e4ftsgeheimnisse der Betreiberin. Der \u00d6ffentlichkeit k\u00f6nnen daher nicht s\u00e4mtliche Unterlagen offengelegt werden. Das Bundesverwaltungsgericht hat die derzeitige Praxis des UVEK im Verfahren M\u00fchleberg im Wesentlichen best\u00e4tigt. </p><p>3. F\u00fcr die Zusammenarbeit bei der Bew\u00e4ltigung von Ereignissen nationaler Tragweite im Falle erh\u00f6hter Radioaktivit\u00e4t, biologischen oder chemischen Schadensereignissen sowie Naturereignissen (ABCN) und die Koordination diesbez\u00fcglicher Eins\u00e4tze dient seit dem 1. Januar 2011 der Bundesstab ABCN. Die Stabsstelle ABCN bildet das Kernelement dieser neuen Einsatzorganisation. Sie wird durch die Nationale Alarmzentrale des Bundesamtes f\u00fcr Bev\u00f6lkerungsschutz (NAZ/Babs) gebildet. Die NAZ betreibt ein nationales Melde- und Lagezentrum, dessen Dienste vom Bund und von den Kantonen in Anspruch genommen werden k\u00f6nnen. Bei einem St\u00f6rfall in einem Kernkraftwerk ist das UVEK bzw. das Bundesamt f\u00fcr Energie (BFE) f\u00fcr die Informationsf\u00fchrung zust\u00e4ndig. Die Informationen des Bundesrates werden durch die Bundeskanzlei koordiniert.</p><p>Die am 1. Januar 2011 in Kraft getretene Notfallschutzverordnung legt die Aufgaben der Betreiber der Kernanlagen, des Ensi, von Meteo Schweiz, des Babs sowie der Kantone, Regionen und Gemeinden in der Vorbereitung und im Einsatz fest. Den Kantonen kommt in diesem Zusammenhang eine zentrale Rolle zu, da sie in Zusammenarbeit mit dem Babs f\u00fcr die Alarmierung und Information \u00fcber das Verhalten der Bev\u00f6lkerung in den Zonen 1 und 2 im Ereignisfall verantwortlich sind. Sie erstellen zudem ein Konzept zur Verkehrsf\u00fchrung sowie zur vorsorglichen Evakuierung der gef\u00e4hrdeten Bev\u00f6lkerung und planen den Betrieb von Kontaktstellen. Um die Planungen und Entscheidungsgrundlagen der zust\u00e4ndigen Bundes- und Kantonsbeh\u00f6rden im Hinblick auf eine Evakuierung zu optimieren, arbeitet das Babs mit der ETH Z\u00fcrich zusammen. Dar\u00fcber hinaus sind gesamtschweizerisch vereinheitlichte Informationsunterlagen f\u00fcr die Bev\u00f6lkerung der Zonen 1 und 2 in Erarbeitung. Darin werden Erkenntnisse aufgenommen, die sich aus laufenden Arbeiten zum Thema Evakuierung ergeben. </p><p>Zudem hat der Bundesrat am 4. Mai 2011 die Einsetzung einer interdepartementalen Arbeitsgruppe zur \u00dcberpr\u00fcfung der Notfallschutzmassnahmen bei Extremereignissen in der Schweiz (IDA Nomex) beschlossen. Aufgabe der Arbeitsgruppe, in der auch die Kantone mitarbeiten sollen, ist es, im Lichte der Erfahrungen von Japan zu untersuchen, ob und allenfalls welche neuen gesetzlichen und organisatorischen Notfallschutzmassnahmen ergriffen werden m\u00fcssen. Das UVEK wird dem Bundesrat bis im Herbst 2011 \u00fcber die Arbeiten Bericht erstatten, und die zust\u00e4ndigen Departemente werden ihm bis Mitte 2012 allf\u00e4llig notwendige Entw\u00fcrfe f\u00fcr Gesetzes- und Verordnungs\u00e4nderungen unterbreiten.</p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposal":21,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1306281600000)\/","SubmittedBy":"Teuscher Franziska","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1307491200000)\/","ResponsibleDepartment":9,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"UVEK","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"66","Category":null,"Modified":"\/Date(1690534060277)\/","SubmissionDate":"\/Date(1300406400000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4817,"SubmissionLegislativePeriod":48,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Energie"}}