{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113294,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113294,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113294,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113294,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113294,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113294,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113294,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113294,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113294,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113294,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113294,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113294,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113294,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113294,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113294,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113294,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113294,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20113294,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"11.3294","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Hashim Thaci und die kriminellen Aktivit\u00e4ten der UCK in der Schweiz","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Die im Dezember 2010 im Rahmen eines Berichts des Europarates erhobenen Vorw\u00fcrfe gegen den Ministerpr\u00e4sidenten von Kosovo, Hashim Thaci, umfassen schwere Verbrechen und Menschenrechtsverletzungen. Problematisch ist die Tatsache, dass Thaci vor dem Kosovo-Krieg in der Schweiz den Status eines anerkannten Fl\u00fcchtlings erlangte. Zu dieser Zeit wurden von der Schweiz aus kriminelle Gesch\u00e4fte im Namen der UCK abgewickelt.</p><p>1. Was waren die Gr\u00fcnde zur Erlangung des Fl\u00fcchtlingsstatus von f\u00fchrenden UCK-Mitgliedern: Hashim Thaci, Xhavit Haliti, Bardhyl Mahmuti, Ramush Haradinaj, Azem Syla, Adem Grabovci, Jashar Salihu, Kadri Veseli, Ali Ahmeti (Jahr der Erteilung des Fl\u00fcchtlingsstatus und Begr\u00fcndung pro Person)?</p><p>2. Wurden beim Herkunftsland, bei EU-Staaten oder internationalen Organisationen Informationen \u00fcber die obenerw\u00e4hnten Personen eingeholt, bevor ein Fl\u00fcchtlingsstatus erteilt wurde, was in einem ordentlichen Asylverfahren \u00fcblich ist? Falls nein, warum nicht? Falls ja, welches Ergebnis?</p><p>3. Welche der obenerw\u00e4hnte Personen besitzen gegenw\u00e4rtig eine Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung, und warum wurde diese nicht widerrufen?</p><p>4. Welchen obenerw\u00e4hnten Personen wurde der Fl\u00fcchtlingsstatus entzogen, gegen welche eine Einreisesperre verh\u00e4ngt und aus welchen Gr\u00fcnden?</p><p>5. Im Staatsschutzbericht 1998 wurde die F\u00fchrung der UCK namentlich erw\u00e4hnt: B. Mahmuti (Auslandssprecher), X. Haliti (Finanzverwalter der UCK) und H. Thaci. Die Schweiz wurde als Logistikst\u00fctzpunkt und Finanzierungsbasis bezeichnet. Welche Massnahmen wurden dagegen ergriffen?</p><p>6. Inwiefern gef\u00e4hrdete und gef\u00e4hrdet die Duldung der F\u00fchrungsmitglieder der UCK die innere Sicherheit der Schweiz?</p><p>7. Haben die Familienangeh\u00f6rigen von Bardhyl Mahmuti ebenfalls einen Aufenthaltsstatus in Form einer Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung in der Schweiz? Falls ja, warum?</p><p>8. Warum ist Azem Syla, Mitbegr\u00fcnder der UCK, immer noch im Besitz einer Niederlassungsbewilligung im Kanton Solothurn?</p><p>9. Warum ist Kadri Veseli, ehemaliger Kommandeur und Leiter des illegalen kosovarischen Nachrichtendienstes, im Besitze einer Niederlassungsbewilligung?