{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113336,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113336,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113336,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113336,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113336,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113336,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113336,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113336,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113336,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113336,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113336,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113336,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113336,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113336,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113336,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113336,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20113336,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20113336,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"11.3336","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Bedeutung eines Kernreaktorunfalles in der Schweiz und die Aufkl\u00e4rung der Bev\u00f6lkerung","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Die Katastrophe von Fukushima hat uns leider bewiesen, was Expertinnen und Experten seit Langem wissen: Die Atomtechnologie ist nicht beherrschbar und ist die gef\u00e4hrlichste Form, Energie zu erzeugen. In diesem Kontext stellt sich die Frage, wie sich die Folgen eines Kernreaktorunfalls manifestieren und welche Vorkehrungen nach einem solchen St\u00f6rfall getroffen werden. Die aktuelle Auseinandersetzung und Thematisierung zeigt, dass die Bev\u00f6lkerung \u00fcber die konkreten Gefahren und Auswirkungen nicht oder kaum informiert ist. Dazu stellen sich verschiedene Fragen an den Bundesrat:</p><p>1. Wie werden leichte, mittlere und schwere Strahlenbelastungen definiert (in mSV pro Stunde/Tag/Jahr), und worin besteht der Unterschied zwischen Radioaktivit\u00e4t und Strahlung?</p><p>2. Welchen Gefahren sind biologische Organismen (Mensch, Tier, Pflanze) bei leichten, mittleren und schweren Strahlenbelastungen ausgesetzt?</p><p>3. Wie wirkt sich kurz-, mittel- und langfristig</p><p>a. die Strahlenbelastung als Fernwirkung aus,</p><p>b. eine Verunreinigung (Kontamination) mit radioaktivem Material aus und</p><p>c. die Aufnahme (Inkorporation) radioaktiver Substanzen durch Einatmen oder mittels Nahrungsaufnahme im K\u00f6rper aus?</p><p>4. Welche kurz-, mittel- und langfristigen medizinischen bzw. genetischen Folgen hat die \"radioaktive Verstrahlung\" auf schwangere Frauen bzw. deren ungeborene Kinder (bez\u00fcglich Missbildungen und Vererbung) und auf das Samengut der M\u00e4nner?</p><p>5. Wie wird ein Reaktorunfall eines Schweizer Kernkraftwerkes erkannt?</p><p>6. Welche konkreten Massnahmen sind geplant bzw. werden eingeleitet, und wie wird die Schweizer Bev\u00f6lkerung informiert?</p><p>7. Welches Szenario ist bei einem schweren Kernreaktorunfall vorgesehen, wenn unser Boden und dadurch auch unser Trinkwasser und unsere Lebensmittel radioaktiv kontaminiert sind?</p><p>8. Welche Informationspflicht haben Staat, Beh\u00f6rden und Bildungsst\u00e4tte, und wie wird dem Informationsrecht der Bev\u00f6lkerung Rechnung getragen?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Der Bundesrat ist von den dramatischen Ereignissen, die der japanischen Bev\u00f6lkerung widerfahren sind, sehr betroffen. Er ist besorgt \u00fcber die Situation in Fukushima, die er aufmerksam verfolgt. Hinsichtlich der Lage in Japan hat der Bundesrat die offiziellen Mitteilungen auf der Internetseite <a href=\"http://www.admin.ch/japan\">www.admin.ch/japan</a> zusammengefasst. </p><p>Der Bundesrat h\u00e4lt die Informationspflicht bei einem St\u00f6rfall einer Kernanlage f\u00fcr eine wesentliche Aufgabe. Die Informationen k\u00f6nnen entscheidend zur