{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113301,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113301,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113301,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113301,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113301,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113301,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113301,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113301,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113301,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113301,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113301,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113301,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113301,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113301,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113301,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113301,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113301,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20113301,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"11.3301","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Keine gemeinsame elterliche Sorge bei h\u00e4uslicher Gewalt","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Dass das Aufwachsen mit h\u00e4uslicher Gewalt als Kindeswohlgef\u00e4hrdung betrachtet werden muss, ist wissenschaftlich belegt. Die Gef\u00e4hrdung des Kindeswohls durch h\u00e4usliche Gewalt ist h\u00e4ufig mit der Trennung von Mutter und Vater nicht beendet. Die Beziehung der Kinder zum gewaltaus\u00fcbenden Elternteil ist oftmals durch Gef\u00fchle wie Angst, Hass oder durch Loyalit\u00e4tskonflikte belastet. Teilweise m\u00fcssen Kinder im Umgangskontakt anhaltende Gewaltt\u00e4tigkeiten und Bedrohungen gegen den gewaltbetroffenen Elternteil miterleben und sind auch selbst unmittelbar gef\u00e4hrdet. Umgangsregelungen m\u00fcssen deshalb bei h\u00e4uslicher Gewalt mit grosser Sorgfalt abgekl\u00e4rt werden und Fragen der Sicherheit des gewaltbetroffenen Elternteils und vor allem der Kinder h\u00f6chste Priorit\u00e4t haben, auch wenn das gemeinsame Sorgerecht zur Regel werden sollte.</p><p>Ich bitte den Bundesrat in diesem Zusammenhang um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p>- In wie vielen F\u00e4llen wird die h\u00e4usliche Gewalt nach Trennungen fortgesetzt? Wie viele Kinder sind davon betroffen? </p><p>- Wie wird das in Artikel\u00a019 der Kinderrechtskonvention verankerte Recht der Kinder auf Schutz bei der aktuellen Revision des Zivilgesetzbuches, insbesondere hinsichtlich der vorgesehenen gemeinsamen elterlichen Sorge, ber\u00fccksichtigt?</p><p>- Wie wird der Sicherheitsfrage (gewaltbetroffene Bezugsperson und Kinder) bei der ZGB-Revision Rechnung getragen? </p><p>- Wie wird der Wille der Kinder gem\u00e4ss Artikel\u00a012 der Kinderrechtskonvention insk\u00fcnftig bei Entscheiden zur elterlichen Sorge ber\u00fccksichtigt?</p><p>- Teilt der Bundesrat die Auffassung von verschiedenen Vernehmlassungsteilnehmenden, dass die elterliche Sorge bei wiederholter h\u00e4uslicher Gewalt der gewaltaus\u00fcbenden Person entzogen werden soll?</p><p>- Wie wird sichergestellt, dass h\u00e4usliche Gewalt bei Sorgerechtsentscheiden von den Gerichten erkannt und mitbedacht wird?</p><p>- Welche Erfahrungen wurden im Ausland mit gemeinsamer elterlicher Sorge bei h\u00e4uslicher Gewalt gemacht? Wie fliessen sie in die neue Gesetzesvorlage ein?</p><p>- Die Praxis zeigt, dass sich Gewaltaus\u00fcbende der Kindesgef\u00e4hrdung nicht bewusst sind. Wie kann der Umgang des Gewaltaus\u00fcbenden mit den Kindern an Auflagen gekn\u00fcpft (T\u00e4ter-Lernprogramme, Erh\u00f6hung Elternkompetenzen) werden?</p><p>- Wie wird eine neue Regelung der gemeinsamen elterlichen Sorge mit Fokus auf h\u00e4usliche Gewalt nach Inkrafttreten evaluiert?