</p><p>10. Wieso konnte Thaci seinen Lebensmittelpunkt nach Z\u00fcrich verlegen, obwohl ihm der Kantonswechsel nie bewilligt wurde?</p><p>11. Mit Bundesbeschluss vom 3. Juli 2001 wurde X. Haliti auf unbestimmte Zeit verboten, in die Schweiz einzureisen. Warum dies nicht bei s\u00e4mtlichen F\u00fchrungsmitgliedern der UCK?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Der Bundesrat kann zu einigen der vom Interpellanten gestellten Fragen aus Gr\u00fcnden des Pers\u00f6nlichkeitsschutzes keine n\u00e4heren Angaben machen. Die entsprechenden Informationen sind vertraulich zu behandeln (vgl. Art. 7 Abs. 2 Bst. c des Bundesgesetzes \u00fcber die Bundesversammlung; SR 171.10).</p><p>1. Die erw\u00e4hnten Personen haben mit einer Ausnahme in der Schweiz um Asyl ersucht. Sie wurden im Zeitraum vom 20. November 1986 bis 16. Februar 1996 als Fl\u00fcchtlinge anerkannt, und es wurde ihnen Asyl gew\u00e4hrt. Sie konnten nachweisen oder zumindest glaubhaft machen, dass sie von den Beh\u00f6rden im ehemaligen Jugoslawien wegen ihrer politischen Anschauungen verfolgt waren.</p><p>2. Die Asylbeh\u00f6rden haben jedes Asylgesuch individuell und sorgf\u00e4ltig gepr\u00fcft. Unter anderem wurden auch Abkl\u00e4rungen sowohl \u00fcber die Schweizer Vertretung im Herkunftsstaat als auch in den benachbarten L\u00e4ndern der Schweiz durchgef\u00fchrt. Ausserdem wurde zur Beurteilung der Asylgesuche das allgemeine L\u00e4nderwissen zur Menschenrechts- und politischen Lage im ehemaligen Jugoslawien mit einbezogen. In allen F\u00e4llen wurde im Zeitpunkt des Entscheides gepr\u00fcft, ob Asylausschlussgr\u00fcnde vorliegen (vgl. Art. 53 des Asylgesetzes; SR 142.31; Art. 1F des Abkommens \u00fcber die Rechtstellung der Fl\u00fcchtlinge; SR 0.142.30).</p><p>3./7./8./9. Aufgrund der Kompetenzordnung im Ausl\u00e4nderbereich sind f\u00fcr die Erteilung und den Widerruf der Aufenthalts- und Niederlassungsbewilligung die kantonalen Beh\u00f6rden zust\u00e4ndig. Wie bereits in der Einleitung erw\u00e4hnt, kann der Bundesrat zudem aufgrund des Pers\u00f6nlichkeitsschutzes keine Angaben \u00fcber den aktuellen Aufenthaltsstatus der Familienangeh\u00f6rigen machen. Bei den betroffenen Personen selbst ist der Bundesrat der Auffassung, dass es aus Gr\u00fcnden des Pers\u00f6nlichkeitsschutzes unverh\u00e4ltnism\u00e4ssig ist, \u00fcber die bereits vom EJPD kommunizierten Informationen hinauszugehen.</p><p>4. Bei den unter Frage 1 erw\u00e4hnten Personen wurden bald nach Beendigung des Kosovo-Krieges Asylwiderrufsverfahren eingeleitet. Bez\u00fcglich des Einreiseverbots gegen Xhavit Haliti verweisen wir auf die Antworten auf die Fragen 5 und 11.</p><p>5. Mit Entscheid vom 3. Juli 2001 hat der Bundesrat gegen Exponenten des Mazedonien-Konflikts in der Schweiz Massnahmen gest\u00fctzt auf Artikel\u00a0184 Absatz\u00a03 der Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft (BV; SR 101) angeordnet. Unter anderem wurde Xhavit Haliti untersagt, das Gebiet der Schweiz bis auf Weiteres ohne ausdr\u00fcckliche Bewilligung zu betreten. Zudem wurde diesem unter anderem verboten, Organisationen zu gr\u00fcnden, zu vertreten oder zu unterst\u00fctzen, die entweder selber gewaltsam am Konflikt in Mazedonien teilnahmen oder die indirekt gewaltbereite Parteien unterst\u00fctzten. Das Eidgen\u00f6ssische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) wurde beauftragt, diese Beschl\u00fcsse zu vollziehen. Bei weiteren Personen gab es Hinweise, dass sie sich seit l\u00e4ngerer Zeit im Konfliktgebiet aufhielten und dort f\u00fcr die proalbanische Konfliktpartei aktiv waren, w\u00e4hrenddem sie in der Schweiz fremdenrechtlich geregelt waren. Das EJPD hat gegen diese Personen aus Ex-Jugoslawien die n\u00f6tigen Massnahmen in seinem Zust\u00e4ndigkeitsbereich (Bundesamt f\u00fcr Polizei und Bundesamt f\u00fcr Migration) angeordnet. Sie betrafen vor allem den Aufenthaltsstatus.