Aufkl\u00e4rung und Sicherheit der Bev\u00f6lkerung beitragen. Die konkreten Fragen werden nachfolgend kurz beantwortet; f\u00fcr detaillierte Informationen verweist der Bundesrat auf die Internetseiten des Bundesamtes f\u00fcr Gesundheit (BAG) und des Eidgen\u00f6ssischen Nuklearsicherheitsinspektorats (Ensi). </p><p>1. Es gibt keine allgemeing\u00fcltige Unterteilung der Dosisleistung (in Sievert pro Zeiteinheit) in leicht, mittel und schwer. Die Dosisleistung ist ein Mass f\u00fcr die Intensit\u00e4t der Strahlung. F\u00fcr die Beurteilung der Strahlenbelastung ist das Produkt aus Dosisleistung und Zeit von Bedeutung. Als klein k\u00f6nnen Dosisleistungen bezeichnet werden, die im Bereich von 0,1 Mikrosievert pro Stunde liegen (entspricht der nat\u00fcrlichen Strahlung in der Schweiz). Bei einem Daueraufenthalt in einem Strahlungsfeld mit dieser Dosisleistung wird der Jahresgrenzwert f\u00fcr die Bev\u00f6lkerung von 1 Millisievert pro Jahr nicht \u00fcberschritten. Mittlere Dosisleistungen treten bei beruflichen T\u00e4tigkeiten auf. Liegt die Dosisleistung unterhalb von 10 Mikrosievert pro Stunde, so wird w\u00e4hrend der Arbeitszeit von 2000 Stunden der f\u00fcr beruflich strahlenexponierte Personen g\u00fcltige Grenzwert von 20 Millisievert pro Jahr nicht \u00fcberschritten. Dosisleistungen \u00fcber 100 Mikrosievert pro Stunde k\u00f6nnen als stark bezeichnet werden.</p><p>Die Anzahl der pro Zeiteinheit zerfallenden Kerne eines radioaktiven Stoffes bezeichnet man als Aktivit\u00e4t. Die Einheit der Aktivit\u00e4t ist das Becquerel (Bq), ein Becquerel bedeutet einen Zerfall pro Sekunde. Der Begriff Strahlung bezeichnet die Ausbreitung von Teilchen oder Wellen. </p><p>2. Die geeignete Gr\u00f6sse f\u00fcr die Beurteilung der Gefahren einer Strahlenexposition ist die Dosis. Akutsch\u00e4den an einem Organ entstehen nur, wenn die Organdosis einen gewissen Wert, den Schwellenwert, \u00fcbersteigt. Dieser betr\u00e4gt bei kurzzeitiger Bestrahlung (d. h. Stunden) f\u00fcr sensible Organe ca. 500 Millisievert (0,5 Sievert). Bei Bestrahlung des ganzen K\u00f6rpers mit Dosen \u00fcber 5 Sievert ist mit 50 Prozent Todesf\u00e4llen zu rechnen. </p><p>Dosen, wie sie etwa als Folge der nat\u00fcrlichen Umgebungsstrahlung oder in der medizinischen Diagnostik auftreten, f\u00fchren zu keinen Akutsch\u00e4den. In diesem Dosisbereich k\u00f6nnen jedoch Sp\u00e4tsch\u00e4den auftreten. Erst Jahre nach der Bestrahlung kann Krebs auftreten oder k\u00f6nnen Erbsch\u00e4den sichtbar werden. Man nimmt an, dass es f\u00fcr die Ausl\u00f6sung von Erbsch\u00e4den und von Krebs keine Schwellendosis gibt. Solche Sch\u00e4den k\u00f6nnen folglich schon durch kleine Dosen verursacht werden, allerdings auch nur mit geringer Wahrscheinlichkeit. Die Wahrscheinlichkeit, dass ein Sp\u00e4tschaden auftritt, wird mit zunehmender Dosis gr\u00f6sser. Deshalb lautet ein Prinzip im Strahlenschutz: Die Dosen sind so klein zu halten, wie dies vern\u00fcnftigerweise m\u00f6glich ist. </p><p>3. Die Strahlung kann kurzfristig Akutsch\u00e4den verursachen, langfristig k\u00f6nnen, wie in der Antwort auf Frage 2 erw\u00e4hnt, Krebs oder Erbsch\u00e4den auftreten. Eine externe Bestrahlung, Kontaminationen der Haut und das Einatmen oder die Einnahme von radioaktiven Stoffen haben vergleichbare biologische Wirkungen. Das BAG hat auf seiner Internetseite eine Brosch\u00fcre mit ausf\u00fchrlichen Informationen zu diesen Fragen unter dem Stichwort \"Radioaktivit\u00e4t und Strahlenschutz\" publiziert.</p><p>4. Schwangere Frauen und deren ungeborene Kinder sollen in jedem Fall besonders gesch\u00fctzt werden. F\u00f6ten und Kinder sind besonders empfindlich auf ionisierende Strahlung, ebenso das Erbgut von Frau und Mann. Kurzfristig kann es zu Aborten oder Missbildungen f\u00fchren. Langfristig stehen Krebserkrankungen oder eine Sch\u00e4digung des Erbgutes im Vordergrund.