{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113309,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113309,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113309,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113309,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113309,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113309,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113309,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113309,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113309,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113309,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113309,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113309,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113309,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113309,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113309,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113309,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113309,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20113309,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"11.3309","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Arten nuklearer Unf\u00e4lle, die die Schweiz und umliegende Gebiete bedrohen k\u00f6nnten","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p></p><p>Der Bundesrat wird beauftragt, die tats\u00e4chlich und beinahe eingetretenen nuklearen Unf\u00e4lle aufzulisten, die sich in ihrer Schwere (unabh\u00e4ngig von deren Einstufung auf der Bewertungsskala) oder in ihrer Art - angesichts der j\u00fcngsten Ereignisse - auch in der Schweiz oder in den umliegenden Gebieten ereignen k\u00f6nnten. Zudem soll er die Folgen aufzeigen, die ein solcher Unfall h\u00e4tte, und die geplanten Vorsichtsmassnahmen darstellen.</p>","ReasonText":"<p>Das Drama von Fukushima macht leider deutlich, dass die pessimistischen, seit gut vierzig Jahren aus Antiatomkreisen zu vernehmenden Warnungen, obwohl diese von den Verfechtern der Atomenergie - \"Wissenschaftlern\", Lobbyisten, Politikern - systematisch zur\u00fcckgewiesen oder verharmlost wurden, durchaus realistisch waren. Damit die die Schweiz m\u00f6glicherweise bedrohenden nuklearen Unfallarten auf den neuesten Stand gebracht werden k\u00f6nnen, m\u00fcssen die Szenarien solcher Ereignisse \u00fcberarbeitet werden. Ammenm\u00e4rchen sollen aus der Welt geschafft werden, damit die Bev\u00f6lkerung die sie bedrohenden, tats\u00e4chlichen Gefahren im Voraus selber erkennen und sich darauf, soweit m\u00f6glich, vorbereiten kann. So sollen insbesondere die Vorsichtsmassnahmen zur Evakuierung sorgf\u00e4ltig ausformuliert werden. Schliesslich soll die Skala, in die solche Unf\u00e4lle normalerweise eingeteilt werden, nicht ber\u00fccksichtigt werden, da diese Werte nicht aussagekr\u00e4ftig sind; so wurde der schwerwiegende Zwischenfall im schwedischen Kernkraftwerk Forsmark im Jahr 2006 beispielsweise, bei dem eine Kernschmelze nur haarscharf und mit unglaublich viel Gl\u00fcck ausblieb, nur gerade als St\u00f6rfall der Stufe 2 bezeichnet.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>In der Schweiz und im grenznahen Ausland ereigneten sich bisher drei Unf\u00e4lle in Kernkraftwerken. Weil die internationale Bewertungsskala f\u00fcr nukleare Ereignisse (Ines) erst in den Achtzigerjahren eingef\u00fchrt wurde, k\u00f6nnen die drei Unf\u00e4lle nur im Nachhinein bewertet werden. Nach heutigen Sch\u00e4tzungen werden sie der Ines-Stufe 4 bis 5 zugeordnet.</p><p>1. Am 21. Januar 1969 kam es im schweizerischen Versuchsatomkraftwerk Lucens (VD) zum Schmelzen mehrerer Brennst\u00e4be, gefolgt von einer Freisetzung radioaktiver Stoffe in die Felskaverne. Diese konnte rechtzeitig isoliert werden. Daher kam es zu keiner Freisetzung radioaktiver Stoffe in die Umgebung. Der Reaktor wurde nie mehr in Betrieb genommen. Da die Leistung des Versuchsatomkraftwerks um zwei Gr\u00f6ssenordnungen geringer war als diejenige eines Leistungsreaktors und der Betrieb nur kurz gedauert hatte, war das Inventar an Radionukliden und damit das theoretische Freisetzungspotenzial geringer.