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Der Bundesrat bereitet zurzeit die Botschaft zur gemeinsamen elterlichen Sorge vor. In diesem Rahmen wird er sich auch zum Verh\u00e4ltnis h\u00e4usliche Gewalt und elterliche Sorge \u00e4ussern. Im Folgenden nimmt er deshalb nur insofern zur Interpellation Stellung, als sich diese nicht auf die geplante Vorlage bezieht. </p><p>Statistik \u00fcber h\u00e4usliche Gewalt</p><p>Gem\u00e4ss der polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) wurden im Jahr 2010 9233 Personen Opfer von strafrechtlich relevanter h\u00e4uslicher Gewalt. Darunter befinden sich 2306 Ex-Partner und 1008 Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren. Erhebungen zu polizeilichen Schutzmassnahmen der Interventionsstellen gegen h\u00e4usliche Gewalt des Kantons Z\u00fcrich aus den Jahren 2007 und 2008 zeigen ausserdem auf, dass bei 53,7 Prozent der polizeilichen Interventionen wegen Partnerschaftsgewalt Kinder anwesend waren. </p><p>Recht auf pers\u00f6nlichen Verkehr und Kindesschutzmassnahmen </p><p>Nach dem Gesetzeswortlaut (vgl. Art. 273 Abs. 1 ZGB) haben die Eltern, denen die Obhut nicht zusteht, und das unm\u00fcndige Kind gegenseitig Anspruch auf angemessenen pers\u00f6nlichen Verkehr. Dieses Recht dient in erster Linie dem Wohl des Kindes. Dementsprechend trifft die zust\u00e4ndige Beh\u00f6rde (je nachdem der Eheschutzrichter, der Scheidungsrichter oder die Vormundschaftsbeh\u00f6rde) die erforderlichen Massnahmen zum Schutz des Kindes, wenn sich die Aus\u00fcbung des pers\u00f6nlichen Verkehrs, namentlich in F\u00e4llen h\u00e4uslicher Gewalt, f\u00fcr das Kind nachteilig auswirkt (Art. 307ff. ZGB). Das Gesetz schreibt in diesem Bereich die Offizial- und die Untersuchungsmaxime vor. Dies bedeutet, dass die Beh\u00f6rde nicht an die Rechtsbegehren der Parteien gebunden ist und dass sie von Amtes wegen die zur Feststellung des Sachverhalts notwendigen Beweise erhebt. Die Beh\u00f6rde verf\u00fcgt zudem \u00fcber einen weiten Ermessensspielraum hinsichtlich der zu treffenden Massnahmen. Dies erm\u00f6glicht es, diejenige Massnahme anzuordnen, die dem konkreten Einzelfall am besten gerecht wird. Die Beh\u00f6rde kann beispielsweise die Dauer und/oder die H\u00e4ufigkeit des Besuchsrechts einschr\u00e4nken; eine Besuchsrechtsbeistandschaft anordnen; ein begleitetes Besuchsrecht in einem gesch\u00fctzten Rahmen anordnen; den besuchsberechtigten Elternteil anweisen, sich einer Therapie oder einem Lernprogramm gegen Gewalt zu unterziehen (siehe Urteil des Bundesgerichts vom 9. Dezember 2009, 5A_457/2009); das Besuchsrecht suspendieren oder sogar entziehen. Diese Massnahmen k\u00f6nnen auch miteinander kombiniert werden. Wenn die Beh\u00f6rde es im Interesse des Kindes als angezeigt erachtet, kann sie zudem die elterliche Obhut aufheben und die elterliche Sorge entziehen. </p><p>Im \u00dcbrigen pr\u00fcfen die Fachstelle gegen Gewalt (FGG) des Eidgen\u00f6ssischen B\u00fcros f\u00fcr die Gleichstellung von Frau und Mann (EBG) und das Bundesamt f\u00fcr Justiz (BJ) gemeinsam gem\u00e4ss Bericht des Bundesrats \"Gewalt in Paarbeziehungen. Ursachen und in der Schweiz getroffene Massnahmen\" vom 13. Mai 2009 (Postulat Stump 05.3694) Weiterbildungsangebote f\u00fcr Richterinnen und Richter zum Thema h\u00e4usliche Gewalt (Massnahme N). Ein entsprechendes neues Angebot wird derzeit im Auftrag der FGG und des BJ durch das Kompetenzzentrum f\u00fcr Rechtspsychologie (IRP) der Universit\u00e4t St. Gallen erarbeitet und wird voraussichtlich 2012 eingef\u00fchrt werden. Die Organisation der Kindesschutzbeh\u00f6rde als Fachbeh\u00f6rde gem\u00e4ss dem neuen Erwachsenen- und Kindesschutzrecht (Art. 440 ZGB), welches auf den 1. Januar 2013 in Kraft gesetzt wird, wird ebenfalls zu einem verbesserten Schutz des Kindes beitragen. </p><p>Gemeinsame elterliche Sorge und h\u00e4usliche Gewalt: Erfahrungen im Ausland </p><p>Der Bundesrat hat keine offiziellen Informationen zu dieser Thematik. Dem Bundesrat sind aber erste Erfahrungsberichte seitens Nichtregierungsorganisationen (NGO) aus L\u00e4ndern bekannt, welche die gemeinsame elterliche Sorge bereits kennen.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1307318400000)\/","SubmittedBy":"Stump Doris","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1308268800000)\/","ResponsibleDepartment":5,"ResponsibleDepartmentName":"Justiz- und Polizeidepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EJPD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"12|28","Category":null,"Modified":"\/Date(1690489226980)\/","SubmissionDate":"\/Date(1300406400000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4817,"SubmissionLegislativePeriod":48,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Recht Allgemein|Soziale Fragen"}}