</p><p>5. Bei Leichtwasserreaktoren westlicher Bauart, wie sie in der Schweiz im Einsatz stehen, geht das Ensi davon aus, dass sich ein schwerwiegender St\u00f6rfall oder Unfall langsam entwickeln w\u00fcrde. Das Betriebspersonal, welches geschult ist, die erforderlichen Massnahmen zu treffen, w\u00fcrde eine Abweichung vom Normalbetrieb unmittelbar feststellen. Die Betreiber der Kernanlage sind verpflichtet, alle Ereignisse, welche die Sicherheit der Anlagen beeintr\u00e4chtigen oder beeintr\u00e4chtigen k\u00f6nnen, sofort dem Ensi zu melden. Bei einer Abgabe von Radioaktivit\u00e4t w\u00fcrden die in der Umgebung der Kernkraftwerke angebrachten Messstationen ansprechen und Alarm ausl\u00f6sen. </p><p>6. F\u00fcr den Fall eines Ereignisses in einem Kernkraftwerk in der Schweiz oder im grenznahen Ausland existiert eine Notfallplanung, die sich auf die ABCN-Einsatzverordnung (SR 520.17), die Notfallschutzverordnung (SR 732.33) sowie auf die Verordnung \u00fcber die Nationale Alarmzentrale (SR 520.18) st\u00fctzt. </p><p>Nach einem KKW-Unfall informieren die involvierten Stellen jeweils in ihrem Zust\u00e4ndigkeitsbereich. In einer ersten Phase hat die Nationale Alarmzentrale (NAZ) im Bundesamt f\u00fcr Bev\u00f6lkerungsschutz (Babs) die Koordinationsrolle; danach \u00fcbernimmt der Bundesstab ABCN bzw. die Bundeskanzlei. Mit einer ersten Medieninformation der NAZ ist innert zwei Stunden ab Einsatzbeginn zu rechnen, danach folgen regelm\u00e4ssig Medienmitteilungen.</p><p>Zeichnet sich eine Gef\u00e4hrdung der Bev\u00f6lkerung ab, wird unverz\u00fcglich ein klar definierter Warnungs- und Alarmierungsprozess in Gang gesetzt. Dabei wird die Bev\u00f6lkerung mittels Sirenenalarm und Radiomitteilungen \u00fcber das Ereignis ins Bild gesetzt und \u00fcber die Vorbereitung und den Vollzug von Schutzmassnahmen informiert. </p><p>Artikel\u00a09 der Verordnung \u00fcber die Organisation von Eins\u00e4tzen bei ABC- und Naturereignissen (ABCN-Einsatzverordnung; SR 520.17) regelt die Verantwortung f\u00fcr die Informationsf\u00fchrung des zust\u00e4ndigen Departements oder des Bundesamts im Ereignisfall. Die Information erfolgt in Absprache und Koordination mit den Kantonen.</p><p>7. Die konkreten Massnahmen zum Schutze der Menschen sind in der genannten ABCN-Einsatzverordnung festgelegt. Konkret sind dort der Aufenthalt im Haus, der gesch\u00fctzte Aufenthalt oder die vorsorgliche Evakuierung vorgesehen. F\u00fcr die Information ist das zust\u00e4ndige Departement verantwortlich. Die Informationen werden durch die Bundeskanzlei koordiniert.</p><p>Damit die Radioaktivit\u00e4t nicht in die Lebensmittelkette gelangen kann, sind f\u00fcr den Fall einer Freisetzung von Radioaktivit\u00e4t vorsorgliche Weide- und Ernteverbote vorgesehen. Lebensmittel haben grunds\u00e4tzlich den in der Fremd- und Inhaltsstoffverordnung (SR 817.021.23) aufgef\u00fchrten Grenz- und Toleranzwerten zu gen\u00fcgen. </p><p>8. Artikel\u00a0180 Absatz\u00a02 der Bundesverfassung statuiert eine umfassende Informationspflicht des Bundesrates \u00fcber seine T\u00e4tigkeit. In Artikel\u00a010 des Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetzes (RVOG; SR 172.010) wird diese Informationspflicht dahingehend konkretisiert, dass der Bundesrat daf\u00fcr zu sorgen hat, dass die \u00d6ffentlichkeit, die Bundesversammlung und die Kantone einheitlich, fr\u00fchzeitig und kontinuierlich \u00fcber seine Lagebeurteilungen, Planungen, Entscheide und Vorkehrungen informiert werden.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1306281600000)\/","SubmittedBy":"Prelicz-Huber Katharina","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1307491200000)\/","ResponsibleDepartment":4,"ResponsibleDepartmentName":"Departement des Innern","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EDI","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"4|66|2841","Category":null,"Modified":"\/Date(1690533462560)\/","SubmissionDate":"\/Date(1302566400000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4818,"SubmissionLegislativePeriod":48,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Staatspolitik|Energie|Gesundheit"}}