</p><p>2. Am 19. Oktober 1969 kam es im Reaktor A1 im franz\u00f6sischen Saint-Laurent zum teilweisen Schmelzen einiger Brennelemente. Saint-Laurent liegt etwa 350 Kilometer von der Schweizer Grenze entfernt in der N\u00e4he von Orl\u00e9ans an der Loire. Beim Reaktor handelte es sich um einen gasgek\u00fchlten, graphitmoderierten Leistungsreaktor. Die Auswirkungen beschr\u00e4nkten sich auf das Kraftwerksareal. Der Reaktor wurde nach einem Jahr wieder in Betrieb genommen und 1990 definitiv stillgelegt. Das Inventar an Radionukliden und damit das potenzielle Freisetzungspotenzial lag in der gleichen Gr\u00f6ssenordnung wie dasjenige anderer Leistungsreaktoren. </p><p>3. Am 13. M\u00e4rz 1980 kam es im Reaktor A2 im franz\u00f6sischen Saint-Laurent zum teilweisen Schmelzen einiger Brennelemente. Wie beim Reaktor A1 waren auch hier die Auswirkungen auf das Kraftwerksareal beschr\u00e4nkt. Der Reaktor wurde nach zweieinhalb Jahren wieder in Betrieb genommen und 1992 definitiv stillgelegt. </p><p>Der St\u00f6rfall vom 25. Juli 2006 im Siedewasserreaktor Forsmark 1 (Schweden) begann mit der Trennung des Kernkraftwerks vom externen 400-Kilovolt-Hochspannungsnetz. Eine Kombination verschiedener Fehler f\u00fchrte dazu, dass die Notstromdieselgeneratoren zur Versorgung der Notstromschienen angefordert wurden, wobei nur zwei der vier Notstromdieselgeneratoren starteten. Da die Notk\u00fchlsysteme vierstr\u00e4ngig aufgebaut sind und jeder Strang 50 Prozent der Nachw\u00e4rme abf\u00fchren kann, war die Kernk\u00fchlung zu jedem Zeitpunkt durch die zwei laufenden Notstromdieselgeneratoren sichergestellt. 22 Minuten nach Beginn des St\u00f6rfalls konnte die Versorgung der anderen Notstromschienen ab 6-Kilovolt-Schienen zugeschaltet werden, die ihrerseits vom externen 70-Kilovolt-Netz gespiesen wurden. Der Reaktor wurde anschliessend in den Zustand \"kalt abgestellt\" \u00fcberf\u00fchrt. Nach Umsetzung verschiedener Verbesserungsmassnahmen wurde Forsmark 1 nach mehrmonatigem Unterbruch wieder in Betrieb genommen. </p><p>Das Erdbeben der St\u00e4rke 9 auf der Richterskala und der Tsunami in Japan betrafen 14 Kernreaktoren. Von diesen 14 Reaktoren wurden vier, die zur Kraftwerksanlage Fukushima Daiichi geh\u00f6ren, sehr stark besch\u00e4digt. Laut den japanischen Nuklearsicherheitsbeh\u00f6rden sind die anderen Reaktoren kalt abgestellt und in einem befriedigenden Sicherheitszustand. </p><p>Alle Sicherheitsbeh\u00f6rden der L\u00e4nder, die im Nuklearbereich t\u00e4tig sind, untersuchen nun die Gr\u00fcnde, die alle Schutzvorkehrungen der vier Reaktoren des Kraftwerks Fukushima Daiichi versagen liessen. </p><p>Nach den Ereignissen in Japan hat das Eidgen\u00f6ssische Nuklearsicherheitsinspektorat (Ensi) am 18. M\u00e4rz 2011 verf\u00fcgt, dass die Betreiber der Kernkraftwerke in der Schweiz die Sicherheit ihrer Anlagen bei Erdbeben und Hochwasser unverz\u00fcglich zu \u00fcberpr\u00fcfen haben. Zudem mussten die Betreiber bis zum 31. M\u00e4rz Fragen zur K\u00fchlmittelversorgung der Brennelementlagerbecken und zur Brennelementbeckenk\u00fchlung beantworten. Als sofort umzusetzende, zus\u00e4tzliche Sicherheitsvorkehrung m\u00fcssen die Kernkraftwerke in der Schweiz ab dem 1. Juni 2011 Zugang zu einem externen, erdbeben- und \u00fcberflutungssicheren Lager f\u00fcr Einsatzmittel zur Bek\u00e4mpfung schwerer Unf\u00e4lle haben. Die Betreiber haben ihre ersten Berichte in der Zwischenzeit termingerecht eingereicht. Das Ensi hat die Eingaben im April \u00fcberpr\u00fcft, gewisse Schwachstellen identifiziert und zus\u00e4tzliche Nachweise verlangt. Im Rahmen der laufenden Ereignisanalyse k\u00f6nnen weitere Massnahmen angeordnet werden. Der Bundesrat hat sodann am 4. Mai 2011 die Einsetzung einer interdepartementalen Arbeitsgruppe zur \u00dcberpr\u00fcfung der Notfallschutzmassnahmen bei Extremereignissen in der Schweiz beschlossen. Diese soll \u00fcberpr\u00fcfen, ob und, wenn ja, welche neuen gesetzlichen oder organisatorischen Massnahmen ergriffen werden m\u00fcssen. Auch die EU beschloss am 25. M\u00e4rz 2011, alle ihre 143 Kernkraftwerke einheitlichen, freiwilligen Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfungen (Stresstests) zu unterziehen. Untersucht werden sollen unter anderem