</p><p>6. Der Bundesrat hat die unter Frage 5 beschriebenen Massnahmen damit begr\u00fcndet, dass die Aktivit\u00e4ten der Exponenten des Mazedonien-Konflikts die innere und \u00e4ussere Sicherheit der Schweiz gef\u00e4hrden. Diese Aktivit\u00e4ten waren geeignet, die Beziehungen der Schweiz zu Mazedonien und zu Drittstaaten zu gef\u00e4hrden. Diese Staaten haben sich wie die Schweiz f\u00fcr eine friedliche L\u00f6sung im Balkan eingesetzt und kriegerische Aktivit\u00e4ten albanischer Nationalisten verurteilt. Auch bestand die Gefahr, dass die Aktivit\u00e4ten von der Schweiz aus get\u00e4tigt w\u00fcrden und damit die Sicherheit der Schweiz gef\u00e4hrdet w\u00fcrde.</p><p>10. Bei einem Kantonswechsel gelten die Bestimmungen von Artikel\u00a037 des Ausl\u00e4ndergesetzes. Danach haben Personen mit Kurzaufenthalts- oder Aufenthaltsbewilligung im Voraus eine entsprechende Bewilligung des neuen Kantons zu beantragen. Sofern keine Widerrufsgr\u00fcnde nach Artikel\u00a062 des Ausl\u00e4ndergesetzes vorliegen und die ausl\u00e4ndische Person nicht arbeitslos ist, besteht bei Personen mit Aufenthaltsbewilligung ein Anspruch auf Kantonswechsel. Bei Personen mit Niederlassungsbewilligung besteht ebenfalls ein Anspruch auf Kantonswechsel, sofern kein Widerrufsgrund nach Artikel\u00a063 des Ausl\u00e4ndergesetzes vorliegt. Da die Kantone f\u00fcr die Kantonswechsel zust\u00e4ndig sind, verf\u00fcgt das Bundesamt f\u00fcr Migration im genannten Fall \u00fcber keine n\u00e4heren Angaben.</p><p>11. In seinem Entscheid vom 3. Juli 2001 hat sich der Bundesrat mit der Situation der elf Personen befasst, die alle als Kader der UCK galten.</p><p>Gegen drei Personen, darunter auch Xhavit Haliti, wurden direkt auf die Bundesverfassung gest\u00fctzte Massnahmen ergriffen. Gegen zwei dieser Personen, darunter Xhavit Haliti, sprach der Bundesrat Einreiseverbote aus, weil sie sich seit 1998 vorwiegend im Ausland befunden hatten. Gegen die dritte Person, die tats\u00e4chlich in der Schweiz wohnte, wurde ein Verbot der Durchf\u00fchrung von Propagandaaktionen ausgesprochen, verbunden mit der Drohung der Ausweisung im Falle einer Nichtbeachtung des Verbots.</p><p>Bei den restlichen acht Personen hat der Bundesrat davon Kenntnis genommen, dass das EJPD (Bundesamt f\u00fcr Polizei, Bundesamt f\u00fcr Migration) die n\u00f6tigen Massnahmen ergreifen w\u00fcrde, um die f\u00fcr deren Situation geeigneten Entscheide zu treffen, beispielsweise ein Widerruf des Fl\u00fcchtlingsstatus und/oder der Aufenthaltsbewilligung und/oder ein Einreiseverbot. Gegen diese Personen wurden dann auch tats\u00e4chlich verschiedene Massnahmen ergriffen, die darauf abzielten, sie von der Schweiz fernzuhalten.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1306281600000)\/","SubmittedBy":"Wobmann Walter","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1317168000000)\/","ResponsibleDepartment":5,"ResponsibleDepartmentName":"Justiz- und Polizeidepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EJPD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"9|2811","Category":null,"Modified":"\/Date(1690533383980)\/","SubmissionDate":"\/Date(1300406400000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4817,"SubmissionLegislativePeriod":48,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Sicherheitspolitik|Migration"}}