die Gefahren durch Erdbeben und Hochwasser sowie die Zuverl\u00e4ssigkeit der K\u00fchlung und Stromversorgung der Kernkraftwerke. Die von der Wenra (Western Europe Nuclear Regulators Association) im Auftrag der EU-Kommission vorgeschlagenen Kriterien f\u00fcr den freiwilligen Sresstest sind in den durch das Ensi eingeleiteten Massnahmen bereits weitgehend ber\u00fccksichtigt. </p><p>Die Anforderungen an den internen Notfallschutz in Kernkraftwerken sind in der Richtlinie Ensi-B12 festgelegt. Diese betreffen die Vorbereitung und Einsatzbereitschaft der Notfallorganisation sowie das Erfassen und Erkennen der Kriterien zur Warnung der Beh\u00f6rden und Alarmierung der Bev\u00f6lkerung. Ebenfalls geregelt sind die Anforderungen an:</p><p>- Notfallinfrastruktur;</p><p>- St\u00f6rfallinstrumentierung;</p><p>- technische Entscheidungshilfen f\u00fcr das Unfallmanagement zur Beendung von Kernschmelzvorg\u00e4ngen, Erhaltung der Containment-Integrit\u00e4t und Minimierung der Freisetzung von radioaktiven Stoffen (Severe Accident Management Guidance, SAMG) und</p><p>- \u00dcbertragung der Anlageparameter an das Ensi. </p><p>In der Umgebung der Kernkraftwerke sind Notfallschutzzonen eingerichtet: Die Zone 1 umfasst ein Gebiet mit einem Radius von 3 bis 5 Kilometern; die Zone 2 schliesst an die Zone 1 an und hat einen Radius von etwa 20 Kilometern; die \u00fcbrige Schweiz wird als Zone 3 bezeichnet. </p><p>In den Zonen 1 und 2 gibt es ein verdichtetes festes Sirenennetz zur Alarmierung der Bev\u00f6lkerung. Dort sind zudem die Jodtabletten an die Haushalte und Betriebe mit \u00dcberdotierung vorverteilt.</p><p>Die ABCN-Einsatzverordnung, die auf den 1. Januar 2011 in Kraft getreten ist, sieht verschiedene Schutzmassnahmen vor, die vom Bundesstab ABCN oder im Falle h\u00f6chster Dringlichkeit von der Nationalen Alarmzentrale angeordnet werden k\u00f6nnen:</p><p>- Aufenthalt im Haus f\u00fcr Kinder, Jugendliche und schwangere Frauen</p><p>- Gesch\u00fctzter Aufenthalt im Haus, Keller oder Schutzraum</p><p>- Vorsorgliche Evakuierung</p><p>- Einnahme von Jodtabletten</p><p>- Vorsorgliches Ernte- und Weideverbot</p><p>Die ebenfalls Anfang Jahr in Kraft getretene Notfallschutzverordnung legt die Aufgaben der Betreiber der Kernanlagen, des Ensi, Meteo Schweiz, des Bundesamts f\u00fcr Bev\u00f6lkerungsschutz (Babs) sowie der Kantone, Regionen und Gemeinden in der Vorbereitung und im Einsatz fest. Die Katastrophe in Japan hat gezeigt, dass die vorsorgliche Evakuierung eine ganz entscheidende Rolle spielen kann. In der Schweiz ist es Aufgabe der Kantone, diese nach Vorgaben des Babs vorzubereiten und umzusetzen. F\u00fcr die Erarbeitung dieser Vorgaben hat das Babs vor etwa zwei Jahren zusammen mit der ETH Z\u00fcrich ein Forschungsprojekt gestartet, um Ablauf und Zeitbedarf von vorsorglichen Evakuierungen der Zone 1 sowie der Zone 1 und Teilen der Zone 2 mit computergest\u00fctzten Modellen zu simulieren. Die entsprechenden Resultate dienen den damit beauftragten F\u00fchrungsorganen auf Stufe Kanton und Region als Grundlage f\u00fcr die Planung einer vorsorglichen Evakuierung.</p><p>Sobald die Gr\u00fcnde f\u00fcr das Versagen aller Sicherheitssysteme der vier Reaktoren in Japan bekannt sind, werden die Fragen des Interpellanten beantwortet werden k\u00f6nnen, die den Bundesrat beauftragen, die mit Fukushima Daiichi vergleichbaren nuklearen Unf\u00e4lle und ihre Folgen aufzulisten, welche sich auch in der Schweiz ereignen k\u00f6nnten.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1306281600000)\/","SubmittedBy":"Recordon Luc","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1317168000000)\/","ResponsibleDepartment":9,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"UVEK","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"66","Category":null,"Modified":"\/Date(1690536720867)\/","SubmissionDate":"\/Date(1300406400000)\/","SubmissionCouncil":2,"SubmissionCouncilName":"St\u00e4nderat","SubmissionCouncilAbbreviation":"SR","SubmissionSession":4817,"SubmissionLegislativePeriod":48,"FirstCouncil1":2,"FirstCouncil1Name":"St\u00e4nderat","FirstCouncil1Abbreviation":"SR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Energie"}}